Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 80 Abs. 5 VwGO, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 53 Nr. 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Art. 8 EMRK
Ausländerrecht: Keine Abstufung der Ist-Ausweisung zur Ermessensausweisung aus verfassungs- oder völkerrechtlichen Gründen | Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung der Ausweisung; Inzidentprüfung; Zwingende Ausweisung; ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwingende Ausweisung bei einem jugendlichen Intensivtäter ohne Aufenthaltserlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwingende Ausweisung bei einem jugendlichen Intensivtäter ohne Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 80 Abs. 5 VwGO, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 53 Nr. 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Art. 8 EMRK
Ausländerrecht: Keine Abstufung der Ist-Ausweisung zur Ermessensausweisung aus verfassungs- oder völkerrechtlichen Gründen | Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung der Ausweisung; Inzidentprüfung; Zwingende Ausweisung; ...
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
Die verfügte Ausweisung entspricht jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach auch bei Anwendung des gesetzlichen Stufensystems für Ausweisungen die Umstände des Einzelfalls zu prüfen seien, da nur diese Prüfung sicherstellen könne, dass die Verhältnismäßigkeit bezogen auf die Lebenssituation des betroffenen Ausländers gewahrt bleibe (BVerfG, B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 19), weil das Verwaltungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Maßstäbe des Art. 8 EMRK vorgenommen hat. - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit es nicht zulasse, das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten zu bestimmen (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07), hat nicht zur Folge, dass aus einer zwingenden Ausweisung eine Ermessensausweisung wird, wenn verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich geschützte private Interessen des Ausländers tangiert sind. - BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
Rn. 26 Die im Beschwerdeverfahren vertretene Rechtsansicht, wonach selbst dann, wenn kein besonderer Ausweisungsschutz bestünde, wegen der Verwurzelung des Antragstellers ein "Regel-Ausnahme-Verhältnis nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvR 1392/10) zu treffen sei", ist nicht zutreffend. - BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08
Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
Nur bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen ist zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr gegebenenfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich (BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6).
- VG München, 12.05.2020 - M 4 S 19.3047
Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis auch nach Verlust der durch Geburt …
Wegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hat das Gericht jedoch ungeachtet der Wirksamkeit der Rücknahme der Niederlassungserlaubnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Niederlassungserlaubnis des Antragstellers zu 1) inzident zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 22).Vorliegend ist die Rücknahme der Niederlassungserlaubnis wirksam (§ 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) und rechtmäßig (s.o. unter I 2.2.2., zur Erforderlichkeit der Inzidentprüfung vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 CS 14.2657 - juris Rn. 22).
Zwar ist wegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wohl die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 22); sie führt jedoch nicht zu durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20
Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse; …
Die Ausweisung des Antragstellers, die nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG unbeschadet der aufschiebenden Wirkung der Klage wirksam ist, ist daher, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO bezogen auf den prognostischen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung inzident im Hinblick auf ihre voraussichtliche Rechtmäßigkeit zu überprüfen (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, BeckRS 2018, 19619 Rn. 14 m.w.N;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.8.2018 - 3 B 159/18 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 -, BeckRS 2015, 42415 Rn. 22). - VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, Ausweisung, Inzidentprüfung, Jugendstrafe, …
Die Verfahren 10 CS 14.2656 und 10 C 14.2657 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Die für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 dargelegten Gründe, die der Senat ausschließlich prüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine Abänderung der Nr. 1 und II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. November 2014 (1.).
Rn. 36 Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 GKG.
- VG München, 05.08.2015 - M 25 K 15.106
Rechtmäßige Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers
Diese Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles findet bei der zwingenden Ausweisung allein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung statt (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - Rn. 26).Für die Auslösung dieser Sperrwirkung genügt die Wirksamkeit der Ausweisung, Bestandskraft oder Vollziehbarkeit sind nicht erforderlich (vgl. schon BVerfG, B.v. 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 - juris Rn. 26, HessVGH, B.v. 17.8.1995 - 13 TH 3304/94 - noch zu den entsprechenden Vorschriften des AuslG, juris Ls 1, BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 CS 14.2657 - Rn. 22).
- VGH Bayern, 05.08.2015 - 10 ZB 15.1056
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen …
Die Fiktionswirkung des Verlängerungsantrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 81 Abs. 4 AufenthG steht dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nicht gleich (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 25 m.w.N.).Dem Verwaltungsgericht musste sich auch von Amts wegen die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur vom Kläger ausgehenden Wiederholungsgefahr nicht aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 34).
- VG München, 17.06.2015 - M 25 K 15.1190
Ausweisung mit Wiedereinreisesperre von vier Jahren
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…U. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 - juris Rn. 24), wonach ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - bereits dann vorliegt, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten, findet keine Anwendung auf die zwingende Ausweisung nach § 53 AufenthG (vgl. BayVGH, B. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - Rn. 26).Für die Auslösung dieser Sperrwirkung genügt die Wirksamkeit der Ausweisung; deren Bestandskraft oder Vollziehbarkeit sind nicht erforderlich (…vgl. schon BVerfG, B.v. 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 CS 14.2657 - Rn. 22).
- VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung …
Rn. 11 Gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Ausweisungsverfügung begegne keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, greifen die Beschwerdegründe nicht durch; angesichts dessen ist dem Antragsteller bereits gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG zu Recht kein Aufenthaltstitel erteilt worden (zur Inzidentüberprüfung der Ausweisungsverfügung in solchen Fällen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 - juris Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20
Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; …
Rn. 10 b. Demgegenüber ist eine Inzidentprüfung der im Bescheid vom 4. Juli 2018 verfügten Ausweisung im Hinblick auf ihre voraussichtliche Rechtmäßigkeit nicht vorzunehmen (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2020 - 3 B 159/18 -, BeckRS 2018, 19619 Rn. 14 m.w.N;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.8.2018 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 -, BeckRS 2015, 42415 Rn. 22), weil der seitens der Antragsgegnerin angeordnete Sofortvollzug fortbesteht, nachdem das Verwaltungsgericht den hiergegen gerichteten Antrag des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 VwGO und auch dessen Abänderungsantrag insoweit zurückgewiesen hat. - VGH Bayern, 03.07.2017 - 19 CS 17.551
Kein faktischer Inländer bei geringen Integrationserfolgen
Rn. 3 1. Dieser Vortrag stellt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wegen der mit Bescheid vom 13. November 2015 verfügten Ausweisung dürfe dem Antragsteller gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG kein Aufenthaltstitel erteilt werden, nicht in Frage, denn die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Ausweisungsverfügung keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet, ist in Anbetracht des Beschwerdevortrags nicht zu beanstanden (zur Inzidentüberprüfung der Ausweisungsverfügung in solchen Fällen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 - juris Rn. 22). - VG München, 21.04.2015 - M 4 K 13.5767
Ausweisung (Drogenstraftaten) ohne besonderen Ausweisungsschutz - kein Kontakt …
Denn diese Rechtsprechung ist zum Regelausweisungstatbestand des § 54 AufenthG bzw. zu einer wegen des besonderen Ausweisungsschutzes zur Regelausweisung herabgestuften zwingenden Ausweisung ergangen und nicht auf die Ist-Ausweisung nach § 53 AufenthG übertragbar (BayVGH, B. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris, Rn. 26;… BVerwG, B. v. 1.9.2014 - 1 B 13/14 - InfAuslR 2014, 420, juris-Rn. 13).Die verfassungsrechtlich vorgegebene Verhältnismäßigkeitsprüfung beinhaltet die Pflicht, die der Ausweisung zugrundeliegende Straftat unter Berücksichtigung sämtlicher Tatumstände und der sich aus den Straftaten ergebenden Gefahr zu gewichten und mit eventuell entgegenstehenden privaten Interessen des Ausländers abzuwägen; nach Verfassungsrecht (Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz - GG) oder Völkerrecht (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) geschützte Belange des Klägers sind mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH, B. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris, Rn. 26;… Hailbronner, Ausländerrecht, Aufenthaltsgesetz, vor § 53, Rn. 4 ff.).
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376
Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 19 K 294.14
Ausweisungsverfügung sowie Befristung der Sperrwirkungen
- VGH Bayern, 07.12.2017 - 19 CS 16.2529
Ausweisungsinteresse bei Verurteilung wegen Vortäuschens einer ehelichen …
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen …
- VG Würzburg, 10.02.2025 - W 7 K 24.971
Ausweisung, togoischer Staatsangehöriger, faktischer Inländer
- VG Würzburg, 25.03.2024 - W 7 K 23.1353
Rechtmäßige Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen …
- VG Würzburg, 18.11.2024 - W 7 K 24.134
Rechtmäßige Ausweisung nach Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
- VG Bayreuth, 06.11.2024 - B 6 K 24.552
Ausweisung eines faktischen Inländers wegen gravierender Straftat gegen das Leben …
- VG Würzburg, 26.02.2021 - W 7 S 21.154
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit
- VGH Bayern, 28.08.2025 - 19 CS 25.1192
Erfolgloser Antrag, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung der …
- VG Würzburg, 28.07.2025 - W 7 K 24.1867
Erfolglose Klage eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis gegen seine …
- VG Würzburg, 18.11.2024 - W 7 K 24.167
Rechtmäßige Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen …
- VG Hannover, 12.03.2021 - 12 B 6459/20
Abschiebungsandrohung; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
- VG Ansbach, 12.12.2024 - AN 5 E 24.2978
Eilrechtsschutz bei Ausweisung und Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, Gefährdung …
- VG München, 22.06.2023 - M 27 S 23.1313
Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug …
- VG Berlin, 13.02.2015 - 33 L 39.15
Visumerteilungsanspruch aufgrund nicht rechtskräftiger Ausweisung
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| VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zwingende Ausweisung bei einem jugendlichen Intensivtäter ohne Aufenthaltserlaubnis
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
Die Verfahren 10 CS 14.2656 und 10 C 14.2657 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Die für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 dargelegten Gründe, die der Senat ausschließlich prüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine Abänderung der Nr. 1 und II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. November 2014 (1.).
Rn. 36 Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 GKG.
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
Die verfügte Ausweisung entspricht jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach auch bei Anwendung des gesetzlichen Stufensystems für Ausweisungen die Umstände des Einzelfalls zu prüfen seien, da nur diese Prüfung sicherstellen könne, dass die Verhältnismäßigkeit bezogen auf die Lebenssituation des betroffenen Ausländers gewahrt bleibe (BVerfG, B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 19), weil das Verwaltungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Maßstäbe des Art. 8 EMRK vorgenommen hat. - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit es nicht zulasse, das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten zu bestimmen (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07), hat nicht zur Folge, dass aus einer zwingenden Ausweisung eine Ermessensausweisung wird, wenn verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich geschützte private Interessen des Ausländers tangiert sind. - BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
Rn. 26 Die im Beschwerdeverfahren vertretene Rechtsansicht, wonach selbst dann, wenn kein besonderer Ausweisungsschutz bestünde, wegen der Verwurzelung des Antragstellers ein "Regel-Ausnahme-Verhältnis nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvR 1392/10) zu treffen sei", ist nicht zutreffend. - BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08
Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
Nur bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen ist zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr gegebenenfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich (BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6).
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