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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5968
BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14 (https://dejure.org/2015,5968)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 StR 93/14 (https://dejure.org/2015,5968)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 (https://dejure.org/2015,5968)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1, Abs. 8 Nr. 2 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 15 UStG; § 27 Abs. 1 StGB. § 261 StPO; § 46 StGB
    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt des Wirtschaftsguts bei Investitionszulagen); Umsatzsteuerhinterziehung (Voraussetzungen der Berechtigung zum Vorsteuerabzug; machen unrichtiger Angaben trotz formunwirksamer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Umsatzsteuerhinterziehung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor Beginn der Ausführung der Leistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 14 UStG, § 14a UStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 UStG
    Umsatzsteuerhinterziehung: Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor Beginn der Ausführung der Leistung

  • IWW

    § 264 StGB, § ... 370 AO, § 264 Abs. 8 StGB, § 261 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, UStG, § 13, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und 2 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3UStG, § 14 Abs. 4 UStG, § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG, Abschnitt 14.5. Abs. 16, Abschnitt 14.8. Abs. 4 UStAE, § 14c Abs. 2 Satz 2 Var. 2 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, § 301 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56 Abs. 1 bis 3 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 1 StGB, § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2 StGB, § 2 InvZulG 2005, § 2 Abs. 4 InvZulG 2005, § 9a EStDV, § 2 Abs. 5 InvZulG 2005, § 2 Abs. 5 Satz 4 InvZulG 2005, § 7a Abs. 2 Satz 3 EStG, § 2 Abs. 4 Satz 1 InvZulG 2005, § 264 StPO, § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG, § 168 Satz 2 AO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs durch die Beantragung einer Investitionszulage für betriebsbereit angeschaffte und nicht bereite Produktionswerkzeuge

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 264
    Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs durch die Beantragung einer Investitionszulage für betriebsbereit angeschaffte und nicht bereite Produktionswerkzeuge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu früh "gefreut” - die nicht unterschriebene Steuererklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug, Anzahlung für Teilleistungen - und die Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Steuererklärung - und die Steuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionszulage - und die subventionserheblichen Tatsachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechnungserstellung als Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Teilleistungen für Vorsteuer bedürfen gesonderter Entgeltvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (26)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Die Angabe des Datums der Vereinnahmung des Entgelts wird dem leistenden Unternehmer regelmäßig nicht möglich sein, weil der Leistungsempfänger grundsätzlich erst nach oder gleichzeitig mit der Rechnungsstellung zahlt (vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - XI R 62/07, BFHE 223, 535).

    Daher müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen (vgl. BFH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - XI R 62/07 mwN, BFHE 223, 535).

  • BGH, 19.08.2008 - 3 StR 252/08

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67 und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

  • BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10

    Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67; und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

    Dies führt hier zum Erfolg der Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 4 StR 401/10, StV 2012, 67 und vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404, jeweils mwN).

  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dasselbe gilt, wenn - wie hier - eine zu einer Steuervergütung führende Steueranmeldung durch Zustimmung des Finanzamts nach § 168 Satz 2 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 2002 - V R 42/01, BStBl. II 2002, 642; BGH, Urteil vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02, NStZ-RR 2003, 20).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung: …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Für die Beurteilung der Frage, ob hinsichtlich der Investitionszulage für das Kalenderjahr 2005 unrichtige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen gemacht wurden, wird der Tatrichter neben den Angaben im Investitionszulageantrag vom 1. Februar 2006 auch die Angaben im Rahmen der Einspruchsbegründung vom 13. März 2006 in den Blick zu nehmen haben, die Teil der von der Anklage erfassten prozessualen Tat i.S.v. § 264 StPO sind (zum prozessualen Tatbegriff vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 5 mwN).
  • BFH, 28.02.2002 - V R 42/01

    Keine Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterzeichnung der …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Dasselbe gilt, wenn - wie hier - eine zu einer Steuervergütung führende Steueranmeldung durch Zustimmung des Finanzamts nach § 168 Satz 2 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 2002 - V R 42/01, BStBl. II 2002, 642; BGH, Urteil vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02, NStZ-RR 2003, 20).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 jeweils mwN).
  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Neben dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht auf den Erwerber setzt der Begriff der Anschaffung im Investitionszulagenrecht zusätzlich die Betriebsbereitschaft des Wirtschaftsguts voraus (BFH, Urteile vom 28. November 2006 - III R 17/05, BFH/NV 2007, 975 und vom 25. September 1996 - III R 112/95, BStBl. II 1998, 70 mwN).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
    Es kommt darauf an, wann der Schuldner seine Leistungshandlung erbringt und seine wirtschaftliche Verfügungsmacht über den geleisteten Geldbetrag verliert (BFH, Urteile vom 24. August 2004 - IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49 und vom 22. Mai 1987 - III R 47/82, BStBl. II 1987, 673).
  • BFH, 26.01.2006 - III R 5/04

    Anspruch auf erhöhte Investitionszulage einer Personengesellschaft nur, wenn die …

  • BFH, 22.05.1987 - III R 47/82

    Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung i. S. des § 7a Abs. 2 Satz 3 EStG ist bei …

  • BFH, 25.09.1996 - III R 112/95

    Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur …

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug; …

  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …

  • BFH, 07.04.2011 - V R 44/09

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • EuGH, 21.02.2006 - C-419/02

    BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …

  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in …

  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

  • BFH, 20.03.1980 - V R 131/74

    Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über noch …

  • BFH, 09.03.2006 - V B 77/05

    USt: Teilleistung

  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

  • FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen …

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als unternehmerische Tätigkeit - Vorsteuerabzug

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …

    Denn ein solcher Mangel ist etwa mit den in § 125 Abs. 2 Nr. 1-4 AO beispielhaft aufgezählten Unwirksamkeitsgründen nicht vergleichbar und insgesamt nicht ausreichend gewichtig, um die Nichtigkeit des Steuerbescheids zu begründen (BFH…, Urteil vom 28. Februar 2002 - V R 42/01 Rn. 23, BFHE 198, 27, 30;… BGH, Urteile vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02 Rn. 11, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Angaben 7 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 84).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug, …

    Eine Rechtsmittelbeschränkung ist danach wirksam, wenn der nach dem Willen des Rechtsmittelführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt rechtlich und tatsächlich selbstständig geprüft und beurteilt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 26. September 2019 ? 5 StR 206/19, NStZ 2020, 182 Rn. 17; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155, 159 f.; Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 58; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, BGHSt 2, 252;… Franke in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 74/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers: …

    Derartige Feststellungen können Grundlage weder eines Strafausspruchs noch einer Einziehungsanordnung sein (…vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 85 …und vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12 Rn. 27; jeweils mwN; vgl. ferner BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 58).
  • BFH, 04.12.2025 - V R 38/23

    Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

    Rn. 37 c) Im Streitfall lässt die Annahme des FG, dass die Rechnung Nr. 256 --anders als die Rechnung Nr. 255-- nicht zum Vorsteuerabzug berechtige, da in ihr die Angabe "Vorkasse" fehle, außer Betracht, dass eine Vorauszahlungsrechnung auch ohne Verwendung dieses Begriffs vorliegen kann, wenn aus anderen Gründen erkennbar ist, dass über eine erst noch zu erbringende Leistung abgerechnet wird, wie der BFH insbesondere zur Rechnung des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren bereits ausdrücklich entschieden hat (BFH-Urteil vom 02.12.2015 - V R 15/15, BFHE 252, 472, BStBl II 2016, 486, Rz 30), und damit hinreichend ersichtlich ist, dass mit der Rechnung über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2015 - 1 StR 93/14, Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensstrafrecht 2015, 263, Rz 45 ff.).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung …

    Gewährleistet sein muss, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14, Rn. 58 zitiert nach juris; Urteil vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/73, BGHSt 2, 252;… Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.01.2025 - 5 StR 616/24

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (innerer …

    a) Eine Beschränkung des Rechtsmittels ist nur wirksam, wenn nach dem inneren Zusammenhang des Urteils die Beschwerdepunkte losgelöst von dem nicht angefochtenen Teil des Urteils rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 364; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14 Rn. 58;… Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 22).
  • FG München, 26.09.2023 - 5 K 1017/20

    Formale Voraussetzungen an eine Anzahlzungsrechnung

    Die Kenntlichmachung ist auch im Hinblick auf die Gefahr geboten, dass vom Empfänger andernfalls mit Hilfe von schon vor Leistungsausführung erteilten Rechnungen, die den Eindruck erwecken, es würde über eine bereits erbrachte Leistung abgerechnet, missbräuchlich Vorsteuern geltend gemacht werden könnten (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Januar 2015 1 StR 93/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 273, Rz 45 ff.).
  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 128/15

    Berichtigung des Schuldspruchs nach Wegfall tateinheitlich begangener Delikte …

    Die bisherige Formulierung des Urteilstenors ermöglichte eine Zuordnung der einzelnen Taten zu einer der beiden gebildeten Gesamtfreiheitsstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 93/14) und auch eine eindeutige Zuordnung der tateinheitlich verwirklichten Straftatbestände zu den einzelnen Taten nicht.
  • FG Münster, 26.09.2023 - 5 K 1017/20

    Zustehen eines Vorsteuerabzugs aus dem Erwerb einer wegen eines dem …

    Die Kenntlichmachung ist auch im Hinblick auf die Gefahr geboten, dass vom Empfänger andernfalls mit Hilfe von schon vor Leistungsausführung erteilten Rechnungen, die den Eindruck erwecken, es würde über eine bereits erbrachte Leistung abgerechnet, missbräuchlich Vorsteuern geltend gemacht werden könnten (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Januar 2015 1 StR 93/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2015, 273, Rz 45 ff.).
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