Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
Kapitel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 32 - 56) |
Abschnitt 2 - Vollstreckung (Art. 38 - 52) |
(1) Das nach Artikel 43 oder Artikel 44 mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht kann auf Antrag des Schuldners das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt oder die Frist für einen solchen Rechtsbehelf noch nicht verstrichen ist; in letzterem Fall kann das Gericht eine Frist bestimmen, innerhalb deren der Rechtsbehelf einzulegen ist.
(2) Ist die Entscheidung in Irland oder im Vereinigten Königreich ergangen, so gilt jeder im Ursprungsmitgliedstaat statthafte Rechtsbehelf als ordentlicher Rechtsbehelf im Sinne von Absatz 1.
(3) Das Gericht kann auch die Zwangsvollstreckung von der Leistung einer Sicherheit, die es bestimmt, abhängig machen.
Rechtsprechung zu § 46 EuGVVO a.F.
49 Entscheidungen zu § 46 EuGVVO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 20.10.2016 - IX ZB 11/16
Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach Gemeinschaftsrecht: Statthaftigkeit der ...
- BGH, 08.02.2018 - IX ZB 10/18
Antrag auf Aussetzung des Verfahrens der Vollstreckbarkeitserklärung; ...
- OLG Rostock, 30.07.2014 - 1 W 40/14
Beschwerdeverfahren gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels: ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.09.2015 - IX ZB 47/14
Anerkennung eines vorläufig vollstreckbaren italienischen Urteils: ...
- BGH, 17.09.2015 - IX ZB 47/14
- OLG Frankfurt, 17.07.2020 - 26 W 11/20
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 238/11
Gehörsverstoß durch Übergehen eines Aussetzungsantrags; Zulässigkeitsgrund des ...
- OLG Hamm, 18.11.2014 - 15 VA 7/14
Hinterlegung; Annahmeanordnung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; ...
- BGH, 15.05.2014 - IX ZB 26/13
Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils: Einwand fehlender ...
- OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 3 W 208/13
Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren gegen die Zulassung der ...
- OLG Frankfurt, 30.03.2005 - 1 W 93/04
Vollstreckung eines belgischen Urteils über nachehelichen Unterhalt; Pourvoi en ...