Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20.NC, 1 B 42/20.NC, 1 B 43/20.NC, 1 B 44/20.NC, 1 B 46/20.NC |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 10 Abs 1 LehrVerpflV SL, § 10 Abs 4 LehrVerpflV SL, § 5 LehrVerpflV SL, § 8 LehrVerpflV SL, § 44 Abs 4 HSchulG SL
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. Fachsemester an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes im Wege der einstweiligen Anordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.01.2020 - 1 L 1032/19
- VG Saarlouis, 20.01.2020 - 1 L 1405/19
- VG Saarlouis, 20.01.2020 - 1 L 1412/19
- VG Saarlouis, 20.01.2020 - 1 L 1490/19
- OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
- OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20.NC, 1 B 42/20.NC, 1 B 43/20.NC, 1 B 44/20.NC, 1 B 46/20.NC
- OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Etwas anderes kann nach dieser Rechtsprechung allenfalls gelten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betreffenden Stellen in Wirklichkeit - von einzelnen Ausreißern einmal abgesehen - in einem solchen Ausmaß nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden, dass die der Typisierung zugrunde liegende Annahme, die befristet zu besetzenden Stellen der wissenschaftlichen Mitarbeiter seien im Regelfall der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung gewidmet, nicht gerechtfertigt ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris Rdnrn. 61) Diese Rechtsprechung besagt keineswegs, dass das Aufzeigen einer einzelnen potentiellen Unregelmäßigkeit seitens der Studienplatzbewerber von den saarländischen Verwaltungsgerichten im Vorhinein als Ausreißer gewertet und nicht zum Anlass einer Sachaufklärung genommen würde.Im Übrigen sei betont, dass die zum Wintersemester 2005/2006 veranlasste Sachaufklärung, anlässlich derer der Begriff "Ausreißer" verwendet wurde, gerade nicht zur Feststellung einer unzulässigen Befristung geführt hatte, sondern damals nur zu der ergänzenden Erwägung veranlasste, dass selbst unter der Prämisse, dass eine der damals 26 Befristungen unzulässig wäre, es sich um einen "Ausreißer" handeln würde, der an der grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtung nichts ändern würde.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. -, amtl. Abdr. S. 17 f., und Beschluss vom 17.7.2006, a.a.O. Rdnr. 63).
Die Einbeziehung der Bestandsentwicklung in einer weiteren Kohorte in die Ermittlung des Schwundfaktors bringe daher keine derart höhere Richtigkeitsgewähr des prognostischen Ergebnisses mit sich, dass sie von Rechts wegen zu verlangen wäre.(OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 28.6.2010 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 149, und Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 172 unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechungspraxis) Dass diese Einschätzung rechtsfehlerhaft sein könnte, lässt sich mit dem Hinweis auf das Gebot, schwundfremde Faktoren weitgehend auszuschließen, nicht begründen.
- OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.Der an das Nichtvorhandensein eines normativen Stellenplans und die diesbezügliche Senatsrechtsprechung(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC -, juris Rdnrn. 14 f.) anknüpfende Vortrag, die der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegten Stellenpläne der drei der vorklinischen Lehreinheit zugeordneten Fachrichtungen und die den Berechnungsunterlagen als Anlage 2 beigefügte Stellenbesetzungsliste, in der die befristet beschäftigten Mitarbeiter namentlich unter Angabe des Umfangs ihrer Beschäftigung aufgelistet sind, seien nicht kongruent und damit nicht nachvollziehbar, führt nicht zur Notwendigkeit einer umfassenden Sachaufklärung.
Ausgehend von der Senatsrechtsprechung(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnrn. 17 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC -, juris Rdnrn. 47 ff. m.w.N.), die seitens der Antragsteller inhaltlich nicht angegriffen wird, rechtfertigt das Inkrafttreten der neugefassten LVVO 2018 für sich genommen keine Einzelfallprüfung, ob alle befristet Beschäftigten tatsächlich ihrer eigenen Weiterbildung nachgehen.
- OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Ausgehend von der Senatsrechtsprechung(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnrn. 17 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC -, juris Rdnrn. 47 ff. m.w.N.), die seitens der Antragsteller inhaltlich nicht angegriffen wird, rechtfertigt das Inkrafttreten der neugefassten LVVO 2018 für sich genommen keine Einzelfallprüfung, ob alle befristet Beschäftigten tatsächlich ihrer eigenen Weiterbildung nachgehen.Dieses Vorbringen gibt, zumal die Einwände der Antragsteller gegen den Ansatz des Curricularanteils für die Veranstaltung Medizinische Terminologie - wie aufgezeigt - nicht verfangen, keine Veranlassung, die ausführlich begründete Senatsrechtsprechung aus dem Vorjahr(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2019 - 1 B 61/19.NC -, juris Rdnrn. 7 ff.), die an ältere Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anknüpft(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 74 ff.), sich im Einzelnen mit den Erwägungen von Herrn Dr. P... auseinandersetzt, den Aussagegehalt der Einstellungsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren 6 C 35 und 36/16 würdigt und die zur Problematik ergangene Rechtsprechung anderer Obergerichte berücksichtigt, aufzugeben.
- OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Die Einbeziehung der Bestandsentwicklung in einer weiteren Kohorte in die Ermittlung des Schwundfaktors bringe daher keine derart höhere Richtigkeitsgewähr des prognostischen Ergebnisses mit sich, dass sie von Rechts wegen zu verlangen wäre.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnr. 149, …und Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 172 unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechungspraxis) Dass diese Einschätzung rechtsfehlerhaft sein könnte, lässt sich mit dem Hinweis auf das Gebot, schwundfremde Faktoren weitgehend auszuschließen, nicht begründen. - OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
- dargelegt, dass der Curricularfremdanteil Zahnmedizin deutlich geringer als angenommen sei, weswegen die Frage, ob die Überschreitung des Curricularnormwertes in der Zahnmedizin bedingt, dass der Export aus der Humanmedizin proportional zu kürzen sei, entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und dem Beschluss des Senats vom 24.7.2019 - 1 B 51/19.NC u.a. - nicht mit der Begründung offenbleiben könne, dass sich eine Kürzung rechnerisch nicht kapazitätserhöhend auswirken würde. - OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17
Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Anlass zur Überprüfung, ob die eigenen Regeln beachtet worden sind oder ob das Instrument der Überbuchung rechtsmissbräuchlich gehandhabt worden sein könnte(vgl.hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 25.6.2019 - 2 LC 655/17 -, juris Rdnr. 72), besteht unter solchen Umständen nicht. - VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10072
Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund fehlerfreier …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Denn für Praktika der Humanmedizin ist eine Gruppengröße von 15, wenngleich keine normative Vorgabe besteht(zur Problematik aus neuerer Zeit etwa: BayVGH, Beschluss vom 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 u.a. -, juris Rdnr. 26), seit langem etabliert und lag auch der Neufestsetzung des Curricularnormwertes für den Studiengang Medizin auf 8, 2 anlässlich der Neufassung der Ärzteapprobationsordnung vom 27.6.2002 zugrunde.(Beschluss des Verwaltungsrats der ZVS vom 27.9.2002) Damit ist auch zukünftig nicht zu erwarten, dass die Gruppengröße der streitgegenständlichen Praktika, bei denen die Anzahl der Studierenden der Humanmedizin weit überwiegen werden, die Zahl von 15 Teilnehmern übersteigen wird.(Ziel des Verordnungsgebers der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung ist zudem, dass im vorklinischen Studienabschnitt für Studierende der Zahnmedizin künftig dieselben Unterrichtsveranstaltungen wie im Studiengang Medizin vorgegeben werden;… vgl. BR-Drs. 592/17, S. 2) Demnach wird die aktuelle Handhabung der Antragsgegnerin durch die zukunftsbezogene Argumentation nicht erschüttert. - OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05
Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Beteiligung an einem Losverfahren zur Verteilung weiterer Studienplätze(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 3 Y 12/05 -, juris (1.000 Euro)) beantragt ist. - OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19
Kapazitätsberechnung im Studiengang Humanmedizin; hier: curricularer Eigenanteil …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Dieses Vorbringen gibt, zumal die Einwände der Antragsteller gegen den Ansatz des Curricularanteils für die Veranstaltung Medizinische Terminologie - wie aufgezeigt - nicht verfangen, keine Veranlassung, die ausführlich begründete Senatsrechtsprechung aus dem Vorjahr(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2019 - 1 B 61/19.NC -, juris Rdnrn. 7 ff.), die an ältere Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anknüpft(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 74 ff.), sich im Einzelnen mit den Erwägungen von Herrn Dr. P... auseinandersetzt, den Aussagegehalt der Einstellungsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren 6 C 35 und 36/16 würdigt und die zur Problematik ergangene Rechtsprechung anderer Obergerichte berücksichtigt, aufzugeben. - OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17
Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung - …
Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20
Ein Anlass zu Beanstandungen hat sich hieraus im damaligen Verfahren nicht ergeben.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2017 - 1 K 1670/16.NC -, amtl. Abdr. S. 14 f., vgl. auch Bl. 128 f. der zugehörigen Gerichtsakte; nachfolgend: OVG des Saarlandes, u.a. Beschluss vom 17.11.2017 - 1 A 703/17.NC - juris) Anhaltspunkte, dass Veränderungen tatsächlicher Art zwischenzeitlich eine andere Einschätzung geböten, liegen nicht vor.
- OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20
Keine Anwendbarkeit der Ordnung über die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die …
Der Senat hat in seinem in mehreren Parallelverfahren ergangenen Beschluss vom heutigen Tag(OVG des Saarlandes, Beschluss in den Verfahren 1 B 41/20.NC u.a.) im Einzelnen dargelegt, dass die vorbezeichnete vom Senat der Antragsgegnerin aufgrund der Ermächtigung in § 10 Abs. 4 Satz 3 LVVO erlassene Ordnung am 28.3.2019 in Kraft getreten ist.
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 Abs 6 S 1 StVG; § 29 Abs 6 S 2 StVG; § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG; § 4 Abs 5 S 4 StVG; § 4 Abs 5 S 5 StVG; § 4 Abs 5 S 6 Nr 1 StVG; § 4 Abs 5 S 7 StVG; § 28 Abs 1 VwVfG; § 46 VwVfG
Anhörung; Anhörungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnis; Punkte; stufenweises Vorgehen; Tilgungsfrist; Überliegefrist; Verwertungsverbot - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Für das Fahreignungs-Bewertungssystem soll es nicht mehr darauf ankommen, dass eine Maßnahme den Betroffenen vor der Begehung weiterer Verstöße erreicht und ihm die Möglichkeit der Verhaltensveränderung einräumt, bevor es zu weiteren Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde kommen darf (vgl. BT-Drs. 18/2775 S. 9 f. und BVerwG, Urt. v. 26.1.2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 23).Diese Vorschrift soll die Punktebewertung eines Verkehrsverstoßes auch dann ermöglichen, wenn er vor dem Ergreifen einer Maßnahme begangen wurde, bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnte, etwa weil deren Ahndung erst später Rechtskraft erlangt hat oder sie erst später im Fahreignungsregister eingetragen oder der Behörde zur Kenntnis gelangt ist (vgl. BT-Drs. 18/2775 S. 10 und BVerwG, Urt. v. 26.1.2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 24).
Ob etwas anderes gilt, wenn ein Berufen auf die Unkenntnis als rechtsmissbräuchlich anzusehen wäre, kann offen bleiben, wenn - wie hier - keine Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch gegeben sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 25 f.).
- OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17
Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Die (absehbaren) Folgen einer Fahrerlaubnisentziehung muss jeder Betroffene hinnehmen, wenn - wie hier - hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert (…vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.3.2004 - 1 M 2/04 -, juris Rn. 33; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, juris Rn. 30). - BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14
Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Hiernach entscheidet das Gericht auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).
- OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16
Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Nach dieser Vorschrift darf eine Tat und die damit verbundene Entscheidung dem Betroffenen für die Zwecke des § 28 Abs. 2 StVG (insbesondere zur Beurteilung der Eignung und der Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen, § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG) nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden, wenn eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht ist (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.10.2017 - 1 CS 17.953 -, juris Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 -, juris Rn. 13). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2004 - 1 M 2/04
Fahrerlaubnis; Entziehung; Drogen; Betäubungsmittel; Konsum; Amphetamin; …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Die (absehbaren) Folgen einer Fahrerlaubnisentziehung muss jeder Betroffene hinnehmen, wenn - wie hier - hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.3.2004 - 1 M 2/04 -, juris Rn. 33;… vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, juris Rn. 30). - OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09
Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Stellen sich die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs hingegen als offen dar, so ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich, bei der in Rechnung zu stellen ist, welche Gründe bei bestehender Unsicherheit im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs für und gegen eine Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes sprechen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.5.2010 - 13 ME 181/09 -, juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14
Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Hiernach entscheidet das Gericht auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 03.03.2020 - 12 ME 6/20
Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahreignungsregister; Kenntniserlangung; …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2020 - 1 B 53/20
Maßgebend für die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG - hier die Verwarnung nach Nr. 2 - und eine Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 StVG sind die im Fahreignungsregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde im Zeitpunkt des Ergreifens der Maßnahme nach § 4 Abs. 8 StVG vom Kraftfahrt-Bundesamt übermittelten Zuwiderhandlungen (vgl. Kammerbeschl. v. 23.12.2019 - 1 B 39/19 -, n. v.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 3.3.2020 - 12 ME 6/20 -, juris Rn. 16 f.).
- VG Gelsenkirchen, 04.03.2026 - 7 L 98/26
Fahreignungszweifel; ärztliches Gutachten; Beibringungsanordnung; Erkrankung(en); …
Rn. 17 Vgl. Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 1 B 53/20 -, juris Rn. 20. - VG Magdeburg, 27.03.2023 - 1 A 54/20
Senegal: Flüchtlingseigenschaft bei Homosexualität; Vorverfolgung durch Familie …
Soweit das Gericht noch in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zum Az. 1 B 53/20 MD mit dem Bundesamt davon ausgegangen ist, dass das Vorbringen der Klägerin zu ihrer sexuellen Orientierung insgesamt unglaubhaft ist und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zum Az. 1 B 126/20 MD davon ausgegangen ist, dass es sich bei der Angabe der Klägerin, es habe Verständigungsschwierigkeiten während der Anhörung vor dem Bundesamt gegeben, um eine Schutzbehauptung handelt, hält die Einzelrichterin nach dem persönlichen Eindruck in der mündlichen Verhandlung hieran nicht fest.
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 5 VwGO, § 929 BGB, § 932 BGB, § 2 TierSchG, § 2a TierSchG
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine vorläufige Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Hunden aufgrund erheblicher Verstöße gegen das TierSchG - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage; …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung ermächtigt § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die Behörde nur zum Erlass von Verwaltungsakten und nicht zum Handeln im Wege der unmittelbaren Ausführung bzw. des Sofortvollzugs; ob ein Tier ohne vorausgehenden Verwaltungsakt fortgenommen und veräußert werden darf, bestimmt sich nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht der Länder (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5.11 - juris). - OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15
Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen; …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG…, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München…, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29). - BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13
Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg…, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München…, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146
Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG…, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg…, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17
Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
Denn diese Frage ist erst im Rahmen der nachfolgenden Interessenabwägung durch das Gericht zu klären (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12
Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG…, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg…, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München…, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19
Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
Liegen die speziellen Voraussetzungen für eine Fortnahme vor, besteht von Gesetzes wegen kein zwingender Vorrang milderer Maßnahmen i. S. d. § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG wie etwa einer Aufforderung zur Herstellung tierschutzgerechter Zustände (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 15). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10
Vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch bezüglich der …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
Die vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und die ihnen zugrundeliegenden Feststellungen können nicht durch schlichtes Bestreiten entkräftet werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des behördlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18
(Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die …
Auszug aus VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt aufgrund des gutgläubigen Erwerbs nicht mehr in Betracht, sodass das Antragsziel des Eilrechtsschutzverfahrens von Beginn an nicht erreicht werden konnte (vgl. zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis eines Eilantrages gegen eine Veräußerungsverfügung bei gutgläubigen Erwerb der fortgenommenen Tiere durch Dritte: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris).
- VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4198
Passivlegitimation, tierschutzrechtliche Anordnungen, hoher Tierbestand, …
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dürfte schon aufgrund des gutgläubigen Erwerbs nicht mehr in Betracht kommen (vgl. hierzu VG Schleswig, B.v. 6.5.2020 - 1 B 53/20 - juris Rn. 5 mit Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 13.18 - juris;… Hirt in Hirt/Maisack/Moritz/Felde a.a.O. § 16a TierSchG Rn. 35). - VG Magdeburg, 25.02.2025 - 1 A 222/23 Dies ist hier mit Erlangung des Eigentums durch den Erwerber der Tiere der Fall (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 1 B 53/20 - BeckRS 2020, 8082 Rn. 5).
- VG Schleswig, 12.10.2020 - 1 B 114/20
Infektionsschutz - Trinkwasserverordnung - Festsetzung eines Zwangsgeldes - …
Dies ist der Fall, wenn ein zu beseitigender Nachteil nicht vorliegt oder sich ein bestehender Nachteil nicht beheben lässt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 06. Mai 2020 - 1 B 53/20 -, Rn. 5 - 6, juris).
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