Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 02.04.2009 | OLG Karlsruhe, 21.04.2009

Rechtsprechung
   KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7761
KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2008,7761)
KG, Entscheidung vom 08.09.2008 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2008,7761)
KG, Entscheidung vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2008,7761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem Fahrzeug des Querverkehrs nach längerer Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem Fahrzeug des Querverkehrs nach längerer Wartezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ampel/zivilrechtliche Haftung Kreuzungsräumer - Schadensersatz - Unfalltypen - Vorfahrtthemen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Alleinhaftung des "Kreuzungsräumers" bei zu langem Warten auf der Kreuzung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kreuzungsunfall mit Kreuzungsräumer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kreuzungsunfall mit "Nachzügler"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
    Je länger ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharrt, wird dieser beachten müssen, dass der übrige Verkehr daraus schließen kann, er werde nicht weiterfahren Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409).

    Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409).

  • KG, 26.10.1992 - 12 U 5056/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Kreuzungsräumer

    Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
    Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumer von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängen gebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde.

    Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumers von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängengebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde (vgl. BGH, a.a.O.).

  • KG, 06.10.1977 - 12 U 767/77

    Kreuzung; Verkehr; Ampel; Grünlicht; Verursachungsanteil

    Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
    Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumer von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängen gebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde.

    Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumers von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängengebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde (vgl. BGH, a.a.O.).

  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (vgl. KG Berlin, DAR 2003, 516; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen kann, er werde nicht weiterfahren (vgl. KG Berlin, ZfSch 2009, 77).

    Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; KG Berlin, ZfSch 2009, 77; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem

    Denn es ist anerkannt, dass danach eine Einfahrt in die Kreuzung nur dann nicht erlaubt gewesen wäre, wenn der Beklagte Ziff. 1 gesehen hätte, dass er die Kreuzung nicht rechtzeitig wieder verlassen kann (vgl. KG ZfS 2009, 77).

    Ohne Erfolg meint der Kläger demgegenüber, entsprechend einer Entscheidung des Kammergerichts (Urteil i.S. 12 U 194/08 [ZfS 2009, 77]), wonach jedenfalls derjenige, der längere Zeit in einer Kreuzung stehe, beim Anfahren besondere Sorgfalt und Konzentration bzgl. eines möglichen Querverkehrs aufwenden müsse, sei hier von der üblichen Haftungsverteilung abzuweichen.

  • KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17

    Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten nach Kollision im Kreuzungsbereich

    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (KG, Urteil vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01-, juris Rdn. 7) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, er werde nicht weiterfahren (KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).

    Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70 -, juris Rnd. 23; KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).

  • AG Meldorf, 22.04.2021 - 94 C 689/19

    Kreuzungsräumerunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit Querverkehr

    Das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängen gebliebene Wagen in der Kreuzung ihm die Vorfahrt lassen werde (vgl. FD-StrVR 2009, 276071 zu KG, Beschluss vom 08.09.2008 - 12 U 194/08, BeckRS 2009, 03157).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13803
OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2009,13803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2009,13803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2009,13803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Blinken bei abknickender Vorfahrt

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs bei abknickender Vorfahrt und Vorfahrtverletzung des wartepflichtigen Fahrzeugs

  • RA Kotz

    Vorfahrtsverletzung im Kreuzungsbereich - Haftungsverteilung

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; StVO § 9 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs bei abknickender Vorfahrt und Vorfahrtverletzung des wartepflichtigen Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841; OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342; Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.; bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1978 - 11 U 112/78

    Haftungsverteilung bei einem Unfall bei abknickender Vorfahrt; Höhe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841; OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342; Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.; bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde).
  • LG Rostock, 25.01.2001 - 1 S 184/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigtem Abbiegevorgang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 194/08
    Zwar ist derjenige, der der abknickenden Vorfahrtsstraße weiter folgen will, verpflichtet, seine Fahrtrichtungsänderung durch Setzen des Blinkers anzuzeigen (BGH NJW 1966, S. 108, OLG Hamm VRS 51, S. 141; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 8 StVO, Rn. 43), ein Verstoß hiergegen begründet jedoch - im Regelfall - allein eine Mithaftung des grundsätzlich weiterhin Vorfahrtberechtigten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, S. 841; OLG Stuttgart VersR 1980, S. 342; Hentschel/ König/Dauer, a. a. O.; bereits nicht vergleichbar mit der vorliegenden Fallgestaltung ist die der Entscheidung des LG Rostock in DAR 2001, S. 227 zugrunde liegende Konstellation; dort hatte der Vorfahrtberechtigte eine Fahrtrichtungsänderung angezeigt, war aber gleichwohl geradeaus weitergefahren; der Unfallgegner durfte in diesem Fall davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den späteren Kollisionspunkt überhaupt nicht erreichen werde; beim Unterlassen des Blinkens hat der Unfallgegner jedoch immer in Rechnung zu stellen, dass dieses verspätet nachgeholt wird oder auch einfach vergessen wurde).
  • AG Pasewalk, 26.11.2009 - 3 C 122/08

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtsrecht des Linksabbiegers in der

    Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allenfalls zu einer Mithaftung des Abbiegenden bei weiterhin bestehen bleibender Vorfahrtsberechtigung (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 02.04.2009, Az. 12 U 194/08).
  • AG Gladbeck, 18.11.2014 - 11 C 359/14

    Verkehrsunfall - Haftungsquote bei Kollision auf einem Parkplatz

    Der Unfall war für beide Parteien nicht unabwendbar im Sinne von §§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 3 StVG (zu den Voraussetzungen: OLG Brandenburg, 02.04.2009, 12 U 194/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.04.2009 - 12 U 194/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42957
OLG Karlsruhe, 21.04.2009 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2009,42957)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.04.2009 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2009,42957)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. April 2009 - 12 U 194/08 (https://dejure.org/2009,42957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,42957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht