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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.02.2023

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18620
BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22 (https://dejure.org/2023,18620)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2023 - 101 AR 141/22 (https://dejure.org/2023,18620)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2023 - 101 AR 141/22 (https://dejure.org/2023,18620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag, Bindungswirkung, Verfahren, Verweisung, Schriftsatz, Klage, Verweisungsbeschluss, Stellungnahme, Stilllegung, Verweisung des Rechtsstreits, Gelegenheit zur Stellungnahme

  • BAYERN | RECHT

    Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag, Bindungswirkung, Verfahren, Verweisung, Schriftsatz, Klage, Verweisungsbeschluss, Stellungnahme, Stilllegung, Verweisung des Rechtsstreits, Gelegenheit zur Stellungnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4
    Bindungswirkung einer Verweisung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 7 ff.; EuGVVO 1215/2012 Art. 26; EUGVVO 44/2001 Art. 24; LugÜ II Art. 24; ZPO § 32; ZPO § 36; ZPO § 39; ZPO § 276; ZPO § 281
    Zuständigkeit --> Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung einer Verweisung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9;… Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.];… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9 m. w. N.).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).

    Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 u. 15;… NJW-RR 2011, 1364 Rn. 12).

  • BayObLG, 09.02.2022 - 101 AR 173/21

    Unanfechtbare und bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen - Örtliche …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Rn. 2 Mit Verfügung vom 21. Juni 2022 ordnete das Landgericht Ingolstadt die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an und wies unter Berufung auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. Februar 2022, 101 AR 173/21, auf Bedenken gegen seine örtliche Zuständigkeit hin.

    Rn. 28 (4) Dass das verweisende Gericht, das seine örtliche Zuständigkeit zu Recht verneint hat, weil der Erwerbsort des Fahrzeugs nicht in seinem Bezirk lag (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2022, 101 AR 173/21, juris Rn. 22), Art. 26 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO nicht in dem Blick genommen hat, begründet jedoch nicht den Vorwurf der Willkür.

    Zwar wird am Ende der vom Landgericht Ingolstadt zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. Februar 2022 (101 AR 173/21, juris Rn. 28) Art. 26 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO erwähnt, die Anwendung der Norm jedoch nicht näher begründet.

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Rn. 22 Dieses Verständnis entspricht sowohl der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (…EuGH, Urt. v. 11. April 2019, C-464/18 - Ryanair, IPRax 2020, 560 Rn. 25 ff.) als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 17. März 2015, VI ZR 11/14, NJW-RR 2015, 941 Rn. 20 - zu Art. 24 LugÜ II) und des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH, Beschluss vom 4. April 2006, 1 Ob 73/06a, juris [Leitsatz], abrufbar über www.ris.bka.gv.at).

    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit Art. 24 LugÜ II für anwendbar gehalten, obwohl der Erfolgsort in Deutschland lag (NJW-RR 2015, 941 [juris Rn. 15 und 20]), und der Oberste Gerichtshof hat ausgeführt, dass Art. 24 Brüssel-I-VO lediglich die Zuständigkeit bzw. Unzuständigkeit eines bestimmten Gerichts eines Mitgliedsstaats im Auge habe und nicht etwa auf die Unzuständigkeit sämtlicher Gerichte dieses Mitgliedstaats abstelle (Beschluss vom 4. April 2006, 1 Ob 73/06a, abrufbar über www.ris.bka.gv.at).

  • BGH, 19.05.2015 - XI ZR 27/14

    Rüge internationaler Zuständigkeit bereits in Klageerwiderung erforderlich

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Dies sei regelmäßig mit Einreichung der Klageerwiderung der Fall (vgl. BGH NJW 2015, 2667).

    Ist - wie hier - das schriftliche Vorverfahren gemäß § 276 Abs. 1 ZPO angeordnet worden, stellt die schriftliche Klageerwiderung eine Einlassung im Sinne des Art. 26 Brüssel-Ia-VO dar; erfolgt diese rügelos, so führt bereits dies zur stillschweigenden Prorogation (vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 2015, XI ZR 27/14, NJW 2015, 2667 Rn. 17 - zu Art. 24 Brüssel-IVO; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 10. Juni 2020, 3 W 6/18, juris Rn. 59;… Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, Brüssel Ia-VO Art. 26 Rn. 7 f.;… E. Peiffer/M. Peiffer in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 65. EL Stand: Mai 2022, VO [EG] 1215/2012 Art. 26 Rn. 31;… Staudinger in Rauscher, Europäisches Zivilprozess und Kollisionsrecht, Art. 26 Brüssel-Ia-VO Rn. 49; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 43 - zu Art. 24 Satz 1 LugÜ jeweils m. w. N.;… auf ein "Verhandeln" abstellend dagegen: Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 39 Rn. 15).

  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt mithin das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12;… Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 5;… Beschluss vom 10. Dezember 1987, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338 [juris Rn. 6];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9;… Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.];… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Als willkürlich zu werten ist insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 24).

    Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 u. 15; NJW-RR 2011, 1364 Rn. 12).

  • BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Im Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 ZPO ist jedoch anerkannt, dass das Gericht dem Beklagten nicht stets die Möglichkeit einräumen muss, die Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache zu begründen, wenn der Kläger schon vor der mündlichen Verhandlung die Verweisung an das zuständige Gericht beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013, X ARZ 425/13, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Rn. 32 bb) Der Verweisungsbeschluss beruht auch nicht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, NJW-RR 2023, 68 Rn. 17 [juris Rn. 18]).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Die nach Aktenlage naheliegende Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 1 b) BrüsselIa-VO eines an einem anderen Ort in Spanien, nämlich in Barcelona befindlichen Gerichts, in dessen Bezirk der Ankunftsort des Flugs lag (vgl. EuGH, Urt. v. 9. Juli 2009, C- 204/08 - Rehder, juris Rn. 43), hat der Gerichtshof der Europäischen Union zwar angesprochen, aber betont, dass die Klage bei diesem - anderen - Gericht des Mitgliedsstaats nicht erhoben worden sei.
  • OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18

    Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22
    Ist - wie hier - das schriftliche Vorverfahren gemäß § 276 Abs. 1 ZPO angeordnet worden, stellt die schriftliche Klageerwiderung eine Einlassung im Sinne des Art. 26 Brüssel-Ia-VO dar; erfolgt diese rügelos, so führt bereits dies zur stillschweigenden Prorogation (…vgl. BGH, Urt. v. 19. Mai 2015, XI ZR 27/14, NJW 2015, 2667 Rn. 17 - zu Art. 24 Brüssel-IVO; OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. Juni 2020, 3 W 6/18, juris Rn. 59;… Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, Brüssel Ia-VO Art. 26 Rn. 7 f.;… E. Peiffer/M. Peiffer in Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 65. EL Stand: Mai 2022, VO [EG] 1215/2012 Art. 26 Rn. 31;… Staudinger in Rauscher, Europäisches Zivilprozess und Kollisionsrecht, Art. 26 Brüssel-Ia-VO Rn. 49; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 43 - zu Art. 24 Satz 1 LugÜ jeweils m. w. N.;… auf ein "Verhandeln" abstellend dagegen: Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 39 Rn. 15).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei …

  • EuGH, 11.04.2019 - C-464/18

    Ryanair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

  • BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22

    Bindender Verweisungsbeschluss

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20

    Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit

  • BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit

    Rn. 39 Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23

    Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes

    Denn auch bei Anwendung der Brüssel Ia-VO wäre die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - unabhängig vom Anwendungsbereich der Art. 7 Nr. 2, Art. 11 und 12 Brüssel Ia-VO - jedenfalls aufgrund rügeloser Einlassung der Erstbeklagten (Art. 26 Abs. 1 Brüssel Ia-VO) begründet worden (zu den Voraussetzungen der rügelosen Einlassung nach Art. 26 Abs. 1 Brüssel Ia-VO vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - XI ZR 27/14, juris; BayObLG, Beschluss vom 06.02.2023 - 101 AR 141/22, Rn. 18 ff., juris).
  • OLG Dresden, 29.11.2024 - 22 U 516/24
    Diese Ausnahme übersieht die Klägerin, soweit sie auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 06.02.2023, Az.: 101 AR 141/22 - juris) verweist.

    Dies gilt hier umso mehr, als der Beklagte - anders als im Fall des OLG Frankfurt (Urteil vom 20.05.2005, Az.: 4 U 233/04), in dem die örtliche Zuständigkeit lediglich pauschal gerügt wurde, sowie im Fall des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 06.02.2023, a.a.O.), in dem der Beklagte sich zur örtliche Zuständigkeit gar nicht geäußert hatte - schon in der Klageerwiderung ausdrücklich auf Art. 7 Nr. 1 EuGVVO Bezug genommen hat und hieraus die Zuständigkeit ableitet.

  • BayObLG, 15.05.2024 - 101 AR 9/24

    Maßgeblichkeit des LugÜ für Gerichtsstandsbestimmung trotz einer "Direktion für …

    Nach dieser Bestimmung, die auch die örtliche Zuständigkeit regelt (BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 19 ff.;… Gaier in BeckOK ZPO, Brüssel-Ia-VO Art. 26 Rn. 17), wird das Gericht eines Mitgliedstaats, wenn es nicht bereits nach anderen Vorschriften der Verordnung zuständig ist, zuständig, wenn sich der Beklagte vor ihm auf das Verfahren einlässt.

    Ist - wie in der vorliegenden Streitsache - das schriftliche Vorverfahren gemäß § 276 Abs. 1 ZPO angeordnet worden, stellt die schriftliche Klageerwiderung eine Einlassung im Sinne des Art. 26 Brüssel-Ia-VO dar; erfolgt diese rügelos, so führt dies zur stillschweigenden Prorogation (BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 25).

  • BayObLG, 07.06.2023 - 102 AR 119/23

    Zuständigkeitsbestimmung unter Anwendung von Brüssel-I-a-VO

    Dieser Subsidiaritätsvorbehalt steht der Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts München I durch rügeloses Einlassen nicht entgegen, auch wenn die internationale und örtliche Zuständigkeit eines anderen deutschen Gerichts nach Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 Brüssel-Ia-VO gegeben ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 20 ff.;… Beschluss vom 15. September 2020, 101 AR 101/20, juris Rn. 41).

    Ist, wie hier, das schriftliche Vorverfahren angeordnet worden, stellt die schriftliche Klageerwiderung eine Einlassung i. S. d. Art. 26 Brüssel-Ia-VO dar (BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 25).

  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge …

    Rn. 21 Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11;… Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18; Beschluss vom 18. April 2002, 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Gerichtsstandsbestimmung - schwerwiegender Mangel des Verweisungsbeschlusses

    Rn. 31 Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18;… Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

    Rn. 24 Da die Klage keine Rechtsstreitigkeit betrifft, für die nach Art. 22 LugÜ II eine ausschließliche Zuständigkeit besteht, wird nach Art. 24 LugÜ II das konkret angerufene Gericht des Mitgliedstaats durch rügelose Einlassung der beklagten Partei international und örtlich zuständig, sofern seine Zuständigkeit nicht bereits nach anderen Normen gegeben ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 6. Februar 2023, 101 AR 141/22 - zu Art. 26 Brüssel-Ia-VO, juris Rn. 22 ff.).
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