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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18, 1 PKH 23.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22893
BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18, 1 PKH 23.18 (https://dejure.org/2018,22893)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2018 - 1 B 32.18, 1 PKH 23.18 (https://dejure.org/2018,22893)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 B 32.18, 1 PKH 23.18 (https://dejure.org/2018,22893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für volljährige Ausländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für volljährige Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsatzrevision - und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Divergenzrevision - und die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Dem auf Seite 13 f. der Beschwerdebegründung zitierten Auszug aus den Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78 - (BGHZ 75, 160 ), wörtlich wiedergegeben in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - (BVerfGE 90, 241 ) ist schon nicht der Rechtssatz zu einer im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsnorm zu entnehmen, es gehöre zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, die Nachfahren der Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermordes in herausgehobener Art zu achten.
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Dem auf Seite 13 f. der Beschwerdebegründung zitierten Auszug aus den Gründen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78 - (BGHZ 75, 160 ), wörtlich wiedergegeben in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - (BVerfGE 90, 241 ) ist schon nicht der Rechtssatz zu einer im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsnorm zu entnehmen, es gehöre zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, die Nachfahren der Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermordes in herausgehobener Art zu achten.
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3…, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 …und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 1.16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist für die …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3…, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15

    Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Sie muss im Einzelnen aufzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die dieser Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3, vom 17. November 2015 - 5 B 17.15 - ZOV 2016, 160 Rn. 21 …und vom 26. September 2016 - 5 B 1.16 D - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13

    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Rn. 11 Die von der Beschwerde formulierte Frage bezeichnet schon keine klärungsfähige Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zu der in § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG statuierten Pflicht zum Besitz eines gültigen Nationalpasses, die eine weitere, selbstständig neben dem Erfordernis der Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Ausländers stehende Regelerteilungsvoraussetzung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 15).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 4 B 53.15 - Rn. 2 m.w.N. und vom 21. Juni 2017 - 4 B 48.16 - juris Rn. 3).
  • VG München, 15.02.2021 - M 24 K 19.1573

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (verneint)

    § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann nicht als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Spezialnormen - vorliegend § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 36 AufenthG - nicht erfüllt sind (…vgl. Maaßen/Kluth, BeckOK Ausländerrecht, § 25 Rn. 134 ff; OVG Saarl, B.v. 20.4.2011 - BeckRS 2011, 50106; offenlassend: BayVGH, 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 CE 18.1874 - juris Rn 24 m.w.N; in diesem Sinn zum Verhältnis zu §§ 25a, 25b AufenthG: OVG Lüneburg, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - juris Rn. 82 ff., nachgehend offenlassend: BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 B 32.18 - juris Rn. 12).
  • VG Neustadt, 28.09.2023 - 2 K 265/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf den vom Standesamt festgelegten …

    Rn. 33 Ein Pass in diesem Sinne ist ein im internationalen Verkehr anerkanntes Reisedokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers nachweist und zudem die Rückkehrberechtigung der darin namentlich genannten Person in einen anderen Staat bescheinigt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 32/18, 1 PKH 23/18 -, juris, Rnr.11; BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 -, juris).
  • VG München, 25.05.2021 - M 24 K 20.647

    Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren eines …

    § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann nicht als allgemeine Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Spezialnormen - vorliegend § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i.V.m. §§ 29, 30, 36 AufenthG - nicht erfüllt sind (…vgl. Maaßen/Kluth, BeckOK Ausländerrecht, § 25 Rn. 134 ff; OVG Saarl, B.v. 20.4.2011 - BeckRS 2011, 50106; offenlassend: BayVGH, 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 CE 18.1874 - juris Rn 24 m.w.N; in diesem Sinn zum Verhältnis zu §§ 25a, 25b AufenthG: OVG Lüneburg, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - juris Rn. 82 ff., nachgehend offenlassend: BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 B 32.18 - juris Rn. 12).
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