Rechtsprechung
| BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25 e |
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- BAYERN | RECHT
ZPO § 36 Abs. 1, § 240 S. 1, § 249 Abs. 2, § 281, § 690 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 3 Abs. 1
Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Örtliche Zuständigkeit, Örtliche Unzuständigkeit, Amtsgerichte, Allgemeiner Gerichtsstand, Verfahrensunterbrechung, Beschlüsse des Amtsgerichts, Mahnbescheidsantrag, Gerichtsstand des Erfüllungsorts, sachliche ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Mahnbescheidsantrags
Verfahrensgang
- AG Erding - 111 C 13669/24
- AG München - 132 C 2220/25
- BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Papierfundstellen
- NZI 2025, 483
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 25.10.2024 - 102 AR 120/24
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verweisungsbeschluß, Gerichtsstandklauseln, …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 14;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20).Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 18 m. w. N.).
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 19 m. w. N.).
Rn. 19 Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21; jeweils m. w. N.).
- BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Unterbrechung des Zivilprozesses wegen förmlicher Insolvenz des Beklagten; …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass auch Handlungen des Gerichts, die während der Unterbrechung nach außen vorgenommen werden, grundsätzlich unwirksam sind (BGH, Beschluss vom 19. März 2024, X ARZ 119/23, NJW-RR 2024, 737 Rn. 24;… Beschluss vom 11. Januar 2023, XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11).Erlaubt sind dem Gericht während der Unterbrechung nur Nebenentscheidungen wie etwa die Kostenentscheidung oder die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag sowie vorbereitende Entscheidungen in einem gesonderten Verfahren nach § 36 Abs. 1 ZPO; zu diesen Ausnahmen gehört die zur Beendigung der Anhängigkeit der Sache bei dem entscheidenden Gericht insgesamt führende Zuständigkeitsverneinung jedoch nicht (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 25 f. m. w. N.).
Rn. 14 bb) Ein dennoch (hier: in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung) ergangener zuständigkeitsverneinender Beschluss ist jedoch - wenn die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO wie hier (s. oben zu Buchst. a]) erfüllt sind - als rechtskräftige Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 27 und 30).
Gerichtliche Entscheidungen, die trotz Unterbrechung oder Aussetzung ergehen, sind nämlich nicht nichtig, sondern lediglich mit den gegebenen Rechtsbehelfen anfechtbar (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 28 m. w. N.).
Für einen Verweisungsbeschluss, der grundsätzlich nicht der Anfechtung unterliegt, ergibt sich daraus, dass er zu einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO führen kann, weil dies die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit ist, einander widersprechende Entscheidungen über die Zuständigkeit zu überprüfen, was auch der Zwecksetzung dieses Verfahrens, Zuständigkeitskonflikte auf möglichst schnelle und zweckmäßige Weise zu lösen, entspricht (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 29).
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Rn. 19 Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21; jeweils m. w. N.).
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufgedrängt hat, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17 m. w. N.).
- BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufgedrängt hat, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17 m. w. N.).Auch unter Einbeziehung der Verfügung fehlt jedoch jedwede - für einen Verweisungsbeschluss nach § 281 Abs. 1 ZPO notwendige (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 28; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28) - Auseinandersetzung mit der Frage der eigenen (Un-)Zuständigkeit.
Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35; Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35; Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17).
- BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Auch unter Einbeziehung der Verfügung fehlt jedoch jedwede - für einen Verweisungsbeschluss nach § 281 Abs. 1 ZPO notwendige (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 28;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28) - Auseinandersetzung mit der Frage der eigenen (Un-)Zuständigkeit.Das Wahlrecht des § 35 ZPO übt die klagende Partei im Fall eines dem streitigen Verfahren vorangehenden Mahnverfahrens nämlich bereits dadurch aus, dass sie im Mahnbescheidsantrag gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Wohnsitzgericht als das für das Streitverfahren zuständige Gericht bezeichnet; mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids ist die getroffene Wahl für die Klägerin verbindlich und - vorbehaltlich eines hier nicht gegebenen übereinstimmenden abweichenden Verlangens beider Parteien nach § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO - unwiderruflich (…BGH NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 34 m. w. N.).
Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17).
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Wie der Bundesgerichtshof bereits vor über 30 Jahren entschieden habe (Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273), sei das Wahlrecht bereits durch Angabe des Abgabegerichts im Mahnbescheidsantrag ausgeübt und die Wahl mit der Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids verbindlich und unwiderruflich geworden.Das Wahlrecht des § 35 ZPO übt die klagende Partei im Fall eines dem streitigen Verfahren vorangehenden Mahnverfahrens nämlich bereits dadurch aus, dass sie im Mahnbescheidsantrag gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Wohnsitzgericht als das für das Streitverfahren zuständige Gericht bezeichnet; mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids ist die getroffene Wahl für die Klägerin verbindlich und - vorbehaltlich eines hier nicht gegebenen übereinstimmenden abweichenden Verlangens beider Parteien nach § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO - unwiderruflich (BGH NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 34 m. w. N.).
- BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 14;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20).Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 19 m. w. N.).
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22
Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichts; Gerichtsstand des Erfüllungsortes …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 14; Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20).Unschädlich ist, dass das Amtsgericht München den Parteien vorab kein rechtliches Gehör gewährt hat, da es seine Entscheidung den Parteien zumindest nachträglich bekannt gegeben hat (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20 m. w. N.).
- BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21). - OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18
Wahlrecht von Käger im Falle subjektiver Klageerweiterung
Auszug aus BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17). - BayObLG, 09.01.2023 - 102 AR 150/22
Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnverfahren
- BGH, 11.01.2023 - XII ZB 538/21
Familiensache Trennungsunterhalt: Anfechtbarkeit der während einer Aussetzung der …
- BayObLG, 25.06.2024 - 101 AR 68/24
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Energiewirtschaftssache
- BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 86/20
Verfahrensunterbrechung aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- BayObLG, 13.03.2026 - 102 AR 23/26
Örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluss, Erfüllungsort, …
Im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist daher grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache in dem zuerst ergangenen Verweisungsbeschluss verwiesen worden ist (st. Rspr., vgl. z. B. BayObLG…, Beschluss vom 6. Juni 2025, 101 AR 18/25 e, juris Rn. 20; Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, NZI 2025, 483 Rn. 17;… Beschluss vom 31. August 2023, 102 AR 167/23, juris Rn. 19;… Beschluss vom 29. November 2022, 101 AR 75/22, NZM 2023, 326 Rn. 13).Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BayObLG…, Beschluss vom 6. Juni 2025, 101 AR 18/25 e, juris Rn. 20; NZI 2025, 483 Rn. 17;… Beschluss vom 31. August 2023, 102 AR 167/23, juris Rn. 20 m. w. N.;… NZM 2023, 326 Rn. 13).
Rn. 22 Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG NZI 2025, 483 Rn. 19;… Beschl. v. 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, NZI 2025, 483 Rn. 19;… Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11; BayObLG NZI 2025, 483 Rn. 19;… Beschl. v. 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21 m. w. N.).
Ein Verweisungsbeschluss kann u. a. als willkürlich anzusehen sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (BayObLG NZI 2025, 483 Rn. 19;… Beschluss vom 10. März 2025, 101 AR 5/25 e, juris Rn. 25;… Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
Aus dem Verweisungsbeschluss geht jedoch in keiner Weise hervor, ob das Amtsgericht München etwa § 29 ZPO übersehen, ob es - unzutreffend - den Gerichtsstand nach §§ 12, 17 ZPO für einen ausschließlichen gehalten oder ob es die örtliche Unzuständigkeit daraus abgeleitet hat, dass der Kläger ein vermeintlich noch bestehendes Wahlrecht nach § 35 ZPO bindend zugunsten des Amtsgerichts Mitte ausgeübt hätte (vgl. dazu z. B. auch BayObLG NZI 2025, 483 Rn. 21).
- BayObLG, 21.05.2026 - 102 AR 81/26
Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikt, Verweisungsbeschluss, …
Im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist daher grundsätzlich das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache in dem zuerst ergangenen Verweisungsbeschluss verwiesen worden ist (st. Rspr., vgl. z. B. BayObLG…, Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 24;… Beschluss vom 6. Juni 2025, 101 AR 18/25 e, juris Rn. 20; Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, NZI 2025, 483 Rn. 17;… Beschluss vom 31. August 2023, 102 AR 167/23, juris Rn. 19;… Beschluss vom 29. November 2022, 101 AR 75/22, NZM 2023, 326 Rn. 13).Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BayObLG…, Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 24;… Beschluss vom 6. Juni 2025, 101 AR 18/25 e, juris Rn. 20; NZI 2025, 483 Rn. 17;… Beschluss vom 31. August 2023, 102 AR 167/23, juris Rn. 20 m. w. N.;… NZM 2023, 326 Rn. 13).
Rn. 18 Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9;… BayObLG Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 25; NZI 2025, 483 Rn. 19;… Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 13. März 2026, 102 AR 23/26 e, juris Rn. 25; NZI 2025, 483 Rn. 19;… Beschluss vom 25. Oktober 2024, 102 AR 120/24 e, juris Rn. 21).
- BayObLG, 30.07.2026 - 102 AR 97/26
Zuständigkeitsstreit, Verweisung, Insolvenzverfahren, Unterbevollmächtigung, …
Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass auch Handlungen des Gerichts, die während der Unterbrechung nach außen vorgenommen werden, grundsätzlich unwirksam sind (BGH…, Beschluss vom 19. März 2024, X ARZ 119/23, NJW-RR 2024, 737 Rn. 24;… Beschluss vom 11. Januar 2023, XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, NZI 2025, 483 Rn. 13).Erlaubt sind dem Gericht während der Unterbrechung nur Nebenentscheidungen wie etwa die Kostenentscheidung oder die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag sowie vorbereitende Entscheidungen in einem gesonderten Verfahren nach § 36 Abs. 1 ZPO; zu diesen Ausnahmen gehört die zur Beendigung der Anhängigkeit der Sache bei dem entscheidenden Gericht insgesamt führende Zuständigkeitsverneinung jedoch nicht (…BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 25 f. m. w. N.; BayObLG NZI 2025, 483 Rn. 13).
Soweit der (damals einzige) Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Beschluss vom 15. September 2020 (…1 AR 86/20, ZRI 2020, 621 [juris Rn. 10 und 12]) infolge der Verfahrensunterbrechung die Wirkungslosigkeit des zuständigkeitsverneinenden Beschlusses angenommen hat, hat der Senat daran bereits mit Beschluss vom 2. April 2025 (NZI 2025, 483 Rn. 14) nicht mehr festgehalten.
- BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 15. Mai 2025, 102 AR 46/25 e, juris Rn. 19; Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, juris Rn. 20). - OLG Oldenburg, 30.06.2025 - 11 UF 72/25
Zuständigkeitsbestimmung; Gerichtsstandbestimmung; Nächsthöheres Gericht; …
Das Amtsgericht - Familiengericht - verschließt sich indes nach wie vor der Erkenntnis, dass es für die Bestimmung des Leistungsorts vorliegend in Anwendung der gemäß der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur geltenden Grundsätze nicht auf den heutigen gewöhnlichen Aufenthalt der Antragsgegnerin, sondern allein darauf ankommt, dass sie diesen zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses in Ort1, also im Bezirk des für zuständig erklärten Amtsgericht hatte (…siehe zu der insoweit ganz herrschenden Meinung zu § 29 ZPO z. B. Weidenkaff in Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 488 Rn. 9;… Binder in beck-online OGK, BGB § 488 Rn. 346 ff.;… Berger in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2023, § 488 Rn. 43;… Rohe in BeckOK BGB, 23. Ed., Stand 1. August 2023, § 488 Rn. 34; vgl. hierzu ausführlich auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 1. September 2023 - 102 AR 130/23 e -, NZI 2025, 483-485 [BayObLG 02.04.2025 - 102 AR 17/25 e], Rn. 4, zitiert nach juris). - BayObLG, 15.05.2025 - 102 AR 46/25
Zuständigkeitsbestimmung durch das Bayerische Oberste Landesgericht
Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BayObLG, Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, juris Rn. 20).
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