Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19 |
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- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG § 6 Abs. 3, § 18; BeschV § 21; AEUV Art. 49 ff., Art. 56 ff.
"Vander Elst-Visum"; Arbeitnehmer; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Drittstaatsangehöriger; Entsendung; Niederlassung; Niederlassungsfreiheit; Visum
- rechtsinformationen.bund.de
"Vander Elst-Visum" für einen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer zur Erbringung einer Dienstleistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 49 AEUV, Art 56 AEUV, § 18 AufenthG, § 6 Abs 3 AufenthG, § 21 BeschV
"Vander Elst-Visum" für einen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer zur Erbringung einer Dienstleistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 6 Abs. 3, § 18, BeschV § 21
Drittstaatsangehörige, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Entsendung, Arbeitnehmerentsendung, Wanderarbeitnehmer, Vander Elst-Visum, Visum, Arbeitnehmer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung eines "Vander Elst-Visum" für drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer; Erbringung einer Dienstleistung durch Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU; Unionsrechtlicher Begriff der Dienstleistung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das "Vander Elst-Visum" für einen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.02.2017 - 15 K 193.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 6 B 10.17
- BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 226
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 11.12.2003 - C-215/01
DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Der unionsrechtliche Begriff der Dienstleistung umfasst nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH in Abgrenzung zum Niederlassungsrecht alle Dienstleistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise, sondern nur vorübergehend erbracht werden (vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - C-215/01, Schnitzer - Rn. 27 …und vom 19. Juli 2012 - C-470/11, SIA Garkalns - Rn. 27).Die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit nach den vom EuGH aufgestellten Kriterien den für eine Dienstleistung erforderlichen vorübergehenden Charakter aufweist, obliegt den nationalen Gerichten (EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - C-215/01, Schnitzer - Rn. 33 …und vom 19. Juli 2012 - C-470/11, SIA Garkalns - Rn. 30 f.).
Rn. 7 Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Dienstleistungsfreiheit in Art. 56 ff. AEUV (früher: Art. 49 ff. EG-Vertrag) in Abgrenzung zum Niederlassungsrecht in Art. 49 ff. AEUV (früher: Art. 43 ff. EG-Vertrag) ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit entweder der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit unterfällt (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 20) und die Vorschriften über die Dienstleistungen gegenüber denen über das Niederlassungsrecht subsidiär sind, weil für die Dienstleistungsfreiheit schon nach dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 1 AEUV erforderlich ist, dass der Erbringer und der Empfänger der betreffenden Dienstleistung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten "ansässig" sind und weil nach Art. 57 AEUV die Vorschriften über die Dienstleistungen nur Anwendung finden, wenn die Vorschriften über das Niederlassungsrecht nicht anwendbar sind ("unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit"; vgl. EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 22;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 [ECLI:EU:C:1996:487], Reisebüro Broede - Rn. 19, vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 [ECLI:EU:C:2003:662], Schnitzer - Rn. 26 …und vom 11. März 2010 - C-384/08 [ECLI:EU:C:2010:133], Attanasio - Rn. 39).
Soweit die Leistungserbringung in diesem Mitgliedstaat nicht stabil und kontinuierlich ist, sondern vorübergehend bleibt, fällt dies weiterhin unter die Vorschriften des Kapitels über die Dienstleistungen (…EuGH, Urteile vom 13. Februar 2003 - C-131/01 [ECLI:EU:C:2003:96], Kommission/Italien - Rn. 23 und vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 27).
Dabei kommt es nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH für den vorübergehenden Charakter der Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat nicht nur auf die Dauer der Leistung, sondern auch auf ihre Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr oder Kontinuität an und schließt der vorübergehende Charakter der Leistung für den Dienstleistenden nicht die Möglichkeit aus, sich im Aufnahmemitgliedstaat mit einer bestimmten Infrastruktur (einschließlich eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei) auszustatten, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Leistung erforderlich ist (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 26 f.;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 21 und vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 28).
Folglich reicht allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen mehr oder weniger häufig oder regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, nicht aus, um ihn als in diesem Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 30 bis 32;… s.a. Urteile vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis 359/10 - Rn. 32…, vom 19. Juli 2012 - C-470/11 - Rn. 28 …und vom 30. April 2014 - C-475/12 [ECLI:EU:C:2014:285], UPC DTH Sàrl - Rn. 74 f.).
Zudem weist der EuGH selbst darauf hin, dass die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit hiernach den für eine Dienstleistung erforderlichen vorübergehenden Charakter aufweist, den nationalen Gerichten obliegt, die den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls dahingehend zu würdigen haben, ob ein Unternehmen in Anwendung der vom EuGH aufgestellten Grundsätze in einem Mitgliedstaat über eine Infrastruktur verfügt, aufgrund derer es als in diesem Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen ist (EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2013 - C-215/01 - Rn. 33 …und vom 19. Juli 2012 - C-470/11 - Rn. 30 f.).
- EuGH, 19.07.2012 - C-470/11
Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Der unionsrechtliche Begriff der Dienstleistung umfasst nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH in Abgrenzung zum Niederlassungsrecht alle Dienstleistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise, sondern nur vorübergehend erbracht werden (…vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - C-215/01, Schnitzer - Rn. 27 und vom 19. Juli 2012 - C-470/11, SIA Garkalns - Rn. 27).Die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit nach den vom EuGH aufgestellten Kriterien den für eine Dienstleistung erforderlichen vorübergehenden Charakter aufweist, obliegt den nationalen Gerichten (…EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - C-215/01, Schnitzer - Rn. 33 und vom 19. Juli 2012 - C-470/11, SIA Garkalns - Rn. 30 f.).
Diese erfassen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einem Berufsdomizil/einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (…EuGH, Urteile vom 29. April 2004 - C-171/02 [ECLI:EU:C:2004:270], Kommission/Portugal - Rn. 25…, vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis 359/10 [ECLI:EU:C:2012:283], Duomo Gpa u.a. - Rn. 31 und vom 19. Juli 2012 - C-470/11 [ECLI:EU:C:2012:505], SIA Garkalns - Rn. 27).
Folglich reicht allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen mehr oder weniger häufig oder regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, nicht aus, um ihn als in diesem Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen (EuGH…, Urteil vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 30 bis 32;… s.a. Urteile vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis 359/10 - Rn. 32, vom 19. Juli 2012 - C-470/11 - Rn. 28 …und vom 30. April 2014 - C-475/12 [ECLI:EU:C:2014:285], UPC DTH Sàrl - Rn. 74 f.).
Zudem weist der EuGH selbst darauf hin, dass die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit hiernach den für eine Dienstleistung erforderlichen vorübergehenden Charakter aufweist, den nationalen Gerichten obliegt, die den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls dahingehend zu würdigen haben, ob ein Unternehmen in Anwendung der vom EuGH aufgestellten Grundsätze in einem Mitgliedstaat über eine Infrastruktur verfügt, aufgrund derer es als in diesem Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen ist (…EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2013 - C-215/01 - Rn. 33 und vom 19. Juli 2012 - C-470/11 - Rn. 30 f.).
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Er kann dem vorlegenden Gericht nur Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 [ECLI:EU:C:1995:411], Gebhard - Rn. 19).Rn. 7 Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Dienstleistungsfreiheit in Art. 56 ff. AEUV (früher: Art. 49 ff. EG-Vertrag) in Abgrenzung zum Niederlassungsrecht in Art. 49 ff. AEUV (früher: Art. 43 ff. EG-Vertrag) ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit entweder der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit unterfällt (EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 20) und die Vorschriften über die Dienstleistungen gegenüber denen über das Niederlassungsrecht subsidiär sind, weil für die Dienstleistungsfreiheit schon nach dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 1 AEUV erforderlich ist, dass der Erbringer und der Empfänger der betreffenden Dienstleistung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten "ansässig" sind und weil nach Art. 57 AEUV die Vorschriften über die Dienstleistungen nur Anwendung finden, wenn die Vorschriften über das Niederlassungsrecht nicht anwendbar sind ("unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit"; vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 22;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 [ECLI:EU:C:1996:487], Reisebüro Broede - Rn. 19…, vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 [ECLI:EU:C:2003:662], Schnitzer - Rn. 26 …und vom 11. März 2010 - C-384/08 [ECLI:EU:C:2010:133], Attanasio - Rn. 39).
Der unionsrechtliche Begriff der Niederlassung ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein sehr weiter Begriff, der für Angehörige eines Mitgliedstaats die Möglichkeit impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 23 bis 25;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 20…, vom 14. September 2006 - C-386/04 [ECLI:EU:C:2006:568], Stauffer - Rn. 18…, vom 11. Oktober 2007 - C-451/05 [ECLI:EU:C:2007:594], ELISA - Rn. 59…, vom 11. März 2010 - C-384/08 - Rn. 36 …und vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 [ECLI:EU:C:2010:632], Schmelz - Rn. 37).
Dabei kommt es nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH für den vorübergehenden Charakter der Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat nicht nur auf die Dauer der Leistung, sondern auch auf ihre Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr oder Kontinuität an und schließt der vorübergehende Charakter der Leistung für den Dienstleistenden nicht die Möglichkeit aus, sich im Aufnahmemitgliedstaat mit einer bestimmten Infrastruktur (einschließlich eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei) auszustatten, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Leistung erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 26 f.;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 21 …und vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 28).
- EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Rn. 7 Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Dienstleistungsfreiheit in Art. 56 ff. AEUV (früher: Art. 49 ff. EG-Vertrag) in Abgrenzung zum Niederlassungsrecht in Art. 49 ff. AEUV (früher: Art. 43 ff. EG-Vertrag) ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit entweder der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit unterfällt (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 20) und die Vorschriften über die Dienstleistungen gegenüber denen über das Niederlassungsrecht subsidiär sind, weil für die Dienstleistungsfreiheit schon nach dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 1 AEUV erforderlich ist, dass der Erbringer und der Empfänger der betreffenden Dienstleistung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten "ansässig" sind und weil nach Art. 57 AEUV die Vorschriften über die Dienstleistungen nur Anwendung finden, wenn die Vorschriften über das Niederlassungsrecht nicht anwendbar sind ("unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit"; vgl. EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 22; s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 [ECLI:EU:C:1996:487], Reisebüro Broede - Rn. 19…, vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 [ECLI:EU:C:2003:662], Schnitzer - Rn. 26 …und vom 11. März 2010 - C-384/08 [ECLI:EU:C:2010:133], Attanasio - Rn. 39).Der unionsrechtliche Begriff der Niederlassung ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein sehr weiter Begriff, der für Angehörige eines Mitgliedstaats die Möglichkeit impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 23 bis 25; s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 20…, vom 14. September 2006 - C-386/04 [ECLI:EU:C:2006:568], Stauffer - Rn. 18…, vom 11. Oktober 2007 - C-451/05 [ECLI:EU:C:2007:594], ELISA - Rn. 59…, vom 11. März 2010 - C-384/08 - Rn. 36 …und vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 [ECLI:EU:C:2010:632], Schmelz - Rn. 37).
Dabei kommt es nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH für den vorübergehenden Charakter der Tätigkeiten im Aufnahmemitgliedstaat nicht nur auf die Dauer der Leistung, sondern auch auf ihre Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr oder Kontinuität an und schließt der vorübergehende Charakter der Leistung für den Dienstleistenden nicht die Möglichkeit aus, sich im Aufnahmemitgliedstaat mit einer bestimmten Infrastruktur (einschließlich eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei) auszustatten, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Leistung erforderlich ist (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 26 f.; s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 21 …und vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 28).
- EuGH, 26.10.2010 - C-97/09
Schmelz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Der unionsrechtliche Begriff der Niederlassung ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein sehr weiter Begriff, der für Angehörige eines Mitgliedstaats die Möglichkeit impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 23 bis 25;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 20…, vom 14. September 2006 - C-386/04 [ECLI:EU:C:2006:568], Stauffer - Rn. 18…, vom 11. Oktober 2007 - C-451/05 [ECLI:EU:C:2007:594], ELISA - Rn. 59…, vom 11. März 2010 - C-384/08 - Rn. 36 und vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 [ECLI:EU:C:2010:632], Schmelz - Rn. 37).Eine ständige Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat muss nicht die Form einer Zweigniederlassung oder Agentur angenommen haben (…EuGH, Urteile vom 11. Oktober 2007 - C-451/05, - Rn. 59 …und vom 8. September 2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Stoß u.a. - Rn. 59); sie muss sich aber auf der Grundlage objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte feststellen lassen, die sich u.a. auf das Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen beziehen (EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 - Rn. 38).
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Rn. 7 Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Dienstleistungsfreiheit in Art. 56 ff. AEUV (früher: Art. 49 ff. EG-Vertrag) in Abgrenzung zum Niederlassungsrecht in Art. 49 ff. AEUV (früher: Art. 43 ff. EG-Vertrag) ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit entweder der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit unterfällt (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 20) und die Vorschriften über die Dienstleistungen gegenüber denen über das Niederlassungsrecht subsidiär sind, weil für die Dienstleistungsfreiheit schon nach dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 1 AEUV erforderlich ist, dass der Erbringer und der Empfänger der betreffenden Dienstleistung in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten "ansässig" sind und weil nach Art. 57 AEUV die Vorschriften über die Dienstleistungen nur Anwendung finden, wenn die Vorschriften über das Niederlassungsrecht nicht anwendbar sind ("unbeschadet des Kapitels über die Niederlassungsfreiheit"; vgl. EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 22;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 [ECLI:EU:C:1996:487], Reisebüro Broede - Rn. 19…, vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 [ECLI:EU:C:2003:662], Schnitzer - Rn. 26 und vom 11. März 2010 - C-384/08 [ECLI:EU:C:2010:133], Attanasio - Rn. 39).Der unionsrechtliche Begriff der Niederlassung ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein sehr weiter Begriff, der für Angehörige eines Mitgliedstaats die Möglichkeit impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 23 bis 25;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 20…, vom 14. September 2006 - C-386/04 [ECLI:EU:C:2006:568], Stauffer - Rn. 18…, vom 11. Oktober 2007 - C-451/05 [ECLI:EU:C:2007:594], ELISA - Rn. 59, vom 11. März 2010 - C-384/08 - Rn. 36 …und vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 [ECLI:EU:C:2010:632], Schmelz - Rn. 37).
- EuGH, 11.10.2007 - C-451/05
ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Der unionsrechtliche Begriff der Niederlassung ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein sehr weiter Begriff, der für Angehörige eines Mitgliedstaats die Möglichkeit impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (EuGH…, Urteil vom 30. November 1995 - C-55/94 - Rn. 23 bis 25;… s.a. Urteile vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 - Rn. 20…, vom 14. September 2006 - C-386/04 [ECLI:EU:C:2006:568], Stauffer - Rn. 18, vom 11. Oktober 2007 - C-451/05 [ECLI:EU:C:2007:594], ELISA - Rn. 59…, vom 11. März 2010 - C-384/08 - Rn. 36 …und vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 [ECLI:EU:C:2010:632], Schmelz - Rn. 37).Eine ständige Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat muss nicht die Form einer Zweigniederlassung oder Agentur angenommen haben (EuGH, Urteile vom 11. Oktober 2007 - C-451/05, - Rn. 59 …und vom 8. September 2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Stoß u.a. - Rn. 59); sie muss sich aber auf der Grundlage objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte feststellen lassen, die sich u.a. auf das Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen beziehen (EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 - Rn. 38).
- EuGH, 10.05.2012 - C-357/10
Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Diese erfassen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einem Berufsdomizil/einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (…EuGH, Urteile vom 29. April 2004 - C-171/02 [ECLI:EU:C:2004:270], Kommission/Portugal - Rn. 25, vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis 359/10 [ECLI:EU:C:2012:283], Duomo Gpa u.a. - Rn. 31 …und vom 19. Juli 2012 - C-470/11 [ECLI:EU:C:2012:505], SIA Garkalns - Rn. 27).Folglich reicht allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen mehr oder weniger häufig oder regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, nicht aus, um ihn als in diesem Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen (EuGH…, Urteil vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 30 bis 32; s.a. Urteile vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis 359/10 - Rn. 32…, vom 19. Juli 2012 - C-470/11 - Rn. 28 …und vom 30. April 2014 - C-475/12 [ECLI:EU:C:2014:285], UPC DTH Sàrl - Rn. 74 f.).
- EuGH, 12.09.2006 - C-196/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Hierfür bedarf es der tatsächlichen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung im Aufnahmemitgliedstaat auf unbestimmte Zeit (EuGH…, Urteil vom 25. Juli 1991 - C-221/89 [ECLI:EU:C:1991:320], Factortame - Rn. 20; s.a. Urteile vom 12. September 2006 - C-196/04 [ECLI:EU:C:2006:544], Cadbury Schweppes - Rn. 54 …und vom 22. November 2018 - C-625/17 [ECLI:EU:C:2018:939], Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG - Rn. 35). - EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
Eine ständige Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat muss nicht die Form einer Zweigniederlassung oder Agentur angenommen haben (…EuGH, Urteile vom 11. Oktober 2007 - C-451/05, - Rn. 59 und vom 8. September 2010 - C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Stoß u.a. - Rn. 59); sie muss sich aber auf der Grundlage objektiver und nachprüfbarer Anhaltspunkte feststellen lassen, die sich u.a. auf das Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen beziehen (EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2010 - C-97/09 - Rn. 38). - EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
- EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr - …
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
- EuGH, 30.04.2014 - C-475/12
Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem …
- EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
Kommission / Portugal
- EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - …
- EuGH, 22.11.2018 - C-625/17
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 …
- BVerwG, 10.09.2018 - 1 B 51.18
Zur Auslegung von Art. 4 EUGrdRCh
- BGH, 11.09.2024 - 5 StR 325/24
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei aus dem Ausland entsandten …
Die Voraussetzungen einer womöglich anderen Regeln folgenden Entsendung von Leiharbeitnehmern aus Drittstaaten durch einen Mitgliedstaat im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit (grundlegend EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - C-43/93, InfAuslR 1994, 388 ("VanderElst"); vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 1 B 10/19, InfAuslR 2019, 371; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. April 2021 - 7 B 312/21; Klaus, InfAuslR 2022, 41) lagen - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - nicht vor. - LSG Schleswig-Holstein, 05.09.2024 - L 3 AL 95/24
Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei Unzuverlässigkeit des …
Die Prüfung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit nach den vom EuGH aufgestellten Kriterien den für eine Dienstleistung erforderlichen vorübergehenden Charakter aufweist, obliegt den nationalen Gerichten (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2019 - 1 B 10/19 - und 1 B 12/19 -, jeweils Rn. 9 und Rn. 11 mwN, juris; Fricke, jurisPR-BVerwG 18/2019 Anm. 6). - VG Stuttgart, 19.11.2025 - 2 K 7599/25
Vereinbarkeit von Ausgestaltung und Handhabung des Vander Elst-Visumverfahrens …
Wird zwischen einem Dienstleistungsunternehmen aus dem EU-Ausland und einem Auftraggeber ein "längerfristig angelegtes Rotationssystem von Arbeitnehmern zur Unterstützung der Produktionsstätte in Deutschland" ins Leben gerufen, stellt dies keine unter die Dienstleistungsfreiheit fallende Konstellation mehr dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2019 - 1 B 10/19 - juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BauNVO § 15 Abs. 2
Rücksichtnahmegebot; TA Lärm; Hotel; Parkplatz; Vorbelastung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind schädliche Umwelteinwirkungen unzumutbar?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann sind schädliche Umwelteinwirkungen eines Vorhabens für Nachbarn unzumutbar? (IBR 2019, 457)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 30.11.2018 - 4 L 771/17
- OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12
Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Die Zumutbarkeitsschwelle wird grundsätzlich überschritten, wenn die Störungen oder Belästigungen unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind (Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 40).Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (…BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19; Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).
- OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15
Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44;… Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37). - OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09
Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (…Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44;… Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42; Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).
- OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15
Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (…Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44; Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37). - BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19;… Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41). - OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12
Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Hinreichende Gründe für die Annahme einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans auch in der Fassung der 1. Änderung sind weder vorgetragen, noch sonst für den Senat ersichtlich, so dass jedenfalls für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes derzeit von einem wirksamen Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung auszugehen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2012, SächsVBl 2013, 23). - OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung
Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19
Die von der Beigeladenen zu 2 am 12. Juni 2013 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplans wurde mit rechtskräftigem Normenkontrollurteil des Senats vom 2. Februar 2017 (- 1 C 20/12 -) für unwirksam erklärt und war mithin zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Rechtsordnung. - OVG Sachsen, 23.07.2015 - 1 E 57/15
Streitwert, Baugenehmigung, Nachbarklage
- OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich
Anhaltspunkte dafür, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche gegenüber einem Nachbarn als rücksichtslos erweist (vgl. zum vorzunehmenden Interessenausgleich: Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18), haben in der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden können. - OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22
Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot
Die Antragstellerin verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Senats zu verhaltensbezogenen bzw. "maßgeschneiderter" Nebenbestimmungen (Senatsbeschl. v. 19. Januar 2015 - 1 B 286/14 -, juris; Senatsurt. v. 4. September 2018 - 1 A 279/18 -, juris; Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris).Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18;… Senatsurt. v. 9. März 2018 - 1 A 552/15 -, juris Rn. 44;… Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 37).
Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BIm- SchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (…BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 19;… Senatsurt. v. 10. April 2017 - 1 A 92/12 -, juris Rn. 41).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19
Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen …
- OVG Sachsen, 23.06.2025 - 1 A 323/23
Baunachbarklage; Bauvorbescheid; maßgeblicher Zeitpunkt der Sachlage; …
Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (…Senatsbeschl. v. 27. Mai 2020 - 1 B 95/20 -, juris Rn. 27; Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18;… Senatsurt. v. 21. Oktober 2016 - 1 A 256/15 -, juris Rn. 42;… Senatsurt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris Rn. 33). - OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20
Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz
Beides muss in einer dem Gebietscharakter, der Vorprägung der Grundstücke durch die vorhandene bauliche Nutzung und der konkreten Schutzwürdigkeit entsprechenden Weise in Einklang gebracht werden (vgl. Senatsbeschl. v. 18. April 2019 - 1 B 10/19 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 10.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 14 Abs 1 Nr 1 RDG, § 14 Abs 1 Nr 6 RDG, § 17 RDG, § 14 Abs 1 Nr 1 RettDG BE, § 14 Abs 1 Nr 6 RettDG BE
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 Abs 1 Nr 1 RDG, § 14 Abs 1 Nr 6 RDG, § 17 RDG
Krankentransport - Genehmigung - Nebenbestimmung - Auflage - Anfechtung - mobile Antragsannahme - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.08.2019 - 25 K 9.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 10.19
- BVerwG, 23.02.2023 - 3 B 4.22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10
Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 10.19
Von daher liegt keine Inhaltsbestimmung vor, die mit der Krankentransportgenehmigung untrennbar verbunden wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 A 867/10 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 13 ME 131/11 - zit. nach VG Oldenburg, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 11 A 625/11 - BeckRS 2011, 56506; VG Düsseldorf…, Urteil vom 21. März 2014 - 7 K 6090/12 - juris Rn. 23 ff., jeweils m.w.N.). - VG Düsseldorf, 21.03.2014 - 7 K 6090/12
Abgrenzung zwischen Nebenbestimmung und Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 10.19
Von daher liegt keine Inhaltsbestimmung vor, die mit der Krankentransportgenehmigung untrennbar verbunden wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 A 867/10 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 13 ME 131/11 - zit. nach VG Oldenburg, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 11 A 625/11 - BeckRS 2011, 56506; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2014 - 7 K 6090/12 - juris Rn. 23 ff., jeweils m.w.N.). - VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
Genehmigung qualifizierter Krankentransporte
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 10.19
Von daher liegt keine Inhaltsbestimmung vor, die mit der Krankentransportgenehmigung untrennbar verbunden wäre (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 A 867/10 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 13 ME 131/11 - zit. nach VG Oldenburg, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 11 A 625/11 - BeckRS 2011, 56506; VG Düsseldorf…, Urteil vom 21. März 2014 - 7 K 6090/12 - juris Rn. 23 ff., jeweils m.w.N.).
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