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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1173
BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1173)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2006 - 10 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1173)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. ... 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 3, § 95 Abs. 1 Satz 1, §§ 87b, 102 Abs. 2, § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3, § 133 Abs. 3 Satz 3, § 138 Nr. 1 und Nr. 4; ZPO § 227; FlurbG § 149
    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Vertagungsantrag; zwingender Vertagungsgrund; Verhinderung durch Krankheit; anwaltlich nicht vertretener Kläger; persönliches Erscheinen; Gebot der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; Art. 103 Abs. 1
    Antrag; Aufklärungsrüge; Aufklärungsrüge; Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen; Besetzungsrüge; Besetzungsrüge; Darlegungserfordernis; Darlegungserfordernis; Gebot der Verfahrensbeschleunigung; Gehörsrüge; Gehörsrüge; Krankheit; Sekundenschlaf; Terminsvollmacht; ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 95 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 87b; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 138 Nr. 1; ; VwGO § 138 Nr. 4; ; ZPO § 227; ; FlurbG § 149

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vertagung bei Verhinderung des Klägers wegen Krankheit

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge zur Geltendmachung, ein Richter habe während der mündlichen Verhandlung zeitweilig geschlafen; Annahme eines zwingenden Vertagungsgrund ; Bedingungsfeindlichkeit der Erteilung einer Terminvollmacht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substantiierung der Besetzungsrüge bei schlafendem Richter - Vertagungsantrag des anwaltlich nicht vertretenen Klägers bei Erkrankung - Bedingungsfeindlichkeit der Terminsvollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2648
  • NVwZ 2007, 107 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1255 (Ls.)
  • DÖV 2006, 1050
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgt nämlich noch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen im Einzelnen zu bescheiden (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Dem Vorsitzenden, der über den Vertagungsantrag zu entscheiden hat (§ 227 Abs. 4 ZPO), ist in diesem Fall vielmehr glaubhaft zu machen, dass die Partei gehindert ist, sich im Termin - etwa durch einen Anwalt - vertreten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Damit wird nicht - wie es dem Darlegungserfordernis entsprechen würde - eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Frage des revisiblen Rechts formuliert, die höchstrichterlich noch ungeklärt ist und die für das angestrebte Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - BVerwG 5 B 105.00 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 1 f. m.w.N.) muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsmäßig besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgt nämlich noch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen im Einzelnen zu bescheiden (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt vom Gericht, den Sachvortrag der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, beurteilt sich nämlich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der …

  • BVerwG, 10.06.2005 - 1 B 149.04

    Absoluter Revisionsgrund; Postulationsfähigkeit; Unterbrechung des Verfahrens; …

  • BFH, 17.09.1997 - X S 14/96
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 289/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Weiterhin hat die Besetzungsrüge darzulegen, was während dieser Zeit in der mündlichen Verhandlung geschehen ist und welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge der Richter nicht hat erfassen können (zu Fällen des "schlafenden Richters" vgl BSG Beschluss vom 18.3.2014 - B 12 R 37/13 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 29.8.2012 - B 13 R 41/12 B - BeckRS 2012, 73507 RdNr 13; BVerwG Beschluss vom 22.5.2006 - 10 B 9/06 - Buchholz 310 Ziff 1 VwGO Nr. 45; BVerwG Beschluss vom 17.12.2003 - 4 BN 54/03 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 13; BVerwG Beschluss vom 13.6.2001 - 5 B 105/00 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 38 mwN;… vgl auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 515).
  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    Rn. 30 b) Weiter hat der Kläger mit seinem Vortrag, dass jeweils allein der Vorsitzende Richter am Finanzgericht A und die Berichterstatterin während der Wortbeiträge dieser beiden Richter zu sehen waren, auch hinreichend dargelegt, was während der mündlichen Verhandlung geschehen ist, als die Richterbank nicht vollständig zu sehen war (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG-Beschluss vom 22.05.2006 - 10 B 9/06, NJW 2006, 2648, unter 1.a).
  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip; …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht ein bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 95, 205 ; sowie BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9/06 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 45).
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