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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22189
BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23 (https://dejure.org/2023,22189)
BayObLG, Entscheidung vom 30.08.2023 - 102 AR 33/23 (https://dejure.org/2023,22189)
BayObLG, Entscheidung vom 30. August 2023 - 102 AR 33/23 (https://dejure.org/2023,22189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 12, § 17, § 29, § 35, § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 39, § 260, § 261 Abs. 3 Nr. 2, § 264 Nr. 2, § 281, § 506 Abs. 2, § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1, § 696 Abs. 1 S. 1; VVG § 215
    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich zuständigen Gerichts im Mahnbescheidsantrag bei Klageerweiterung in der Anspruchsbegründung

  • IWW

    § 264 ZPO
    Gerichtliches Mahnverfahren

  • RA Kotz

    Gerichtsangabe Mahnbescheid: Zuständigkeit bei Klageerweiterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen der Gerichtsstandswahl im Mahnbescheidsverfahren; Erstreckung der Gerichtsstandswahl auf eine anlässlich der Überleitung in das streitige Verfahren erfolgte Klageerweiterung; Bindungswirkung einer Verweisung an ein anderes als das im Mahnbescheid gewählte ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Klageerweiterung: Zuständiges Gericht bleibt zuständig!

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 11;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20).

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).

    Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Rn. 19 Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Rn. 20 Ein Verweisungsbeschluss kann unter anderem als willkürlich anzusehen sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17 m. w. N.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. November 2018, 11 SV 109/18, juris Rn. 18 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 8. Januar 2009, 8 AR 32/08, NJW-RR 2009, 482 [juris Rn. 10];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 281 Rn. 10 und 17).

    Die behauptete und für einen Verweisungsbeschluss nach § 281 Abs. 1 ZPO notwendige (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28) eigene örtliche Unzuständigkeit wird jedoch mit keinem Wort begründet.

    Auf § 35 ZPO geht das Amtsgericht weder ausdrücklich noch konkludent ein, obwohl die Beklagte schon im Schriftsatz vom 9. Dezember 2019 ausführlich und unter Zitat von Literaturstellen zur Ausübung des Wahlrechts durch den Kläger und zu der sich daraus ergebenden Bindungswirkung mit Zustellung des Mahnbescheids an die Beklagte ausgeführt hat (vgl. zur grundsätzlichen Notwendigkeit von Ausführungen zu § 35 ZPO BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28;… Beschluss vom 18. Januar 2002, 1Z AR 3/02, juris Rn. 10; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Februar 2012, I-32 SA 3/12, juris Rn. 17).

    Ausgeübt wird die Wahl durch Bezeichnung des gewählten Gerichts in der Klageschrift und Einreichung bei diesem (…Toussaint in BeckOK ZPO, 49. Ed. Stand 1. Juli 2023, § 35 Rn. 5;… Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 35 Rn. 2) bzw. im Fall eines Mahnverfahrens durch die in den Mahnantrag aufzunehmende Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 44;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).

    Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids an die Beklagte am 10. August 2019 wurde diese Wahl verbindlich und unwiderruflich (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).

    Ein tatsächlich bestehendes Wahlrecht ist zu diesem Zeitpunkt - vorbehaltlich eines, hier nicht vorliegenden, abweichenden Antrags der Parteien - bereits ausgeübt und erloschen und kann nicht mehr durch Abgabe- oder Verweisungsantrag ausgeübt werden (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt zwar auch dann in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Ändert sich später die sachliche Zuständigkeit durch eine Erweiterung der Klage, wird die einmal begründete örtliche Zuständigkeit hierdurch nicht berührt (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 47; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 17. Januar 2012, 2 AR 27/11, juris Rn. 5 f.;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 35 Rn. 26).

    Rn. 33 (1) Im Fall einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO ist die örtliche Zuständigkeit für jeden der Streitgegenstände gesondert zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 21;… Beschluss vom 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 44;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 29 Rn. 22).

    Auch das Wahlrecht bezüglich erst nachträglich gerichtlich geltend gemachter, vom Mahnbescheidsantrag nicht umfasster Streitgegenstände wird nicht bereits durch die Zustellung des Mahnbescheids verbraucht (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 50;… Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, juris Rn. 35; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 15).

  • BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22

    Bindender Verweisungsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (…BayObLG, Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).

    Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… BayObLG, Beschl. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Rn. 19 Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2011, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17; Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

  • BayObLG, 09.01.2023 - 102 AR 150/22

    Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Ausgeübt wird die Wahl durch Bezeichnung des gewählten Gerichts in der Klageschrift und Einreichung bei diesem (…Toussaint in BeckOK ZPO, 49. Ed. Stand 1. Juli 2023, § 35 Rn. 5;… Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 35 Rn. 2) bzw. im Fall eines Mahnverfahrens durch die in den Mahnantrag aufzunehmende Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 44; Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).

    Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids an die Beklagte am 10. August 2019 wurde diese Wahl verbindlich und unwiderruflich (BGH…, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45; Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).

    Ein tatsächlich bestehendes Wahlrecht ist zu diesem Zeitpunkt - vorbehaltlich eines, hier nicht vorliegenden, abweichenden Antrags der Parteien - bereits ausgeübt und erloschen und kann nicht mehr durch Abgabe- oder Verweisungsantrag ausgeübt werden (BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45; Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt zwar auch dann in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46; Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Solche liegen etwa vor, wenn sich eine Befassung mit dem Gerichtsstand nach den Umständen, insbesondere dem Parteivortrag dazu, derart aufdrängt, dass die getroffene Verweisungsentscheidung als nicht auf der Grundlage von § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 und 15; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 11;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, NJW-RR 2022, 1605 Rn. 20).

    Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15;… BayObLG, Beschl. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

  • BayObLG, 26.05.2023 - 101 AR 157/22

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere in …

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Die Norm erstreckt sich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss, der Durchführung oder der Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags, auch soweit es um gesetzliche Schuldverhältnisse, wie deliktische oder bereicherungsrechtliche Ansprüche geht, sofern diese im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag stehen (…BGH, Urt. v. 8. März 2017, IV ZR 435/15, BGHZ 214, 160 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, 101 AR 157/22, juris Rn. 57;… Beschluss vom 20. Juli 2022, 102 AR 56/22, juris Rn. 36;… Staudinger/Ruks in BeckOK VVG, 19. Ed. Stand 1. Mai 2023, § 215 Rn. 27).

    Allerdings ergibt sich aus § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG ein besonderer, aber gerade kein ausschließlicher Gerichtsstand, wie aus dem Wort "auch" in Satz 1 und aus § 215 Abs. 1 Satz 2 VVG folgt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, 101 AR 157/22, juris Rn. 56).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage; …

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Dementsprechend ist im Anwendungsbereich des § 264 ZPO die örtliche Zuständigkeit auch nicht neu zu prüfen, sondern bleibt nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO erhalten (BGH, Urt. v. 26. April 2001, IX ZR 53/00, NJW 2001, 2477 juris Rn. 11 f. zu § 264 Nr. 3 ZPO;… Greger in Zöller, ZPO, § 264 Rn. 4;… Bacher in BeckOK ZPO, § 261 Rn. 21;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 261 Rn. 43 [zu § 264 Nr. 3 ZPO];… a. A. Anders in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl. 2023, § 261 Rn. 24; offengelassen von OLG Schleswig…, Beschluss vom 28. Mai 2021, 2 AR 17/21, BeckRS 2021, 23979 Rn. 28).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids an die Beklagte am 10. August 2019 wurde diese Wahl verbindlich und unwiderruflich (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 45;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Eine Verweisung ist ihm danach jedoch nur im Fall seiner Unzuständigkeit eröffnet; ist es zumindest auch für die Entscheidung zuständig, scheidet eine Verweisung aus (BGH, Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 10]).
  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23
    Rn. 33 (1) Im Fall einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO ist die örtliche Zuständigkeit für jeden der Streitgegenstände gesondert zu prüfen (BayObLG…, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2021, 101 AR 64/21, juris Rn. 44;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 29 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 15 AR 6/06

    Angabe eines sachlich unzuständigen Gerichts im Mahnantrag

  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20

    Umfang der Bindungswirkung des § 35 ZPO bei nachträglicher objektiver …

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2012 - 2 AR 27/11

    Gerichtszuständigkeit: Wahl des örtlich und sachlich zuständigen Gerichts durch …

  • BGH, 08.03.2017 - IV ZR 435/15

    Versicherungsvertrag: Anwendbarkeit der neuen Gerichtsstandsregelung auf …

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

  • BayObLG, 20.07.2022 - 102 AR 56/22

    Funktionale Zuständigkeit, Versicherungssenat, Ausgleich wegen …

  • OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 …

  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines …

  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht

  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22

    Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichts; Gerichtsstand des Erfüllungsortes …

  • OLG Frankfurt, 28.11.2018 - 11 SV 109/18

    Willkür des Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung der eigenen …

  • BayObLG, 18.01.2002 - 1Z AR 3/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Übergang ins Streitverfahren bei …

  • OLG Braunschweig, 28.10.2003 - 1 W 67/03

    Abgabebeschluss; abgebendes Gericht; Amtsgericht; anderer OLG-Bezirk; …

  • BayObLG, 24.11.2025 - 102 AR 124/25

    Verweisungsbeschluß, Gerichtsstandsvereinbarung, Bayerisches Oberstes …

    Die (wie hier) jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 20;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 11).

    Das Landgericht Cottbus hat diese Zuweisung in örtlicher Hinsicht nicht als bindend hingenommen, was den Zuständigkeitskonflikt zwischen ihm und dem Amtsgericht München beendet hätte (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 21; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 29. Oktober 2013, 1 W 42/13, juris Rn. 7;… Beschluss vom 28. Oktober 2003, 1 W 67/03, juris Rn. 8), sondern sich seinerseits für örtlich unzuständig erklärt und die Sache an das Landgericht München I weiterverwiesen.

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 23;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 16;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 17).

    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.;… BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 23;… Beschl. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17).

    Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 24;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG, Beschl. v. 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 25;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

  • BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Örtliche Zuständigkeit, …

    Auch unter Einbeziehung der Verfügung fehlt jedoch jedwede - für einen Verweisungsbeschluss nach § 281 Abs. 1 ZPO notwendige (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 28;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 28) - Auseinandersetzung mit der Frage der eigenen (Un-)Zuständigkeit.

    Das Wahlrecht des § 35 ZPO übt die klagende Partei im Fall eines dem streitigen Verfahren vorangehenden Mahnverfahrens nämlich bereits dadurch aus, dass sie im Mahnbescheidsantrag gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Wohnsitzgericht als das für das Streitverfahren zuständige Gericht bezeichnet; mit Zustellung des entsprechend ausgefertigten Mahnbescheids ist die getroffene Wahl für die Klägerin verbindlich und - vorbehaltlich eines hier nicht gegebenen übereinstimmenden abweichenden Verlangens beider Parteien nach § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO - unwiderruflich (…BGH NJW 1993, 1273 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 34 m. w. N.).

    Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn erst nach dem gemäß § 690 Abs. 1 Nr. 5, § 692 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt ein Wahlrecht entstanden ist (BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17) oder wenn zwar bereits ein Wahlrecht bestand, die Klagepartei von den das Wahlrecht begründenden Tatsachen zum maßgeblichen Zeitpunkt aber nicht vorwerfbar, d. h. nicht auf mangelhafter Prozessvorbereitung beruhend, keine Kenntnis hatte (BayObLG, Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 35;… Beschl. v. 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 46;… Beschluss vom 9. Januar 2023, 102 AR 150/22, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 8. August 2018, 8 SA 27/18, juris Rn. 17).

  • BayObLG, 21.05.2026 - 102 AR 81/26

    Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikt, Verweisungsbeschluss, …

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (…BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 24. November 2025, 102 AR 124/25 e, juris Rn. 35; Beschluss vom 30. August 2023, 102 AR 33/23, juris Rn. 25;… Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 17;… Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).
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