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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37905
OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19 (https://dejure.org/2020,37905)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 C 25/19 (https://dejure.org/2020,37905)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 C 25/19 (https://dejure.org/2020,37905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1 BauGB § ... 2 Abs. 4 BAuGB § 2a BauGB § 9 Abs. 8 BauGB § 13b BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG § 1 Abs. 4 UmwRG § 2 Abs. 1 UmwRG § 2 Abs. 4 UmwRG § 4 Abs. 2 UmwRG § 4 Abs. 4 UVPG § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG § 2 Abs. 7
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verfahrenswahl; beschleunigtes Verfahren; Außenbereichsfläche; Umweltprüfung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Unwirksamkeitsausspruch; Gesamtunwirksamkeit; Teilunwirksamkeit

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 13b; UmwRG §§ 2, 3 Abs. 3, §§ 4, 6; UVPG § 1 Nr. 1.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 MN 136/19

    Anschließen; Bebauungsplan; Nachverdichtung; Vereinfachtes Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…Beschl. v. 4. Mai 2018 - 15 NE 18.382 -, juris Rn. 30) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 23. März 2020 - 1 MN 136/19 -, juris Rn. 9) zu folgen ist, wonach für ein "Anschließen" erforderlich sein soll, dass auch die vom bisherigen Ortsrand am weitesten entfernte ausgewiesene Bauparzelle noch in einem städtebaulich-räumlichen Zusammenhang mit dem bisherigen Siedlungsbereich stehen muss, der Siedlungsrand mithin "abrundend" in den Außenbereich erweitert wird.

    Rn. 43 Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte des § 13b BauGB als Reaktion auf die Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 13a BauGB auf den sog. Innenbereich durch das Bundesverwaltungsgericht (…BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 a. a. O., Rn. 25;… vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 4. Mai 2018 a. a. O.) als auch aus der die Hervorhebung der engen inhaltlichen Grenzen der Regelung u. a. hinsichtlich der Lage der in Betracht kommenden Baugebiete im Gesetzgebungsverfahren (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 23. März 2020 a. a. O.).

    Zudem liegt § 13b BauGB die pauschalierende Betrachtungsweise zugrunde, dass die sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließenden Außenbereichsflächen gegenüber "klassischen" Außenbereichsflächen eine geminderte Betroffenheit von Umweltbelangen aufweisen, weshalb auf die formalisierte Umweltprüfung verzichtet werden kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 23. März 2020 a. a. O.), was einer Überplanung von ortsteilfernen Flächen nach Maßgabe des § 13b BauGB entgegensteht.

  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 4. Mai 2018 - 15 NE 18.382 -, juris Rn. 30) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 23. März 2020 - 1 MN 136/19 -, juris Rn. 9) zu folgen ist, wonach für ein "Anschließen" erforderlich sein soll, dass auch die vom bisherigen Ortsrand am weitesten entfernte ausgewiesene Bauparzelle noch in einem städtebaulich-räumlichen Zusammenhang mit dem bisherigen Siedlungsbereich stehen muss, der Siedlungsrand mithin "abrundend" in den Außenbereich erweitert wird.

    Rn. 43 Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte des § 13b BauGB als Reaktion auf die Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 13a BauGB auf den sog. Innenbereich durch das Bundesverwaltungsgericht (…BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 a. a. O., Rn. 25; vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 4. Mai 2018 a. a. O.) als auch aus der die Hervorhebung der engen inhaltlichen Grenzen der Regelung u. a. hinsichtlich der Lage der in Betracht kommenden Baugebiete im Gesetzgebungsverfahren (…vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 23. März 2020 a. a. O.).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Rn. 43 Dies folgt sowohl aus der Entstehungsgeschichte des § 13b BauGB als Reaktion auf die Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 13a BauGB auf den sog. Innenbereich durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 a. a. O., Rn. 25;… vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 4. Mai 2018 a. a. O.) als auch aus der die Hervorhebung der engen inhaltlichen Grenzen der Regelung u. a. hinsichtlich der Lage der in Betracht kommenden Baugebiete im Gesetzgebungsverfahren (…vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 23. März 2020 a. a. O.).

    Hierbei handelt es sich um einen nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB beachtlichen Fehler (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, BVerwGE 153, 174-183, juris Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht auch formuliert hat, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. Beschl. v. 11. August 2016 - 4 BN 23.16 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 26 jew. m. w. N.) liegt hierin keine Abweichung in der Sache, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24. April 2013 - 4 BN 22.13 - auf eine Divergenzrüge festgehalten hat.

    Für die Annahme einer bloßen Teilnichtigkeit ist dann kein Raum, wenn der fehlerfreie Teil des Plans nicht auch subjektiv vom Planungswillen der Gemeinde getragen wird, wobei sich die Gemeinde an ihrem bisherigen Planungskonzept festhalten lassen muss (BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 a. a. O., Rn. 3).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 -, BVerwGE 152, 275-283, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Die weiter östlich vorhandenen Kleingarten- und Wochenendbauten haben schon deshalb nicht das Gewicht, das Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen, weil sie nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2015 a. a. O., Rn. 15, 20).

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Unter den Begriff der "Bebauung" im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und von § 13b Satz 1 BauGB fallen nur bauliche Anlagen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter mitzuprägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 -, juris Rn. 5).

    Auf die Möglichkeit einer Bebauung kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Juli 2000 a. a. O., Rn. 7;… Beschl. v. 24. November 2009 - 4 B 1.09 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 1 B 232/20

    Anschließen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Rn. 19 Auf einen vom Antragsteller gestellten Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO hat der Senat den Bebauungsplan mit Beschluss vom 18. Juni 2020 - 1 B 232/20 - vorläufig, bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Normenkontrollantrag, insoweit außer Vollzug gesetzt als er die Flächen der im Bebauungsplan benannten Flurstücke 344/3 und 344/27 betrifft.

    Rn. 20 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die wechselseitigen Schriftsätze, die Hinweise des Berichterstatters, den Inhalt der beigezogenen Akten des Verfahrens 1 B 232/20 und den Inhalt der von der Antragsgegnerin übersandten Akten zur Planaufstellung verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2020 waren.

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht auch formuliert hat, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. Beschl. v. 11. August 2016 - 4 BN 23.16 -, juris Rn. 5; Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 26 jew. m. w. N.) liegt hierin keine Abweichung in der Sache, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24. April 2013 - 4 BN 22.13 - auf eine Divergenzrüge festgehalten hat.
  • BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits …

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht auch formuliert hat, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. Beschl. v. 11. August 2016 - 4 BN 23.16 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 26 jew. m. w. N.) liegt hierin keine Abweichung in der Sache, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24. April 2013 - 4 BN 22.13 - auf eine Divergenzrüge festgehalten hat.
  • BVerwG, 30.10.2019 - 4 B 37.18

    Bauvorbescheid für kleinflächige Einzelhandelsfiliale; teilweise Unwirksamkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2020 - 1 C 25/19
    Rn. 49 Die Unwirksamkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die Rechtsbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt - Grundsatz der Teilbarkeit - und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre - Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers - (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Oktober 2019 - 4 B 37.18 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 3 S 6/20

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist …

  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 B 45.14

    Begriff der Splittersiedlung; Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des …

  • BVerwG, 24.11.2009 - 4 B 1.09

    Berücksichtigung der horizontalen und auch vertikalen topographischen …

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 CS 15.485

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

  • OVG Sachsen, 08.05.2019 - 1 C 8/17

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Umweltvereinigung; …

  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 1 B 232/20

    Anschließen

    wird vorläufig, bis zur Rechtskraft der Entscheidung des Senats über den vom Antragsteller erhobenen Normenkontrollantrag im Verfahren 1 C 25/19, außer Vollzug gesetzt, soweit er die Flächen der im Bebauungsplan benannten Flurstücke 344/3 und 344/27 betrifft.

    Rn. 7 Am 2. Dezember 2019 hat der Antragsteller gegen den Bebauungsplan das Normenkontrollverfahren eingeleitet (Az.: 1 C 25/19).

    den Vollzug des Bebauungsplans "W............................." der Antragsgegnerin bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag (1 C 25/19) auszusetzen.

    Rn. 15 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die wechselseitigen Schriftsätze, die Hinweise des Berichterstatters, den Inhalt der beigezogenen Akten des Verfahrens 1 C 25/19 und den Inhalt der dort von der Antragsgegnerin übersandten Akten zur Planaufstellung verwiesen.

  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle; …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht auch formuliert, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. Urt. v. 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 11. August 2016 - 4 BN 23.16 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 26) liegt hierin keine Abweichung in der Sache, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24. April 2013 - 4 BN 22.13 - auf eine Divergenzrüge festgehalten hat (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 25/19 -, juris Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 21.08.2025 - 1 C 21/21

    Normenkontrolle; sektoraler Bebauungsplan; ungefragte Fehlersuche; …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht auch formuliert, dass Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit führen, wenn - erstens - die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn - zweitens - die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. Urt. v. 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 -, juris Rn. 16), liegt hierin keine Abweichung in der Sache, wie es der 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 24. April 2013 - 4 BN 22.13 - auf eine Divergenzrüge ausdrücklich festgehalten hat (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 25/19 -, juris Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 05.07.2021 - 1 C 33/20

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Heimatverein; Dorfverein; …

    Im Hinblick auf das darauf bezogene Antragsvorbringen merkt der Normenkontrollsenat lediglich an, dass die Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB auch im Interesse der Schaffung einer möglichst umfassenden Abwägungsgrundlage für die planende Gemeinde gesetzlich als von formalen Voraussetzungen (etwa dem Wohnort oder Alter, zu Letzterem vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB) unabhängiges "Jedermannsrecht" ausgestaltet ist (…weiter Begriff der "Öffentlichkeit" i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Anlehnung an die Terminologie der Aarhus-Konvention, vgl. Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 3 Rn. 40, 44), wogegen die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags in Anlehnung an das verfassungsrechtlich wie unions- und völkerrechtlich unbedenkliche Erfordernis der Klagebefugnis i. S. v. § 42 Abs. 2 VwGO (…vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2021 - 7 C 3.20 -, juris Rn. 22 ff.) vorbehaltlich der Sonderregelung des § 2 Abs. 1 UmwRG für anerkannte Umweltverbände (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Juli 2020 - 1 C 25/19 - , juris Rn. 24 ff. m. w. N.) zur Vermeidung von Popularklagen gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der seit dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung zumindest die Möglichkeit der Verletzung des jeweiligen Antragstellers in eigenen materiellen Rechten voraussetzt (…vgl. Rieger, in: Schrödter a. a. O., § 10 Rn. 72 ff. m. w. N.).
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