Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 74 Abs 1 Nr 12 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen - verkehrslexikon.de
Zur Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Ausnahmegenehmigung für Turban statt Helm: Behörde muss Religionsfreiheit berücksichtigen
- doev.de
Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Führen eines Kraftrads; Glaubensfreiheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnahmebegehren von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Führen eines Kraftrads; Ermessen der Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich Befreiungen von der Schutzhelmpflicht; Unmöglichkeit des Tragens eines Schutzhelms wegen der religiösen Pflicht zum Tragen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Religionsfreiheit: Turban tragender Sikh hat keinen strikten Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren
- lto.de (Kurzinformation)
Religionsfreiheit: Turban statt Motorradhelm?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befreiung von der Helmpflicht wegen Turban?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sikh hat keinen strikten Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine zwingende Befreiung von Motorradhelmpflicht für Turban tragenden Sikh
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Turban tragender Sikh hat keinen zwingenden Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren - Stadt Konstanz muss wegen Ermessensfehlers dennoch über Antrag auf Befreiung von der Helmpflicht neu entscheiden
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Keine Helmpflicht wegen Religionsfreiheit?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausnahmebegehren von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Führen eines Kraftrads; Ermessen der Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich Befreiungen von der Schutzhelmpflicht; Unmöglichkeit des Tragens eines Schutzhelms wegen der religiösen Pflicht zum Tragen eines ...
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Religionsfreiheit: Turban statt Helm
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.08.2017)
Religionsfreiheit: Turban statt Helm?
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
- BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17
Papierfundstellen
- NZV 2017, 496
- VBlBW 2018, 76
- DÖV 2017, 966
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Dem Staat ist es indes verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als "richtig" oder "falsch" zu bezeichnen; dies gilt insbesondere dann, wenn hierzu innerhalb einer Religion divergierende Ansichten vertreten werden (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 - BVerfGE 138, 296).Denn das durch Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG vermittelte Recht, das gesamte Verhalten an den Lehren des Glaubens auszurichten und dieser Überzeugung gemäß zu handeln, wird mittelbar eingeschränkt, wenn ein Sikh - anders als Nicht-Sikhs - wegen der Schutzhelmpflicht kein Motorrad fahren darf (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17 - juris [Kopftuchverbot bei Sitzungsvertretungen der StA]; BVerfG, Beschluss vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 - BVerfGE 138, 296 [Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen]).
Zu solchen verfassungsimmanenten Schranken zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 - BVerfGE 138, 296 m. w. N.).
- EGMR, 13.11.2008 - 24479/07
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Mit Entscheidung vom 13.11.2008 - Nr. 24479/07 - habe der EGMR ferner festgestellt, dass die Verpflichtung, wonach sich ein praktizierender Sikh auf dem Foto für einen Ersatzführerschein ohne Turban abbilden lassen müsse, für Behörden gerade bei Verkehrskontrollen notwendig sei, um den Fahrer zu identifizieren.Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigen die Entscheidung des EGMR vom 13.11.2008 - Nr. 24479/07 - (Mann Singh v. France) zur Pflicht eines Sikhs, seinen Turban für das Anfertigen eines Passfotos für die Ausstellung eines Führerscheins abzunehmen sowie das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 01.07.2014 - Nr. 43835/11 - (S.A.S. v. France) zum Burkaverbot im Gegenteil, dass Art. 9 Abs. 1 EMRK den Mitgliedstaaten der Konvention einen weiten Spielraum hinsichtlich der Einschränkung religiöser Bekleidungsvorschriften einräumt bis hin zu der Möglichkeit, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit generell zu verbieten.
Rn. 46 Im Fall Nr. 24479/07 stellte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen im Nachgang zur Entscheidung des EGMR in seiner Entscheidung vom 27.09.2011 - Nr. 1876/2000 - (Ranjit Singh v. France) zwar fest, dass die Pflicht zum Abnehmen des Turbans für die Anfertigung eines Passfotos gegen die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers aus Art. 18 Abs. 1 UN-Zivilpakt verstieß.
- BVerfG, 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80
Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldbewehrung der Schutzhelmpflicht für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 - bezwecke die Helmpflicht sowohl, Kopfverletzungen beim Fahrer/Mitfahrer zu vermeiden, als auch die Entlastung der Allgemeinheit von schweren Belastungen, die aus Unfällen mit schweren Kopfverletzungen folgen können, z. B. durch Einsatz der Rettungsdienste, ärztliche Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Versorgung von Invaliden.Im typischen Anwendungsfall dieser Vorschrift betrifft die Regelung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise lediglich die allgemeine Handlungsfreiheit der von der Helmpflicht erfassten Kraftradfahrer (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 - BVerfGE 59, 275).
Rn. 40 Ein durch einen Helm geschützter Kraftradfahrer wird im Fall eines Unfalls regelmäßig eher als ein nicht geschützter Fahrer in der Lage sein, etwas zur Abwehr der mit einem Unfall einhergehenden Gefahren für Leib und Leben anderer Personen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) beizutragen, in dem er etwa die Fahrbahn räumt, auf die Unfallstelle aufmerksam macht, Ersthilfe leistet oder Rettungskräfte herbeiruft (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 26.01.1982 - 1 BvR 1295/80 - BVerfGE 59, 275).
- BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16
Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Rn. 43 Im Normalfall eines Antrags auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht des § 21a Abs. 2 StVO gilt, dass allein der Umstand, dass einem Kraftradfahrer das Tragen eines Helms unmöglich ist, noch nicht zu einer Ermessensreduktion auf Null hinsichtlich einer Befreiungsentscheidung von der Helmpflicht führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691).Damit passt die Beklagte der Sache nach ihre Praxis an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 - (NJW 2017, 1691) an, dem zufolge das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms nicht ohne weiteres auf Null reduziert ist, wenn der Motorradfahrer eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass ihm das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
- EGMR, 01.07.2014 - 43835/11
Burka-Verbot: In Würde verschleiert
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
In der Entscheidung vom 01.07.2014 - Nr. 43835/11 - habe der EGMR festgestellt, dass das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aus Gründen des Zusammenlebens sowie des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sei.Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigen die Entscheidung des EGMR vom 13.11.2008 - Nr. 24479/07 - (Mann Singh v. France) zur Pflicht eines Sikhs, seinen Turban für das Anfertigen eines Passfotos für die Ausstellung eines Führerscheins abzunehmen sowie das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 01.07.2014 - Nr. 43835/11 - (S.A.S. v. France) zum Burkaverbot im Gegenteil, dass Art. 9 Abs. 1 EMRK den Mitgliedstaaten der Konvention einen weiten Spielraum hinsichtlich der Einschränkung religiöser Bekleidungsvorschriften einräumt bis hin zu der Möglichkeit, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit generell zu verbieten.
- EKMR, 12.07.1978 - 7992/77
X. c. ROYAUME-UNI
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Mit Entscheidung vom 12.07.1978 - Nr. 7992/77 - habe der damalige Menschenrechtsausschuss des Europarats vor Einführung der generellen Helmbefreiung für Sikhs in Großbritannien die Schutzhelmpflicht für gerechtfertigt im Sinne von Art. 9 Abs. 2 EMRK angesehen.Rn. 45 Hinsichtlich Art. 9 Abs. 1 EMRK ist die Frage, ob die Schutzhelmpflicht für Sikhs gegen die Konvention verstößt, bereits durch eine Entscheidung des Menschenrechtsausschusses des Europarates vom 12.07.1978 - Nr. 7992/77 - (X v. United Kingdom) dahingehend geklärt, dass dies nicht der Fall ist, ohne dass Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Rechtsprechung des heutigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hiervon abweichende Maßstäbe bereit hielte.
- VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14
Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2015 - 6 K 2929/14 - geändert.Rn. 14 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Oktober 2015 - 6 K 2929/14 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 27. August 2013 sowie des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 24. Oktober 2014 zu verpflichten, ihm die beantragte Ausnahme von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Führen eines Kraftrads zu genehmigen.
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Teilweise in der Literatur unternommene Versuche, den Schutzbereich der Grundrechte auf für die persönliche Entfaltung des Einzelnen besonders bedeutsame Facetten zu beschränken (vgl. etwa Böckenförde in Der Staat 42 [2003], 165), haben sich bislang ebenso wenig durchgesetzt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137) wie die Ansicht, der Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG müsse mit Hilfe von Erheblichkeitskriterien restriktiv gefasst werden (…vgl. etwa Schoch in Bohnert u. a., Festschrift für Hollerbach, 2001, S. 149, 153 ff., 157, dem zufolge das BVerfG die Glaubensfreiheit zu einer "allgemeinen religiösen Handlungsfreiheit" fortentwickelt habe). - BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13
Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Denn in einem solchen Fall dürfte nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13 - NJW 2014, 2493) auch ohne Verstoß gegen eine Rechtspflicht eine Anspruchskürzung wegen Verletzung einer sich selbst gegenüber bestehenden objektivierten Obliegenheit gerechtfertigt sein, in dem Sinne, dass es für den Bereich des Kraftradfahrens unabhängig von § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein entsprechen dürfte, dass Motorradfahren ohne Helm ein erhebliches Risiko darstellt, weswegen es unbillig erschiene, Kosten, die aus einer solchen, wenn auch religiös motivierten, so doch bewusst in Kauf genommenen Selbstgefährdung resultieren, dem Unfallgegner aufzuerlegen. - BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16
Eine "Vernunfthoheit" staatlicher Organe über den Grundrechtsträger dergestalt, dass dessen Wille allein deshalb beiseite gesetzt werden dürfte, weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint, ist ausgeschlossen (siehe nur BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 - BVerfGE 128, 282 Rn. 51 ff. m. w. N.). - BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17
Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen …
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02
Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …
- BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81
Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers - …
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
- BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91
Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
- VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12
Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2016 - 10 S 234/15
Prüfung der Eignung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bei …
- VG Augsburg, 27.06.2000 - Au 3 K 00.466
Zur Befreiung von der Helmpflicht für Motorradfahrer
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
- BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 3237/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme einer muslimischen Schülerin am koedukativen …
- BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97
Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 5 S 1791/90
Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung
- VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf …
Das Merkmal der Ausnahmesituation definiert den Ermessenszweck und ist damit nicht als eigenständiges Tatbestandsmerkmal verselbständigt worden, sondern unverzichtbarer Bestandteil der der Behörde obliegenden eigentlich zu treffenden Ermessensentscheidung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 -, juris Rn. 27, [zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO], vom 04.07.2019 - 3 C 24.17 - juris Rn. 11 ff. [zu § 46 Abs. 2 StVO], vom 12.03.2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 28 [zu § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVO] …und vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 23 ;… Wolf in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 46 StVO [Stand: 01.12.2021], Rn. 9).Hierbei definiert das Merkmal der Ausnahmesituation den Ermessenszweck und ist damit nicht als eigenständiges Tatbestandsmerkmal verselbständigt worden, sondern unverzichtbarer Bestandteil der der Behörde obliegenden eigentlich zu treffenden Ermessensentscheidung (…vgl. nochmals BVerwG, Urteile vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 -, juris Rn. 27, [zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO], vom 04.07.2019 - 3 C 24.17 - juris Rn. 11 ff. [zu § 46 Abs. 2 StVO], vom 12.03.2015 - 3 C 28.13 -, juris Rn. 28 [zu § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVO] …und vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 23 ;… Wolf in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 46 StVO [Stand: 01.12.2021], Rn. 8).
Gegen ein generelles Überwiegen der Interessen des Klägers spricht jedoch bereits die Hochrangigkeit der durch § 2 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO geschützten überragend wichtiger Rechtsgüter Leib und Leben (vgl. BVerfG…, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 -, juris Ls. 2 u. Rn. 247 = BVerfGE 120, 274), aufgrund der es verfassungsrechtlich unbedenklich erscheint, selbst zur Abwehr verhältnismäßig abstrakter Gefahren Schutzvorkehrungen auch im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu ergreifen (vgl. zum vorbehaltlos gewährleisteten Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG entsprechend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 42 ).
Es ist jedoch gleichfalls gesichert, dass die Behörde ihre Praxis aus willkürfreien, d. h. sachlichen Gründen ändern kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 48 ).
Denn Einzelfallentscheidungen der Verwaltung müssen sich vor dem Gleichheitssatz nur in ihrem jeweiligen Kompetenzraum rechtfertigen, so dass eine abweichende Verwaltungspraxis anderer Rechtsträger in deren Kompetenzraum nicht die Pflicht begründet, auch im Verhältnis zu dieser Praxis die Gleichheit zu beachten (stRspr., vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13 -, juris Rn. 30 = BVerwGE 151, 313; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 50 …und Beschluss vom 14.06.2016 - 10 S 234/15 -, juris Rn. 15 ).
Rn. 148 Gegen ein Überwiegen der Interessen des Klägers spricht die Hochrangigkeit des durch § 2 Abs. 1 StVO - und auch durch 18 Abs. 2, Abs. 8, Abs. 9 Satz 1 und Abs. 10 Satz 1 StVO - neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs u.a. geschützten Rechtsguts des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) der Verkehrsteilnehmer, Unfallbeteiligten sowie der Einsatzkräfte, aufgrund derer es verfassungsrechtlich unbedenklich erscheint, selbst zur Abwehr verhältnismäßig abstrakter Gefahren Schutzvorkehrungen auch im Anwendungsbereich konfligierender Grundrechte zu treffen (vgl. zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG bei VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 23 ).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2025 - 13 S 1456/24
Führen eines Kraftfahrzeugs mit Niqab
Dem Staat ist es indes verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als "richtig" oder "falsch" zu bezeichnen; dies gilt insbesondere dann, wenn hierzu innerhalb einer Religion divergierende Ansichten vertreten werden (…vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17 - juris Rn. 110…, vom 18.10.2016 - 1 BvR 354/11 - juris Rn. 58…, vom 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13 - juris Rn. 50, 72 f. …und vom 27.01.2015 - 1 BvR 471/10 - juris Rn. 85 f.;… Urteil vom 24.09.2003 a. a. O. Rn. 37, jew. m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 30 ).Dass das Verhüllungsverbot in Einzelfällen mittelbar auch die Glaubensfreiheit von Niqab-Trägerinnen tangiert, macht es nicht bereits zu einer Regelung mit erheblicher Bedeutung für die Verwirklichung der Glaubensfreiheit (zur Helmpflicht für Kraftradfahrer im Hinblick auf Turban tragende Sikhs vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 9 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 27).
Zudem ist in etwaigen Konfliktfällen die Intensität des Eingriffs in der Regel gering, weil das Verhüllungsverbot nur das Führen eines (geschlossenen) Kraftfahrzeugs betrifft und die Religionsausübung damit nur in einer (zeitlich und örtlich) eng begrenzten und für die Religionsfreiheit in der Regel nicht wesentlichen Lebenssituation eingeschränkt sein kann (vgl. VGH Hessen…, Beschluss vom 12.05.2025 a. a. O. Rn. 42, 54; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 13.08.2024 a. a. O. Rn. 14;… OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2024 a. a. O. Rn. 107; zur verpflichtenden Teilnahme am koedukativen Schulschwimmen im Hinblick auf islamische Bekleidungsvorschriften vgl. BVerfG…, Beschluss vom 08.11.2016 a. a. O. Rn. 33; zur Helmpflicht für Kraftradfahrer im Hinblick auf Turban tragende Sikhs vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 9 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 27).
Insbesondere erscheint es angesichts der Hochrangigkeit der mit dem Verhüllungsverbot geschützten Rechtsgüter Dritter sachgerecht, wenn Ausnahmen nicht lediglich von einer (aus religiösen oder anderen Gründen bestehenden) Unmöglichkeit der Beachtung des Verhüllungsverbots, sondern vom Vorliegen weiterer Umstände des Einzelfalls, insbesondere zur Bedeutung der eigenständigen Führung eines Kraftfahrzeugs, abhängig gemacht werden (so zur Helmpflicht für Kraftradfahrer im Hinblick auf Turban tragende Sikhs VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 27).
Die Frage, ob das Vorliegen eines Einzelfalls bzw. eines besonderen Ausnahmefalls bereits auf Tatbestandsebene zu prüfen oder erst innerhalb der Ermessensausübung zu gewichten ist, kann offenbleiben (für ein die Ermessensprüfung eröffnendes Merkmal vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 12;… für die Einbeziehung als Wertungsvorgabe in die einheitlich zu treffende Ermessensentscheidung vgl. BVerwG, Urteile vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 - juris Rn. 27 und 16.03.1994 - 11 C 48.92 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 23).
Fehlt eine solche besondere Angewiesenheit, so vermag schon aus diesem Grund das individuelle Interesse am Führen eines Kraftfahrzeugs das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots regelmäßig nicht zu überwiegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 04.07.2019 a. a. O. Rn. 15, OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 05.07.2024 a. a. O. Rn. 227; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 43).
Dies folgt im Ergebnis aus der hier durchzuführenden Prüfung, ob und in welchem Umfang sich das Verhalten der Klägerin tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung in plausibler Weise dem Schutzbereich des Artikels 4 GG zuordnen lässt (dazu vgl. etwa BVerfG…, Urteil vom 24.09.2003 a. a. O. Rn. 37;… Beschlüsse vom 14.01.2020 a. a. O. Rn. 110…, vom 18.10.2016 a. a. O. Rn. 58…, vom 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13 - a. a. O. Rn. 50, 72 f. …und vom 27.01.2015 a. a. O. Rn. 85 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 30).
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 13 S 1059/22
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Betriebsausfahrten, …
Rn. 33 bb) Die Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 Abs. 2a Satz 1 StVO steht grundsätzlich im gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren behördlichen Ermessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 22 f.).Rn. 46 Gegen ein generelles Überwiegen der Interessen des Klägers spricht bereits die Hochrangigkeit der durch §§ 18 und 2 Abs. 1 StVO geschützten Güter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, aufgrund der es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, selbst zur Abwehr verhältnismäßig abstrakter Gefahren Schutzvorkehrungen auch im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 GG zu ergreifen (zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 42).
Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, müssen sich Einzelfallentscheidungen der Verwaltung vor dem Gleichheitssatz jedoch nur in ihrem jeweiligen Kompetenzraum rechtfertigen, sodass eine abweichende Verwaltungspraxis anderer Rechtsträger in deren Kompetenzraum nicht die Pflicht begründet, auch im Verhältnis zu dieser Praxis die Gleichheit zu beachten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 50 m. w. N.).
Mit der Bezugnahme auf besonders dringende Fälle eröffnet das behördliche Binnenrecht eine Auslegung, die geeignet ist, insbesondere mögliche grundrechtliche Gewährleistungen bei der Ausnahmegenehmigung zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O. Rn. 53), sodass Bedenken gegen die ermessenslenkenden Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung insoweit nicht bestehen.
- VG Berlin, 27.01.2025 - 11 K 61.24
Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer
Vielmehr eröffnet § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO einen Ermessensspielraum der Behörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 30/16-, juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - BVerwG 3 B 12/16-, juris), der nur der beschränkten gerichtlichen Überprüfung gemäß § 114 VwGO unterliegt.Ein durch einen Helm geschützter Kraftradfahrer wird im Fall eines Unfalls regelmäßig eher als ein nicht geschützter Fahrer in der Lage sein, etwas zur Abwehr der mit einem Unfall einhergehenden Gefahren für Leib und Leben anderer Personen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) beizutragen, in dem er etwa die Fahrbahn räumt, auf die Unfallstelle aufmerksam macht, Ersthilfe leistet oder Rettungskräfte herbeiruft (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 40).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2022 - 13 B 859/22
Eilantrag einer ungeimpften Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot …
Rn. 120 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 30/16 -, juris, Rn. 50. - VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22
Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit …
Rn. 51 In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche - möglicherweise bereits schon durch eine einzige behördliche Entscheidung in einem Parallelfall eintretende (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 - NJW 1989, 603 f.;… dazu auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 40 Rn. 105, 114 ff.) - Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann, die zur Folge hat, dass eine von der Verwaltungspraxis im Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Betroffenen abweichende Entscheidung rechtswidrig ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - juris Rn. 13 f. …und vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 - juris Rn. 19 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 48 ).Jedoch kann die Behörde ihre Praxis aus willkürfreien, d. h. sachlichen Gründen ändern (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - juris Rn. 14 …und vom 08.04.1997 a. a. O; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 10 S 71/19
Untersagung des Weiterbetriebs eines Pizzaofens mit Holzfeuerung
Einzelfallentscheidungen der Verwaltung müssen sich vor dem Gleichheitssatz nur in ihrem jeweiligen Kompetenzraum rechtfertigen, so dass eine abweichende Verwaltungspraxis anderer Rechtsträger in deren Kompetenzraum nicht die Pflicht begründet, auch im Verhältnis zu dieser Praxis die Gleichheit zu beachten (vgl. nur Senatsurteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - VBlBW 2018, 76 m. w. N.). - VG Neustadt, 26.07.2023 - 3 K 26/23
Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen …
Insbesondere handelt es sich bei dem Vorliegen eines Einzelfalles bzw. Ausnahmefalles nicht um eigenständige Tatbestandsmerkmale (ähnlich: VGH BW, Urteil vom 29.8.2017 - 10 S 30/16). - VGH Baden-Württemberg, 05.07.2019 - 10 S 1059/19
Rechtmäßigkeit eines Dieselfahrverbots
Da die Straßenverkehrsordnung selbst keine Publikationspflicht für nicht im Katalog der Straßenverkehrsordnung aufgeführte, aber gleichwohl "häufig notwendig" Zusatzzeichen kennt und es sich bei der VwV-StVO lediglich um behördliches Innenrecht handelt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - VBlBW 2018, 76 = juris Rn. 53 ), dürfte selbst im Fall der Bejahung einer Publikationspflicht nach der Regelung des Abschnitts III Nr. 16 Buchst. a Satz 2 zu den §§ 39 bis 43 (Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) der VwV-StVO die Rechtmäßigkeit des Zusatzzeichens im (Außen-)Verhältnis zur Antragstellerin nicht berührt sein. - VG Freiburg, 04.03.2020 - 4 K 1539/19
Parkerleichterung nach der StVO wegen einer Schwerbehinderung; atypischer …
Rn. 27 bb) Schließlich besteht zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl., zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b Alt. 2 StVO, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.08.2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 51 ff.;… Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EGL 2019, § 113 Rn. 267 ff.;… a.A. jedoch, VG Kassel Urt. v. 15.12.2015 - 1 K 106/15.KS -, juris;… ferner allgemein zu Ermessensentscheidungen, BVerwG, Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, juris Rn. 24;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 113 Rn. 34, § 114 Rn. 5; jeweils m.w.N.) kein Ermessensdefizit und keine Ermessensfehleinschätzung, da die Beklagte ihre Ermessenserwägungen nach Maßgabe des § 114 Satz 2 VwGO ordnungsgemäß ergänzt hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 13 B 1256/22
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2025 - 13 S 1456/24
Zulassung eines Beistands
- VG Trier, 25.02.2025 - 9 K 4557/24
Keine Gesichtsverschleierung beim Autofahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 13 B 1285/22
- VG Freiburg, 04.08.2021 - 6 K 1615/20
Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung, in einer Einbahnstraße, die in …
- VG Karlsruhe, 15.04.2026 - 6 K 2934/23
Beteiligungsfähigkeit; Innenrechtsverhältnis; Vereinigung; Studierendenschaft; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 E 874/20
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Rechtsprechung
| LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1
Unterlassungsanspruch wegen unaufgeforderter Übersendung von Werbe-E-mails - online-und-recht.de
Vertragsstrafe von 350,- EUR angemessen, um Wiederholungsgefahr bei unerlaubter Werbe-E-Mail auszuschließen
- kanzlei.biz
Bei Spam reicht eine Unterlassungserklärung mit einem geringen Vertragsstrafeversprechen
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei E-Mail-Spam Vertragsstrafe von 350,- EUR ausreichend, um Wiederholungsgefahr auszuschließen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsansprüchen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entfallen einer Wiederholungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch trotz stattgefundener Beeinträchtigung im Falle der Übersendung von werbenden E-Mails an eine gewerbliche E-Mail-Adresse
Verfahrensgang
- AG Blomberg, 11.02.2016 - 4 C 64/15
- LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16
Papierfundstellen
- MMR 2017, 277
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16
Rn. 8 Hat allerdings - wie hier - eine Beeinträchtigung bereits stattgefunden, begründet diese für gleichartige Verletzungshandlungen eine Wiederholungsgefahr im Sinne einer widerlegbaren Vermutung (…vergleiche Palandt/Bassenge, § 1004 Rn. 32 m. w. N.; BGH, MDR 2000, 1233). - OLG Hamm, 09.12.2014 - 9 U 73/14
Widerlegung der Wiederholungsgefahr bei unerwünschter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Detmold, 12.09.2016 - 10 S 30/16
Rn. 14 Im Weiteren werden beide Parteien - auch unter Berücksichtigung der Streitwertbeschwerde der Beklagten - darauf hingewiesen, dass der vom Amtsgericht angesetzte Streitwert von 1.000 EUR vorliegend gerechtfertigt sein dürfte (vergleiche insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014 - 9 U 73/14, juris).
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