Rechtsprechung
| BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 249 Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB
Raub (Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht im Zeitpunkt der Wegnahmehandlung, geplante Entsorgung der weggenommenen Sache); räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht: angestrebter Besitz als Vermögensvorteil, hier: Abpressen eines Handys als Denkzettel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 StGB, § 249 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Voraussetzungen der Zueignungsabsicht beim Raub - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 253 Abs. 1, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249 Abs. 1 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Feststellung zum Tatbestandsmerkmal der Absicht der Zueignung der weggenommenen fremden Sachen i.R.d. Beweiswürdigung; Anwendung der Strafvorschrift der räuberischen Erpressung bei fehlender Zueignungsabsicht - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Diebstahl: Zueignungsabsicht
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 05.12.2023 - 3 KLs 307 Js 123426/23
- BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 543
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.03.2020 - 2 StR 504/19
Besonders schwere räuberische Erpressung (Verhältnis zwischen Raub und …
Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24
So heißt es, dass "nicht der Wert der Mobiltelefone im Vordergrund stand" (UA S. 40; UA S. 46: "nicht primär"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 2 StR 504/19 Rn. 11 aE).Daran fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige oder mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 2 StR 504/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 Rn. 8 f.;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19; jeweils mwN).
Die erforderliche Bereicherungsabsicht fehlt auch dann, wenn es dem Täter beim Abpressen eines Mobiltelefons nur darum geht, dem Opfer einen Denkzettel zu verpassen (BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 20 Rn. 4 mwN) oder es zu isolieren (BGH, Beschluss vom 10. März 2020 - 2 StR 504/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 Rn. 9).
- BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18
Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …
Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24
Dabei ist jeweils insbesondere von Bedeutung, ob er in irgendeiner Weise im weitesten Sinne wirtschaftlich von dem Gebrauch profitieren und aus der Nutzung mittelbar oder unmittelbar einen irgendwie gearteten wirtschaftlichen oder jedenfalls materiellen Vorteil ziehen will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 15 Rn. 16 f. mit weiteren umfangreichen Nachweisen).Daran fehlt es nicht nur in den Fällen, in denen der Täter die Sache unmittelbar nach Erlangung vernichten will, sondern auch dann, wenn er den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil nur als notwendige oder mögliche Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt (BGH…, Beschluss vom 10. März 2020 - 2 StR 504/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 Rn. 8 f.; Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 19; jeweils mwN).
- BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92
Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person …
Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24
Wenn der Täter neben der Aneignung mit der Wegnahme ein weiteres Ziel erstrebt, steht dies der Annahme der Zueignungsabsicht nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92 Rn. 6, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5). - BGH, 24.05.2011 - 4 StR 175/11
Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer; erpresserischer Menschenraub; …
Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 1 StR 75/24
Die erforderliche Bereicherungsabsicht fehlt auch dann, wenn es dem Täter beim Abpressen eines Mobiltelefons nur darum geht, dem Opfer einen Denkzettel zu verpassen (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 StR 175/11, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 20 Rn. 4 mwN) oder es zu isolieren (BGH…, Beschluss vom 10. März 2020 - 2 StR 504/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 Rn. 9).
- BGH, 13.08.2025 - 4 StR 308/25
Räuberischer Diebstahl (Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht, Wegnahme eines …
Dagegen fehlt es an dieser Voraussetzung in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseitezuschaffen oder zu beschädigen, wie ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24 Rn. 5;… Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 Rn. 3;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18 Rn. 16;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18 Rn. 8;… Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15 Rn. 3;… Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 21;… Urteil vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, juris Rn. 14;… Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, juris Rn. 15). - BGH, 17.12.2025 - 2 StR 153/25
Beruhen des Tatnachweises im Wesentlichen auf einem Wiedererkennen eines …
Rn. 39 Sowohl Zueignungs- (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 536/18, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 15 Rn. 16 f.;… Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 308/25, Rn. 5 f.; jew. mwN) als auch Bereicherungsabsicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2024 - 1 StR 75/24, NStZ 2024, 543, 544 Rn. 9 mwN) setzen voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, sich durch die Tat einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
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