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   BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R   

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BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R (https://dejure.org/2006,552)
BSG, Entscheidung vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R (https://dejure.org/2006,552)
BSG, Entscheidung vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/06 R (https://dejure.org/2006,552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch bei Abgabe einer Erklärung nach § 428 SGB III - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von Beiträgen der Kfz-Haftpflichtversicherung - Unterkunft und Heizung - ...

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Einkommensberücksichtigung; Absetzung von Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II; Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft; Anwendbark ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) eines über 58 Jahre alten Alhi-Empfängern bei Unterzeichnung einer Erklärung nach § 428 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch ...

  • Judicialis

    SGB III F. 24.12.2003 § 190 Abs 3 S 1; ; SGB III § ... 428 Abs 1; ; SGB II § 65 Abs 4; ; SGB II § 6b; ; SGB II § 11 Abs 2 Nr 3 Halbs 1; ; SGB II § 12 Abs 3 S 1 Nr 2; ; SGB II § 20 Abs 2; ; SGB II § 20 Abs 3; ; SGB II § 41 Abs 1 S 4; ; ArbMDienstLG § 4; ; AlgIIV F. 20.10.2004 § 3 Nr 1; ; GG Art 1 Abs 1; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3; ; SGG § 70 Nr 1; ; SGG § 70 Nr 2; ; SGG § 70 Nr 3; ; SGG § 95; ; SGG § 96 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absetzung von Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (41)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 7b. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) an (ua Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R).

    Selbst wenn keine der genannten Regelungen eingreifen würde, wäre der Beklagte jedenfalls als "nichtrechtsfähige Personenvereinigung" iS des § 70 Nr. 2 SGG anzusehen (vgl schon ua Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -).

    Letzteres hat der 7b. Senat in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 hinsichtlich der Verfügungen betreffend die Regelleistung einerseits und die Unterkunfts- und Heizungskosten andererseits in Betracht gezogen (B 7b AS 8/06 R).

    Zur Prüfung der berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten ist nach Auffassung des Senats zumindest aufzuschlüsseln, welche notwendigen Ausgaben für Schuldzinsen (nicht für Tilgungsraten: vgl BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R), für Nebenkosten sowie für Heizkosten angefallen sind.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).

    Im Hinblick auf diese Vorlaufzeit war der Gesetzgeber nicht gehalten, eine zeitlich weiter reichende Übergangsregelung (hierzu BVerfGE 67, 1, 15) bis zur Zusammenführung von Alhi und Sozialhilfe zu treffen (vgl zu diesem Gesichtspunkt zuletzt BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00; hierzu Schlegel in jurisPR-SozR 19/2006 Anm 1).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    aa) Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Alhi um eine Sozialleistung handelte, die aus Steuermitteln finanziert und die nur bei Bedürftigkeit des Arbeitslosen gewährt wurde, haben beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG in stRspr entschieden, der Anspruch auf Alhi falle von vornherein nicht unter den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl nur BSGE 73, 10, 17 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; BSGE 85, 123, 130 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 11; SozR 3-4300 § 427 Nr. 2; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 434c Nr. 3).

    Außerdem wollte der Gesetzgeber die Entstehung schutzwürdigen Vertrauens auf einen Dauerzustand über den jeweiligen Bewilligungszeitraum hinaus vermeiden (BSGE 68, 42 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1; SozR 4-4300 § 434c Nr. 3 RdNr 14; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 160 RdNr 124).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Für diesen Zeitraum trifft der Bescheid vom 19. November 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Januar 2005 Regelungen zur Höhe der von den Klägern zu beanspruchenden Leistungen (zur Frage der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für den Erlass des Ausgangsbescheides siehe Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R -).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seiner Entscheidung vom heutigen Tage (B 11b AS 1/06 R) verwiesen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Der teilweise gegenteiligen Rechtsmeinung der Instanzgerichte, die - jedenfalls bei einem Streit um höhere Leistungen nach dem SGB II - von der Möglichkeit einer derartigen "Begrenzungstechnik" ausgehen, kann daher schon vom Ansatz her nicht gefolgt werden (anders allerdings LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05).

    Wenn, worauf die Argumentation der Kläger beruht, gerade wegen dieser Erklärung ein Vertrauensschutz hinsichtlich Art und/oder Höhe der bis zum 31. Dezember 2004 bezogenen Entgeltersatzleistungen beansprucht wird, würden diejenigen über 58-jährigen Arbeitslosen, die in der Vermittlung geblieben waren, gleichsam für ihre Arbeitsbereitschaft bestraft (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05, mwN).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Bei einem Streit um höhere Leistungen sind nach der Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (vgl BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 RdNr 6 mwN; SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Wenn sie Leistungen in Höhe der bisher vom Kläger zu 1) bezogenen Alhi begehren (1.071,07 Euro monatlich), so schließt die Angabe der angestrebten Leistungshöhe den Antrag ein, zumindest höhere Leistungen zu verlangen; welcher Rechtsgrund insoweit in Betracht kommt, hat ohnehin das Gericht zu entscheiden (vgl § 123 SGG; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Dies hat der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R -, wenn auch für die dortige Fallgestaltung nicht "tragend" (vgl § 170 Abs. 5 SGG), ausgeführt.
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Der Senat braucht nicht abschließend zu entscheiden, ob auf Grund der in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II getroffenen Regelung zwingend eine Verteilung der tatsächlich anfallenden Kosten auf 12 Kalendermonate bzw den Bewilligungszeitraum vorzunehmen ist (so SG Berlin, Urteil vom 23. September 2005 - S 37 AS 2225/05; SG Dresden, Beschluss vom 31. August 2005 - S 21 AS 701/05 ER, veröffentlicht in juris) oder ob die Regelung auch die einmalige Übernahme der angemessenen Kosten für die Beschaffung des Heizöls jedenfalls in den Fällen ermöglicht, in denen bisher keine Ansparungen für den Heizölkauf vorgenommen werden konnten (so insbesondere Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2003 - L 7 AS 3/05, Revision anhängig unter - B 7b AS 40/06 R) und auch keine Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Verwendung der Mittel bei voller Kostenübernahme bestehen.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Regelungen, die eine unechte Rückwirkung entfalten, sind grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (BVerfGE 97, 378, 389; 101, 239, 263; BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 - zur zeitlichen Anspruchsbegrenzung der originären Alhi).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
    Diese setzt voraus, dass eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl ua BVerfGE 43, 291, 391; 72, 175, 196; 79, 29, 45 f).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III -

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 6/90

    Keine Anhörung vor Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe bei neuem

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 3/05

    Wiederholte Verweigerung der Übernahme der Kosten für die Befüllung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2006 - L 13 AS 1420/06

    Arbeitslosengeld II - sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit von § 96 Abs

  • LSG Sachsen, 10.02.2005 - L 3 AL 265/04

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ab dem 01.01.2005 nach Inkrafttreten des Vierten

  • BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 476/02
  • SG Berlin, 23.09.2005 - S 37 AS 2225/05

    Arbeitslosengeld II - Heizungskosten - Verteilung der Heizölkostenrechnung auf

  • SG Dresden, 31.08.2005 - S 21 AS 701/05

    Gewährung von Heizkosten im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des

  • VG Düsseldorf, 26.06.1989 - 19 K 5008/88
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 26/95

    Herabbemessung des Arbeitsentgelts bei der Feststellung der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B

    Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG bei Verwaltungsakten, die das streitige

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 86/83
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Sie stellen aber keinen gesondert zu berücksichtigenden Bedarf dar, sondern wirken sich auf das Einkommen aus, wenn der Hilfebedürftige über Einkünfte verfügt (vgl BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3, jeweils RdNr 32; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 2 RdNr 30, 31; SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 RdNr 28).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

    Wollte man auf dieses Korrektiv verzichten, würde dies zu einer unzulässigen unmittelbaren Bedarfserhöhung bei der Klägerin führen, die sich sogar mittelbar als systemwidrige Bedarfserhöhung bei den Leistungen des Ehemannes nach dem SGB II auswirkt (vgl zur Problematik der Versicherungsbeiträge bei fehlendem Einkommen: BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3, jeweils RdNr 28; SozR 4-4200 § 11 Nr. 2 RdNr 31).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

    Die Vorschrift verhindert vielmehr allein die Absenkung bzw den Wegfall des Alg II nach §§ 31 ff SGB II, weil der erwerbsfähige Hilfebedürftige wegen des zulässigen Verzichts auf die Arbeitsbereitschaft ein Arbeitsangebot oder eine andere Eingliederungsmaßnahme der Beklagten nicht annehmen muss (SozR 4-4300 § 428 Nr. 3, RdNr 33; SozR 4-4200 § 11 Nr. 2, RdNr 40; BSG Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 43/06 R; BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 7b AS 4/06 R) .

    Unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 428 SGB III sowie die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16; BSGE 95, 43 = SozR 4-4300 § 428 Nr. 2) hat der 11b. Senat überzeugend die Begrenzung der Vertrauensschutzwirkung des § 65 Abs. 4 SGB II dargelegt (BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 2) .

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