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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8183
BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14 (https://dejure.org/2016,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2016 - 10 C 24.14 (https://dejure.org/2016,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 (https://dejure.org/2016,8183)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GRC Art. 15, 16, 51; AEUV Art. 45, 56; GG Art. 12 Abs. 1; WPO § 43a; FZA-CH Art. 4, 5, 7 Buchst. b
    Wirtschaftsprüfer; gewerbliche Tätigkeit; Schweizer Aktiengesellschaft; Verwaltungsrat; Vorsitz; Delegation; Aufsicht; Zweitberuf; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GRC Art. 15, 16, 51
    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufsicht; Delegation; Dienstleistungsfreiheit; Schweizer Aktiengesellschaft; Verwaltungsrat; Vorsitz; Wirtschaftsprüfer; Zweitberuf; gewerbliche Tätigkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43a Abs 3 Nr 1 WiPrO, Art 15 EUGrdRCh, Art 16 EUGrdRCh, Art 51 EUGrdRCh, Art 45 AEUV
    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Verbots der Betätigung eines Wirtschaftsprüfers in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft

  • doev.de PDF

    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPO § 43a Abs. 3 Nr. 1
    Umfang des Verbots der Betätigung eines Wirtschaftsprüfers in einem geschäftsführenden Organ einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Zum Verbot gewerblicher Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftsprüfer - und das Verbot gewerblicher Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot einer gewerblichen Tätigkeit neben einer solchen als Wirtschaftsprüfer rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot einer gewerblichen Tätigkeit neben einer solchen als Wirtschaftsprüfer rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 58
  • NVwZ-RR 2016, 538
  • DÖV 2016, 658
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Rn. 17 § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO greift mit dem Verbot, neben dem Beruf als Wirtschaftsprüfer eine gewerbliche Tätigkeit als Zweitberuf auszuüben, in die Freiheit der Berufswahl ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 1 BvR 569, 589/92 - BVerfGE 21, 173 und vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).

    Für die Erforderlichkeit des Eingriffs kommt es darauf an, welche wirtschaftlichen Folgen eine Berufssperre für die Bewerber verursacht und welchen Aufwand es kostet, die Sperre zu übersteigen (BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).

    Inkompatibilitätsvorschriften wie die vorliegende sind nur dort erforderlich und zumutbar, wo die Gefahr einer Interessenkollision sich deutlich abzeichnet und nicht mit Hilfe von Berufsausübungsregelungen zu bannen ist (BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Die staatliche Anordnung, Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen, stellt einen Eingriff in das Recht der geprüften Unternehmen auf informationelle Selbstbestimmung dar, auf das sich nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG auch juristische Personen berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - BVerfGE 118, 168 ).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Eine solche Durchführung ist anzunehmen, wenn ein Zusammenhang eines nationalen Hoheitsaktes mit dem Unionsrecht besteht, der darüber hinausgeht, dass die fraglichen Sachbereiche benachbart sind, oder wenn der eine von ihnen mittelbare Auswirkungen auf den anderen haben kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. März 2014 - C-206/13 [ECLI:EU:C:2014:126], Siragusa - Rn. 24).
  • BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2013 - 1 BvR 2912/11 - (NJW 2013, 3357) folgt nichts anderes.
  • BFH, 17.05.2011 - VII R 47/10

    Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank mit …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Da die Wirtschaftsprüferordnung den Begriff der gewerblichen Tätigkeit selbst nicht näher erläutert, muss der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens Ausgangspunkt für seine Interpretation sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 - BGHSt 42, 55 ; BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 - BFHE 234, 379 Rn. 12;… vgl. Hense/Ulrich, WPO Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 43a Rn. 66).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Rn. 17 § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO greift mit dem Verbot, neben dem Beruf als Wirtschaftsprüfer eine gewerbliche Tätigkeit als Zweitberuf auszuüben, in die Freiheit der Berufswahl ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 - 1 BvR 569, 589/92 - BVerfGE 21, 173 und vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 ).
  • BGH, 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95

    Verbot der Tätigkeit eines Berufsangehörigen der steuerberatenden Berufe im …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    Da die Wirtschaftsprüferordnung den Begriff der gewerblichen Tätigkeit selbst nicht näher erläutert, muss der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens Ausgangspunkt für seine Interpretation sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 - BGHSt 42, 55 ; BFH…, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 - BFHE 234, 379 Rn. 12;… vgl. Hense/Ulrich, WPO Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 43a Rn. 66).
  • BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Wirtschaftsprüferordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14
    § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO dient den verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, die Unabhängigkeit der Berufsausübung von Wirtschaftsprüfern und den Schutz der Mandantendaten zu sichern (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. November 1995 - 1 BvR 784/94 - NJW-RR 1996, 440).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 1.15

    Assekuranzmakler; Aufgaben; Ausnahme; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmezulassung; …

    Das organschaftliche Handeln für die beiden Kapitalgesellschaften der H. Gruppe teilt den gewerblichen Charakter ihrer unternehmerischen Tätigkeit (…dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 8 C 6.12 - NJW 2013, 330 Rn. 23 und vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - Buchholz 431.4 Wirtschaftsprüfer Nr. 1, Rn. 13, je m.w.N.).

    Zur Widerlegung von Interessenkollisionen sind solche Beschränkungen nur geeignet, soweit sie gesetzlich zulässig und wirksam sind (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - Buchholz 431.4 Wirtschaftsprüfer Nr. 1 Rn. 29).

  • BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 34/18

    Vereinbarkeit von Rechtsanwaltsberuf und Bank-Stiftungsberatung

    Interessenkollisionen liegen insbesondere dann nahe, wenn der kaufmännische Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (st. Rspr.; BVerfGE 87, 287, 320 ff., 329 f.;… BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 25 f.;… BGH, Senatsurteile vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 10/12, NJW-RR 2014, 498 Rn. 6 f.; vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 35/15, Rn. 15 f.; jeweils mwN; vgl. auch BVerwGE 154, 58 Rn. 18 f.; BVerwGE 156, 392 Rn. 18; kritisch Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 7 Rn. 65 ff., 71 f.).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Es ist bereits fraglich, ob hierfür praxisrelevante Anwendungsfälle der Ferienwohnungsvermietung verblieben, bei denen der berufsrechtliche Gewerbebegriff mit den Merkmalen der Selbstständigkeit, der Dauerhaftigkeit und des Gewinnstrebens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - BVerwG 10 C 24.14 -, juris Rn. 13) nicht erfüllt wäre.
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14

    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; …

    Sie legt ihrem Wortlaut, ihrer Systematik und den Erwägungsgründen nach lediglich die Anforderungen an Abschlussprüfungen fest und definiert in der Folge Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiert aber nicht auch abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - juris Rn. 24).
  • AGH Bayern, 29.03.2023 - BayAGH I - 5 - 11/22
    dann nahe, wenn der kaufmännische Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (stRspr; BVerfG, NJW 1993, 317; BVerfG, NJW 2013, 3357; BGH, NJW-RR 2014, 498; NJW-RR 2016, 814; BVerwG, DStR 2016, 1629; BVerwGE 156, 392; BGH, NJW-RR 2019, 1270).
  • AGH Bayern, 06.11.2019 - BayAGH I - 5 - 39/18
    Interessenkollisionen liegen insbesondere dann nahe, wenn der kaufmännische Beruf die Möglichkeit bietet, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen (st. Rspr.; BVerfG, NJW 1993, 317; BVerfG, NJW 2013, 3357; BGH, NJW-RR 2014, 498; NJW-RR 2016, 814; BVerwG, DStR 2016, 1629; BVerwGE 156, 392; BGH, NJW-RR 2019, 1270).
  • VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
    Rn. 4 Das Verbot, neben einer Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, war mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24/14 -, BVerwGE 154, 58-68, juris Rn 12ff).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 25.07.2014 - 10 C 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21254
AG Hamburg, 25.07.2014 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2014,21254)
AG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2014 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2014,21254)
AG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2014,21254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer dürfen Hausgeldzahlungen auf ein offenes Treuhandkonto des Verwalters verweigern

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Aufforderung zur Zahlung auf ein offenes Treuhandkonto des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konto nicht eindeutig der WEG zuzuordnen: Eigentümer muss nicht zahlen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hausgeldzahlungen gehören nicht auf Treuhandkonten!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer müssen Hausgeld nur auf WEG-Konto zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer müssen Hausgeld nur auf WEG-Konto zahlen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Hausgeld

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hausgeld: Keine Zahlung auf Treuhandkonto! (IMR 2014, 525)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 28.11.2013 - 318 T 30/13

    Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Führung eines Kontos im Namen des …

    Auszug aus AG Hamburg, 25.07.2014 - 10 C 24/14
    Wegen der Pflicht zur Vermögenssonderung und infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Wohnungseigentümer aber jedenfalls dann nicht (mehr) verpflichtet, eine Zahlung auf ein nicht unmittelbar der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehendes Konto zu erbringen, wenn - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - die Zahlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Ausbleiben der Zahlungen nicht gefährdet ist (LG Hamburg, Beschluss vom 28.11.-, Az: 318 T 30/13).

    Das Amtsgericht Hamburg hatte als Vorinstanz der o.g. Entscheidung 318 T 30/13 noch der Klage stattgegeben und dabei die Aufforderung zur Zahlung auf ein Konto der ... als berechtigt angesehen.

    Die Entscheidung der Berufungskammer im Parallelverfahren 318 T 30/13, der das erkennende Gericht in der Sache folgt, erging ausdrücklich nach lediglich nach "summarischer Prüfung" und in Abkehr von der früheren Rechtsprechung des HansOLG unter Hinweis auf die Änderung der Rechtslage infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • EuGH, 05.09.2013 - C-64/13

    H-Holding / Parlament - Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Art. 265 AEUV - …

    Auszug aus AG Hamburg, 25.07.2014 - 10 C 24/14
    Unzweifelhaft konnte grundsätzlich auch bei personeller Verflechtung eine Erstbestellung eines Verwalters in der Teilungserklärung erfolgen (im Parallelfall und m. w. N.: AG Hamburg, Urteil vom 28.04.2014, Az: 102c C 64/13).
  • AG Oldenburg, 16.07.2015 - 10 C 29/14

    WEG - Beseitigung von Jalousien und Jalousienkästen

    Auszug aus AG Hamburg, 25.07.2014 - 10 C 24/14
    Ein solcher Wechsel hat hier stattgefunden, da die ... seit Ablauf des 25.03.- nicht mehr Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft ist (zur Begründung vgl. die Entscheidung des Gerichts vom heutigen Tag, Az: 10 C 29/14), weshalb diese gem. § 27 Abs. 3 Satz 2 WEG seither von allen Eigentümern gemeinsam vertreten wird.
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 10.03.2015 - 10 C 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,83235
AG Berlin-Schöneberg, 10.03.2015 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2015,83235)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 10.03.2015 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2015,83235)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 10. März 2015 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2015,83235)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Wandsbek, 25.07.2014 - 10 C 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43829
AG Hamburg-Wandsbek, 25.07.2014 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2014,43829)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 25.07.2014 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2014,43829)
AG Hamburg-Wandsbek, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 10 C 24/14 (https://dejure.org/2014,43829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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