Hier: EuGVVO ("Brüssel-I-Verordnung") in der bis zum 09.01.2015 geltenden Fassung
Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
| Kapitel III - Anerkennung und Vollstreckung (Art. 32 - 56) |
| Abschnitt 2 - Vollstreckung (Art. 38 - 52) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ EuGVVO a.F. (https://dejure.org/gesetze/EuGVVO_a.F./__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 52 EuGVVO a.F.
4 Entscheidungen zu § 52 EuGVVO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 30.06.2025 - 16 W 68/24
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils vor dem Hintergrund ...
- EuGH, 04.10.2024 - C-633/22
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10
Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den ...
- EuGH, 13.06.2012 - C-156/12
GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der ...