Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09 |
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.10.2008 - 13 KLs 801 Js 27592/07
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Papierfundstellen
- StV 2009, 367
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469).Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20;… Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Zudem ist dem Aktenvermerk des Kammervorsitzenden vom 3.12.2008 zu entnehmen, dass jedenfalls hinsichtlich des Angeschuldigten M. G. bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Verständigung nicht mehr in Betracht kam, so dass weitere Gespräche bezüglich der anderen Angeklagten immer auch unter Beachtung der Problematik des Geständnisses "zu Lasten Dritter" (vgl. BGH NJW 2005, 1440) zu führen waren. - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Kommt es zu sachlich nicht gerechtfertigten und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, so steht bereits die Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebotes regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336 m.w.N.).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt insoweit, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfG StV 2008, 421 m.w.N.). - BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils ist dabei nur in besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen (BVerfG StV 2008, 198). - BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20;… Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Die Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung (BVerfG StV 2007, 369). - BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271). - OLG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Ws 329/08
Fortdauer von Untersuchungshaft: Überlastung des Gerichts als besonderer Umstand …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469). - OLG München, 11.05.2007 - 2 Ws 224/07
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
Dann gebietet der Beschleunigungsgrundsatz im Regelfall auch die Fassung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 1 Ws 28/09 H u.a. -, StV 2009, S. 367 f.; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 30. November 2001 - 1 HPL 77/01 -, StV 2002, S. 152). - OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21
Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und …
Dabei kann im Regelfall die Eröffnungsreife frühestens mit Ablauf der Einlassungsfrist gem. § 201 Abs. 1 StPO eintreten und setzt weiter voraus, dass das Gericht den Inhalt der Akten umfassend geprüft hat, so dass das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes im Sinne des § 203 StPO beurteilt werden kann (vgl. OLG Nürnberg StV 2009, 367).Rn. 45 Nach der Eröffnung ist dann im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2020, Az.: 2 BvR 1853/20; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020, Az.: 2 BvR 225/20; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2019, Az.: 2 BvR 1108/19; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2018, Az.: 2 BvR 819/18; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 2 BvR 2781/10; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17, OLG Nürnberg StV 2009, 367).
- KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
Ist nach den Umständen des Einzelfalls vom Vorliegen der Eröffnungsreife bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses auszugehen, so ist insoweit der Zeitpunkt der Eröffnungsreife maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - [juris]; OLG Nürnberg StV 2009, 367; 2011, 39).
- OLG Jena, 15.09.2022 - 1 Ws 308/21 Denn nach der Eröffnung ist im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2020, Az.: 2 BvR 1853/20; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020, Az.: 2 BvR 225/20; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2019, Az.: 2 BvR 1108/19; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2018, Az.: 2 BvR 819/18; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 2 BvR 2781/10; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17, OLG Nürnberg StV 2009, 367).
Rn. 62 Dabei hat der Senat zunächst berücksichtigt, dass bereits 3 Wochen nach der Eröffnung des Hauptverfahrens der erste Hauptverhandlungstermin stattfand und damit die im Regelfall einzuhaltende Frist, wonach innerhalb von drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2020, Az.: 2 BvR 1853/20; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020, Az.: 2 BvR 225/20; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2019, Az.: 2 BvR 1108/19; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. Juni 2018, Az.: 2 BvR 819/18; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011, Az.: 2 BvR 2781/10; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2017, Az.: 2 BvR 2552/17, OLG Nürnberg StV 2009, 367), deutlich unterschritten worden ist.
- OLG Nürnberg, 26.08.2010 - 1 Ws 462/10
Untersuchungshaft: Vorliegen der Eröffnungsreife als maßgeblicher Zeitpunkt für …
Soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles allerdings angenommen werden muss, ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Eröffnungsbeschlusses (Senatsbeschluss StV 2009, 367). - OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 1 Ws 579/10
Untersuchungshaft über sechs Monate: Vorzeitige Aufhebung des Haftbefehls durch …
Soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles allerdings angenommen werden muss, ist bei der Prüfung, ob das Beschleunigungsgebot beachtet wurde, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Eröffnungsreife abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Eröffnungsbeschlusses (Senatsbeschluss StV 2009, 367). - OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
1 Ws 28/09 H 1 Ws 29/09 H 1 Ws 30/09 H 1 Ws 33/09 H 1 Ws 34/09 H.
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zuständigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft; Zuständigkeitsbestimmung nach § 42 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.04.2008 - 15 A 66.08
- LG Gera, 19.01.2009 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
- LG Gera, 15.04.2009 - 801 Js 13986/08
- OLG Jena, 07.05.2009 - 1 Ws 158/09
- LG Gera, 29.06.2010 - 801 Js 13986/08
- VG Berlin, 26.07.2010 - 1 K 911.09
- OLG Jena, 23.08.2010 - 1 Ws 296/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 26.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - 1 L 82.10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17;… Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).Das OLG Hamm will einen Vorrang der Tatortzuständigkeit aus der Reihenfolge der Bestimmungen in der StPO systematisch herleiten (NStZ-RR 1999, 16, 17).
Eine Grenze findet das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft erst bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16).
- BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde nicht zugunsten oder zuungunsten der Angeschuldigten eingelegt, sondern nur, um eine gerichtliche Entscheidung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen (vgl. BGHSt 18, 268, 270). - BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17;… Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10). - BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Auszug aus OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09
Die Staatsanwaltschaft hat insoweit ein Auswahlermessen ebenso wie sie befugt ist, zwischen den Gerichtsständen nach §§ 3, 7, 8 und 9 StPO auszuwählen (vgl. BGHSt 10, 391, 392; BGHSt 21, 247, 249; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 16, 17;… Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).
- OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen …
Das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft findet daher - spiegelbildlich zu einer einsetzenden Prüfungskompetenz des angegangenen Gerichts im Rahmen des § 16 StPO - seine Grenze bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.01.2009, 1 Ws 30/09, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 7 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14
Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung
Im Gegenteil, das Gesetz betrachtet die verschiedenen Gerichtsstände als gleichrangig und hat nach der gesetzlichen Wertung nur die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob öffentliche Klage zu erheben ist und bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten dies geschehen soll (BGHSt 10, 391, 392 f.; 21, 247, 249,; 26, 374; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 25099; OLG Jena, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 Ws 30/09 - juris; Meyer-Goßner, vor § 7 Rn 10; Weßlau, vor §§ 7 - 21 Rn 8). - AG Kassel, 27.04.2020 - 230 Ls 1624 Js 34999/19 Diese besonderen Gerichtsstände haben grundsätzlich Vorrang vor den Gerichtsständen des allgemeinen Strafverfahrensrechts (vgl. OLG Thüringen Beschluss vom 29.01.2009, Az. 1 Ws 30/09, bei juris, m.w.N., sowie LG Verden Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3-36/07, bei juris).
- OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 Ws 51/10 Ein "neueres" Gutachten liegt nach der Rechtsprechung des Senats dann vor, wenn das Gutachten auf Erkenntnissen beruht, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als ein Jahr sind ( Senat , Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - III-1 Ws 30/09-, 13. Februar 2009 - III-1 Ws 72/09 - und 3. Dezember 2009 - III-1 Ws 659/09 -).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09 H |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 121; StPO § 122
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens durch Führen von Verständigungsvorgesprächen - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens durch Führen von Verständigungsvorgesprächen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
b) Weiter ist nach der inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen herausgearbeiteten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dem Beschleunigungsgebot - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG StV 2007, 366 m.w.N., OLG Nürnberg StraFo 2008, 469).Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20;… Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Zudem ist dem Aktenvermerk des Kammervorsitzenden vom 3.12.2008 zu entnehmen, dass jedenfalls hinsichtlich des Angeschuldigten M. G. bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Verständigung nicht mehr in Betracht kam, so dass weitere Gespräche bezüglich der anderen Angeklagten immer auch unter Beachtung der Problematik des Geständnisses "zu Lasten Dritter" (vgl. BGH NJW 2005, 1440) zu führen waren. - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Kommt es zu sachlich nicht gerechtfertigten und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte nicht zu vertreten hat, so steht bereits die Nichtbeachtung des Beschleunigungsgebotes regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336 m.w.N.).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt insoweit, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfG StV 2008, 421 m.w.N.). - BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils ist dabei nur in besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen (BVerfG StV 2008, 198). - BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Liegt jedoch kein gewichtiger Grund für die Verzögerung des Verfahrens vor, so ist wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts auch in Fällen der Schwerkriminalität eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Allgemeinheit und dem Beschleunigungsgebot ausnahmslos unzulässig (BVerfG StV 2006, 703; StV 2007, 366, 369;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 121 Rdn. 20;… Hilger in LR StPO § 121 Rdn. 6). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Die Schwere der Tat und die im Raum stehende Straferwartung sind dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit § 121 StPO ohne jede Bedeutung (BVerfG StV 2007, 369). - BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Die Bestimmung des § 121 Abs. 1 StPO lässt also nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45, 50; 36, 264, 271). - OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Ermittlungsverfahren in Strafsachen: Einzelfallentscheidung zum Vorliegen der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
1 Ws 28/09 H 1 Ws 29/09 H 1 Ws 30/09 H 1 Ws 33/09 H 1 Ws 34/09 H. - OLG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Ws 329/08
Fortdauer von Untersuchungshaft: Überlastung des Gerichts als besonderer Umstand …
- OLG München, 11.05.2007 - 2 Ws 224/07
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