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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9090
OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05 (https://dejure.org/2008,9090)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2008 - 11 N 59.05 (https://dejure.org/2008,9090)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2008 - 11 N 59.05 (https://dejure.org/2008,9090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BauGB § 29; ; BauGB § ... 30; ; BauGB § 31; ; BauGB § 32; ; BauGB § 33; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 4; ; BauGB § 36; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz; ; BauGB § 37; ; BauGB § 38; ; BauGB § 38 Abs. 1 2. Halbsatz; ; BauGB § 123 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; ; BBergG § 2 Abs. 1; ; BBergG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BBergG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; BBergG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; BBergG § 2 Abs. 4 Nr. 2; ; BBergG § 4 Abs. 3; ; BBergG § 48 Abs. 2; ; BBergG § 48 Abs. 2 Satz 1; ; BBergG § 52 Abs. 2a; ; BBergG § 55; ; BBergG § 57a; ; BBergG § 77 Abs. 1; ; BbgStrG § 9 Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Garantie der kommunalen Selbstverwaltung als zu berücksichtigendes Rechtsgut in den Vorschriften über die Beschränkung von Aufsuchung oder Gewinnung i.R.d. Bundesberggesetzes; Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit bei Zulassung eines die verfestigte eigene ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen eindeutig klargestellt hat, kann die Klägerin mit einer Klage gegen den einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan gem. § 52 Abs. 2a BBergG zulassenden Planfeststellungsbeschluss den Verstoß gegen solche materiell-rechtlichen Normen geltend machen, die zugleich ihren Interessen zu dienen bestimmt sind (dazu sowie zum Folgenden insbes. Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1/06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 11 A 1751/04 -, ZfB 2006, 32 ff.).

    Die Bergbehörde ist deshalb über § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG gehalten, die beabsichtigte Gewinnung des Bodenschatzes zu beschränken oder zu untersagen, wenn nur dadurch eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Selbstverwaltungsgarantie der betroffenen Gemeinden vermieden werden kann (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 29 f.).

    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 31; Urteil vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 -, NVwZ 2005, 813, 816).

    Der Einwand der Klägerin, dass das Verwaltungsgericht "ihre Erschließungszuständigkeit" übergangen habe, die der Gemeinde nicht nur aus Kostengründen, sondern als Planungsinstrument zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Bewahrung des Außenbereichs vor unerwünschtem Siedlungsdruck überlassen sei, berücksichtigt nicht, dass gem. § 48 Abs. 2 BBergG i.V.m. Art. 28 Abs. 2 GG nicht schon jede Einschränkung einer abstrakten Planungskompetenz, der Möglichkeit, "steuernd auf die Entwicklung des Außenbereichs Einfluss zu nehmen", sondern nur die nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten gemeindlichen Planung als unverhältnismäßige Beeinträchtigung in Betracht kommt (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff;… hier zit. nach juris, Rn. 31).

    Er "genehmigt" diesen nicht, sondern setzt lediglich einen verbindlichen Rahmen für die nachfolgenden, den konkreten Abbau zulassenden Haupt- und Sonderbetriebspläne (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff; hier zit. nach juris, Rn 25, 36).

    Da die Zulassung des Rahmenbetriebsplans - wie eingangs ausgeführt - eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum ist und das allgemeine fachplanerische Abwägungsgebot für die bergrechtliche Planfeststellung nicht gilt (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, Rn 28), kommt auch ein von der Klägerin insoweit wohl noch geltend gemachter Abwägungsmangel nicht in Betracht.

    Denn die Voraussetzungen für die Annahme einer im Rahmen eines solchen Verfahrens allein erheblichen "unverhältnismäßigen Beeinträchtigung" der Planungshoheit einer Gemeinde sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 2006 - 7 C 1.06 -, ZfB 2006, 306 ff., hier zit. nach juris, insbes.

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Die mit der Zulassung des Rahmenbetriebsplans - mit Blick auf § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG - getroffene Feststellung, dass der beabsichtigte Abbau nicht aus überwiegenden öffentlichen Interessen, d.h. also auch nicht unter Berücksichtigung des Schutzes der gemeindlichen Selbstverwaltung der Klägerin, zu beschränken oder zu untersagen ist (zu diesem Regelungsgehalt der Rahmenbetriebsplanzulassung BVerwG, Urteil v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, NVwZ 2006, 1173, 1174; vgl. auch § 57a Abs. 5 BBergG), setzt damit die Realisierung des Ausbaus der Zuwegung zwingend voraus; die entsprechenden Nebenbestimmungen sind mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses für alle Beteiligten einschließlich des Vorhabenträgers verbindlich.

    Sonstige konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Grundabtretungsverfahren im konkreten Fall keine Aussicht auf Erfolg haben könnte - was durchaus schon im Planfeststellungsverfahren in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, NVwZ 2006, 1173 ff.) -, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.

    Soweit das Gericht daneben ("Abgesehen davon ...") auch gemeint hat, dass eine Eigentumsverletzung bereits durch die Rahmenbetriebsplanzulassung ohnehin ausscheide (anders inzwischen BVerwG, Urteil v. 29. Juni 2006 - 7 C 11.05 -, a. a. O.), handelt es sich um eine weitere selbständige, die Beachtlichkeit der vorangegangenen Prüfung nicht in Frage stellende Erwägung.

  • OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06

    Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzungsantrag; Sonderbetriebsplanzulassung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Die ebenfalls mit Blick auf die Unzulässigkeit einer etwaigen Grundabtretung für die Zuwegung geäußerte Auffassung der Klägerin, dass die weite Entfernung der Zuwegung einer Einbeziehung in den Regelungsbereich des Bergrechts entgegenstehe, übersieht, dass das Bundesberggesetz - das bei den Begriffsbestimmungen unter § 4 Abs. 3 BBerg sehr wohl zwischen "unmittelbarem betrieblichen Zusammenhang" und "unmittelbarem räumlichen Zusammenhang" unterscheidet - für die Einbeziehung des in § 2 Abs. 1 BBergG ausdrücklich aufgeführten "Beförderns" nicht auf einen räumlichen, sondern allein auf einen unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten abstellt (OVG Saarland, Beschluss v. 20. Dezember 2006 - 2 W 16/06 -, ZfB 2007, 136 ff., hier zit. nach juris, Rn 5).

    Der Durchführung eines Grundabtretungsverfahrens steht insbesondere nicht die Entfernung der für die Zuwegung benötigten Grundflächen vom Bergwerksfeld entgegen, da es - wie oben bereits ausgeführt - für die die Einbeziehung des in § 2 Abs. 1 BBergG ausdrücklich aufgeführten "Beförderns" in den Anwendungsbereich des Bundesberggesetzes und des auf Tätigkeiten und Einrichtungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BBergG Bezug nehmenden § 77 Abs. 1 BBergG nicht auf einen räumlichen, sondern allein auf einen - hier nicht bestrittenen - unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten abstellt (OVG Saarland, Beschluss v. 20. Dezember 2006 - 2 W 16/06 -, ZfB 2007, 136 ff., hier zit. nach juris, Rn 5).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Sie läge nur dann vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich auch in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Die bloße Erklärung der Beigeladenen, den im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen grundhaften Ausbau nicht (mehr) durchführen zu wollen, ist bis zur förmlichen Zulassung einer Änderung rechtlich unbeachtlich (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 19. Dezember 2007 - 9 A 22.06 -, zu einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, sowie BVerwG, Urteil v. 14. September 1992 - 4 C 34-38.89 -, NVwZ 1993, 362 ff., hier zit. nach juris, zu einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung).
  • BVerwG, 22.11.1995 - 4 B 224.95

    Materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts als Gegenstand einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der - von der Klägerin an anderer Stelle selbst zitierten - Entscheidung vom 22. November 1995 (- 4 B 224/95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 314, hier zit. nach Juris, Rn 3) ausgeführt, dass eine rein schuldrechtliche Vereinbarung zwar nicht ausreichend sei, dass aus bundesrechtlicher Sicht aber keine Bedenken bestünden, eine gesicherte Zufahrt nicht nur dann anzunehmen, wenn die Zufahrt öffentlich-rechtlich, z.B. durch Baulast, gesichert sei, sondern beispielsweise auch dann, wenn sie dinglich, z.B. durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert sei.
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Die bloße Erklärung der Beigeladenen, den im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen grundhaften Ausbau nicht (mehr) durchführen zu wollen, ist bis zur förmlichen Zulassung einer Änderung rechtlich unbeachtlich (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 19. Dezember 2007 - 9 A 22.06 -, zu einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung, sowie BVerwG, Urteil v. 14. September 1992 - 4 C 34-38.89 -, NVwZ 1993, 362 ff., hier zit. nach juris, zu einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Gefordert ist, dass der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz bezeichnet bzw. - soweit ein solcher in der Entscheidung nicht ausdrücklich ausgesprochen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1975 - VI CB 47.74 - Buchholz 310, § 132 VwGO Nr. 130) - herausarbeitet, mit dem die Vorinstanz einem ebensolchen Rechtssatz aus der Rechtsprechung eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 8. August 2006 - 11 N 20.06 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2006 - 11 N 20.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05
    Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 8. August 2006 - 11 N 20.06 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen …

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum …

  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 8 CS 06.2705
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 21 A 651/93

    Abwägung; Inanspruchnahme von Wegeparzellen; Flurbereinigungsverfahren; Zufahrt …

  • VG Ansbach, 29.03.2007 - AN 16 K 05.03074
  • OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von …

    Das allgemeine (und drittschützende) fachplanerische Abwägungsgebot gilt für die bergrechtliche Planfeststellung nicht.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2008 - OVG 11 N 59.05 -, juris).

    Das Vorhaben darf ferner von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbauen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2006 - 7 C 1/06 -, BVerwGE 127, 259; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.3.2008 - OVG 11 N 59.05 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20

    Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost"

    Hiermit geht der Beklagte schon nicht auf den Standpunkt des Verwaltungsgerichts ein, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Erschließung sei der Zeitpunkt des Erlasses des den Abbau freigebenden Hauptbetriebsplans (UA S. 21 unter Hinweis auf OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. März 2008 - OVG 11 N 59.05 - juris Rn. 23).
  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche …

    Rn. 65 So bereits Urteil der Kammer vom 24.11.2004 - 5 K 4/04 - ohne nähere Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG des Saarlandes vom 27.03.2001 - 2 N 9/99 -, AS RP-SL 29, 164 = ZfB 2002, 171 = BRS 64 Nr. 4, wohl a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.03.2008 - OVG 11 N 59.05 -, zit. nach juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, Baugesetzbuch, § 38 Rn. 158 ff.
  • VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18

    Rahmenbetriebsplan für das Gipsbergwerk Ralingen

    Rn. 46 Entscheidend ist, dass der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen einer hinreichenden Erschließung nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Rahmenbetriebsplans ist, sondern vielmehr derjenige des Erlasses des nachfolgenden, den Abbau auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplans freigebenden Hauptbetriebsplans (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 N 59/05 -, BeckRS 2008, 35987).
  • VG München, 24.04.2009 - M 24 S 08.4163

    Sonderflughafen; Änderungsgenehmigung; qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr; …

    Rn. 43 Für die gerichtliche Überprüfung der vorliegenden luftrechtlichen Änderungsgenehmigung kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses an (…Hess. VGH, Urt. v. 17.6.2008, 11 C 1975/07.T, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.3.2008, 11 N 59.05, juris;… BayVGH, Urt. v. 30.10.2007, 8 A 06.40026, juris - allesamt zum Planfeststellungsverfahren).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - 4 N 109.07

    Beihilfe: Steigerungsfaktor bei Aufwendungen für dentin-adhäsive …

    Sie läge nur dann vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich auch in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 N 59.05 -, juris Rn. 30).
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