Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
Kreistagswahl
§ 256 Abs 2 ZPO, Art 82 Abs 1 EUV 2016/679, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 283 BGB
Ansprüche eines Nutzers einer Social-Media-Plattform im Zusammenhang mit der Löschung eines Beitrags und der Sperrung seines Nutzerkontos - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Löschung eines Hassrede-Beitrags auf einer Online-Plattform und Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zum Bestehen eines Unterlassungsanspruchs und etwaiger Schadensersatzansprüche bei Facebook-Sperre ohne vorherige Anhörung
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGVVO 1215/2012 Art. 17; EuGVVO 1215/2012 Art. 18; Rom I-VO 593/2008 Art. 3; Rom I-VO 593/2008 Art. 6
Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Verbraucherrecht
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 28.07.2022 - 10 O 400/21
- OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (38)
- OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Rn. 74 bb) Ob hierfür ein Feststellungsinteresse anzuerkennen ist, hat das Landgericht sodann zwar geprüft und - was wiederum der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entspricht (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 24. Mai 2022 - 14 U 270/20, juris Rn. 59; OLG München…, Urteil vom 18. Februar 2020, 18 U 3465/19, juris Rn. 58 f.) - verneint, wobei dem Landgericht jedenfalls darin beizupflichten ist, dass der Kläger sich nicht auf ein Rehabilitierungsbedürfnis berufen kann, denn worin die von ihm - abstrakt - behaupteten diskriminierenden Nachwirkungen oder Beeinträchtigungen seiner gesellschaftlichen Stellung bestehen sollten, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 50).Zum einen werden sie für zu unbestimmt gehalten, weil sie faktisch bloß die Rechtslage nach den Urteilen des BGH vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20 zu den Voraussetzungen für die Vornahme einer Sperre wiederholten (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 59).
Ob diese Reihenfolge bereits zuvor im Wege der Auslegung des klägerischen Vorbringens zum Schaden angenommen werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 64) kann dahinstehen.
Der Senat schließt sich der eingehenden und überzeugenden Begründung des OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 130 - 161 an, wonach der Zahlungsanspruch unter den gegebenen Umständen trotz pflichtwidriger Beitragsentfernung und Sperre des Nutzerkontos unter keinem rechtlichen Aspekt besteht und macht sich die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Frankfurt zu eigen:.
Da die Sperrung nicht öffentlich mitgeteilt wurde und zudem nicht von einer staatlichen Stelle, sondern lediglich von einem Rechtssubjekt des Privatrechts ausgesprochen wurde, ist auch nicht ernsthaft eine Prangerwirkung zu erkennen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 130 ff.).
Art. 82 DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch bei jedwedem Verstoß (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 140 m.N.).
Allein die Nutzbarkeit der über den Read-Only-Modus hinausgehenden, von der Beklagten vertragsgemäß zur Verfügung zu stellenden Leistungen, die sozialen Netzwerken immanente Möglichkeit des Kommentierens, Postens, Teilens und des Nachrichtenaustauschs, ist nach dem gebotenen strengen Maßstab kein Wirtschaftsgut in dem vorstehend dargelegten Sinne (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 147).
Diese Leistungen des Klägers sind dann aber, soweit die Daten nicht schon ohnehin für die Vertragsdurchführung selbst erforderlich sind, die - reduzierte - Gegenleistung für die - reduzierten - Leistungen der Beklagten (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 155).
Nur aufschiebende Einreden, wie die aus §§ 320, 273 BGB, genügen nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 158 m. N.).
Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf F kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (…OLG München Urteil vom 18.2.2020 - 18 U 3465/19, juris Rn. 108; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 161 m.w.N.).
Das bloße Affektionsinteresse ist nicht ersetzbar (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, ebd.).
Soweit im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Nutzern und der Beklagten mitunter auch bei Bestehen eines Anspruchs des Nutzers auf Wiederherstellung eines entfernten Beitrags und Aufhebung einer Sperre vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur unter den Voraussetzungen des Schuldnerverzugs für ersatzfähig gehalten werden (so OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 163), folgt der Senat dem nicht.
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Es fehle an der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und 192/20) erforderlichen verfahrensrechtlichen Sicherung.Dessen Anwendbarkeit ergäbe sich im Übrigen auch ohne Rechtswahl der Parteien aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) Rom I-VO, weil ein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, BGHZ 230, 347 Rn. 26).
Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die von der Beklagten herangezogenen Nutzungsbedingungen hinsichtlich des Verbots von Hassrede und der daran anknüpfenden Sanktionen wirksam sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des BGH vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20) oder im Fall ihrer Unwirksamkeit ggfls.
Was letztere betrifft, kann aus der bereits begangenen Pflichtverletzung eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr folgen (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, Rn. 101 - 103).
Die vom OLG Celle vertretene Auffassung, wonach auch das Eingeständnis eines Pflichtverstoßes durch die Beklagte die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht entfallen lässt, kann nach Ansicht des Senats nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2020, III ZR 179/20 gestützt werden.
Dort ist ein Unterlassungsanspruch in der "besonderen Konstellation, in der die Beklagte bereits einmal ihre Pflichten aus dem - fortbestehenden - Vertragsverhältnis verletzt hat und die Vertragsverletzung - in Gestalt der Entfernung des Beitrags der Kl. - teilweise noch andauert" (BGH, Urteil vom 29. Juli 2020, III ZR 179/20, BGHZ 230, 347 Rn. 102) angenommen worden.
Zum einen werden sie für zu unbestimmt gehalten, weil sie faktisch bloß die Rechtslage nach den Urteilen des BGH vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20 zu den Voraussetzungen für die Vornahme einer Sperre wiederholten (OLG Frankfurt…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 59).
Denn ein verbindliches Verfahren zur Anhörung des betroffenen Nutzers ist nicht geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, Rn. 83 ff., 87 ff.).
Ein Interesse der Beklagten, diese Maßnahme möglichst zügig und noch vor Anhörung des Nutzers durchführen zu können, ist nicht erkennbar (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, Rn. 87).
Rn. 98 Da das Anhörungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar regelmäßig, aber - wie das Landgericht insoweit zutreffend ausgeführt hat - nicht ausnahmslos vor der Kontosperrung durchzuführen ist, müssen allerdings die somit möglichen Ausnahmefälle, die allerdings einer näheren Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen, berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, Rn. 87).
Unabhängig davon kann jedenfalls der mangels Regelung einer Gegenäußerung bei der Löschung und Anhörung bei der Kontosperrung unwirksame Entfernungs- und Sperrvorbehalt in Nr. 4.2 der Nutzungsbedingungen zu der ergriffenen Maßnahme nicht berechtigen (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20, Rn. 101).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die von der Beklagten herangezogenen Nutzungsbedingungen hinsichtlich des Verbots von Hassrede und der daran anknüpfenden Sanktionen wirksam sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des BGH vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20) oder im Fall ihrer Unwirksamkeit ggfls.Ob die Nutzungsbedingungen neben objektiven Verstößen gegen Gemeinschaftsstandards überhaupt wirksam Entfernungsvorbehalte bei "Anscheinsverstößen" vorsehen könnten, ohne dass der Beklagten damit ein mit der Meinungsfreiheit nicht zu vereinbarendes Belieben freigestellt wäre, kann dahinstehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20, juris Rn. 94, wonach Entfernungsvorbehalte in den Nutzungsbedingungen gewährleisten müssen, dass die darauf gestützten Entscheidungen nachvollziehbar sind, nicht an bloß subjektive Einschätzungen oder Befürchtungen, sondern an objektive, überprüfbare Tatbestände anknüpfen.).
Zum einen werden sie für zu unbestimmt gehalten, weil sie faktisch bloß die Rechtslage nach den Urteilen des BGH vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20 zu den Voraussetzungen für die Vornahme einer Sperre wiederholten (OLG Frankfurt…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 59).
Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt geht es hierbei nicht um einen Erfüllungsanspruch auf Aufhebung der Sperre und [...] Wiedereinstellung des Beitrags, zu dessen Durchsetzung Anwaltskosten nur über § 280 Abs. 1, 2 i. V. m § 286 BGB und damit erst nach einer entsprechenden Mahnung ersatzfähig sind, sondern um den nach einer vertraglichen Pflichtverletzung zu beanspruchenden Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20, Rn. 39; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 4. Februar 2022 - 10 U 17/20, juris Rn. 163).
- OLG München, 20.09.2022 - 18 U 6314/20
Keine Sperre eines Social-Media-Accounts ohne Begründung
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Der Kläger begehrt die Unterlassung weiterer Sperren ohne vorherige Angabe eines Grundes und Möglichkeit der Stellungnahme, mithin das Unterlassen einer rechtswidrigen Sperre; einen isolierten Anspruch auf Erteilung einer Information macht er nicht geltend (ebenso OLG München, Urteil vom 20. September 2022 - 18 U 6314/20 Pre, juris Rn. 40).Aus der bereits begangenen Pflichtverletzung der Beklagten, die den Kläger ohne vorherige Anhörung gesperrt hat, der hierzu im Rechtsstreit vertretenen Rechtsauffassung der Beklagten sowie aus dem Umstand, dass die Regelung eines entsprechenden Anhörungsverfahrens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor nicht ersichtlich ist, folgt die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr (ebenso OLG München, Urteil vom 20. September 2022 - 18 U 6314/20 Pre, juris Rn. 48; a.A. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Mai 2022 - 14 U 136/21, juris Rn. 46, wonach ein tatsächlich vorgekommener Verstoß nicht genüge, um auch für den allgemein formulierten Unterlassungsanspruch die Wiederholungsgefahr zu begründen).
Entgegen der insoweit von einigen Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung (OLG München…, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre, GRUR-RS 2022, 11666 Rn. 52; KG…, Beschluss vom 20. Februar 2023 - 10 W 85/22, MMR 2023, 509 Rn. 29) bestehen indes keine Bedenken, dem Unterlassungsantrag deshalb nur mit einer entsprechenden Einschränkung stattzugeben (ähnlich OLG München, Urteil vom 20. September 2022 - 18 U 6314/20 Pre, juris Rn. 46, allerdings mit einer weitergehenden Einschränkung).
- OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
Anhörungspflicht vor Sperrung eines Facebook-Kontos
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Rn. 85 Soweit dagegen in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berufung auf die zu quasinegatorischen Ansprüchen analog § 1004 BGB anerkannten Grundsätze angenommen wird, dass schon die erfolgte Pflichtverletzung die tatsächliche Vermutung einer Wiederholungsgefahr begründe, und diese Vermutung regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung entkräftet werden könne (OLG Celle…, Urteil vom 22. Dezember 2022 - 5 U 67/22, GRUR-RS 2022, 56839 Rn. 17 ff; OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre Rn. 39; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. April 2022 - 14 U 136/21, juris Rn. 40) überzeugt dies für solche Fallgestaltungen, in denen der Verstoß nicht mehr andauert, weil die Beklagte ihre Bewertung eines Beitrags korrigiert hat, nicht.Rn. 87 Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass die Beklagte nach wie vor geltend macht, seinerzeit in Anbetracht des Anscheins eines Verstoßes berechtigt vorläufige Maßnahmen ergriffen zu haben (so aber für die Begründung der Wiederholungsgefahr herangezogen von OLG München, 18 U 6473/20 Pre, juris Rn. 42).
Entgegen der insoweit von einigen Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung (OLG München, Urteil vom 12. April 2022 - 18 U 6473/20 Pre, GRUR-RS 2022, 11666 Rn. 52; KG…, Beschluss vom 20. Februar 2023 - 10 W 85/22, MMR 2023, 509 Rn. 29) bestehen indes keine Bedenken, dem Unterlassungsantrag deshalb nur mit einer entsprechenden Einschränkung stattzugeben (ähnlich OLG München…, Urteil vom 20. September 2022 - 18 U 6314/20 Pre, juris Rn. 46, allerdings mit einer weitergehenden Einschränkung).
- OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16
Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Rn. 142 Die übereinstimmende Erledigterklärung des Auskunftsantrags im Berufungsverfahren führt nicht zu einer zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren, die sich allenfalls im Fall der Beendigung des gesamten Verfahrens etwa durch Klagerücknahme oder übereinstimmender Erledigterklärung des gesamten Rechtsstreits vermindern und nur auf der Ebene des Gebührensatzes (…vgl. Nr. 1211 KV-GKG, vgl. NK-GK/Schneider, 3. Aufl., § 63 GKG Rn. 64 ff; OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16, juris Rn. 16 mwN).Soweit sich die Rechtsanwalts-Terminsgebühren im Berufungsverfahren wegen der übereinstimmenden Teilerledigungserklärungen bezüglich des Berufungsantrags zu 5. aus einem geringeren Wert als dem für die Erhebung der Gerichtsgebühren maßgeblichen berechnen, eröffnet § 33 Abs. 1 RVG die Möglichkeit, den Wert für die anwaltliche Vergütung auf Antrag durch Beschluss selbstständig festzusetzen (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 2. März 2018 - 26 W 62/17, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016, a.a.O).
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Jedoch kommt es hierauf dann nicht an, wenn mit der Hauptklage mehrere selbstständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (vgl. RG, RGZ 144, 54, 59 ff.; RGZ 170, 328, 330; BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11, NJW 2013, 1744, Rn. 19).Dies folgt daraus, dass in diesem Fall ein Teilurteil ergehen kann und deshalb die Entscheidungen über das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis für nachfolgende Teilurteile und das Schlussurteil von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 7. März 2013, a.a.O.;… MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. § 256 Rn. 86).
- OLG Schleswig, 26.02.2020 - 9 U 125/19
Löschung von Beiträgen oder Sperren des Nutzerkontos wegen Verstoßes gegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Insoweit ist das Rechtsverhältnis auch streitig, denn ungeachtet der erreichten Einigkeit der Parteien über die Zulässigkeit des Beitrags macht die Beklagte geltend, aufgrund einer vertretbaren vorläufigen Beurteilung zu den einschränkenden Maßnahmen berechtigt gewesen zu sein, so dass dem Kläger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bereits aus diesem Grund nicht zustünden (im Ergebnis ebenso für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage OLG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2020 - 9 U 125/19, juris Rn. 35; a. A. OLG Rostock…, Urteil vom 29. September 2021 - 2 U 4/20, juris Rn. 29; OLG Nürnberg…, Urteil vom 13. Dezember 2022 - 3 U 4205/21, juris Rn. 40, wonach auch eine Zwischenfeststellungsklage am fehlenden Rechtsverhältnis scheitere).Rn. 79 Diese Zwischenfeststellungsklage kann über den Wortlaut der Vorschrift hinaus zugleich mit der Hauptklage (…MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. § 256 Rn. 88) und auch in solchen Fällen erhoben werden, in denen bereits vor dem Prozess Streit über das Rechtsverhältnis bestanden hat (OLG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2020 - 9 U 125/19, juris Rn. 35).
- OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Rn. 74 bb) Ob hierfür ein Feststellungsinteresse anzuerkennen ist, hat das Landgericht sodann zwar geprüft und - was wiederum der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entspricht (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 24. Mai 2022 - 14 U 270/20, juris Rn. 59; OLG München, Urteil vom 18. Februar 2020, 18 U 3465/19, juris Rn. 58 f.) - verneint, wobei dem Landgericht jedenfalls darin beizupflichten ist, dass der Kläger sich nicht auf ein Rehabilitierungsbedürfnis berufen kann, denn worin die von ihm - abstrakt - behaupteten diskriminierenden Nachwirkungen oder Beeinträchtigungen seiner gesellschaftlichen Stellung bestehen sollten, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 50).Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf F kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (OLG München Urteil vom 18.2.2020 - 18 U 3465/19, juris Rn. 108; OLG Frankfurt…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 161 m.w.N.).
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99
Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger …
Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Unter Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663, 2664; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, juris Rn. 15).Zwar kann Gegenstand der Feststellungsklage grundsätzlich nur ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis sein und sind bloße Vorfragen und Elemente eines Rechtsverhältnisses ebenso wie abstrakte Rechtsfragen der Feststellungsklage nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, NJW 2001, 3789 …und Urteil vom 9. Mai 2019 - VII ZR 154/18, NZBau 2019, 572 Rn. 26).
- OLG Karlsruhe, 24.05.2022 - 14 U 270/20
Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf 'facebook' Unwirksamkeit …
- BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12
Ausfall des Internetzugangs
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
- BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02
Auslegung eines Wegerechts
- BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …
- EuGH, 14.12.2023 - C-456/22
Gemeinde Ummendorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …
- KG, 02.03.2018 - 26 W 62/17
Streitwertfestsetzung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung
- BGH, 09.07.2015 - III ZR 329/14
Krankenhauswesen: Anspruch eines Patienten gegen eine Klinik in …
- OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19
Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken
- BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11
Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender …
- BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens …
- OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20
Wirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen …
- LG Frankenthal, 08.09.2020 - 6 O 23/20
Ansprüche gegen den Netzwerkbetreiber wegen vorübergehender Löschung eines …
- KG, 20.02.2023 - 10 W 85/22
Ansprüche auf Aufhebung einer Sperrung des Nutzerkontos, Freischaltung eines …
- OLG Rostock, 29.09.2021 - 2 U 4/20
Sperrung eines Facebook-Nutzerkontos und Löschung des Profilbildes wegen der …
- LG Hanau, 28.02.2023 - 9 O 213/23
Sperrung eines Facebook-Kontos
- OLG Celle, 22.12.2022 - 5 U 67/22
Sperrung eines Social Media Accounts für das Einstellen von bestimmten Texten; …
- OLG Schleswig, 26.07.2000 - 7 W 6/00
Erledigung der Hauptsache - Kostenlast bei übereinstimmender Erledigungserklärung …
- RG, 27.02.1934 - II 276/33
1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann …
- RG, 20.10.1942 - VI 24/42
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …
- BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13
Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der …
- BGH, 20.04.2018 - V ZR 106/17
Grundschulderwerb: Sich aus dem Sicherungsvertrag "ergebende" Einwendung gegen …
- BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08
Bundesweites Stadionverbot bestätigt
- BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18
Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der …
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11
Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der …
- BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15
Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der …
- BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …
- OLG Hamm, 03.06.2025 - 21 U 62/23
Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Unterlassung- und …
Nicht jede sich im Nachhinein als falsch herausstellende Ersteinschätzung zur Richtlinienwidrigkeit eines Videoinhalts stellt daher bereits einen rechtswidrigen Eingriff in das Vertragsverhältnis dar (vgl. LG Frankenthal…, Urteil vom 08.09.2020 - 6 O 23/20, MMR 2021, 85, juris Rn. 73; a.A. ohne nähere Begründung aber OLG Schleswig, Urteil vom 08.11.2024 - 1 U 70/22, juris Rn. 81). - OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Ansprüche wegen vorübergehender Deaktivierung eines privat genutzten Kontos eines …
Rn. 52 Soweit die Klägerin ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 08.11.2024 - 1 U 70/22, Rn. 70 ff., juris) stützt, das Vorgreiflichkeit mit der Möglichkeit von Teilurteilen über die mehreren, selbstständig verfolgten Ansprüche begründet hat, überzeugt dies in der vorliegenden Konstellation eines hinsichtlich sämtlicher Ansprüche entscheidungsreifen Rechtsstreits nicht, da es ersichtlich bereits an den Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils gemäß § 301 ZPO fehlt.
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