Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 2 VwGO § 70 VwGO § ... 91 VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG § 4 Abs. 1, Abs. 3 UmwRG § 52 BBergG § 57a Abs. 5 BBergG § 75 Abs. 4 VwVfG § 1 Abs. 4 BauGB § 4 Abs. 1 ROG Art. 11 RL 2011/92/EV
Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche Planungshoheit; UVP-Pflicht; Rohstoffsicherungsklausel; materielle Präklusion ; gestuftes Verfahren; Klageänderung im Berufungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 01.03.2017 - 1 K 1142/16
- OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (41)
- BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15
Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
In den Schutzbereich dieser Regelung falle auch die Klägerin, die seinerzeit Einwendungen im Planfeststellungsverfahren erhoben habe (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 22).Der Einwendungsausschluss im gestuften bergrechtlichen Zulassungsverfahren sei von der materiellen Präklusion zu unterscheiden, über die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 17.15 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden habe.
Dies gilt auch bei der Drittanfechtung von Betriebsplanzulassungen, die auf das Vorliegen eines gesetzlichen "Versagungsgrunds mit drittschützender Wirkung" nach § 48 Abs. 2 BBergG gestützt werden kann (…BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 259 Rn. 29 ff.; Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 33;… SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 - , juris Rn. 68).
Allgemeine Voraussetzung der genannten Regelung ist das Vorliegen eines Verfahrensfehlers von vergleichbarer Art und Schwere wie eine unterbliebene UVP oder eine unterbliebene Öffentlichkeitsbeteiligung, wobei der Schweregrad des Fehlers unter Berücksichtigung der unionsrechtlich vorgegebenen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 26 ff.) zu beurteilen ist.
Vergleichbar schwer ist ein Verfahrensfehler im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die dem deutschen Gesetzgeber Anlass zur Schaffung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG gab, insbesondere dann, wenn der Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine jener Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 85/337/EWG (UVP-RL a. F.) Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (…vgl. EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - Rs. C-72/12 - [Altrip], DVBl. 2013, 1597 Rn. 54;… OVG NRW, Beschl. v. 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris Rn. 6 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 25 ff.).
Zu den hiernach im Verfahren der Betriebsplanzulassung berücksichtigungsfähigen Rechten Dritter zählen insbesondere das kommunale Selbstverwaltungsrecht und das - bei Gemeinden nur einfachrechtlich geschützte - Eigentum an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
Rn. 80 Neben die raumordnungsrechtliche Beachtungspflicht für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen tritt das bauplanungsrechtliche Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, das es der Klägerin - und zwar unabhängig von einer Bindungswirkung des bestandskräftig planfestgestellten obligatorischen Rahmenbetriebsplans (dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 35) und einem Einwendungsausschluss nach § 57a Abs. 5 BBergG - verwehrt, ihre im Umgriff des angefochtenen Hauptbetriebsplans gelegenen Außenbereichsflächen anderweitig zu überplanen; dies gilt auch für nicht rambedeutsame Vorhaben.
Angesichts ihrer raumordnerischen (§ 4 Abs. 1 ROG) wie bauplanerischen (§ 1 Abs. 4 BauGB) Bindung an das im Regionalplan Westsachsen 2008 wirksam festgelegte "Vorranggebiet für den Abbau von Kiesen und Sanden" ist es der Klägerin - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 17.15 - entschiedenen Verfahren der Drittanfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Rahmenbetriebsplan für einen Tagebau zur Gewinnung von Quarzsanden und Quarzkies - rechtlich verwehrt, der Zulassung des angefochtenen Hauptbetriebsplans ihren (teilweise) "zielwidrigen" Flächennutzungsplan entgegenzuhalten oder eine Verletzung ihrer Planungshoheit aus einer Entziehung wesentlicher Teile des Gemeindegebiets zu rügen.
Dies stellt die grundsätzlich bestehende Verpflichtung der Bergbehörden, die gemeindliche Planungshoheit als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Maßgabe des Bauplanungsrechts zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 35), nicht in Frage und gilt unabhängig von einer "naturgegebenen Vorbelastung" (…so Keienburg, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen a. a. O., § 57a Rn. 68) als Einschränkung der kommunalen Planungshoheit im Fall lagerstättengebundener Bergbauvorhaben.
Rn. 85 Aus dem nur einfachrechtlich geschützten Eigentum (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 33) der Klägerin an ihren im Umgriff des angefochtenen Hauptbetriebsplans gelegenen Außenbereichsflächen, die auf Seite 12 ihres Schriftsatzes vom 30. Mai 2017 näher bezeichnet werden, lässt sich ein Aufhebungsanspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans ebenso wenig herleiten.
Mit diesem Regelungsgehalt unterscheidet sich § 57a Abs. 5 BBergG deutlich von der in § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG geregelten materiellen Präklusion, deren Unvereinbarkeit mit Art. 10a Abs. 1 UVP-RL a. F. und Art. 11 Abs. 1 Abs. 1 UVP-RL das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris (…Leitsatz 1 und Rn. 20) in Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 15. Oktober 2015 - C-137/14 - Kommission gegen Deutschland, juris Rn. 75 ff.) bestätigt hat.
- OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Dies gilt auch bei der Drittanfechtung von Betriebsplanzulassungen, die auf das Vorliegen eines gesetzlichen "Versagungsgrunds mit drittschützender Wirkung" nach § 48 Abs. 2 BBergG gestützt werden kann (…BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2006, BVerwGE 127, 259 Rn. 29 ff.;… Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 33; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 - , juris Rn. 68).Rn. 78 Die Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes entspricht dem in § 1 Nr. 1 BBergG ausdrücklich niedergelegten Gesetzeszweck der Gewinnung von Bodenschätzen zur Rohstoffversorgung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 -, juris Rn. 7), wobei die sog. Rohstoffklausel des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG, die bestimmt, dass die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. Urt. v. 24. September 1998 - 1 S 369/96 -, juris; Beschl. v. 20. April 2011 - 1 A 514/10 -, SächsVBl. 2011, 233 = ZfB 2011, 243) entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (…Vitzthum/Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl., § 48 Rn. 19), auf die die Klägerin verweist, nicht auf die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen beschränkt ist, die der Energieversorgung dienen (…so auch Kühne, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen a. a. O., § 48 Rn. 25).
Die bereits bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans im Jahr 2004 zu prüfende - und nach den Verhältnissen bei Erlass dieser Zulassungsentscheidung zu beurteilende - technisch und wirtschaftlich sachgemäßen Betriebsplanung und Betriebsführung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. September 2008 - 4 B 773/06 -, juris Rn. 52 m. w. N.) der Beigeladenen wird durch die von der Klägerin im gerichtlichen Verfahren "ins Blaue hinein" erhobene Rüge eines ökonomisch unsinnig gewordenen Bergbaubetriebs wegen nachträglich veränderter Grundwasserverhältnisse nicht ansatzweise in Zweifel gezogen.
- EuGH, 15.10.2015 - C-137/14
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Die Vereinbarkeit der in § 57a Abs. 5 BBergG geregelten betriebsplanübergreifenden materiellen Präklusion im gestuften Verfahren der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung mit Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/92/EU (UVP-Richtlinie n. F.) bedarf im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 15. Oktober 2015 - C-137/14 -) einer Klärung durch ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV, soweit § 57a Abs. 5 BBergG in einem Klageverfahren streitentscheidende Bedeutung hat (hier verneint).Mit diesem Regelungsgehalt unterscheidet sich § 57a Abs. 5 BBergG deutlich von der in § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG geregelten materiellen Präklusion, deren Unvereinbarkeit mit Art. 10a Abs. 1 UVP-RL a. F. und Art. 11 Abs. 1 Abs. 1 UVP-RL das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris (…Leitsatz 1 und Rn. 20) in Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 15. Oktober 2015 - C-137/14 - Kommission gegen Deutschland, juris Rn. 75 ff.) bestätigt hat.
Rn. 91 Ob Art. 11 UVP-RL so auszulegen ist, dass er auch eine nationale Regelung mit dem vorstehend umschriebenen Inhalt des § 57a Abs. 5 BBergG ausschließt, ist aus Sicht des erkennenden Senats im Hinblick auf die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - insbesondere deshalb klärungsbedürftig, weil der Einwendungsausschluss im gestuften bergrechtlichen Zulassungsverfahren zu einer Beschränkung jener Gründe führt, die ein Kläger mit einem Rechtsbehelf gegen eine der Richtlinie unterfallende bergrechtliche Vorhabenzulassung geltend machen kann.
- BVerwG, 24.06.2010 - 7 C 16.09
Goldbergbau; Bewilligung; Mitgewinnung; Mitgewinnungsentscheidung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Abzustellen sei auf die Mengen- und Wertverhältnisse sowie die Marktrelevanz des Bodenschatzes (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2010 - 7 C 16.09).Auf diese Rechtsschutzmöglichkeiten kann die Klägerin nach Auffassung des Senats gegenüber dem vorliegenden Rahmenbetriebsplan im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 38 SächsVerf jedoch nicht verwiesen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2010 - 7 C 16.09 -, juris Rn. 24), weil der hier in Rede stehende obligatorische Planfeststellungsbeschluss bereits am 7. Mai 2004 - also mehrere Jahre vor der mit Urteil vom 29. Juni 2006 (BVerwGE 126, 205) grundlegend geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Drittschutz von Grundstückseigentümern gegen Rahmenbetriebspläne - erlassen wurde.
Ob dabei der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass die auf eine "Unwirtschaftlichkeit" des Abbaus bezogene Einwendung subjektive Rechte der Klägerin nicht betrifft (UA S. 14), mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts (Urt. v. 24. Juni 2010 - 7 C 16.09 -, juris Rn. 24) zu folgen ist, kann dahinstehen.
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 134, 242 "Garzweiler") lasse sich entgegen der Rechtsauffassung des Beklagten nichts anderes ableiten.Rn. 44 Nach dem Zulassungsregime des Bundesberggesetzes seien Eigentumsbelange im Rahmen der Betriebsplanzulassung nicht zu berücksichtigen; eine Ausnahme gelte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 17. Dezember 2013, BVerfGE 134, 242) im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur für große und komplexe Vorhaben.
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Eine solche Verwirkung kann anerkanntermaßen bereits vor Ablauf der Jahresfrist eintreten (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 65).Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 a. a. O.).
- BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17
Anpassungsgebot; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baufenster; Bebauungsplan; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Die Raumordnung soll im Interesse der räumlichen Gesamtentwicklung alle auftretenden Nutzungsansprüche an den Raum und alle raumbedeutsamen Belange koordinieren und in diesem Zusammenhang u. a. verbindliche Vorgaben für nachgeordnete Planungsstufen schaffen, die damit je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, aber nicht im Wege der bauplanerischen Abwägung überwunden werden können (BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 -, juris Rn. 4).Allgemein besteht eine Verpflichtung der Gemeinden, die auf einer höheren Planungsstufe wirksam festgesetzten Ziele der Raumordnung bei der gemeindlichen Planung "als verbindliche Vorgaben hinzunehmen" (so BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 4 BN 3.17 -, juris Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 8 B 840/17
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Vergleichbar schwer ist ein Verfahrensfehler im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die dem deutschen Gesetzgeber Anlass zur Schaffung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG gab, insbesondere dann, wenn der Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine jener Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 85/337/EWG (UVP-RL a. F.) Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (…vgl. EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - Rs. C-72/12 - [Altrip], DVBl. 2013, 1597 Rn. 54; OVG NRW, Beschl. v. 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 -, juris Rn. 6 ff.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 25 ff.).Bei Individualklägern setzt die erfolgreiche Geltendmachung eines solchen Fehlers die Verletzung in einem eigenen subjektiven Recht voraus (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei die allgemeine Unbeachtlichkeits- oder Heilungsregelung des § 46 VwVfG (i. V. m. § 1 SächsVwVfZG) in unionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise Anwendung findet (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20. Februar 2018 - 8 B 840/17 - , juris Rn. 46 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 1 B 11266/12
Zur Zulässigkeit einer Verbandsklage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Rn. 65 Für die Zulassungsentscheidung (i. S. v. § 2 Abs. 6 UVPG) über den Hauptbetriebsplan "kann" eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG bestehen (sog. potentielle UVP-Pflicht vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 6. Februar 2013 - 1 B 11266/12 -, juris Rn. 33;… SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 80;… VG Darmstadt, Beschl. v. 21. November 2017 - 7 L 4343/17.DA -, juris Rn. 69 ff.), weil für betriebsplanpflichtige bergbauliche Vorhaben, für die nach § 57c BBergG i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) eine UVP durchzuführen ist, gemäß § 52 Abs. 2a Satz 1 BBergG die Aufstellung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans zu verlangen und für dessen Durchführung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen ist.Dies gilt auch für die in § 1 Nr. 1 Buchstabe b UVP-V Bergbau bezeichneten Tagebauvorhaben, wobei die vorgenannte Regelung jenen in Anlage 1 zum UVPG als Spezialregelung vorgeht (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 6. Februar 2013 - 1 B 11266/12 -, juris Rn. 35;… Keienburg, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl., Anhang zu § 57c Rn. 67).
- OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14
Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Da dem Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz nach wie vor ein enumerativ abschließender Katalog von rechtsbehelfsfähigen Verwaltungsentscheidungen zugrunde liegt, der mangels planwidriger Regelungslücke selbst dann nicht im Wege der Analogie erweitert werden kann, wenn dies erforderlich erscheinen sollte, um (möglichen) weitergehenden Vorgaben aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention - AK) zu genügen (…so BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 2013, BVerwGE 149, 17 Rn. 20; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 85 jeweils zum UmwRG a. F.;… BayVGH, Beschl. v. 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, juris Rn. 11), hängt das Bestehen eines Aufhebungsanspruchs der Klägerin nach § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG davon ab, dass die angefochtene Zulassung des Hauptbetriebsplans vom Anwendungsbereich des abschließenden Katalogs in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 UmwRG erfasst und die Klägerin insoweit auch rügeberechtigt ist.Rn. 65 Für die Zulassungsentscheidung (i. S. v. § 2 Abs. 6 UVPG) über den Hauptbetriebsplan "kann" eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG bestehen (…sog. potentielle UVP-Pflicht vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 6. Februar 2013 - 1 B 11266/12 -, juris Rn. 33; SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris Rn. 80;… VG Darmstadt, Beschl. v. 21. November 2017 - 7 L 4343/17.DA -, juris Rn. 69 ff.), weil für betriebsplanpflichtige bergbauliche Vorhaben, für die nach § 57c BBergG i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) eine UVP durchzuführen ist, gemäß § 52 Abs. 2a Satz 1 BBergG die Aufstellung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans zu verlangen und für dessen Durchführung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen ist.
- OVG Sachsen, 18.05.1998 - 1 S 766/97
- OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 514/10
Öffentliches Interesse an Bodenschätzen: Nachbarschutz?
- OVG Sachsen, 24.09.1998 - 1 S 369/96
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
- EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …
- BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …
- BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
- BGH, 07.11.2017 - XI ZR 529/17
Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden …
- BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14
Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …
- BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05
Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …
- BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01
Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; …
- BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10
Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; …
- BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12
Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet; …
- BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
13 Klagen gegen Elbvertiefung
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit …
- BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige …
- BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
Voraussetzungen der Verwirkung
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet
- BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13
Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche …
- VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen
- BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden …
- BVerwG, 21.11.2005 - 7 B 26.05
Zulassung eines Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Braunkohletagebaus …
- OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch
- OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot; …
- OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan; …
- BVerwG, 19.06.2013 - 3 B 86.12
Aufstellen von "Blauen Altpapiertonnen" auf öffentlichen Straßen für private …
- OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung; …
- BVerwG, 06.10.2005 - 5 B 26.05
Begründung einer Berufung bereits vor der Zulassungsentscheidung des …
- VG Darmstadt, 21.11.2017 - 7 L 4343/17
Zulässigkeit eines Eilantrags/einer Klage gegen die Zulassung eines …
- OVG Sachsen, 26.06.2013 - 1 C 8/10
Kommunale Klagen wegen unzureichender Ausstattung von Bahnsteigen unzulässig
- OVG Sachsen, 23.06.2014 - 1 A 529/11
Klagebefugnis, Drittschutz, Verpflichtungsklage, Widerruf einer bergrechtlichen …
- OVG Bremen, 02.11.2021 - 1 LC 107/19
Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2015 betreffend den Neubau …
Er hat sich im Verständnis von § 43 Abs. 2 BremVwVfG auf andere Weise erledigt (Sächs. OVG, Urt. v. 17.08.2018 - 1 A 320/17, juris Rn. 78; BayVGH, Beschl. v. 08.07.2014 - 20 ZB 14.365;… Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 77 Rn. 7;… Deutsch, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 75 Rn. 201, 203).Die Verhältnisse müssen vielmehr einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung des Vorhabens realistischerweise nicht mehr erwarten lässt (…OVG Hamburg, Urt. v. 12.05.2021 - 1 Bf 492/19, juris Rn. 231; Sächs. OVG, Urt. v. 17.08.2018 - 1 A 320/17, juris Rn. 78).
Sowohl dieser Zustand als auch seine Auswirkungen auf die Verwirklichung des Vorhabens müssen erkennbar sein, so dass sich kein Vertrauen auf die Verwirklichung mehr bilden kann (…BVerwG, Beschl. v. 22.07.2010 - 4 B 22.10, juris Rn. 10 m.w.N. (für Bebauungspläne);… OVG Hamburg, Urt. v. 12.05.2021 - 1 Bf 492/19, juris Rn. 231; Sächs. OVG, Urt. v. 17.08.2018 - 1 A 320/17, juris Rn. 78;… OVG NRW, Urt. v. 04.11.2010 - 12 A 1193/08, juris Rn. 68;… Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 9. Aufl. 2018, § 77 Rn. 7).
Er hat sich im Verständnis von § 43 Abs. 2 BremVwVfG auf andere Weise erledigt (Sächs. OVG, Urt. v. 17.08.2018 - 1 A 320/17, juris Rn. 78; BayVGH, Beschl. v. 08.07.2014 - 20 ZB 14.365;… Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 77 Rn. 7;… Deutsch, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 75 Rn. 201, 203).
- OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18
Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers …
Diese vermittelt der Gemeinde grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde, auch bergrechtliche Fachplanungen auf dem Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte, nicht notwendig bereits verbindliche Planung der Gemeinde stört, also unmittelbare Auswirkungen gewichtigerer Art auf ihre Planung hat oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 - sowie OVG Bautzen, Urteil vom 17.8.2018 - 1 A 320/17 - (m.w.N.), jeweils bei juris) Im vorliegenden Fall erscheint es nicht ausgeschlossen und damit möglich, dass die Bauleitplanung der Klägerin durch den geplanten Grubenwasseranstieg beeinträchtigt wird. - OVG Sachsen, 20.06.2023 - 4 A 171/11
Eigentumsbeschränkung; Bergwerkseigentum; Entschädigung; Kausalität; …
Da es nicht sinnvoll ist, den Betriebsplan nach § 55 Abs. 1 BBergG uneingeschränkt zuzulassen, um dann die Aufsuchung oder Gewinnung zu beschränken, erweitert § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG nach ständiger Rechtsprechung bereits das Prüfprogramm für die Zulassung des Betriebsplans (…BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, juris Rn. 17;… Beschl. v. 5. Juli 2016 - 7 B 43.15 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Urt. v. 17. August 2018 - 1 A 320/17 -, juris Rn. 83;… HessVGH, Urt. v. 7. Juli 2015 - 2 A 177/15 -, juris Rn. 32).§ 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG enthält als Konkretisierung von § 1 Nr. 1 BBergG die sog. Rohstoffsicherungsklausel, nach der bei Anwendung beschränkender Vorschriften im bergrechtlichen Kontext dafür Sorge zu tragen ist, dass die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, wobei die Rohstoffsicherungsklausel nicht auf die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen beschränkt ist, die der Energieversorgung dienen (SächsOVG, Urt. v. 17. August 2018 - 1 A 320/17 -, juris Rn. 85;… ebenso Kühne, in: Boldt/Weller/Kühne/v. Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 48 Rn. 25;… Vitzthum/ Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 3. Aufl. 2020, § 48 Rn. 19).
- OVG Sachsen, 03.08.2018 - 1 B 34/17
Zwischenentscheidung; Drittanfechtung; Hauptbetriebsplan; kommunales …
Rn. 3 Das Beschwerdeverfahren der Antragstellerin ist auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage (1 A 320/17) gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 18. Dezember 2014 und 10. August 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Juli 2016 gerichtet.Rn. 8 Vor diesem Hintergrund sieht der Senat angesichts der in wenigen Tagen anstehenden Berufungsverhandlung im Verfahren 1 A 320/17 keinen Anlass für den Erlass der mit Schriftsatz vom 29. Juni 2018 erstmals beantragten Zwischenverfügung.
- OVG Sachsen, 08.05.2019 - 1 C 8/17
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Umweltvereinigung; …
Rn. 47 Die Antragsbefugnis des Antragstellers als anerkannter Umweltvereinigung (§ 3 UmwRG) richtet sich nach den insoweit abschließenden Regelungen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. August 2018 - 1 A 320/17 -, SächsVBl. 2019, 127 Rn. 64 m. w. N.) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in seiner aktuellen Fassung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), weil der angegriffene Bebauungsplan am 2. Juni 2017 noch keine "Bestandskraft" i. S. der Überleitungsvorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 UmwRG erlangt hat.
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