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Weitere Entscheidung unten: AG Hoyerswerda, 02.08.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16, 1 C 18.16, 1 C 20.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7389
BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16, 1 C 18.16, 1 C 20.16 (https://dejure.org/2017,7389)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 1 C 17.16, 1 C 18.16, 1 C 20.16 (https://dejure.org/2017,7389)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 1 C 17.16, 1 C 18.16, 1 C 20.16 (https://dejure.org/2017,7389)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Richtlinie 2013/32/EU Art. 33 Abs. 2, Art. 35, 38, 39, 52 Abs. 1
    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Bulgarien; Drittstaatenregelung; Folgeantrag; Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS); Lebensbedingungen; Mitgliedstaat; Rückwirkung; Rückübernahmeabkommen; Sekundärmigration; Unzulässigkeit von Asylanträgen; Vorabentscheidung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung von Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 AEUV, § 3 AsylVfG 1992, § 1 AsylVfG 1992, § 13 Abs 2 AsylVfG 1992, § 2 AsylVfG 1992
    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung von Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen bei der Prüfung von Folgeanträgen mit dem Ziel der Aufstockung; Zulässigkeit einer Aufstockung im Falle eines bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gewährten subsidiären Schutzes

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 3, RL 2013/32/EU Art. 52 Abs. 1
    Sichere Drittstaaten, ausländische Anerkennung, internationaler Schutz, subsidiärer Schutz, unzulässig

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Anerkannte, Anerkennung in anderem EU-Staat, Drittstaatenregelung, subsidiärer Schutz, Unzulässigkeit, Übergangsregelung, Aufstockung, systemische Mängel, Lebensbedingungen, (Entscheidung auch in Rechtsprechungsdatenbank abrufbar)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen bei der Prüfung von Folgeanträgen mit dem Ziel der Aufstockung; Zulässigkeit einer Aufstockung im Falle eines bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gewährten subsidiären Schutzes

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung von Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • welt.de (Pressebericht, 23.03.2017)

    Staatenlose: Wenn Geschützte auch noch in Deutschland Asyl suchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 158, 271
  • NVwZ 2017, 1627
 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Dies hat zur Folge, dass seitdem auch ein Begehren auf subsidiären Schutz unzulässig ist, wenn dem Ausländer in einem anderen Mitgliedstaat die Rechtsstellung eines Flüchtlings oder eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 30; Beschluss vom 30. September 2015 - 1 B 51.15 - juris).

    Der darin liegenden "unechten Rückwirkung" steht nationales Verfassungsrecht im konkreten Fall nicht entgegen (so der Sache nach bereits BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 28 ff.).

    Nach Auffassung des Senats richtet sich jedenfalls die Beurteilung des Wiederaufnahmegesuchs nach den Regelungen der Dublin III-VO (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 27).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist geklärt, dass eine Abschiebung in einen Staat, in dem die Lebensbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK gleichkommen, nicht in Betracht kommt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 [ECLI:EU:C:2017:127], Rn. 59 ff.).

    Das Dublin-System zielt darauf, eine schnelle Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats zu ermöglichen, um einen effektiven Zugang zu den Verfahren auf Zuerkennung eines internationalen Schutzes zu garantieren und das Ziel der Beschleunigung bei der Behandlung von Anträgen auf internationalen Schutz nicht zu unterlaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 - Rn. 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Denn mit der Zuerkennung (nur) des subsidiären Schutzes sei gleichzeitig eine Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung verbunden (OVG Münster, Urteil vom 22. September 2016 - 13 A 2448/15.A - juris Rn. 51 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. November 2016 - OVG 3 B 2.16 - juris Rn. 21 ff.; Bergmann, ZAR 2015, 81 ).

    In der Literatur wird angenommen, dass die endgültige Ablehnung eines Wiederaufnahmeersuchens durch den ersuchten Mitgliedstaat zu einer Zuständigkeit des ersuchenden Mitgliedstaats führt (vgl. Filzwieser/Sprung, Dublin III-Verordnung, 2014, Artikel 25 K1 i.V.m. Artikel 22 K6;… Hruschka/Maiani, in: Hailbronner/Thym , EU Immigration and Asylum Law, Second Edition 2016, Part D VI, Art. 22 Rn. 2 zu Art. 5 EG-AsylZust-DVO; a.A. OVG Münster, Urteil vom 22. September 2016 - 13 A 2448/15.A - juris Rn. 59 ff.).

  • VG Minden, 10.05.2016 - 10 K 2248/14

    Asylverfahren Aufnahmebedingungen Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, wonach sich schon zuvor aus der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügten, am 1. Dezember 2013 in Kraft getretenen Regelung des § 60 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ergeben habe, dass ein derartiges Aufstockungsbegehren unzulässig ist (so VG Minden, Urteil vom 10. Mai 2016 - 10 K 2248/14.A - juris Rn. 198 ff.; a.A. VGH Mannheim…, Urteil vom 29. April 2015 - A 11 S 57/15 - InfAuslR 2015, 310 = juris Rn. 53 ff.).

    Rn. 24 Diese Auslegung der Übergangsvorschrift durch den Senat ist in der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte teilweise auf Widerspruch gestoßen (vgl. VG Aachen…, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 8 K 2119/14.A - juris Rn. 70; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 19. Februar 2016 - 2a K 2466/15.A - InfAuslR 2016, 209 = juris Rn. 26 ff.; VG Minden, Urteil vom 10. Mai 2016 - 10 K 2248/14.A - juris Rn. 214 ff., VG Darmstadt…, Beschluss vom 6. März 2017 - 3 L 1068/17 DA.A - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 18.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Rn. 2 Er verließ Syrien zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern (Kläger im Verfahren 1 C 18.16 ) im Jahr 2012 und reiste nach Bulgarien ein, wo der Familie mit Entscheidung vom 26. Februar 2013 subsidiärer Schutz gewährt wurde.

    Diese Fragen, die der Senat dem Gerichtshof mit Beschlüssen vom heutigen Tag noch in zwei weiteren Verfahren (1 C 18.16 und 1 C 20.16 ) unterbreitet hat, betreffen die Auslegung der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung, ABl. L 180 S. 60 - Richtlinie 2013/32/EU), der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 S. 31 - Dublin III-VO) sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn dem Mitgliedstaat, in dem sich der Antragsteller aufhält, nicht verborgen geblieben sein kann, dass systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im Zielstaat ernstlich und erwiesenermaßen für eine tatsächliche Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC sprechen (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. - Rn. 78 - 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Daraus folgt, dass es unionsrechtlich allenfalls dann geboten sein kann, einen Folgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entgegen der im nationalen Recht angeordneten Unzulässigkeit derartiger Anträge zu prüfen, wenn die Lebensbedingungen in dem Mitgliedstaat, der dem Antragsteller subsidiären Schutz gewährt hat, Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verletzen (zu den vorstehend bezeichneten Problemen s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 - Frage 4).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Richtlinie unmittelbar auch auf die künftigen Auswirkungen eines Sachverhalts anzuwenden, der unter der Geltung der alten Rechtslage entstanden ist (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-297/12 [ECLI:EU:C:2013:569], Filev u.a. - Rn. 40), hier also auf alle Anträge, die noch nicht bestandskräftig beschieden sind.
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Der Senat hat in einem früheren Verfahren entschieden, dass Art. 52 Abs. 1 Satz 2 Richtlinie 2013/32/EU der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach vor dem 20. Juli 2015 gestellte Anträge auf Flüchtlingsschutz unzulässig sind, wenn dem Antragsteller zuvor bereits subsidiärer Schutz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15 - NVwZ 2015, 1779 Rn. 11 f.).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-670/16

    Mengesteab - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16
    Rn. 48 Für die hier vorgelegte besondere Fallgruppe der Folgeanträge mit dem Ziel der "Aufstockung" des gewährten subsidiären Schutzes besteht darüber hinaus auch bezogen auf den einzelnen Fall ein vergleichbares Beschleunigungsinteresse wie in Dublin-Verfahren (vgl. EuGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - C 670/16 [ECLI:EU:C:2017:120], Mengesteab).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem …

  • VG Stuttgart, 28.02.2014 - A 12 K 383/14

    Zur Anwendung der Dublin II-VO auf Altfälle - zur Frage systemischer Mängel des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 3 B 2.16

    Anwendbarkeit der EUV 604/2013 in Fällen der Zuerkennung subsidiären Schutzes in …

  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 51.15

    Zuerkennung der Rechtsstellung eines Flüchtlings im Ausland hinsichtlich …

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2016 - 2a K 2466/15

    Situation anerkannter Schutzberechtigter in Bulgarien; Anerkannter subsidiär …

  • VG Aachen, 09.12.2015 - 8 K 2119/14

    Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat

  • VG Darmstadt, 06.03.2017 - 3 L 1068/17

    Unzulässiger Asylantrag

  • VG Aachen, 21.03.2014 - 4 L 53/14

    Regelung der Vollziehung; Abschiebungsanordnung; Belgien; Anwendbarkeit Dublin …

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 20.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Dies hält der Senat für einen "acte clair", wie er näher in seinen Vorlagebeschlüssen vom 23. März 2017 (u.a. BVerwG 1 C 17.16 - juris Rn. 12 ff.) ausgeführt hat.

    Damit kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, welche Fassung der Asylverfahrensrichtlinie hier maßgeblich ist (vgl. hierzu Vorlagebeschlüsse des vorlegenden Gerichts vom 23. März 2017 - BVerwG 1 C 17.16 u.a.).

    Rn. 30 cc) Im vorliegenden Fall bedarf es keiner Klärung durch den Gerichtshof, wie zu verfahren ist, wenn die Ausgestaltung des internationalen Schutzes, namentlich die Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in dem Mitgliedstaat, der dem Drittstaatsangehörigen Flüchtlingsschutz gewährt hat, gegen Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verstößt (vgl. hierzu Vorlagefrage 3b) Alt. 1 des Vorlagebeschlusses vom 23. März 2017 - BVerwG 1 C 17.16 - juris).

  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Dies bekräftigt für die Zukunft auch Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 1 RL 2013/32/EU, für den im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats indes die Umsetzungsfrist des Art. 51 Abs. 2 RL 2013/32/EU noch nicht abgelaufen war (zur Anwendung der Regelungen der RL 2013/32/EU auf vor ihrem Inkrafttreten bzw. vor dem Ablauf der Umsetzungsfristen gestellte Asylanträge s. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - BVerwGE 158, 271 Rn. 22 ff. …und vom 1. Juni 2017 - 1 C 22.16 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; …

    Sicherer Drittstaat im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 26a AsylG kann bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung dieser Regelung nur ein Staat sein, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (wie BVerwG, Vorlagebeschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - BVerwGE 158, 271 Rn. 12 ff.).

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - (BVerwGE 158, 271) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Fragen betreffend die Auslegung unter anderem von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a, Art. 52 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32/EU und Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) eingeholt.

    Wie der Senat bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - (BVerwGE 158, 271 Rn. 12 ff.) ausgeführt hat, kann sicherer Drittstaat in diesem Sinne bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung nur ein Staat sein, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist.

    Dies schließt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus, da diese keiner Eintragung bedürfen (ebenso bereits BVerwG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - BVerwGE 158, 271 Rn. 13 f.).

    Den Beteiligten ist die Möglichkeit einer Umdeutung jedenfalls seit der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2017 und dem daraufhin ergangenen Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (Beschluss des Senats vom 23. März 2017 - 1 C 17.16 - BVerwGE 158, 271) bekannt, so dass sie sich in ihrer Rechtsverteidigung darauf einstellen konnten.

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Rechtsprechung
   AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42510
AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16 (https://dejure.org/2016,42510)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 02.08.2016 - 1 C 17/16 (https://dejure.org/2016,42510)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 02. August 2016 - 1 C 17/16 (https://dejure.org/2016,42510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Räumungsklage - außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug nach Schonfristzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.2016 - VIII ZR 321/14

    Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche …

    Auszug aus AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16
    Unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 23. Februar 2016 (Aktenzeichen VIII ZR 321/14 - zitiert aus juris) aufgestellten Kriterien kann der Kläger im vorliegenden Falle aus der - aus Sicht des Gerichts ursprünglich durchaus auch formell wirksamen - ordentlichen Kündigung wegen der nachträglich eingetretenen Umstände mit Rücksicht auf Treu und Glauben keinen Räumungsanspruch mehr mit Erfolg herleiten ; § 242 BGB.
  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283

    Frage des auslaufenden Asylrechts nicht klärungsbedürftig

    Das Bundesverwaltungsgericht habe gegen dieses Urteil die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Klärung der Frage des Verhältnisses der Regelung des § 26a AsylVfG 1992 zu § 27a AsyVfG 1992 zugelassen (B. v. 27.6.2016 - 1 C 17/16 - juris).
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