Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9418
OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06 (https://dejure.org/2006,9418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2006 - 12 U 76/06 (https://dejure.org/2006,9418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2006 - 12 U 76/06 (https://dejure.org/2006,9418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes; Berücksichtigung der Höhe und des Maßes der Lebensbeeinträchtigung bei der Festsetzung eines Schmerzensgeldes; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; BGB § 421; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; StVO § 10; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts bei Zuerkennung von Schmerzensgeld; Erhöhtes Schmerzensgeld bei ungerechtfertigt verzögerter Schadensregulierung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06
    Die Klägerin zeigt damit einen Umstand auf, der - unabhängig von der bislang streitigen Beschränkung des Prüfungsumfanges des Berufungsgerichtes bei Ermessensentscheidungen (einen eingeschränkten Prüfungsumfang bejahend: OLG Hamm MDR 2003, S. 1249; OLG München OLGR 2004, S. 62; OLG Braunschweig OLGR 2004, S. 352; dagegen: BGH MDR 2006, S. 1123; OLG Brandenburg - 1. Zivilsenat - OLGR 2005, S. 65) - eine Rechtsverletzung im Sinne der §§ 513, 546 ZPO darstellen kann und auf dem das Urteil auch beruhen kann.
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06
    Die Klägerin zeigt damit einen Umstand auf, der - unabhängig von der bislang streitigen Beschränkung des Prüfungsumfanges des Berufungsgerichtes bei Ermessensentscheidungen (einen eingeschränkten Prüfungsumfang bejahend: OLG Hamm MDR 2003, S. 1249; OLG München OLGR 2004, S. 62; OLG Braunschweig OLGR 2004, S. 352; dagegen: BGH MDR 2006, S. 1123; OLG Brandenburg - 1. Zivilsenat - OLGR 2005, S. 65) - eine Rechtsverletzung im Sinne der §§ 513, 546 ZPO darstellen kann und auf dem das Urteil auch beruhen kann.
  • OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06
    Zwar ist es bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, wenn eine Schadensregulierung nur zögernd erfolgt, obwohl die Leistungspflicht zweifelsfrei gegeben war und der Geschädigte auch keine unrealistisch hohen Forderungen gestellt hat, oder wenn die Verzögerung und das Verhalten des Versicherers selbst eine weitere seelische Beeinträchtigung des Geschädigten zur Folge haben (OLG Nürnberg, VersR 1998, S. 731; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 277).
  • OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03

    Bildverwechslung in Boulevardzeitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06
    Die Klägerin zeigt damit einen Umstand auf, der - unabhängig von der bislang streitigen Beschränkung des Prüfungsumfanges des Berufungsgerichtes bei Ermessensentscheidungen (einen eingeschränkten Prüfungsumfang bejahend: OLG Hamm MDR 2003, S. 1249; OLG München OLGR 2004, S. 62; OLG Braunschweig OLGR 2004, S. 352; dagegen: BGH MDR 2006, S. 1123; OLG Brandenburg - 1. Zivilsenat - OLGR 2005, S. 65) - eine Rechtsverletzung im Sinne der §§ 513, 546 ZPO darstellen kann und auf dem das Urteil auch beruhen kann.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 14 U 178/02

    Angemessenes Schmerzensgeld für die infolge eines Verkehrsunfalls erlittenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 12 U 76/06
    Eine Schmerzensgelderhöhung ist jedoch dann nicht geboten, wenn der Versicherer lediglich nicht aktiv an der Schadensregulierung mitwirkt, auch weil es in erster Linie Sache des Geschädigten ist, dem Schädiger die seinen Anspruch stützenden Tatsachen zu unterbreiten (OLG Frankfurt, NZV 2004, S. 39).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 12 U 18/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Linienbus und

    Vor diesem Hintergrund überzeugt auch der Hinweis der Beklagten auf eine Senatsentscheidung vom 09.11.2006, Az.: 12 U 76/06, mit dem der Senat ein Schmerzensgeld von 40.000,00 EUR ausgeurteilt hatte, nicht.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 19/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgelds für ein

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Senats vom 09.11.2006, Az.: 12 U 76/06 und des OLG Karlsruhe ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Brandenburg, 02.09.2021 - 12 U 250/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei offener Unterschenkelfraktur mit posttraumatischem

    - Senatsurteil vom 09.11.2006 (12 U 76/06): Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,00 EUR bei einer offenen Unterschenkelfraktur dritten Grades mit großem Weichteildefekt und nach Sprungbeinhalsfraktur rechts.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3138
OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06 (https://dejure.org/2006,3138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2006 - 12 U 76/06 (https://dejure.org/2006,3138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 12 U 76/06 (https://dejure.org/2006,3138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 151 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 765; ; ZPO § 293

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 765
    Bürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern trotz abweichender Sicherungsabrede mit Schuldner wirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft a.e.A.: Kann Bürge Sicherungsabrede einwenden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 765
    Keine offensichtlich rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, wenn der Bürge bewusst die Sicherungsabrede nicht zur Kenntnis genommen hat

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern; bewusstes nicht zur Kenntnisnehmen der Sicherungsabrede durch Bürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Prüfungspflicht des Bürgen vor Stellung der Bürgschaft? (IBR 2007, 1340)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 550
  • BauR 2007, 1061
  • BauR 2007, 440 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 147 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Die Klägerin hat das ihr durch Übersendung der Urkunden übermittelte Angebot der Beklagten gem. § 151 S. 1 BGB angenommen (vgl. BGH NJW 1997, 2233; 2000, 1563).

    Hierzu muss auf der Hand liegen oder zumindest liquide beweisbar sein, dass trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (BGH NJW 1997, 1435, 1437; NJW 2000, 1563, 1564; NJW 2002, 1493).

    Das gilt nicht nur für Einwendungen gegen die Begründetheit der Hauptschuld, sondern auch für den Einwand, nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Hauptschuldner habe der Gläubiger nur Anspruch auf eine einfache selbstschuldnerische Bürgschaft (BGH NJW 2000, 1563, 1564).

    Diese Frage beurteilt sich nicht nach deutschem Recht, nach dem ein vertraglicher oder ein bereicherungsrechtlicher Anspruch in Betracht käme, die Bürgschaften nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaften geltend zu machen (vgl. BGH NJW 2000, 1563, 1564; NJW 2003, 2605, 2607).

    Löst sich der Bürge bewusst von den vertraglichen Vereinbarungen der Hauptparteien, kann er gegenüber seiner Inanspruchnahme nicht einwenden, die Bürgschaft ginge über die Sicherungsabsprache hinaus (BGH NJW 2000, 1563, 1565).

  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 297/95

    Individualvertragliche Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie auf erstes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Weitere Anforderungen sind an das Zahlungsverlangen nicht zu stellen, insbesondere bedarf es keiner schlüssigen Darlegung der jeweiligen Hauptverbindlichkeit (vgl. BGH NJW 1994, 380; NJW 1997, 1435, 1437).

    Hierzu muss auf der Hand liegen oder zumindest liquide beweisbar sein, dass trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (BGH NJW 1997, 1435, 1437; NJW 2000, 1563, 1564; NJW 2002, 1493).

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Ebenso wenig wie jemand, der eine Erklärung in dem Bewusstsein abgibt, ihren Inhalt nicht zu kennen, diese nachher wegen Inhaltsirrtums anfechten kann (vgl. BGH NJW 1995, 190 f.), kann die Beklagte im Nachhinein geltend machen, sie habe bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen den Inhalt der in Bezug genommenen Sicherungsabsprachen der Parteien nicht gekannt.
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Diese Frage beurteilt sich nicht nach deutschem Recht, nach dem ein vertraglicher oder ein bereicherungsrechtlicher Anspruch in Betracht käme, die Bürgschaften nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaften geltend zu machen (vgl. BGH NJW 2000, 1563, 1564; NJW 2003, 2605, 2607).
  • BGH, 05.03.2002 - XI ZR 113/01

    Einwendungen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Hierzu muss auf der Hand liegen oder zumindest liquide beweisbar sein, dass trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (BGH NJW 1997, 1435, 1437; NJW 2000, 1563, 1564; NJW 2002, 1493).
  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Die Klägerin hat das ihr durch Übersendung der Urkunden übermittelte Angebot der Beklagten gem. § 151 S. 1 BGB angenommen (vgl. BGH NJW 1997, 2233; 2000, 1563).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 76/06
    Weitere Anforderungen sind an das Zahlungsverlangen nicht zu stellen, insbesondere bedarf es keiner schlüssigen Darlegung der jeweiligen Hauptverbindlichkeit (vgl. BGH NJW 1994, 380; NJW 1997, 1435, 1437).
  • OLG Celle, 10.10.2022 - 14 U 28/22

    Zurückweisung einer Berufung wegen fehlenden neuen Vortrags

    Ebenso ist das von der Klägerin angeführte Urteil des OLG Hamm vom 17. Oktober 2006 (12 U 76/06) in anderem Zusammenhang ergangen.

    In jenem Fall ging es unter anderem um die bewusste Abweichung einer Versicherungsgesellschaft bei der Bürgschaftserklärung vom Inhalt der Sicherungsvereinbarungen, deren Unwirksamkeit aber nicht zur Diskussion stand (vgl. OLG Hamm - 12 U 76/06, Rn. 40 ff., juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht