Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG §§ 11, 25 Abs. 3 und 5, § 53; RL 2008/115/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. b, Art. 3 Nr. 6, Art. 11
Generalpräventive Ausweisung bei bestehendem Abschiebungsverbot, nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot, isolierte Titelerteilungssperre, Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei bestehendem Ausweisungsinteresse
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Generalpräventive Ausweisung bei bestehendem Abschiebungsverbot; nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot; isolierte Titelerteilungssperre; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei bestehendem Ausweisungsinteresse
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§ 11 AufenthG, § 25 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 53 AufenthG, Art 2 Abs 2 Buchst b EGRL 115/2008
Generalpräventive Ausweisung bei bestehendem Abschiebungsverbot; nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot; isolierte Titelerteilungssperre; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei bestehendem Ausweisungsinteresse - milo.bamf.de
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Generalpräventive Ausweisung bei bestehendem Abschiebungsverbot; nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot; isolierte Titelerteilungssperre; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei bestehendem Ausweisungsinteresse
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots; keine isolierte Titelerteilungssperre
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BTM-Delikte - und die generalpräventive Ausweisung trotz Abschiebungsverbots
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einreise- und Aufenthaltsverbot in Altfällen - und der Ermessensanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Generalpräventive Ausweisung trotz zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Trotz Abschiebungsverbot: Ausweisung aus generalpräventiven Gründen möglich
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots; keine isolierte Titelerteilungssperre
Verfahrensgang
- VG Bremen, 14.04.2023 - 2 K 1366/21
- OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23
- BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
- BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 1538
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Eine Ausweisung ist grundsätzlich auf die Aufenthaltsbeendigung durch Ausreise aus dem Bundesgebiet gerichtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 42 …und vom 25. Mai 2023 - 1 C 6.22 - BVerwGE 179, 22 Rn. 12 ff.).Die Rechtmäßigkeit der Ausweisung hängt daher nicht davon ab, ob eine Rückkehrentscheidung besteht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 42).
Rn. 24 aa) Bei der Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots sind in die Abwägung der Ausweisungs- und der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (…vgl. näher BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 m. w. N., vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 52 und vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 35).
Nach Art. 3 Nr. 6 und Art. 11 RL 2008/115/EG hat das Einreise- und Aufenthaltsverbot zwingend mit einer Rückkehrentscheidung einherzugehen (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 53).
Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das unter die Rückführungsrichtlinie fällt, kann seine individuelle Rechtswirkung zwar erst nach der - freiwilligen oder zwangsweisen - Vollstreckung der Rückkehrentscheidung entfalten, doch kann es nach Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (EuGH…, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432] - Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 52 f.).
- BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Rn. 14 aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass eine Ausweisung auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen kann (zum neuen Ausweisungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 17; siehe auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - NVwZ 2019, 486).Vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Falle des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 LS 1 und Rn. 17 m. w. N.).
Sie sind zum einen hinreichend aktuell (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 22 ff. und vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 18 ff.), weil zum Zeitpunkt des Ergehens des Berufungsurteils die einschlägigen strafrechtlichen Verjährungs- und Tilgungsfristen noch bei Weitem nicht abgelaufen waren.
Rn. 24 aa) Bei der Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots sind in die Abwägung der Ausweisungs- und der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (vgl. näher BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 m. w. N., vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 52 …und vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 35).
Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots sei den Bleibeinteressen ein geringeres Gewicht beizumessen (BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 …und vom 16. November 2023 - 1 C 32.22 - NVwZ-RR 2024, 302 Rn. 20), hält er daran nicht mehr fest.
- BVerwG, 16.11.2023 - 1 C 32.22
Die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keinen Besitz der …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Die Richtlinie hat hingegen nicht zum Ziel, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Aufenthalt von Ausländern insgesamt zu harmonisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2023 - 1 C 32.22 - NVwZ-RR 2024, 302 Rn. 22 m. w. N.).Art. 6 Abs. 4 RL 2008/115/EG beschränkt sich darauf, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen wegen Vorliegens eines Härtefalls oder aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht auf der Grundlage ihres nationales Rechts zu gewähren (vgl. zu Art. 6 Abs. 4 RL 2008/115/EG: EuGH…, Urteil vom 22. November 2022 - C-69/21 [ECLI:EU:C:2022:913] - Rn. 85, 86; BVerwG, Urteil vom 16. November 2023 - 1 C 32.22 - NVwZ-RR 2024, 302 Rn. 23).
Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots sei den Bleibeinteressen ein geringeres Gewicht beizumessen (…BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 und vom 16. November 2023 - 1 C 32.22 - NVwZ-RR 2024, 302 Rn. 20), hält er daran nicht mehr fest.
- EuGH, 03.06.2021 - C-546/19
Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das unter die Rückführungsrichtlinie fällt, kann seine individuelle Rechtswirkung zwar erst nach der - freiwilligen oder zwangsweisen - Vollstreckung der Rückkehrentscheidung entfalten, doch kann es nach Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432] - Rn. 54; BVerwG…, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 52 f.).Nach Art. 2 Abs. 1 RL 2008/115/EG findet die Richtlinie insbesondere (auch) Anwendung auf ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen verhängt wurde, gegen den aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage einer früheren strafrechtlichen Verurteilung eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, soweit der Mitgliedstaat nicht von der in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2008/115/EG geregelten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Richtlinie nicht auf einen aufgrund oder infolge strafrechtlicher Sanktion rückkehrpflichtigen Drittstaatsangehörigen anzuwenden (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 48).
- BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Ein solcher Anspruch ist von seinem Antrag erfasst, weil das Begehren allgemein auf die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 11).Der Kläger ist vollziehbar ausreisepflichtig und ihm ist die Ausreise in seinen Heimatstaat Iran wegen des vom Bundesamt festgestellten Abschiebungsverbots, das nach der Rechtsprechung des Senats auch im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 17), aus rechtlichen Gründen unmöglich.
- OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LC 116/23
Antrag gegen die Ausweisung aus dem Bundesgebiet sowie ein damit verbundenes …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist von der Möglichkeit des Opt-outs Gebrauch macht, kann sich aber nicht auf den Ausschluss der Anwendung der Richtlinie gegenüber Personen berufen, hinsichtlich derer der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie bereits eröffnet war, sofern die Nichtanwendung der betreffenden Richtlinienbestimmung eine Verschlechterung ihrer Rechtsstellung zur Folge hätte (EuGH…, Urteil vom 19. September 2013 - C-297/12 [ECLI:EU:C:2013:569], Filev und Osmani - Rn. 53 ff.; daran anknüpfend ebenso VGH Kassel…, Beschluss vom 18. März 2024 - 3 B 1784/23 - juris Rn. 18 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2024 - 13 LC 116/23 - juris Rn. 104;… Lutz, in: Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Edit. 2022, RL 2008/115/EG Art. 2 Rn. 7).Rn. 35 Nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ("Infolge") ist eine Titelerteilungssperre nur als Bestandteil eines Einreise- und Aufenthaltsverbots vorgesehen; die Titelerteilungssperre ist die - durch die Konjunktionen "weder [...] noch [...] noch" mit dem Verbot der Einreise und des Aufenthalts verbundene gleichwertige - Rechtsfolge eines Einreise- und Aufenthaltsverbots (ausführlich OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2024 - 13 LC 116/23 - juris Rn. 108).
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Rn. 14 aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass eine Ausweisung auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen kann (zum neuen Ausweisungsrecht vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 17; siehe auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - NVwZ 2019, 486).Sie sind zum einen hinreichend aktuell (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 22 ff. …und vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 18 ff.), weil zum Zeitpunkt des Ergehens des Berufungsurteils die einschlägigen strafrechtlichen Verjährungs- und Tilgungsfristen noch bei Weitem nicht abgelaufen waren.
- EuGH, 19.09.2013 - C-297/12
Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist von der Möglichkeit des Opt-outs Gebrauch macht, kann sich aber nicht auf den Ausschluss der Anwendung der Richtlinie gegenüber Personen berufen, hinsichtlich derer der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie bereits eröffnet war, sofern die Nichtanwendung der betreffenden Richtlinienbestimmung eine Verschlechterung ihrer Rechtsstellung zur Folge hätte (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-297/12 [ECLI:EU:C:2013:569], Filev und Osmani - Rn. 53 ff.; daran anknüpfend ebenso VGH Kassel…, Beschluss vom 18. März 2024 - 3 B 1784/23 - juris Rn. 18 f.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 6. März 2024 - 13 LC 116/23 - juris Rn. 104;… Lutz, in: Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Edit. 2022, RL 2008/115/EG Art. 2 Rn. 7). - BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20
Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Rn. 24 aa) Bei der Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots sind in die Abwägung der Ausweisungs- und der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (vgl. näher BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 m. w. N., vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 52 …und vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 35). - BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erlangen, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 29 m. w. N.). - VGH Hessen, 18.03.2024 - 3 B 1784/23
Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 5 RL 2008/115/EG bei Erlass einer …
- EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
- EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Ararat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- EuGH, 06.07.2023 - C-663/21
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …
- BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77
Ausweisung I
- BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen …
- BVerwG, 11.12.2023 - 1 B 13.23
Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz Vorliegens eines Abschiebungsverbots?
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
- VG Düsseldorf, 21.11.2025 - 7 K 6317/25
Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung, Opt-out, …
Rn. 86 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 42.20/3717 S. 42; BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 17.
Rn. 93 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 21.
Rn. 97 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 21.
Rn. 99 Vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2022 - C-69/21 -, juris Rn. 85 f.; BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 22.
Rn. 152 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 24; ferner BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 -, juris Rn. 52 f.; BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 35.
Rn. 154 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 26 in ausdrücklicher Abkehr von der zuvor vertretenen Auffassung.
Rn. 192 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 48 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 5. April 2016 - C-404/15 und C-659/15 PPU -, juris Rn. 85 - 87; EGMR, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 25964/94 -; VGH BaWü, Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 -, juris Rn. 134; vgl. zu Art. 19 Abs. 2 GrCH auch EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-156/23 -, juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 1 B 13.23 -, juris Rn. 5.
Rn. 201 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 53.
Rn. 210 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 -, juris Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 33.
Rn. 212 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 33.
Rn. 217 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2024 - 13 LC 116/23 -, juris Rn. 107 f.; OVG Bremen, Urteil vom 30. August 2023 - 2 LC 116/23 -, juris Rn. 73; a.A. VGH BaWü, Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 -, Rn. 163 ff.
18/4097 S. 35; BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. März 2024 - 13 LC 116/23 -, juris Rn. 108; OVG Bremen, Urteil vom 30. August 2023 - 2 LC 116/23 -, juris Rn. 73.
Rn. 225 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 35.
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2026 - 11 S 1384/24
Rückkehrbezogene Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen libanesischen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Gesetzgeber zwar mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21.02.2024 (BGBl. I Nr. 54) von seinem nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 2008/115/EG bestehenden Recht Gebrauch gemacht, die Richtlinie nicht auf Drittstaatsangehörige anzuwenden, die nach einzelstaatlichem Recht aufgrund oder infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind oder gegen die ein Auslieferungsverfahren anhängig ist (BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 31 unter Verweis auf BT-Drs.Ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist von der Möglichkeit des Opt-outs Gebrauch macht, kann sich aber nicht rückwirkend auf die Ausnahmeregelung berufen, da sich die Situation für diejenigen Personen, die - wie hier - bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (EuGH…, Urteil vom 19.09.2013 - C-297/12 - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 31; OVG Bremen…, Urteil vom 17.06.2026 - 2 LC 31/25 - juris Rn. 47; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.02.2026 - 11 S 1219/25 - juris Rn. 28 ).
Rn. 71 Für die Ausweisung, die nicht vollzogene Abschiebungsandrohung und das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist in gerichtlichen Verfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des (letzten) Tatsachengerichts maßgebend (siehe etwa BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20 …und vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 21;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.04.2026 - 11 S 1644/25 - juris Rn. 24 …und vom 15.10.2025 - 12 S 2127/22 - juris Rn. 69 ; OVG Bremen…, Urteil vom 17.06.2026 - 2 LC 31/25 - juris Rn. 36).
Rn. 81 Für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses muss die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegengehalten
; ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers muss zudem schützenswert sein, wobei der dem Ausländer durch Verbrauch vermittelte Vertrauensschutz unter dem Vorbehalt steht, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 16…, vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 31 …und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 39 …sowie Beschluss vom 21.07.2021 - 1 B 29.21- juris Rn. 4, 8; BayVGH…, Beschluss vom 12.07.2023 - 10 C 23.1117 - juris Rn. 18;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - juris Rn. 35 ; Fleuß, jurisPR-BVerwG 21/2021 Anm. 2;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 AufenthG Rn. 28a ).Rn. 139 a
) Eine Ausweisung kann auch nach dem seit dem 01.01.2016 geltenden Ausweisungsrecht auf generalpräventive Gründe gestützt werden (BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 14 …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.01.2026 - 11 S 1972/24 - juris Rn. 108 ff., vom 15.10.2025 - 12 S 2127/22 - juris Rn. 114 ff. …und vom 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 47 ff. - m.w.N. aus der einhelligen obergerichtlichen Rspr.).Rn. 145 g) Soweit das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, dass bei einer allein generalpräventiv begründeten Ausweisung schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen müssen und an ihre Annahme im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders hohe Anforderungen zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - juris Rn. 17 ff. und 24), ist dies im Licht des vom Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Falls zu sehen und nicht verallgemeinerungsfähig.
Relevant wird Art. 19 Abs. 2 GRCh i.V.m. der Verpflichtung zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung bei der Rückkehrentscheidung und dem darin benannten Zielstaat einer möglichen Abschiebung (siehe etwa EuGH…, Urteil vom 17.10.2024 - C-156/23 - juris Rn. 30 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 21 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.01.2026 - 11 S 1972/24 - juris Rn. 51 und vom 08.10.2025 - 12 S 1769/22 - n.v. ).
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1972/24
Inlandsbezogene Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung …
Eine Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK ist unionsrechtlich zulässig (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20).Bezogen auf Belange des Ausländers im Herkunftsstaat sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 24 und 26).
Rn. 45 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des letzten Tatsachengerichts (BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20…, vom 25.05.2023 - 1 C 6.22 - juris Rn. 10…, vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 21, …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 37 …und vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 33 , Beschluss vom 17.09.2018 - 11 S 809/18 - juris Rn. 9 ).
Denn die mit der Richtlinie 2008/115/EG geschaffenen gemeinsamen Normen und Verfahren beziehen sich nur auf den Erlass von Rückkehrentscheidungen und deren Vollstreckung und haben nicht zum Ziel, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Aufenthalt von Ausländern insgesamt zu harmonisieren (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 22.11.2022 - C-69/21 - juris Rn. 84; sich dem ebenfalls anschließend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.10.2025 - 12 S 1769/22 - nicht veröffentlicht; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 55 am Ende; Wittmann, InfAuslR 2025, 201 ).
Unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung des Gerichtshofs geht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass eine trotz bestehenden Abschiebungsverbots erfolgte Ausweisung, die zur Beseitigung einer etwaigen Aufenthaltserlaubnis eines drittstaatsangehörigen Ausländers führt, keinen mit der Richtlinie 2008/115/EG unvereinbaren "Zwischenstatus" begründet (so BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 22; sich dem ebenfalls anschließend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.10.2025 - 12 S 1769/22 - nicht veröffentlicht).
In dem - auch vorliegenden - Fall einer Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots ist dies - objektiv nachvollziehbar - gerade nicht der Fall, solange das Abschiebungsverbot besteht (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 21; sich dem ebenfalls anschließend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.10.2025 - 12 S 1769/22 - nicht veröffentlicht; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 55 am Ende).
Die grundsätzliche Zulässigkeit einer auf generalpräventive Gesichtspunkte gestützten Ausweisung entspricht der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Oberverwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 14 …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17;… ferner VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.10.2025 - 12 S 2127/22 - juris Rn. 114 f. …und vom 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 42 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
Letztere fordere im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgehe, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein könne (so BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - juris Rn. 17 ff. und 24, dem allerdings ein besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung zugrunde lag; bestätigt - im Kontext der allgemeinen Titelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - durch BVerwG…, Urteil vom 24.07.2025 - 1 C 2.24 - juris Rn. 53;… derartige Anforderungen demgegenüber noch nicht stellend BVerwG, Urteile vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17 f. …und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16 ff.).
Sonstige - namentlich inlandsbezogene - Bleibeinteressen sind demgegenüber auch dann mit unvermindertem Gewicht zu berücksichtigen, wenn die Abschiebung des Ausländers wegen eines Abschiebungsverbots auf absehbare Zeit nicht vollzogen werden kann, weil damit gewährleistet wird, dass bei späterem Wegfall des Abschiebungsverbots eine Abschiebung erfolgen kann, ohne dass das Verfahren über die Ausweisung allein deshalb wiederaufgegriffen werden müsste, weil die Bleibeinteressen in der Abwägung nicht hinreichend gewichtet worden sind (BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 24 ff. unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in BVerwG, Urteile vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - Rn. 28 …und vom 16.11.2023 - 1 C 32.22 - Rn. 20;… sich ebenfalls anschließend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.10.2025 - 12 S 2127/22 - juris Rn. 139 ).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2025 - 12 S 2127/22
Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen …
Der Senat schließt sich insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.01.2025 - 12 S 2124/22 -, juris Rn. 120 ff.) der neusten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.03.2025 (1 C 15.23) an.Rn. 115 a) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass eine Ausweisung auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen kann (BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 14…, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17, …und Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 16).
Sie kann zulässig sein, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, dass andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet ordnungsgemäß verhalten (BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 14, …und vom 16.06.1970 - 1 C 47.69 -, juris Rn. 10).
Selbst wenn daher die Annahme eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung voraussetzen sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 15), wofür es keinen Anhaltspunkt im Wortlaut von § 53 AufenthG gibt, liegen diese hier jedenfalls vor.
Rn. 133 Erfolgt wie im vorliegenden Fall eine Ausweisung eines Ausländers, der wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots auf absehbare Zeit nicht abgeschoben werden kann (sog. inlandsbezogene Ausweisung), sind im Rahmen der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat zu berücksichtigen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 25, …und vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 35).
Solange dieses Verbot Bestand hat, kommt eine Aufenthaltsbeendigung unter keinen Umständen in Betracht, so dass die Gefahren, vor denen dieses Verbot schützen soll, nicht tatsächlich drohen (BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 25).
Eine derartige Ausweisung ist nur zur Bekämpfung schwerwiegender Verfehlungen zulässig, bei denen ein dringendes Bedürfnis für eine ordnungsrechtliche Prävention besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 15, …und vom 14.02.2021 - 1 C 7.11 -, juris Rn. 17;… Bauer in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 53 Rn. 65).
Damit wird auch gewährleistet, dass bei späterem Wegfall des Abschiebungsverbots eine Abschiebung erfolgen kann, ohne dass das Verfahren über die Ausweisung allein deshalb wiederaufgegriffen werden müsste, weil die Bleibeinteressen in der Abwägung nicht hinreichend gewichtet worden sind (BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 26).
- BVerwG, 24.07.2025 - 1 C 2.24
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht die Verlängerung einer …
Rn. 53 (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können auch generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen (vgl. zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: BVerwG…, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 22 ff.;… zur Ausweisung: BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 17 ff. und vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 14 ff.).Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 17 ff. und 24) der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 15).
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2026 - 11 S 1219/25
Ausweisung einer mit gefälschter kroatischer ID-Karte eingereisten serbischen …
Zwar ist eine Ausweisung grundsätzlich auf die Aufenthaltsbeendigung durch Ausreise aus dem Bundesgebiet gerichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 17).Sie entspringen überdies unterschiedlichen Rechtsregimen, da die Ausweisung - anders als die Abschiebungsandrohung - nicht dem Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie unterfällt, die daher auch die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisung nicht bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20).
Dementsprechend kann eine Ausweisung unter anderem auch dann erfolgen, wenn die zwangsweise Durchsetzung der infolge der Ausweisung begründeten Ausreisepflicht wegen des Bestehens von Abschiebungsverboten auf absehbare Zeit nicht vollzogen werden kann und die Ausweisung in diesen Fällen somit nur "inlandsbezogen" wirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 17).
Dabei kann offenbleiben, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz vom 21.02.2024 (BGBl. I Nr. 54 vom 26.02.2024), durch welches die Ausnahmeregelung des § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG in Kraft getreten ist, wirksam von der Opt-Out-Klausel des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Rückführungsrichtlinie Gebrauch gemacht hat (dies annehmend BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 31; HessVGH…, Beschluss vom 18.03.2024 - 3 B 1784/23 - juris Rn. 11 ff.).
Denn es ist geklärt, dass ein Mitgliedstaat, der erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie von der Opt-Out-Klausel Gebrauch macht, sich nicht rückwirkend auf diese Ausnahmeregelung berufen kann, da sich die Situation für diejenigen Personen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie gefallen sind, nicht verschlechtern darf (EuGH…, Urteil vom 19.09.2013 - C-297/12 - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 31; BayVGH…, Beschluss vom 05.07.2024 - 10 ZB 23.1712 - juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.11.2024 - 11 S 445/23 - nicht veröffentlicht).
Nicht anwendbar ist § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG daher auf Ausländer, die schon vor dem Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27.02.2024 ausreisepflichtig waren und daher bereits zuvor dem - durch ihren Art. 2 Abs. 1 vorgegebenen - Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie unterfielen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 31 f.; VG Bremen…, Urteil vom 05.11.2025 - 4 K 2187/24 - juris Rn. 72).
- VG Karlsruhe, 21.04.2026 - 8 K 7914/25
Ausweisung eines straffälligen Syrers; spezial- und generalpräventive …
Denn eine Ausweisung ist trotz bestehenden Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK sowohl nach nationalem Recht als auch unionsrechtlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.2025 - 1 C 15.23 -, BVerwGE 185, 193 = juris Rn. 20 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.1.2026 - 11 S 1972/24 -, juris Rn. 47 ff.).Eine Ausweisung kann aber auch - allein - auf generalpräventive Gründe gestützt werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9.5.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17 und vom 24.3.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 17;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.1.2023 - 12 S 1841/22 -, juris Rn. 75 f.).
Rn. 36 Bei der Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots - wie hier - sind in die Abwägung der Ausweisungs- und der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.2025 - 1 C 15.23 -, BVerwGE 185, 193 = juris Rn. 24 ff., m.w.N.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.1.2026 - 11 S 1972/24 -, juris Rn. 128 ).
Vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG selbst dann ausgehen, wenn in seiner Person keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr festzustellen ist, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 9.5.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17 und vom 24.3.2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 17;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.1.2023 - 12 S 1841/22 -, juris Rn. 75 f.).
Davon hat die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls mit der Neufassung des § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) vom 21. Februar 2024 (BGBl. I 2024, Nr. 54), welches in den hier interessierenden Teilen am 27. Februar 2024 in Kraft getreten ist, Gebrauch gemacht (ebenso BVerwG, Urteil vom 24.3.2025 - 1 C 15.23 -, BVerwGE 185, 193 = juris Rn. 31; Hess. VGH…, Beschluss vom 18.3.2024 - 3 B 1784/23 -, juris Rn. 11; Bay. VGH…, Beschluss vom 5.7.2024 - 10 ZB 23.1712 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe…, Urteil vom 3.4.2025 - 1 K 5335/24 -, juris Rn. 91 ; VG Karlsruhe, Urteil vom 12.2.2026 - 4 K 6168/24 -, n.V., UA S. 20;… Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, § 59 AufenthG Rn. 57;… kritisch Hailbronner, Ausländerrecht, 1.12.2024, § 59 AufenthG Rn. 72).
- OVG Bremen, 03.09.2025 - 2 LA 217/23
Ausweisung; besondere Schwierigkeiten; faktischer Inländer; Generalprävention; …
Eine Ausweisung kann auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. zuletzt Urt. v. 24.03.2025 - 1 C 15.23, juris Rn. 14 m.w.N.).Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann (BVerwG, Urt. v. 24.03.2025 - 1 C 15.23, juris Rn. 15).
Das Signal soll sich an Personen richten, die solche Straftaten noch nicht begangen haben, in dem es verdeutlicht, dass bei deren Begehung ausländerrechtliche Konsequenzen drohen, die selbst durch Wohlverhalten nach der Tat nicht mehr abgewendet werden können (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.08.2023 - 2 LC 116/23, juris Rn. 40; vom BVerwG bestätigt in Urt. v. 24.03.2025 - 1 C 15.23, juris Rn. 16).
Von einer derartigen Straftat muss eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgehen (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. zuletzt Urt. v. 24.03.2025 - 1 C 15.23, juris Rn. 15).
Begründet die Schwere der konkreten Anlasstat eine solche besondere Gefahr, kommt es jedoch im Weiteren auf die individuelle Resozialisierung des ausgewiesenen Ausländers nicht mehr an (BVerwG, Urt. v. 24.03.2025 - 1 C 15.23, juris Rn. 16).
- VG Gelsenkirchen, 31.07.2026 - 8 L 1043/26
Rechtmäßige Ausweisung wegen Angriffs auf Polizeibeamte
Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris, Rn. 15 und 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 16 m. w. N. sowie Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 B 13.24 -, juris, Rn. 6 m. w. N.Rn. 58 Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 14 m.w.N.
Rn. 61 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 15.
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2026 - 11 S 1644/25
Aufhebung der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen …
Rn. 24 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 20 …und vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 21;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.01.2026 - 11 S 1972/24 - juris Rn. 45 …und vom 15.10.2025 - 12 S 2127/22 - juris Rn. 69 ).Die begangenen Delikte betreffend den illegalen Drogenhandel sind - ebenso wie im Übrigen die vom Kläger verübten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit - besonders schwerwiegende Straftaten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 15), die mit einer besonders hohen Gefahr für Staat und Gesellschaft einhergehen.
Rn. 51 Nach Art. 3 Nr. 6 und Art. 11 RL 2008/115/EG hat das Einreise- und Aufenthaltsverbot zwingend mit einer Rückkehrentscheidung einherzugehen (BVerwG, Urteile vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 30 …und vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 53).
Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das unter die Rückführungsrichtlinie fällt, kann seine individuelle Rechtswirkung zwar erst nach der - freiwilligen oder zwangsweisen - Vollstreckung der Rückkehrentscheidung entfalten, doch kann es nach Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (BVerwG, Urteil vom 24.03.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 30 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - Rn. 54).
- BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Kein erhöhter Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 …
- OVG Bremen, 03.09.2026 - 2 B 158/26
Ausweisung, 2 B 158/26, Beschluss vom 03.09.2026 - Ausweisung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2026 - 6 MB 26/26
Aufenthaltsrecht zur Bindung der Ausländerbehörden nach § 42 Satz 1 AsylG
- VGH Bayern, 21.07.2025 - 19 ZB 25.892
Ausweisung, Falschangaben, Ausweisungsinteresse, Bleibeinteresse, …
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2025 - 11 S 296/24
Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im Gebiet der …
- VG München, 30.07.2026 - M 24 K 25.4265
Ausweisung, Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, Verurteilung zu 3 …
- VG Bremen, 15.05.2026 - 4 V 5/26
Ausweisung - Ausweisung; generalpräventive Ausweisung; generalpräventives …
- VG Karlsruhe, 14.07.2026 - 2 K 3621/26
Pforzheim: Keine Niederlassungserlaubnis nach Vorlage ge-fälschter …
- VGH Bayern, 06.08.2026 - 10 ZB 26.1207
Teilzulassung der Berufung, ernstliche Richtigkeitszweifel, (rechtmäßige) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 18 B 672/25
Psychisch kranker Straftäter darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben …
- VG Schleswig, 08.06.2026 - 11 B 90/26
- VG Kassel, 09.03.2026 - 4 K 1270/24
- VG München, 05.03.2026 - M 27 K 24.6188
Ausländerrecht, Afghanischer Staatsangehöriger, Ausweisung aufgrund von Straftat …
- VG München, 22.01.2026 - M 27 K 25.6591
Ausweisung, Bangladeschischer Staatsangehöriger, Verurteilung zu 90 Tagessätzen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2026 - 19 A 1373/23
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbote; Nigeria; Edo State; Delta; Humanitäre …
- VGH Bayern, 12.02.2026 - 10 ZB 26.44
Ausweisung, Generalprävention, unerlaubter Besitz von Cannabis in nicht geringer …
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2025 - 11 S 1780/24
Zeitpunkt der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung bei Übermittlung an das …
- VG Münster, 17.09.2026 - 10 K 1535/24
- VG Kassel, 09.04.2026 - 4 K 1071/24
Abschiebungsandrohung bei illegalem Aufenthalt vor Opt-out-Erklärung
- VG Düsseldorf, 27.03.2026 - 7 K 8657/25
Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen
- VG Düsseldorf, 09.07.2026 - 8 K 8622/25
- VG Köln, 12.09.2025 - 12 L 1849/25
- VGH Bayern, 29.07.2026 - 19 ZB 25.716
Ausweisung, Generalprävention, Sexueller Missbrauch, Bleibeinteresse, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2026 - 18 B 378/26
Ausreisehindernis oder Abschiebungshindernis in besonderen familiären …
- VG Düsseldorf, 25.06.2026 - 8 K 7791/24
- VG Berlin, 20.06.2025 - 24 K 15.22
- VG Karlsruhe, 20.05.2025 - 8 K 1399/24
Ausweisung
- VGH Bayern, 12.05.2026 - 19 CE 26.265
Abschiebung, Materielles Asylgesuch, Ausschließliche Zuständigkeit des …
- VG Hannover, 14.08.2025 - 3 A 4909/22
Abschiebungsverbot; Grundsatz der Nichtzurückweisung
- VG Schleswig, 24.04.2026 - 11 B 3/26
Ausweisung eines syrischen Straftäters, der über einen subsidiären Schutzstatus …
- VG München, 16.04.2026 - M 27 K 25.7764
Iranische Staatsangehörige, Generalpräventive Ausweisung wegen Straftat, …
- VG Hamburg, 11.06.2025 - 14 E 686/25
Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines iranischen Staatsangehörigen gegen seine …
- OVG Bremen, 05.03.2026 - 2 B 14/26
Abschiebungsandrohung; Assoziationsberechtigt; Ausweisung; Ausweisung infolge …
- VG Düsseldorf, 11.06.2026 - 9 K 7579/23
Unzulässiger Asylantrag, entgegenstehende Rechtskraft, entscheidungserhebliche …
- VG Bayreuth, 17.06.2026 - B 6 S 26.592
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium an chinesischen …
- VG Bremen, 06.03.2026 - 4 K 3088/24
Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung unter einer Bedingung, Urteil …
- VG Düsseldorf, 10.12.2025 - 16 K 2702/24
- OVG Thüringen, 12.08.2025 - 4 EO 77/24
Abschiebungsandrohung des BAMF; Begründung der Zuständigkeit für den Erlass einer …
- OVG Saarland, 06.05.2026 - 1 D 180/25
Aufenthaltsrecht: Klage eines iranischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer …
- VG Düsseldorf, 18.02.2026 - 16 K 6809/23
- VG Köln, 05.12.2025 - 12 K 772/24
- VG München, 05.08.2026 - M 27 S 26.5289
Bosnischer Staatsangehöriger, Spezial- und generalpräventive Ausweisung, …
- VG Düsseldorf, 18.02.2026 - 16 K 3701/24
- VG München, 12.05.2026 - M 27 S 26.3216
Kosovarische Staatsangehörige, Ausweisung wegen unerlaubten Aufenthalts im …
- VGH Bayern, 02.04.2026 - 19 ZB 26.274
Zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz, Bindungswirkung
- VG Düsseldorf, 22.10.2025 - 16 K 7056/22
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2025 - 12 S 1707/25
Isolierte Abschiebungsandrohung
- VGH Bayern, 07.10.2025 - 10 ZB 25.1773
Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Gerichtliche Aufklärungspflicht, …
- VG Hamburg, 22.05.2025 - 14 E 1259/25
Einreise- und Aufenthaltsverbot ohne Rückkehrentscheidung
- VG München, 16.04.2026 - M 27 K 25.4544
Ausweisung, Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Nordmazedonischer …
- VG München, 24.07.2025 - M 27 K 24.7629
Ausländerrecht, Afghanischer Staatsangehöriger, Abschiebungsverbot, Aufhebung …
- VG Bayreuth, 12.11.2025 - B 6 K 24.1162
Ausweisung, Minderjähriger Straftäter, Jugendstrafe, Ausweisung trotz …
- VG Hannover, 10.09.2025 - 12 B 694/25
Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Bindungswirkung; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob beim Ausschlussgrund des § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG (Straftat von erheblicher Bedeutung) die Aktualität der Gefährdung zu berücksichtigen ist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 3 S 3 Nr 2 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, Art 6 EGRL 115/2008, Art 17 Abs 1 Buchst b EURL 95/2011
Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob beim Ausschlussgrund des § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG (Straftat von erheblicher Bedeutung) die Aktualität der Gefährdung zu berücksichtigen ist - rechtsportal.de
AufenthG § 25 Abs. 5 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzgl. Vorliegens des Ausschlussgrundes - datenbank.nwb.de
Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob beim Ausschlussgrund des § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG (Straftat von erheblicher Bedeutung) die Aktualität der Gefährdung zu berücksichtigen ist
Verfahrensgang
- VG Bremen, 14.04.2023 - 2 K 1366/21
- OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23
- BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
- BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 09.11.2010 - C-57/09
Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Es entspräche daher nicht dieser doppelten Zielsetzung, den Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung vom Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], BRD/B. und D. - Rn. 100, 104). - EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann keine Bestimmung der Richtlinie 2008/115/EG dahin ausgelegt werden, dass sie verlangte, dass ein Mitgliedstaat einem illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gewährt, wenn gegen diesen Drittstaatsangehörigen weder eine Rückkehrentscheidung noch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme ergehen kann (EuGH, Urteil vom 22. November 2022 - C-69/21 [ECLI:EU:C:2022:913] - Rn. 85). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen; …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erlangen, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22, Rn. 29, zum gleichlautenden § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG i. d. F. vom 28. August 2013 m. w. N.). - EuGH, 06.07.2023 - C-8/22
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Rn. 6 In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist zudem geklärt, dass der Ausschlussgrund des Art. 17 Abs. 1 Buchst. b RL 2011/95/EU für sich genommen den Ausschluss von der Schutzgewährung zur Folge hat (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2023 - C-8/22 [ECLI:EU:C:2023:542] - Rn. 37). - BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m. w. N.). - EuGH, 09.11.2010 - C-101/09
D
Auszug aus BVerwG, 22.01.2024 - 1 C 15.23
Es entspräche daher nicht dieser doppelten Zielsetzung, den Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung vom Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], BRD/B. und D. - Rn. 100, 104).
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26
Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren
Rn. 35 a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (…BVerfG, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 2 BvR 946/19 - juris Rn. 19…, vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 37 …und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BVerwG, Beschlüsse vom 17.04.2025 - 9 B 60.24 - juris Rn. 4…, vom 25.09.2024 - 9 B 24.24 - juris Rn. 26 und vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2) und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (BVerfG…, Beschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2023 - 8 B 27.23 - juris Rn. 5).Er hat darzulegen, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (stRspr des Senats;… vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 29 ; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 …und vom 15.10.2020 - 6 B 22.20 - juris Rn. 5).
Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2026 - 11 S 1206/26
Zur Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der …
Rn. 23 a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (…BVerfG, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 2 BvR 946/19 - juris Rn. 19…, vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 37 …und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BVerwG, Beschlüsse vom 17.04.2025 - 9 B 60.24 - juris Rn. 4…, vom 25.09.2024 - 9 B 24.24 - juris Rn. 26 und vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2) und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (BVerfG…, Beschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2023 - 8 B 27.23 - juris Rn. 5).Er hat darzulegen, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (stRspr des Senats;… vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 29 ; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 …und vom 15.10.2020 - 6 B 22.20 - juris Rn. 5).
Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 ).
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2026 - 12 S 1677/25
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Versagungsgründe; Straftat von …
Er ist dementsprechend auszulegen und die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zu Art. 17 Abs. 1 Buchst. b) RL 2011/95/EU und zu dem teilweise vergleichbaren Art. 12 Abs. 2 Buchst. b) RL 2011/95/EU zum Ausschluss von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entwickelten Maßstäbe finden entsprechend Anwendung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 16.14 -, juris Rn. 29 und Beschluss vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11.12.2013 - 11 S 1770/13 -, juris Rn. 82 noch zur Vorgängervorschrift § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b) AufenthG; Röcker in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, AufenthG § 25 Rn. 33; Wittmann in: GK-AufenthG, § 25 AufenthG Rn. 168 ).Es entspräche nicht dieser Zielsetzung, den Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung vom Bestehen einer gegenwärtigen Gefahr für den Aufnahmemitgliedstaat abhängig zu machen (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 6 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 09.11.2010 - C-57/09 und C-101/09 -, juris Rn. 100, 104 in Bezug noch auf die Richtlinie 2004/83/EG).
Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erlangen, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 -, juris Rn. 5 f. …und Urteil vom 25.03.2015 - 1 C 16.14 -, juris Rn. 29, letzteres zum gleichlautenden § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG i. d. F. vom 28.08.2013 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 09.11.2010 - C-57/09 und C-101/09 -, juris Rn. 105 ).
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 4.24
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
Die mehr oder weniger lange Dauer des Aufenthalts dieses Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ist insoweit unerheblich (…EuGH, Urteile vom 6. Dezember 2011 - C-329/11 [ECLI:EU:C:2011:807] - Rn. 28 f., vom 8. Mai 2018 - C-82/16 - Rn. 44 f., vom 24. Februar 2021 - C-673/19 [ECLI:EU:C:2021:127] - Rn. 43 ff., vom 22. November 2022 - C-69/21 - Rn. 84 ff. …und vom 12. September 2024 - C-352/23 [ECLI:EU:C:2024:748] - Rn. 67 f. …sowie Beschluss vom 26. September 2024 - C-143/24 [ECLI:EU:C:2024:810] - Rn. 17 ff.; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 1 C 15.23 - InfAuslR 2024, 367 Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.2025 - A 4 S 1548/23
Asylverfahren Syrien; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Wehrdienstentziehung
Die aus der Begehung einer schweren Straftat folgende Unwürdigkeit besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (vgl. so zu § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG unter Bezugnahme auf Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b Anerkennungs-RL: BVerwG, Beschluss vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; zu § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG: Bay. VGH…, Beschluss vom 02.02.2023 - 4 ZB 22.30887 -, juris, Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.2026 - A 11 S 183/26
Anwendbarkeit der Statusverordnung (Verordnung
Er hat darzulegen, dass und inwiefern die Berufungsentscheidung zur Klärung einer bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (stRspr des Senats;… vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 29 ; vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 …und vom 15.10.2020 - 6 B 22.20 - juris Rn. 5). - VG Bayreuth, 14.04.2026 - B 6 S 26.202
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis unter Sofortvollzugsanordnung, Fehlen eines …
Die aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu erlangen, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) gegeben ist und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufnahmestaat ausgehen, weil der Ausschlussgrund nicht gefahren- oder präventionsbezogen konzipiert ist, sondern als dauerhaft wirkender Ausschlusstatbestand (BVerwG, B.v. 22.1.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 5 f.;… U.v. 25.3.2015 - 1 C 16.14 - juris Rn. 26 ff.).Zwar schließt das Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG einen Anspruch nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht aus (BVerwG, U.v. 24.3.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 38 m.w.N).
Jedoch kommt zur Vermeidung einer Umgehung der gesetzgeberischen Wertung in § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG bei Eröffnung der Möglichkeit eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 AufenthG eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nur ausnahmsweise - etwa bei Straffreiheit und sehr guten Integrationsleistungen über einen längeren Zeitraum - in Betracht (BVerwG, U.v. 24.3.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 38).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1833/25
Fachkräfte mit Berufsausbildung; Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte …
Rn. 17 a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (…BVerfG, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 2 BvR 946/19 - juris Rn. 19…, vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 37 …und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BVerwG, Beschlüsse vom 25.09.2024 - 9 B 24.24 - juris Rn. 26, vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 …und vom 11.12.2023 - 8 B 27.23 - juris Rn. 4) und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (BVerfG…, Beschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2023 - 8 B 27.23 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 13.01.2025 - 11 S 1037/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; vorübergehende …
Rn. 32 a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (…BVerfG, Beschlüsse vom 21.01.2022 - 2 BvR 946/19 - juris Rn. 19…, vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 37 …und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BVerwG, Beschlüsse vom 25.09.2024 - 9 B 24.24 - juris Rn. 26, vom 22.01.2024 - 1 C 15.23 - juris Rn. 2 …und vom 11.12.2023 - 8 B 27.23 - juris Rn. 4) und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (BVerfG…, Beschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 - juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2023 - 8 B 27.23 - juris Rn. 5). - OVG Thüringen, 30.07.2024 - 4 EO 133/24
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Unionsrecht zur Vermeidung …
Denn die Richtlinie bezweckt generell, und damit auch im Falle inlandsbezogener Abschiebungshindernisse, nicht die Harmonisierung des Aufenthaltsrechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 1 C 15/23 - juris Rn. 4 zu OVG Bremen…, Urteil vom 30. August 2023 - 2 LC 116/23 - juris Rn. 55, …und Urteil vom 16. November 2023 - 1 C 32/22 - juris Rn. 22 f., noch offen gelassen im Urteil vom 3. Juni 2021 - 1 C 6/21 - juris Rn. 41 f.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 148).Entgegen der Behauptung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin hat das Bundesverwaltungsgericht in dem oben bereits zitierten Beschluss vom 22. Januar 2024 (Az.: 1 C 15/23, juris Rn. 4) die dagegen eingelegte Zulassung der Revision nicht deswegen abgelehnt, weil die Grundsatzfrage nicht hinreichend gut formuliert gewesen sei, sondern weil diese bereits geklärt ist.
- BVerwG, 23.07.2025 - 1 C 12.25
G. ./. Bundesrepublik Deutschland - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG …
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2026 - A 11 S 2544/25
Grundsätzliche Bedeutung; konkreter Einzelfall; Abschiebungsverbot; Afghanistan; …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 20.23
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 3 S 1290/24
Brandschutzrechtliche Privilegierung einer Terrassenüberdachung i.S.d. § 7 Abs. 2 …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 14.24
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2025 - 11 S 1043/23
Erwerb eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts bzw. unionsrechtlichen …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 12.24
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 10.24
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 10.25
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 14.25
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2025 - 11 S 644/25
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 11.24
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 2.25
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 9.24
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1142/25
Feststellung des Freizügigkeitsverlusts aufgrund Tötungsdelikt - Selbstjustiz
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 C 5.25
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange …
- VG Halle, 17.04.2025 - 1 A 242/22
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Straftat von erheblicher Bedeutung" i. …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 2163/25
Arbeitgeberhaftung für Abschiebekosten; Kausalität
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1138/25
Zur Ausweisung einer assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die …
- VGH Bayern, 18.09.2024 - 11 ZB 24.30203
Verwaltungsgerichte, Asylverfahren, Massenzustrom, Abstrakter Rechtssatz, …
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