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Rechtsprechung
   BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47373
BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13 (https://dejure.org/2014,47373)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 1 ABR 32/13 (https://dejure.org/2014,47373)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 (https://dejure.org/2014,47373)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • openjur.de

    Zustimmungsverweigerung; Beweiswert einer Sitzungsniederschrift; Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 BetrVG, § 34 BetrVG, § 30 S 4 BetrVG, § 26 Abs 2 S 1 BetrVG, § 83 Abs 1 ArbGG
    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 99 Abs. 4 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 33 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 83 Abs. 1 ArbGG, § 292 ZPO, § 34 BetrVG, § 416 ZPO, §§ 417, 418 ZPO, § 34 Abs. 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 27 Abs. 2 Satz 3, §§ 36, 50 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 34 Abs. 3 BetrVG, § 34 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 420 ZPO, § 30 Satz 4 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren zu Umgruppierungen von Arbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

  • Betriebs-Berater

    Beschluss zur Zustimmungsverweigerung - Sitzungsniederschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren zu Umgruppierungen von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - und die Sitzungsniederschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzmitglieder - und die Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zustimmugnsverweigerungsgründe des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein- und Umgruppierungen ohen Zustimmung des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sitzungsniederschrift über Betriebsratssitzung kann Beschlussfassung für Zustimmungsverweigerungen ergeben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat muss über Zustimmungsverweigerungsgründe keinen besonderen Beschluss fassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 182
  • NZA 2015, 370
  • BB 2015, 638
  • DB 2015, 750
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG voraus, dass die Betriebsratsmitglieder vom Vorsitzenden rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 20).

    Ob die Verletzung der durch die Verfahrensvorschrift geschützten Interessen stärker zu gewichten ist als das Interesse an der Aufrechterhaltung des Beschlusses, ist anhand des Regelungszwecks der Norm zu bestimmen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 [B] - Rn. 23 f.).

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 33).

    Der Inhalt der Rechtsvorschriften, gegen die der Arbeitgeber nach Ansicht des Betriebsrats bei der personellen Einzelmaßnahme verstoßen soll, muss zumindest angedeutet werden (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37).

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Rn. 15 1. Nach § 101 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 17).

    Dessen Zustimmungsverweigerung muss seinerseits frist- und formgerecht erklärt worden sein, da die Zustimmung andernfalls nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 19).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - 21 TaBV 3/12
    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2012 - 21 TaBV 3/12 - wird zurückgewiesen.

    die Arbeitgeberin zu verpflichten, hinsichtlich der im Tenor des angefochtenen Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2012 - 21 TaBV 3/12 - namentlich aufgeführten 72 Arbeitnehmer zu der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 BetrVG einzuleiten.

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen - …

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Der Betriebsrat ist an die von seinem Vorsitzenden übermittelten Zustimmungsverweigerungsgründe gebunden; allein durch diese wird das gerichtliche Prüfprogramm bestimmt (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 34).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Die Übermittlung des gefassten Beschlusses und die Mitteilung der Zustimmungsverweigerungsgründe obliegen dann dem Vorsitzenden, der diese auf der Grundlage der vorangegangenen Willensbildung des Betriebsrats eigenständig formuliert (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 110, 252; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 105, 311;… Linsenmaier Festschrift Wissmann S. 378, 382 f.).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Dessen Vorlage dient aber nur der hinreichend sicheren Feststellung von Echtheit und äußerer Fehlerfreiheit der Urkunde (BGH 8. März 2006 - IV ZR 145/05 - zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung - …

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Zwar hängt deren Wirksamkeit regelmäßig nicht von der Aufnahme des Betriebsratsbeschlusses in das Sitzungsprotokoll ab, da die Niederschrift nicht Teil der Beschlussfassung selbst ist (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Rn. 38 dd) Ein danach zulässiges Bestreiten des Arbeitgebers führt nach § 83 Abs. 1 ArbGG zur Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats aufzuklären (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 11, BAGE 128, 92; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13
    Dieser muss dann konkret angeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 19; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 109, 61).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 24, BAGE 149, 182).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Letzteres setzt voraus, dass der Betriebsrat trotz ordnungsgemäßer Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch den Arbeitgeber die Zustimmung form- und fristgerecht verweigert hat, da andernfalls seine Zustimmung nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16 f., BAGE 149, 182).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 24, BAGE 149, 182).Bei Umgruppierungen ist die Mitteilung der bisherigen und vorgesehenen Vergütungsgruppe erforderlich sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist.

    Sind diese dem Betriebsrat zum Zeitpunkt der Unterrichtung bereits bekannt, ist eine erneute Unterrichtung hierüber entbehrlich (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 25, aaO).

    Eine ordnungsgemäße Sitzung setzt nach § 29 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 BetrVG voraus, dass der Vorsitzende - im Verhinderungsfall sein Stellvertreter - die Sitzung einberuft und die Betriebsratsmitglieder von ihm - im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter - rechtzeitig unter Mitteilung einer Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen worden sind (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 35, BAGE 149, 182).

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Die Abfassung und Zuleitung der vom Arbeitgeber vor dem Kündigungsausspruch zu berücksichtigenden Stellungnahme obliegt - unabhängig von den im Betriebsrat erörterten Gründen - nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG dem Betriebsratsvorsitzenden (zur Erklärung der Gründe für die Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG: BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 54, BAGE 149, 182).
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