Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 AVAG, Art 45 EGV 44/2001, Art 46 Abs 1 EGV 44/2001, Art 46 Abs 3 EGV 44/2001
Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt; Pourvoi en Cassation als ordentlicher Rechtsbehelf; Verfahrensaussetzung; Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung - Judicialis
AVAVG § 22; ; EuGVVO § 45; ; EuGVVO § 46 I; ; EuGVVO § 46 III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVAVG § 22; EuGVVO § 45; EuGVVO § 46 Abs. 1, 3I
Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt in dem dem unterhaltspflichtigen Ehegatten die Schuld am Scheitern der Ehe zugesprochen wird als Verstoß gegen den deutschen ordre public - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
AVAG § 11; AVAG § 22; Cj 1967 (Belgien) Art. 1073 ff.; EUGVVO 44/2001 Art. 34; EUGVVO 44/2001 Art. 43; EUGVVO 44/2001 Art. 45; EUGVVO 44/2001 Art. 46; EuGVÜ Art. 34; ZPO § 3; ZPO § 92
Anerkennung und Vollstreckung --> Unterhaltssachen; Allgemeine Lehren --> Ordre public; Anerkennung und Vollstreckung --> Vermögensrechtliche Angelegenheiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt; Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den deutschen ordre public; Verstoß gegen den deutschen ordre public durch die Anwendung des Schuldprinzips im belgischen Recht; Einstufung eines nach belgischem ...
Verfahrensgang
- LG Hanau - 3 O 546/04
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2004 - 3 O 546/04
- OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1375
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94
Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
Allerdings darf das Beschwerdegericht bei dieser Entscheidung nur auf Gründe zurückgreifen, die der Schuldner vor dem Gericht des Urteilsstaats noch nicht geltend machen konnte (…EuGH, Urt. v. 04.10.1991 - Rs. 183/90, Slg. I 1991 4743 - van Dalfsen/van Loon; BGH, Beschl. v. 21.04.1994 - IX ZB 8/94 -, NJW 1994, 2156, 2157 zu Art. 38 Abs. 1 EuGVÜ;… MünchKomm-ZPO-Gottwald, 2. Aufl. 2001, Art. 38 EuGVÜ Rn. 4); diese Beschränkung auf "neue" Gründe rechtfertigt sich daraus, dass zum einen Vorbringen, welches das Gericht im Urteilsstaat schon berücksichtigt hat, schon allein wegen des Verbots der révision au fond (Art. 45 Abs. 2 EuGVVO = Art. 34 Abs. 3 EuGVÜ) unberücksichtigt zu bleiben hat, und dass zum anderen Gründe, die der Schuldner hätte vorbringen können, aber vorzubringen versäumt hat, ausgeschlossen sind, weil sonst eine zu starke Einschränkung des mit den entsprechenden Abkommen - dem EuGVÜ und dem EuGVVO - bezweckten freien Urteilsverkehrs droht (Stadler, IPrax 1995, 220, 222;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2002, Art. 46 Rn. 5). - EuGH, 22.11.1977 - 43/77
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Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
Danach fällt unter diesen Begriff jeder Rechtsbehelf, der zur Aufhebung und Abänderung der Entscheidung im Erststaat führen kann und für dessen Einlegung im Erststaat eine gesetzliche Frist bestimmt ist (EuGH, Urt. v. 22.11.1977 - Rs 43/77 -, Slg. 1977 S. 02175, als Leitsatz in NJW 1978, 1107); Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl. 2005, Anh. I Art. 46 EuGVVO Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 3 W 429/00
Vollstreckbarerklärung einer "ordinanza d'ingiunzione"
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
Ein solcher Verstoß wäre nur anzunehmen, wenn die Anerkennung des Titels nach den Wertungen der inländischen Rechtskultur schlechterdings untragbar erschiene (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2001 - 3 W 429/00 -, NJW-RR 2001, 1575) und dies nach der einschränkenden Fassung des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO überdies "offensichtlich" ist (…vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 25. Aufl. 2005, Anh. I Art. 34 EuGVVO Rn. 7). - OLG Saarbrücken, 24.11.1997 - 5 W 282/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
b) Über den Aussetzungsantrag hat gemäß Art. 46 Abs. 1 EuGVVO das Oberlandesgericht als Rechtsmittelgericht nach pflichtgemäßem Ermessen ("kann") zu entscheiden; dabei hat es die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels im Erststaat, also hier diejenigen des vom Antragsgegner eingelegten Pourvoi en Cassation, zu berücksichtigen (OLG Saarland, Beschl. v. 24.11.1997 - 5 W 282/97-94 -, insoweit nur in RIW 1998, 632, 633;… Zöller-Geimer, a.a.O., Art. 46 EuGVVO Rn. 6).
- OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10
Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den …
Ein solcher Verstoß wäre nur anzunehmen, wenn die Anerkennung des Titels nach den Wertungen der inländischen Rechtskultur schlechterdings untragbar erschiene (…vgl. zu Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ EUGH, Urt. v. 2.4.2009 - Rs C-394/07, Gambazzi/Daimler Chrysler Canada & CIBC, Rn. 27 und Schlussanträge der Generalanwältin in diesem Verfahren vom 18.12.2008, Rn. 33, jeweils zitiert nach juris;… BGH Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZR 149/91, NJW 1992, 3096, 3101, Rn. 56 nach juris;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2001 - 3 W 429/00 -, NJW-RR 2001, 1575, Rn. 11 nach juris;… OLG Hamburg Beschl. v. 18.11.2008 - 6 W 50/08, OLGReport 2009, 184, Rn. 31 nach juris;… Geimer/Schütze, aaO. Art. 34 Rn. 13) und dies nach der einschränkenden Fassung des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO überdies "offensichtlich" ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 5 nach juris;… Zöller/Geimer, aaO. Anh. I Art. 34 EuGVVO Rn. 7;… Geimer/Schütze, aaO. Art. 34 Rn. 13).Rn. 97 Bei der Entscheidung sind außer den Erfolgsaussichten des im Ursprungsmitgliedsstaats eingelegten Rechtsbehelfs (ohne Beschränkung auf "alte" oder "neue" Gründe) alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, da Art. 46 Abs. 3 EuGVVO den Schuldner umfassend vor den Nachteilen einer Vollstreckung eines nur vorläufig vollstreckbaren Urteils schützen soll (…BGH, Beschl. v. 21.4.1994 - IX ZB 8/94 -, NJW 1994, 2156, Rn. 14 nach juris, zu Art. 38 Abs. 1 EuGVÜ; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 9 nach juris).
Rn. 101 Nicht als eine Erschwernis, welche eine Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung der Antragstellerin in Deutschland geboten erscheinen ließe, sieht es der Senat an, dass der Beschwerdeführer im Falle des Verfalls der Sicherheit diese im Vereinigten Königreich einfordern müsste; denn es ist nicht ersichtlich, dass der Rechtsverkehr mit dem Vereinigten Königreich als einem EU-Staat nennenswerte Erschwernisse böte (vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.3.2005 - 1 W 93/04, NJW-RR 2005, 1375, Rn. 9 nach juris).
- OLG Schleswig, 30.06.2025 - 16 W 68/24
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils vor dem Hintergrund …
Rn. 108 Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 30. März 2005 - 1 W 93/04 - NJW-RR 2005, 1375), welches trotz ungewisser Erfolgsaussichten des Rechtsmittels für die Anordnung einer Sicherungsleistung die geltend gemachten drohenden Nachteile hat ausreichen lassen, kann vorliegend mangels Vergleichbarkeit nicht herangezogen werden.Hinzu kommt, dass die dortige - die Vollstreckung betreibende - Antragstellerin die Ungewissheit im Hinblick auf ihr Einkommen und das damit verbundene Risiko durch ihr Verhalten selbst geschaffen hatte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2005 - 1 W 93/04 - NJW-RR 2005, 1375, 1376 Ziffer 3).
- BGH, 22.11.2012 - VII ZB 42/11
Bindung des Beschwerdegerichts an seine Rechtsauffassung nach erneuter Anrufung …
Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich sowohl die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als auch die Höhe dieser Kosten nach deutschem Recht richtet (Beschlüsse vom 28. September 2011 - I ZB 97/09, NJW 2012, 938; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1375; vom 8. März 2005 - VIII ZB 55/04, NJW 2005, 1373; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 W 125/07
Vollstreckung aus "Nichtversöhnungsbeschluss" eines französischen Gerichts gegen …
Bei der Aussetzung darf aber das deutsche Gericht nur Gründe berücksichtigen, die der Schuldner vor dem Gericht des Ursprungsstaates noch nicht geltend machen konnte (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, S. 1375;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 1998, Art. 31 EuGVÜ Rn. 5 sowie 8. Aufl., Art. 46 EuGVVO Rn. 5).
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Rechtsprechung
| KG, 15.04.2004 - 1 W 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 91; ; BRAGO § 25 Abs. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 91; BRAGO § 25 Abs. 2
Keine Berücksichtigung des Umsatzsteueranteils als Vorteilsausgleichung bei der Bundesrepublik Deutschland als Partei - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ansatz von Umsatzsteuer bei Gerichtskosten; Glaubhaftmachung der Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; Anrechnung von zu zahlender Umsatzsteuer eines Rechtsanwalts auf den auf die Bundesrepublik Deutschland als obsiegende Partei ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.01.2004 - 23 O 528/02
- KG, 15.04.2004 - 1 W 93/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 13.07.1993 - 10 W 69/93
Anwaltsgebühren bei Verbindung von Klageabweisungsantrag und Widerspruch gegen …
Auszug aus KG, 15.04.2004 - 1 W 93/04
Die Bundesrepublik Deutschland als obsiegende Partei hat sich den auf sie entfallenden Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer nicht als Vorteilsausgleichung auf die an sie zu erstattende Umsatzsteuer gemäß § 25 Abs. 2 BRAGO anrechnen zu lassen (wie OLG Hamm, JurBüro 1994, 429).Dem ist nicht zu folgen (ablehnend bereits OLG Hamm, JurBüro 1994, 429;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, § 25 Rdnr. 7 d;… Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rdnr. 13, Stichwort Umsatzsteuer).
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