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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23   

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https://dejure.org/2023,36272
BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23 (https://dejure.org/2023,36272)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2023 - 1 B 23.23 (https://dejure.org/2023,36272)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2023 - 1 B 23.23 (https://dejure.org/2023,36272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

    Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

    Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16;… Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Wollte man der Beschwerde die Rüge entnehmen, das Oberverwaltungsgericht habe sich zwar in seinen Obersätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union angeschlossen, zeige aber durch deren Anwendung auf den Einzelfall, dass es tatsächlich einen anderen Rechtssatz oder Maßstab zugrunde gelegt habe, vermag auch dies nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision - etwa in Anlehnung an die im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannte verdeckte Divergenz (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 36 Rn. 29 m. w. N.) - zu führen.
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung; …

  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der …

  • BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21

    Unzulässigkeit der Divergenzbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Trier, 19.01.2024 - 2 L 4844/23

    Eritrea: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel trotz Suspendierung

    Dezember 2023 - B 3 S 23.50348 - VG München, Urteil vom 20. Dezember 2023 - M 19 K 23.50253 - VG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - A 1 K 6156/23 - VG Gießen, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - 2 L 1714/23.GI.A -, VG Bayreuth, Beschluss vom 6. Dezember 2023 - B 7 S 23.50332 - VG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2023 - 5 B 168/23 - BVerwG, Beschluss vom 13. November 2023 - 1 B 24/23 - VG Stuttgart, Beschluss vom 13. November 2023 - A 11 K 5631/23 - VG Bayreuth, Beschluss vom 10. November 2023 - B 3 S 23.50317 - BVerwG, Beschluss vom 8. November 2023 - 1 B 23/23 - BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 24 B 22.31109 - (zur Lage anerkannt Schutzberechtigter); BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22/23 - HessVGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 2 A 377/23.Z.A - OVG RP, Urteil vom 27. März 2023 - 13 A 10948/22.OVG - (zur Lage anerkannt Schutzberechtigter); a.A. u.a.: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Dezember 2023 - 1a L 1896/23.A - VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2023 - 12 L 2970/23.A - OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 11 A 1168/22.A und 11 A 3513/2.A - und 7. Juni 2023 - 1 1 A 2343/19.A -, jeweils in juris).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23   

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https://dejure.org/2025,32439
OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23 (https://dejure.org/2025,32439)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2025 - 1 B 23.23 (https://dejure.org/2025,32439)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2025 - 1 B 23.23 (https://dejure.org/2025,32439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    42 Abs. 1; 42 Abs. 2; 68; 91 VwGO, 45 Abs. 1 Satz 1; 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, 2.3.1.6 RiLSA 2015, 3; 4 ERA 2010, § 42 Abs 1 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    42 Abs. 1; 42 Abs. 2; 68; 91 VwGO, 45 Abs. 1 Satz 1; 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, 2.3.1.6 RiLSA 2015, 3; 4 ERA 2010
    Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung, gesonderte Signalisierung für Rad- und Kraftfahrzeugverkehr, Klageart, Teilanfechtung, Teilbarkeit verkehrsrechtlicher Entscheidungen, komplexe Ampelschaltung in zehn Phasen, Klageänderung, Vorverfahren ausnahmsweise entbehrlich, ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2026, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 24.07.2024 - 11 B 23.589

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Durchfahrverbot für Lkw über 7, 5 t, Klagebefugnis …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Denn durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 - juris Rn. 14;… Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 46. EL August 2024, Rn. 13 f.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 67 f.;… ders., Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 30. September 2024 - OVG 1 S 54/24 - BA S. 7).

    § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, der § 45 Abs. 1 StVO modifiziert und ergänzt, verdrängt als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen Regelungen in § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 3 C 42.09 -, juris Rn. 17, 23; BayVGH, Urteil vom 24. Juli 2024 - 11 B 23.589 -, juris Rn. 34).

    Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Juli 2024, a.a.O., Rn. 34; Senatsbeschluss vom 30. September 2024 - OVG 1 S 54/24 -, BA S. 8 f.).

    Abwägungserheblich sind dabei nur sog. qualifizierte Interessen, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Juli 2024, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2024 - 1 S 54.24

    "Modalfilter" in der Tucholskystraße kann zunächst bestehen bleiben

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Denn durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 - juris Rn. 14;… Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 46. EL August 2024, Rn. 13 f.; vgl. auch BayVGH…, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 67 f.;… ders., Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 30. September 2024 - OVG 1 S 54/24 - BA S. 7).

    Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (vgl. BayVGH…, Urteil vom 24. Juli 2024, a.a.O., Rn. 34; Senatsbeschluss vom 30. September 2024 - OVG 1 S 54/24 -, BA S. 8 f.).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, der § 45 Abs. 1 StVO modifiziert und ergänzt, verdrängt als in Bezug auf Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs speziellere Regelung in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen Regelungen in § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 3 C 42.09 -, juris Rn. 17, 23; BayVGH…, Urteil vom 24. Juli 2024 - 11 B 23.589 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Dabei hat sie alle betroffenen Interessen zu ermitteln und zu gewichten sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; dieser ist insbesondere dann verletzt, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16

    Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung der Einlassungen der Beklagtenseite (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2018 - 7 C 21/16 -, juris Rn. 18 ff. m. zahlreichen w. N.).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Denn durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 - juris Rn. 14;… Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 46. EL August 2024, Rn. 13 f.; vgl. auch BayVGH…, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 67 f.;… ders., Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 30. September 2024 - OVG 1 S 54/24 - BA S. 7).
  • BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16

    Straßenverkehrsrecht; Ausweisung einer Straße als Kraftfahrstraße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO können durch die Streckenführung, deren Ausbauzustand, witterungsbedingte Einflüsse, die anzutreffende Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580

    Keine faktische Entwidmung durch straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Denn durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 3 B 1/20 - juris Rn. 14;… Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 46. EL August 2024, Rn. 13 f.; vgl. auch BayVGH…, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 67 f.; ders., Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 30. September 2024 - OVG 1 S 54/24 - BA S. 7).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Die Teilbarkeit ist zu bejahen, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelung weiter existieren können, ohne ihren Bedeutungsinhalt zu verändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 13.91 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 02.01.1997 - 8 B 240.96

    Ausschluss der Regeln der Teilunanfechtbarkeit aus den §§ 121, 70 …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 1 B 23.23
    Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für die Teilaufhebung - und spiegelbildlich hierzu für eine Teilanfechtung - eines Verwaltungsaktes nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die nach materiell-rechtlichen Vorschriften zu beurteilende Teilbarkeit des Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 1997 - 8 B 240.96 - juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 25.06.2026 - 7 K 2452/25

    Beweisantrag; Straßenverkehr; Anordnung; Teilbarkeit; Verkehrszeichen; …

    Rn. 45 a) Zwar sind Verkehrsschilder, Fahrbahnmarkierungen und andere Verkehrszeichen nach §§ 41 ff. StVO grundsätzlich Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen mit Dauerwirkung, die Gegenstand einer Anfechtungsklage sein können (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 38).

    Steht - wie hier - der Erlass des Verwaltungsaktes im Ermessen der Behörde, ist auch von Bedeutung, ob die Behörde den Verwaltungsakt auch ohne die angegriffene Teilregelung erlassen hätte; durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die sie so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 01.07.2020 - 3 B 1/20 -, juris Rn. 14 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 42).

    Insbesondere ein zeitgleicher Erlass ist kein notwendiges Kriterium einer (Un-)teilbarkeit straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 42; zur Einheitlichkeit einer Regelung weiter Hamburgisches OVG…, Urteil vom 28.11.2024 - 4 Bf 129/24 -, juris Rn. 41 ff.), sofern dieser eine einheitliche Gesamtregelung zugrunde liegt, durch deren Teilaufhebung eine Restregelung bestehen bliebe, die die Beklagte so nicht erlassen hätte.

    Rn. 70 b) Fehlt es nach alledem an der notwendigen Klagebefugnis, kann dahinstehen, inwieweit die Klägerin das Vorverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat, beziehungsweise dieses entbehrlich gewesen wäre (vgl. insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 49 ff.).

    Zutreffender Weise wendet sich die Klägerin gegen die unteilbare straßenverkehrsrechtliche Gesamtregelung der Beklagten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, Rn. 39, juris) zur Regelung der Fuß- und Fahrradverkehrs im streitgegenständlichen Straßenabschnitt, bestehend aus der Ersetzung des Verkehrszeichen VZ 241-30 durch die Anordnung der Anbringung der Piktogramme auf den Hochbordsonderwegen sowie auf den rechten Fahrstreifen, einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie der ergänzenden Anordnung des Fahrverbots für Lastkraftwagen auf dem jeweils linken Fahrstreifen.

    Denn ist - wie vorliegend (vgl. vorstehend III.1. b)) - die isolierte Anfechtung eines Teils der Gesamtregelung ausgeschlossen, ist mit Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) die Möglichkeit eröffnet, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung insgesamt anzufechten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 01.07.2020 - 3 B 1/20 -, juris Rn. 16; zur Möglichkeit einer Verpflichtungsklage im Einzelfall OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 40).

    Bei Einbeziehung des gesamten schriftlichen Vorbringens (vgl. insbesondere die Bezeichnung des Antrags als "Zurückverweisung an die Beklagte und Neubescheidung des Antrags der Klägerin vom 22.05.2025") dürfte sich das wohlverstandene Begehren der Klägerin insoweit auf die im Widerspruchsschreiben vom 22.05.2025 formulierte Aufforderung beziehen, "andere Lösungen zu suchen, mit denen Radfahrer auf der Fahrbahn geschützt werden können." Selbst wenn man hierin einen Antrag an die Behörde sehen wollte (vgl. zu dessen Anforderungen VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 13.04.2000 - 5 S 1136/98 -, juris Rn. 21), bliebe der sinngemäße Bescheidungsantrag hinsichtlich eines erneuten straßenverkehrsrechtlichen Tätigwerdens der Beklagten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) - wohl als Untätigkeitsklage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 48 ff.) - ohne Erfolg.

    Denn hierfür ist unerheblich, ob die Klägerin eine bestimmte straßenverkehrsrechtliche Maßnahme begehrt, die nur ein einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommen dürfte, oder eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.06.2024 - 3 C 5/23 -, juris Rn. 49, sowie zu einer Sonderkonstellation OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 44 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25

    Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …

    Das Vorliegen einer Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bestimmt sich regelmäßig nicht alleine nach einem Aspekt, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.01.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 …und vom 23.04.2013 - 3 B 59.12 - juris Rn. 9…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 21 f.;… Beschluss des Senats vom 25.03.2024 - 13 S 730/23 - juris Rn. 6 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.11.2009 - 5 S 575/09 - juris Rn. 30; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18.11.2025 - 8 B 538/25 - juris Rn. 12 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 - OVG 1 B 23/23 - juris Rn. 56).

    Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 a. a. O. Rn. 56; BayVGH…, Beschluss vom 13.01.2025 - 11 ZB 22.2678 - juris Rn. 23).

    Zugleich ist es der Straßenverkehrsbehörde auf Grund ihres Sachverstands und ihres Erfahrungswissens vorbehalten, festzulegen, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 35;… Beschluss des Senats vom 25.03.2024 a. a. O. Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 a. a. O. Rn. 57; BayVGH…, Beschluss vom 13.01.2025 a. a. O. Rn. 24).

    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen der Klägerin, also solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 a. a. O. Rn. 45 …und vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2025 a. a. O. Rn. 57; BayVGH…, Beschluss vom 13.01.2025 a. a. O. Rn. 24 …und Urteil vom 24.07.2024 - 11 B 23.589 - juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2025 - 8 B 538/25

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Verkehrsversuch; Erprobungsmaßnahme; …

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2010 - 3 C 32.09 -, juris Rn. 23, und - 3 C 37.09 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 18. September 2025 - OVG 1 B 23/23 -, juris Rn. 56; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2025 - 8 B 97/25 -, juris Rn. 32, vom 22. Mai 2024 - 8 B 285/24 -, juris Rn. 24, und vom 29. Januar 2019 - 8 A 10/17 -, juris Rn. 27; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2025 - 11 ZB 22.2678 -, juris Rn. 23; Hamb. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 4 Bs 154/23 -, juris Rn. 26.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33996
VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23 (https://dejure.org/2023,33996)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.08.2023 - 1 B 23/23 (https://dejure.org/2023,33996)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. August 2023 - 1 B 23/23 (https://dejure.org/2023,33996)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NKomVG § 108; NKomVG § 109
    Kommunaler Wahlbeamter; Wahl nach Ermessen; Wahlbeamter; Wahl eines kommunalen Wahlbeamten - Einfluss der politischen Position der Bewerber auf die Auswahlentscheidung und Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 6 B 1176/21

    Auswahlverfahren für Beigeordnetenstelle in Duisburg muss wiederholt werden

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Gerichtlich zu überprüfen ist ferner, ob der Gewählte die gesetzlichen Voraussetzungen für das Wahlamt sowie die ggf. aufgestellten konstitutiven Anforderungsmerkmale erfüllt und ob Anhaltspunkte für willkürliche Erwägungen vorliegen (OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 50 ff. m.w.N.).

    Die organisatorischen Entscheidungen dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen (OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 57).

    Die Gewährleistung der Chancengleichheit erfordert unter anderem, dass das Verfahren aufgrund seiner formalen und inhaltlichen Gestaltung allen Kandidaten Gelegenheit zur Darstellung ihrer Befähigung und Eignung bietet, eine hinreichende Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellt und jedenfalls in Grundzügen dokumentiert wird (OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 57-64;… vgl. OVG NRW, Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 89 m. w. N. zum Eignungsfeststellungsverfahren bei der Vergabe von Schulleiterstellen).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und den zuvor ausgeführten Gewährleistungen aus Art. 33 Abs. 2 GG im Anwendungsbereich kommunaler Wahlbeamten bedarf die Wahl ebenso wenig wie das Vorschlagsrecht des Hauptverwaltungsbeamten als solche keiner Begründung, weil die Entscheidungsbefugnis über die Besetzung des freien Dienstpostens einem politisch zusammengesetzten, demokratisch legitimierten Wahlgremium - hier dem Kreistag - übertragen ist (…Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 19; ebenso OVG NRW; Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 45 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Sowohl der Hauptverwaltungsbeamte bei seinem Vorschlag als auch die Vertretung bei ihrer Wahl dürfen die gesetzlichen Bindungen und insbesondere das Prinzip der Bestenauslese nicht außer Acht lassen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Eine Besetzung der Stelle des Ersten Kreisrates bedarf der Wahl durch den Kreistag gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG, wonach die Person vom Hauptverwaltungsbeamten vorgeschlagen werden muss, wobei - wie dargestellt - der Hauptverwaltungsbeamte bei seiner Wahl das Prinzip der Bestenauslese beachten muss (Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 21).

    Durch die bereits dargelegte besondere Tätigkeit und Stellung kommunaler Wahlbeamter und dem Wesen einer freien, nur den Bindungen des Gesetzes und des Gewissens unterworfenen Wahl wäre eine Wahl nach Ermessen im Sinne von § 40 VwVfG keine echte Wahl (Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und den zuvor ausgeführten Gewährleistungen aus Art. 33 Abs. 2 GG im Anwendungsbereich kommunaler Wahlbeamten bedarf die Wahl ebenso wenig wie das Vorschlagsrecht des Hauptverwaltungsbeamten als solche keiner Begründung, weil die Entscheidungsbefugnis über die Besetzung des freien Dienstpostens einem politisch zusammengesetzten, demokratisch legitimierten Wahlgremium - hier dem Kreistag - übertragen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2008 - 5 ME 491/07 -, juris Rn. 19; ebenso OVG NRW;… Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 45 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11

    Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung des Entscheidungsprozesses endet aber dort, wo der Dienstherr den Vergleich nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblich Dritten überlässt und damit die Auswahlentscheidung aus der Hand gibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, juris Rn. 23;… OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 35, und v. 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, juris Rn. 8 ff., sowie Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 108).

    Eine Verwendung ist jedoch statthaft, wenn der Dienstherr sich das Ergebnis einer extern erfolgten Eignungsbeurteilung in kritischer Auseinandersetzung zu eigen macht und dieses anschließend als Beitrag zu seinem eigenen umfassenden Eignungsurteil verwertet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, juris Rn. 23;… OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 37, und Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 108 jeweils m. w. N.).

    Die Gewährleistung der Chancengleichheit erfordert unter anderem, dass das Verfahren aufgrund seiner formalen und inhaltlichen Gestaltung allen Kandidaten Gelegenheit zur Darstellung ihrer Befähigung und Eignung bietet, eine hinreichende Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellt und jedenfalls in Grundzügen dokumentiert wird (…OVG NRW, Beschl. v. 16.11.2021 - 6 B 1176/21 -, juris Rn. 57-64; vgl. OVG NRW, Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 89 m. w. N. zum Eignungsfeststellungsverfahren bei der Vergabe von Schulleiterstellen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 6 B 101/20

    Geltung bei der Missachtung einer Formvorgabe für die Bewerbung nichts anderes …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Wie bereits dargelegt dürfen die organisatorischen Entscheidungen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 33 und v. 9.1.2013 - 6 B 1125/12 -, juris Rn. 2;… OVG Bremen, Urt. v. 26.3.2018 - 2 B 199/17 -, juris Rn. 33).

    Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung des Entscheidungsprozesses endet aber dort, wo der Dienstherr den Vergleich nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblich Dritten überlässt und damit die Auswahlentscheidung aus der Hand gibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 35, und v. 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, juris Rn. 8 ff., …sowie Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 108).

    Eine Verwendung ist jedoch statthaft, wenn der Dienstherr sich das Ergebnis einer extern erfolgten Eignungsbeurteilung in kritischer Auseinandersetzung zu eigen macht und dieses anschließend als Beitrag zu seinem eigenen umfassenden Eignungsurteil verwertet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 37, …und Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 108 jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung des Entscheidungsprozesses endet aber dort, wo der Dienstherr den Vergleich nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG maßgeblich Dritten überlässt und damit die Auswahlentscheidung aus der Hand gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, juris Rn. 23;… OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 35, und v. 25.4.2017 - 6 B 480/17 -, juris Rn. 8 ff., …sowie Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 108).

    Eine Verwendung ist jedoch statthaft, wenn der Dienstherr sich das Ergebnis einer extern erfolgten Eignungsbeurteilung in kritischer Auseinandersetzung zu eigen macht und dieses anschließend als Beitrag zu seinem eigenen umfassenden Eignungsurteil verwertet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, juris Rn. 23;… OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 37, …und Urt. v. 21.6.2012 - 6 A 1991/11 -, juris Rn. 108 jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 10.23

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen der Divergenz; Drohen von …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Der Kreisausschuss des Antragsgegners beschloss daraufhin einstimmig, insgesamt sieben Bewerber - darunter auch den Antragsteller - zum Assessment-Center einzuladen (Bl. 36 BA001 zu 1 B 10/23).

    Gegen die Entscheidung des Kreistages vom 20. Dezember 2022 hat der Kläger am 5. Januar 2023 Klage erhoben (1 A 61/23), über die noch nicht entschieden worden ist, und einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes gestellt (1 B 10/23), den die Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. März 2023 abgelehnt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2013 - 6 B 1125/12

    Vorerst keine Besetzung der Stelle des Leiters der Polizeiwache Wermelskirchen

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Wie bereits dargelegt dürfen die organisatorischen Entscheidungen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, juris Rn. 33 und v. 9.1.2013 - 6 B 1125/12 -, juris Rn. 2;… OVG Bremen, Urt. v. 26.3.2018 - 2 B 199/17 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Eine Halbierung des so ermittelten Streitwertes für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.05.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 6 B 583/21

    Beigeordneter; Gemeinderat; Wahl; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Gegen die bloße organisatorische Unterstützung und fachliche Beratung des Kreistages bei der Durchführung des Auswahlverfahrens durch einen externen Dienstleister ist vor diesem Hintergrund in rechtlicher Hinsicht nichts zu erinnern (OVG NRW, Beschl. v. 22.9.2021 - 6 B 583/21 -, juris Rn. 29 f. m. w. N.).
  • VG Münster, 03.01.2012 - 4 L 670/11

    Ernennung des vom Rat zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice, …

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.08.2023 - 1 B 23/23
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (VG Münster, Beschl. v. 3.1.2012 - 4 L 670/11 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 6 B 480/17

    Durchführung eines computergestützen Testverfahrens im einem Auswahlverfahren für …

  • OVG Bremen, 26.03.2018 - 2 B 199/17
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.07.1984 - 2 A 90/80

    Kein allgemeiner Anspruch auf Einsicht in Niederschriften über Kreistagssitzungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1982 - 2 A 37/82
  • VG Hannover, 10.02.2025 - 6 B 4861/24

    Abbruch Auswahlverfahren; Auswahlverfahren; Wissenschaftsfreiheit; Verpflichtung …

    Diese Entscheidungskompetenz des Gremiums schließt es - ausnahmsweise - aus, dieselben Anforderungen an die Begründung für die getroffene Auswahlentscheidung zu stellen wie in sonstigen Auswahlverfahren (vgl. auch VG Hannover…, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 B 550/11 -, juris Rn. 55; VG Lüneburg, Beschluss vom 22. August 2023 - 1 B 23/23 -, Rn. 22 juris, für kommunale Wahlbeamte).
  • VG Hannover, 04.02.2025 - 2 B 5359/24

    Abbruch des Auswahlverfahrens; Fachministierum (noch) nicht zuständig; …

    Diese Entscheidungskompetenz des Gremiums schließt es - ausnahmsweise - aus, dieselben Anforderungen an die Begründung für die getroffene Auswahlentscheidung zu stellen wie in sonstigen Auswahlverfahren (vgl. auch VG Hannover…, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 B 550/11 -, juris Rn. 55; VG Lüneburg, Beschl. vom 22. August 2023 - 1 B 23/23 -, Rn. 22 juris, für kommunale Wahlbeamte).
  • VG Lüneburg, 30.03.2023 - 3 B 25/23

    Altersbeschränkung; Aufsichtsperson; Spielhallen; Verbundspielhallen; …

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 3 NSpielhG sind die Anforderungen des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 bis 6 NSpielhG jedoch für Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 NSpielhG unabhängig von dem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens nicht bis zur Erteilung der Zertifizierung, sondern (nur) bis zum 31. März 2023 suspendiert (…a.A. VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2023 - 1 B 75/23 -, juris Rn. 13; VG Osnabrück, Beschl. v. 28.3.2023 - 1 B 23/23 -, Veröffentlichung nicht bekannt).
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