Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB; § 181 BGB
Einziehung von für die Tat Erlangtem (Einziehung beim Gesellschafter einer Gesellschaft, wenn nur dieser unmittelbar ein Vermögenswert für die Tat zufließt: Erlangen von Tatlohn durch Veräußerung der Gesellschaftsanteile; Begriff des Erlangens für die Tat: Erlangen von ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex - Aktiengeschäften: Einziehungsanordnung unter dem Gesichtspunkt der Abschöpfung des Tatlohns
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73 Abs 1 Alt 2 StGB, § 73c S 1 StGB, § 181 Alt 1 BGB, § 181 Alt 2 BGB
Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex - Aktiengeschäften: Einziehungsanordnung unter dem Gesichtspunkt der Abschöpfung des Tatlohns - IWW
§ 45a Abs. 2, 3 EStG, § ... 73c Satz 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 181 Alternative 1 BGB, § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GmbHG, § 181 Alternative 2 BGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 31 KStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1 Satz 3, § 45a Abs. 3 EStG, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, §§ 73, 73b StGB, § 71 AO, § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB, § 44 Abs. 2 Satz 1 AO, §§ 421 ff., 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, §§ 73 ff. StGB, § 44 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 AO
- strafrechtsiegen.de
Einziehung von Taterträgen aus Cum-Ex-Geschäften wird erneut geprüft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 Alt. 2
Schuldspruch wegn Steuerhinterziehung; Einziehung des Wertes von Taterträgen - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung und Einziehung im Kontext von Cum-Ex-Geschäften
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 12 KLs 3/23
- BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (27)
- BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
"Durch" setzt aber Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Tatertrag muss der Tathandlung, hier den am 17. März 2009 bzw. am 22. April 2010 eingegangenen Körperschaftsteuererklärungen, nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 14 mwN).Allein bei der Tatalternative des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB unterliegen auch im Vorfeld der Tatbegehung erlangte Vermögensvorteile (Vorkasse) der Abschöpfung (BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20).
Der Anspruch des Staates auf Abschöpfung des Tatlohns bleibt mithin von der erfolgreichen Inanspruchnahme eines anderen (vermögenden) Einziehungsbeteiligten (§ 73e Abs. 1 Satz 1 StGB; § 44 Abs. 2 Satz 1 AO; §§ 421 ff., 422 Abs. 1 Satz 1 BGB) unberührt (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c)).
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19;… Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100).Dies ist der Fall, wenn der Täter die Gesellschaft nur als einen formalen Mantel seiner Tat nutzte, zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft aber nicht trennte, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft an den Täter weitergeleitet wird (…zum Ganzen BGH, Urteile vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 28;… vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 44; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 87 f. …und vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 22 f.;… Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9;… vom 19. Mai 2021 - 1 StR 139/21, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Erlangtes 4 Rn. 9 f. …und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 10 f.; überwiegend mwN).
- BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Damit können auch sogenannte Insichgeschäfte im Sinne des § 181 Alternative 1 BGB, bei denen ein Täter für sich selbst und zugleich - etwa nach § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GmbHG - für die juristische Person bzw. Personengesellschaft handelt, von der Einziehungsalternative des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB erfasst sein (BGH, Urteil vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 30).Der Anspruch des Staates auf Abschöpfung des Tatlohns bleibt mithin von der erfolgreichen Inanspruchnahme eines anderen (vermögenden) Einziehungsbeteiligten (§ 73e Abs. 1 Satz 1 StGB; § 44 Abs. 2 Satz 1 AO; §§ 421 ff., 422 Abs. 1 Satz 1 BGB) unberührt (…vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c)).
- BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21
Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19; Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 …und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100).Dies ist der Fall, wenn der Täter die Gesellschaft nur als einen formalen Mantel seiner Tat nutzte, zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft aber nicht trennte, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft an den Täter weitergeleitet wird (…zum Ganzen BGH, Urteile vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 28; vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 44;… vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 87 f. …und vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 22 f.;… Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 6 StR 426/21 Rn. 9;… vom 19. Mai 2021 - 1 StR 139/21, BGHR StGB § 73 Abs. 1 Erlangtes 4 Rn. 9 f. …und vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, BGHR StGB § 73 Erlangtes 27 Rn. 10 f.; überwiegend mwN).
- BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22
Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
aa) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; jeweils mwN).Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 22. September 2022 - 1 StR 233/22 Rn. 19;… Urteile vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21 Rn. 45 …und vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100).
- BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
aa) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; jeweils mwN).Allein die Eigenmächtigkeit eines Einbehalts unterbricht den Kausal- und Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 18).
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20
Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Die F. zahlte an die G. nur deswegen den Kaufpreis mitsamt dem einberechneten Anteil für die Bruttodividende, weil alle Beteiligten davon ausgingen, dass sie sich beim Finanzamt über die unberechtigte "Erstattung" der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG i.V.m. § 31 KStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1 Satz 3, § 45a Abs. 3 EStG (in den für die Veranlagungszeiträume 2007-2011 geltenden Fassungen) "schadlos" halten werde (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 Rn. 56, 62 ff., 67 f.; BFH…, Urteil vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 26, 62 ff.). - BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Dieses unterlag mithin von vornherein ohne Rücksicht auf die Forderungen der Geschädigten dem Verfall (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13 Rn. 53 f.; vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13 Rn. 74 f., 78;… vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12 Rn. 23;… vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12 Rn. 6 …und vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1 Rn. 4 f.;… Urteile vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16 Rn. 42 …und vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10 Rn. 16; zweifelnd noch BGH…, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 StR 401/08 Rn. 4). - BFH, 02.02.2022 - I R 22/20
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Die F. zahlte an die G. nur deswegen den Kaufpreis mitsamt dem einberechneten Anteil für die Bruttodividende, weil alle Beteiligten davon ausgingen, dass sie sich beim Finanzamt über die unberechtigte "Erstattung" der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG i.V.m. § 31 KStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 44 Abs. 1 Satz 3, § 45a Abs. 3 EStG (in den für die Veranlagungszeiträume 2007-2011 geltenden Fassungen) "schadlos" halten werde (zum Ganzen BGH…, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 Rn. 56, 62 ff., 67 f.; BFH, Urteil vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 26, 62 ff.). - BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
Auszug aus BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24
Dieses unterlag mithin von vornherein ohne Rücksicht auf die Forderungen der Geschädigten dem Verfall (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13 Rn. 53 f.;… vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13 Rn. 74 f., 78;… vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12 Rn. 23;… vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12 Rn. 6 …und vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1 Rn. 4 f.; Urteile vom 25. April 2017 - 1 StR 606/16 Rn. 42 …und vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10 Rn. 16; zweifelnd noch BGH…, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 StR 401/08 Rn. 4). - BGH, 06.04.2022 - 1 StR 466/21
Ausschluss der Einziehung von Taterträgen wegen Erlöschen des Anspruchs des …
- BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …
- BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18
Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten …
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22
Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei …
- BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19
Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …
- BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13
Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung; …
- BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren …
- BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
Inbegriffsrüge (keine Pflicht zur Erwähnung aller erhobenen Beweise im Urteil)
- BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
- BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel …
- BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12
Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue; …
- BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22
Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von …
- BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10
Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche …
- BGH, 23.04.2009 - 5 StR 401/08
Betrug in besonders schwerem Fall (Nichtannahme eines besonders schweren Falles; …
- BGH, 27.03.2012 - 2 StR 31/12
Anordnung des Wertersatzverfalls (keine Anwendung auf verjährte Taten; …
- BGH, 25.01.2022 - 6 StR 426/21
Betrug (Abrechnungsbetrug, Medizinische Versorgungszentren
- BGH, 19.05.2021 - 1 StR 139/21
Einziehung (Eintritt der Vermögensmehrung bei einer juristischen Person, für die …
- BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24
Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …
Dies hat etwa zur Folge, dass im Vorfeld der Tatbegehung erlangte Vermögensvorteile (Vorkasse) der Abschöpfung allein gemäß § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB unterliegen (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 8 …und vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20).Maßgeblich ist dabei der tatsächliche Zahlungsfluss (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 8).
Zudem unterliegen allein bei der Tatalternative des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB auch im Vorfeld der Tatbegehung erlangte Vermögensvorteile (Vorauszahlungen) der Abschöpfung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 8;… vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; jew. mwN).
Ihrer zuvor erfolgten Kaufpreiszahlung an die Leerverkäuferin mitsamt dem einberechneten Anteil für die Bruttodividende lag allerdings von Beginn an die Erwartung zugrunde, dass sie sich beim Finanzamt über die unberechtigte "Erstattung" der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags "schadlos" halten werde (zum Ganzen BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 11 …und vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 Rn. 56, 62 ff., 67 f.; BFH…, Urteil vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 26, 62 ff.).
In diesem Sinne sind die Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit anschließender unberechtigter Erstattung der Kapitalertragsteuer - anders als die ansonsten nicht unähnlichen "Umsatzsteuerbetrugsfälle", in denen die erschlichene Vorsteuervergütung regelmäßig als Tatbeute ("durch") verteilt wird (dazu etwa BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22 Rn. 2 aE) - durch eine Refinanzierung geprägt (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 12 mwN; vgl. auch Wolf, NZWiSt 2020, 257, 258).
Dies hat zur Folge, dass der Betrag der erstatteten Kapitalertragsteuer zumeist nur beim Leerkäufer (hier der GmbH) als "durch"-Einziehungsbetroffenem der Abschöpfung unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 12; Sartorius/Henckel, DStR 2022, 1022, 1028), während die übrigen Tatbeteiligten ihre Gewinne - jedenfalls überwiegend - als Tatlohn vereinnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 12).
Rn. 36 Ob, wie vom Landgericht angenommen, der Grundsatz der Vermögenstrennung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hier ohnehin nicht entgegenstünde, weil der - allerdings gerade nicht als Täter der Erwerbstaten beschuldigte - Einziehungsbeteiligte die Gesellschaften der Trust-Struktur als bloßen formalen Mantel nutzte (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 16 …und vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 28; jeweils mwN), kann deshalb dahinstehen.
- LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24
Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis
Zwar sind bei Prüfung der tatsächlichen Verfügungsgewalt auch die Grundsätze des Bundesgerichtshofes zu beachten, welche dieser für die sogenannten Vertretungsfälle entwickelt hat; nach dem Vermögenstrennungsprinzip muss der Zufluss bei einer Kapital- oder Personengesellschaft nicht zugleich zu einem einziehungsfähigen Ertrag beim Anteilseigner führen (BGH, Urt. v. 18.09.2024, Az. 1 StR 197/24). - BGH, 07.08.2025 - 6 StR 239/24
Betrug (Abrechnung von erbrachten Pflegeleistungen gegenüber Pflege- und …
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Täter die Gesellschaft nur als formalen Mantel nutzt und eine Trennung zwischen Täter- und Gesellschaftsvermögen tatsächlich nicht existiert, oder wenn jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss bei der Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24, NZWiSt 2025, 164, 167; vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234, 239;… Beschluss vom 16. August 2022 - 4 StR 26/21, Rn. 7).Rn. 31 2. Ungeachtet dessen wird zu prüfen sein, ob die an die Angeklagte ausgezahlten Beträge unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer nachgelagerten rechtsgrundlosen Vermögensweiterleitung als Tatlohn gemäß § 73 StGB ("für die Tat") einzuziehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24, Rn. 8;… vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, Rn. 100;… vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, NJW 2020, 1309, Rn. 38; Beschlüsse vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22, Rn. 11 f.;… vom 28. Juli 2021 - 1 StR 506/20, Rn. 26).
Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines vorgetäuschten Anspruchs weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24, Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23, Rn. 6, NZWiSt 2024, 461;… Urteil vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21, Rn. 45).
Der Einziehung des Geschäftsführergehalts steht auch nicht entgegen, dass die Angeklagte Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der E. GmbH war, da die Angeklagte mit sich selbst und zugleich als Vertreterin der Gesellschaft eine entsprechende Unrechtsvereinbarung getroffen haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24, Rn. 10, NZWiSt 2025, 164, 166;… Urteil vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23, Rn. 29 f., NZWiSt 2024, 222, 225).
- LG Marburg, 07.04.2025 - 7b StVK 46/24 Es besteht gerade keine Gesamtschuld zwischen dem Verurteilten als Tatbeteiligten, der "für" die Tat etwas erlangt hat und der W. Bank, bzw. den übrigen (Tat-)Beteiligten, die "durch" die Tat etwas erlangt haben, da der von dem Verurteilten als "Für-Erlanger" vereinnahmte Vermögensvorteil nicht stoffgleich mit dem Vermögensschaden ist (BGH, Urteil vom 18.09.2024, NZWiSt 2025, 164, 167).
Daraus folgt im Übrigen auch nicht eine doppelte Inanspruchnahme des Verurteilten durch den Staat, denn der Verurteilte als "für-Einziehungsbetroffener" wird durch die von möglichen "durch-Erlangern" geleisteten Rückzahlungen von seiner Haftungsschuld aus § 71 AO befreit und kann somit im Ergebnis nur einmal vom Staat in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2024, a.a.O.).
Für die Einziehung bei "für-Erlangern" sind das kriminologische Bedürfnis, dass den Tätern kein Vermögensvorteil verbleiben soll, und der Präventionsgedanke maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2024, a.a.O.).
- BGH, 09.07.2025 - 1 StR 475/23
Einziehung bei Bestechungsdelikten (erlangter Auftrag als durch die Tat …
Der im Vermögen des Täters als wirtschaftlichen Nutznießers der Tat festgestellte Vorteil muss nach alledem als aus der Tatbeute stammend identifizierbar sein, und zwar in tatsächlicher Hinsicht (…vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 18 und vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 12).Gleiches gilt bei Abschöpfung nicht aus der Tatbeute stammenden Tatlohns, und zwar sowohl im Bereich der Straftatbestände wie etwa der Bestechung zum Schutz der Allgemeinheit, bei denen § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB von vornherein nicht anzuwenden ist, als auch bei Delikten mit einem in seinem Vermögen Geschädigten, sei es eine Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 18-21 mwN).
- BGH, 23.06.2026 - 6 StR 463/25
Aufhebung der Strafaussprüche wegen nicht erkennbarer Einstellung der für den …
Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Täter die Gesellschaft nur als formalen Mantel nutzt und eine Trennung zwischen Täter- und Gesellschaftsvermögen tatsächlich nicht existiert, oder wenn jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss bei der Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. August 2025 - 6 StR 239/24, Rn. 25; Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24, NZWiSt 2025, 164, 167; vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234, 239). - BGH, 08.06.2026 - 1 StR 35/26
Verurteilung eines Cum-Ex-Kronzeugen zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig
Indes dürfte dies - neben prozessualen Bedenken gegen die Vorgehensweise des Landgerichts - allein keine besondere Härte begründen, ist doch der Tatlohn unabhängig von der Erfüllung der Ansprüche des Verletzten (§ 73e Abs. 1 StGB), mit anderen Worten kumulativ neben dem Tatertrag (§ 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB), abzuschöpfen (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2025 - 1 StR 58/24 Rn. 42; vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 18-21;… vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c.). - BGH, 22.01.2025 - 1 StR 512/24
Einziehung (Erlangen durch die Tat: abzuschöpfender Vermögensvorteil als …
Angesichts der nach den Urteilsfeststellungen bei allen Gesellschaften durchgehend fehlenden Liquidität der Gesellschaften, infolge derer sich der Angeklagte selbst keinen Lohn auszahlen konnte, ist eine Abschöpfung auch nicht über die Alternative des Tatlohns (§ 73 Abs. 1 Alternative 2, § 73c Satz 1 StGB) eröffnet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 10 mwN). - LG Bonn, 03.11.2025 - 64 KLs 1/23 Damit ist hier auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vermögenstrennungsprinzip (vgl. für einen CumEx-Fall BGH, Urteil vom 18.09.2024, 1 StR 197/24) nicht einschlägig.
- BGH, 16.10.2025 - 1 StR 314/24 Ob ein solcher Rechtsgrund tatsächlich besteht oder ob der Tatlohn lediglich unter dem Deckmantel eines solchen vorgetäuschten Anspruchs an ihn weitergeleitet wird, ist Tatfrage und im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 9;… vom 25. April 2024 - 4 StR 456/22 Rn. 60 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 28;… Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23 Rn. 6).
- BGH, 10.04.2026 - 1 StR 462/25
- LG München I, 13.12.2024 - 6 KLs 303 Js 141880/13
Cum-Ex-Strategien mit Leerverkäufen führen zu Steuerhinterziehungen in großem …
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