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   EuGH, 10.05.2012 - C-357/10 bis C-359/10, C-357/10, C-358/10, C-359/10   

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https://dejure.org/2012,10299
EuGH, 10.05.2012 - C-357/10 bis C-359/10, C-357/10, C-358/10, C-359/10 (https://dejure.org/2012,10299)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - C-357/10 bis C-359/10, C-357/10, C-358/10, C-359/10 (https://dejure.org/2012,10299)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis C-359/10, C-357/10, C-358/10, C-359/10 (https://dejure.org/2012,10299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 und 16 - Konzession für Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen der lokalen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Duomo Gpa

    Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 und 16 - Konzession für Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen der lokalen ...

  • EU-Kommission

    Duomo Gpa

    Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 und 16 - Konzession für Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen der lokalen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalaufstockung für konzessionierte Gesellschaften zur Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen lokaler Gebietskörperschaften; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale amministrativo regionale per la Lombardia

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr lässt es nicht zu, einen Wirtschaftsteilnehmer zu verpflichten, sein Gesellschaftskapital auf 10 Mio. Euro aufzustocken, um zur Beitreibung lokaler ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungsfreiheit und lokale Besteuerung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per la Lombardia - Auslegung der Art. 15 und 16 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376, S. 36) sowie der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 714
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • EuGH, 30.04.2014 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der

    Was die Auslegung von Art. 56 AEUV betrifft, so ist richtig, dass der Gerichtshof, wenn ein Rechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, prüfen muss, ob er dafür zuständig ist, sich zu dieser Bestimmung zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    b) Bei der Abgrenzung des jeweiligen Geltungsbereichs der Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit muss festgestellt werden, ob der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die fragliche Dienstleistung anbietet, niedergelassen ist oder nicht (vgl. EuGH-Urteil Duomo Gpa u.a. vom 10. Mai 2012 C-357/10 bis 359/10, EU:C:2012:283, Rz 30).

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die Dienstleistung anbietet (Empfänger- oder Aufnahmemitgliedstaat), niedergelassen, so fällt er in den Geltungsbereich des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit, wie er in Art. 49 AEUV definiert ist (EuGH-Urteile Kommission/Portugal vom 29. April 2004 C-171/02, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV fällt (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Portugal, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Das FG hat auch keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob die Klägerin in Deutschland niedergelassen ist, weil die Geschäftsräume der A-Ltd. eine ständige Präsenz der Klägerin begründen, und deshalb die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. AEUV anzuwenden sind (vgl. Urteile Kommission/Portugal, C-171/02, EU:C:2004:270, Rn. 24; Stoß u.a., C-316/07 u.a., EU:C:2010:504, Rn. 59; Duomo Gpa u.a., C-357/10 u.a., EU:C:2012:283, Rn. 30).

    Wäre die Klägerin in Deutschland niedergelassen, fiele sie in den Geltungsbereich des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit, wie er in Art. 49 AEUV definiert ist (vgl. Urteil Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rn. 30).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Dennoch kann die Antwort des Gerichtshofs, wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, dem vorlegenden Gericht auch unter derartigen Umständen von Nutzen sein, insbesondere dann, wenn sein nationales Recht vorschreiben sollte, dass einem inländischen Staatsangehörigen die gleichen Rechte zustehen, die einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats in der gleichen Lage kraft Unionsrecht zustünden (vgl. in diesem Sinne Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 39, und Urteil vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa, C-357/10 bis C-359/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG fällt (vgl. Urteil Duomo Gpa, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    "Dienstleistungen" im Sinne von Art. 49 EG sind dagegen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (vgl. Urteil Duomo Gpa, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass der EG-Vertrag keine Vorschrift enthält, die eine abstrakte Bestimmung der Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, ab der die Erbringung einer Dienstleistung oder einer bestimmten Art von Dienstleistung nicht mehr als eine Dienstleistungserbringung angesehen werden kann, so dass der Begriff "Dienstleistung" im Sinne des Vertrags Dienstleistungen ganz unterschiedlicher Art umfassen kann, einschließlich solcher, deren Erbringung sich über einen längeren Zeitraum, bis hin zu mehreren Jahren, erstreckt (vgl. Urteil Duomo Gpa, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 28.02.2018 - II R 3/16

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die Dienstleistung anbietet (Empfänger- oder Aufnahmemitgliedstaat), niedergelassen, so fällt er in den Geltungsbereich des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit, wie er in Art. 49 AEUV definiert ist (EuGH-Urteile Kommission/Portugal vom 29. April 2004 C-171/02, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a. vom 10. Mai 2012 C-357/10 bis 359/10, EU:C:2012:283, Rz 30).

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV fällt (vgl. EuGH-Urteile Kommission/ Portugal, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

    Bei der Abgrenzung des jeweiligen Geltungsbereichs der Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit muss festgestellt werden, ob der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die fragliche Dienstleistung anbietet, niedergelassen ist oder nicht (vgl. EuGH-Urteil Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-221/12

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Ausnahmsweise kann eine solche Maßnahme aus einem der in Art. 52 AEUV genannten Gründe zulässig oder gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (vgl. entsprechend Urteile Engelmann, Randnrn. 51 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-475/12

    Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem

    Es ist auch festzustellen, dass der Vertrag keine Vorschrift enthält, die eine abstrakte Bestimmung der Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, ab der die Erbringung einer Dienstleistung oder einer bestimmten Art von Dienstleistung nicht mehr als eine Dienstleistung angesehen werden kann, so dass der Begriff "Dienstleistung" im Sinne des Vertrags Dienstleistungen ganz unterschiedlicher Art umfassen kann, einschließlich solcher, deren Erbringung sich über einen längeren Zeitraum, bis hin zu mehreren Jahren, erstreckt (vgl. Urteile Schnitzer, C-215/01, EU:C:2003:662, Rn. 30 und 31, sowie Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 32).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und

    Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Sachverhalte gekennzeichnet ist (vgl. u. a. Urteile Attanasio Group, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 22).

    Unter diesen Umständen sind die Vorlagefragen, soweit sie auf eine Auslegung der genannten Vorschriften abzielen, für unzulässig zu erklären (vgl. entsprechend insbesondere Urteil Duomo Gpa u. a., Rn. 24).

    Daher ist zu prüfen, ob der Gerichtshof in den vorliegenden Rechtssachen dafür zuständig ist, sich zu dieser Vorschrift zu äußern (vgl. entsprechend insbesondere Urteile vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Rn. 64, vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, Slg. 2010, I-13771, Rn. 9 und 10, sowie Duomo Gpa u. a., Rn. 25).

    Regelungen wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die nach ihrem Wortlaut unterschiedslos auf in der Italienischen Republik und in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer anwendbar sind, können nämlich im Allgemeinen nur dann Bestimmungen über die vom AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachverhalte anwendbar sind, die eine Verbindung zum Handel zwischen den Mitgliedstaaten aufweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Mai 1997, Pistre u. a., C-321/94 bis C-324/94, Slg. 1997, I-2343, Rn. 45, vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Rn. 21, sowie Duomo Gpa u. a., Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-463/13

    Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die

    Nach ständiger Rechtsprechung sind als Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und/oder der Dienstleistungsfreiheit alle Maßnahmen zu verstehen, die die Ausübung der von den Art. 49 AEUV und 56 AEUV garantierten Freiheiten untersagen, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteil Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102

    Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Sachverhalte gekennzeichnet ist (vgl. u. a. Urteile Attanasio Group, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a., C-357/10 bis C-359/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 22).

    Soweit die Vorlagefrage auf eine Auslegung der Wettbewerbsregeln der Union abzielt, ist sie daher für unzulässig zu erklären (vgl. entsprechend u. a. Urteil Duomo Gpa u. a., Rn. 24, sowie Urteil vom heutigen Tag Airport Shuttle Express u. a., C-162/12 und C-163/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 37 bis 42).

    Daher ist zu prüfen, ob der Gerichtshof in den vorliegenden Rechtssachen dafür zuständig ist, sich zu dieser Vorschrift zu äußern (vgl. entsprechend insbesondere Urteile vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Rn. 64, vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, Slg. 2010, I-13771, Rn. 9 und 10, sowie Duomo Gpa u. a., Rn. 25).

    Regelungen wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die nach ihrem Wortlaut unterschiedslos auf in der Italienischen Republik und auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer anwendbar sind, können nämlich im Allgemeinen nur dann Bestimmungen über die vom AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachverhalte anwendbar sind, die eine Verbindung zum Handel zwischen den Mitgliedstaaten aufweisen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Mai 1997, Pistre u. a., C-321/94 bis C-324/94, Slg. 1997, I-2343, Rn. 45, vom 5. Dezember 2000, Guimont, C-448/98, Slg. 2000, I-10663, Rn. 21, sowie Duomo Gpa u. a., Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19

    "Vander Elst-Visum"; Arbeitnehmer; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

  • EuGH, 27.04.2012 - C-159/12

    Venturini

  • BGH, 10.12.2020 - I ZR 26/20

    Steuerberater-LLP

  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 12.19

    "Vander Elst-Visum"; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

  • EuGH, 07.09.2022 - C-391/20

    Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14

    Kommission / Ungarn

  • FG Hamburg, 11.07.2018 - 6 K 84/18

    Steuerberatungsgesetz - StBerG: Voraussetzungen für eine

  • EuGH, 22.11.2018 - C-625/17

    Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56

  • EuGH, 31.05.2018 - C-483/16

    Sziber

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 6 S 3097/20

    Vereinbarkeit des Spielhallenbetriebs mit Grundfreiheiten

  • EuGH, 03.09.2020 - C-719/18

    Die italienische Vorschrift, durch die Vivendi daran gehindert ist, 28 % des

  • OLG Hamm, 07.01.2020 - 4 U 88/18

    Unterlassung einer Werbung für Hilfe in Steuersachen

  • EuGH, 18.07.2013 - C-265/12

    Citroën Belux - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18

    Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Private Gesellschaften, die damit beauftragt sind,

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2015 - C-593/13

    Rina Services u.a. - Art. 49 AEUV, 51 AEUV, 52 AEUV und 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13

    de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12

    Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18

    Comune di Bernareggio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2018 - C-483/16

    Sziber - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen -

  • EuGH, 02.09.2021 - C-502/20

    Institut des Experts en Automobiles - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2019 - C-719/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die

  • AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten durch

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