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Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 15.05.2007 | OLG Brandenburg, 17.01.2008

Rechtsprechung
   KG, 31.03.2008 - 12 U 123/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16902
KG, 31.03.2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,16902)
KG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,16902)
KG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,16902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietzahlung - Stundungsvereinbarung und Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 781
    Stundungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 271
    Rechtsnatur eines Zahlungsaufschubs; Kündigung einer Stundungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnatur eines Zahlungsaufschubs; Kündigung einer Stundungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 8 U 714/04

    Widerruf einer Stundungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 31.03.2008 - 12 U 123/07
    Dies ist nicht nur anzunehmen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschlechtern sondern auch dann, wenn dem stillschweigenden Vorbehalt des Gläubigers, der Schuldner werde sich auch hinsichtlich der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen vertragstreu verhalten, nicht entsprochen wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juli 2005 - 8 U 714/04 - MDR 2006, 194).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2017 - 4 U 136/15

    Cateringvertrag: Kündigung aus wichtigem Grund bei Nichtbegleichung fälliger …

    Dies ist nicht nur dann anzunehmen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschlechtern, sondern auch dann, wenn dem stillschweigenden Vorbehalt des Gläubigers, der Schuldner werde sich hinsichtlich der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen vertragstreu verhalten, nicht entsprochen wird (KG Berlin, Urteil vom 31. März 2008 - 12 U 123/07 - und OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juli 2006 - 8 U 714/06).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 24 U 141/10

    Recht des Vermieters zur außerordentlicher Kündigung wegen Mietrückständen bei …

    Eine Stundungsvereinbarung enthält ohnehin regelmäßig den stillschweigenden Vorbehalt des Gläubigers, der Schuldner werde sich auch hinsichtlich der Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Zahlungen vertragstreu verhalten (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2006, 194; KG ZMR 2010, 110 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4956
OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07 (https://dejure.org/2007,4956)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.05.2007 - 12 U 5/07 (https://dejure.org/2007,4956)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 12 U 5/07 (https://dejure.org/2007,4956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozessvergleich: Widerruf trotz Nichteintritts einer außerprozessualen Bedingung; Wirksamkeit des Vergleichs trotz Scheiterns als Prozessvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 794 ZPO; § 765 BGB; § 779 BGB
    Voraussetzung der prozessrechtlichen Wirksamkeit eines Vergleichs für die Beendigung eines Prozesses; Prozessrechtliche Wirksameit eines unter Vorbehalt geschlossenen Vergleichs; Unabhängigkeit der materiellen Wirksamkeit eines Vergleichs von der prozessualen ...

  • Judicialis

    BGB § 779

  • rechtsportal.de

    BGB § 779
    Bedingungsfeindlichkeit des Prozessvergleichs in Bezug auf außerprozessuale Bedingungen - Rechtsfolgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Doppelnatur des Prozessvergleichs!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung der prozessrechtlichen Wirksamkeit eines Vergleichs für die Beendigung eines Prozesses; Prozessrechtliche Wirksameit eines unter Vorbehalt geschlossenen Vergleichs; Unabhängigkeit der materiellen Wirksamkeit eines Vergleichs von der prozessualen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessvergleich hat Doppelnatur! (IBR 2008, 422)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1347
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 35/83

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Er ist einerseits ein Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts gemäß § 779 BGB und andererseits eine Prozesshandlung (BGHZ 16, 388.28, 171.46, 278.61, 394, 398. BGH NJW 1985, 1962. BVerwG NJW 1994, 2306. Zöller/Stöber § 794 Rdn. 3).

    Kommt ein Prozessvergleich aufgrund formeller Mängel nicht zustande oder wird er aus innerprozessualen Gründen als Prozessvertrag nicht wirksam, führt dies nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der materiellrechtlichen Vereinbarung (BAGE 9, 172, 174. BGH NJW 1985, 1962, 1963. RGRK-Steffen § 779 Rdn. 57).

    Es ist daher durch Auslegung zu ermitteln, ob die Parteien den Vergleich unabhängig von seinem prozessualen Bestand jedenfalls als materiellrechtlichen Vertrag gelten lassen wollten (BGH NJW 1985, 1962, 1963. BVerwG NJW 1994, 2306, 2307).

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Er ist einerseits ein Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts gemäß § 779 BGB und andererseits eine Prozesshandlung (BGHZ 16, 388.28, 171.46, 278.61, 394, 398. BGH NJW 1985, 1962. BVerwG NJW 1994, 2306. Zöller/Stöber § 794 Rdn. 3).

    Es ist daher durch Auslegung zu ermitteln, ob die Parteien den Vergleich unabhängig von seinem prozessualen Bestand jedenfalls als materiellrechtlichen Vertrag gelten lassen wollten (BGH NJW 1985, 1962, 1963. BVerwG NJW 1994, 2306, 2307).

    Ging es den Parteien entscheidend um eine verbindliche Regelung ihrer materiellrechtlichen Verhältnisse, so lässt die Unwirksamkeit der Prozesshandlung die Gültigkeit der materiellrechtlichen Vereinbarung unberührt (BVerwG NJW 1994, 2306, 2307).

  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Die Wirksamkeit einer Prozesshandlungen kann nach herrschender Auffassung nicht von einem außerprozessualen Ereignis abhängig gemacht werden, da ansonsten die Gestaltungswirkung auf den Prozess ungewiss bliebe (RGZ 144, 73.
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Er ist einerseits ein Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts gemäß § 779 BGB und andererseits eine Prozesshandlung (BGHZ 16, 388.28, 171.46, 278.61, 394, 398. BGH NJW 1985, 1962. BVerwG NJW 1994, 2306. Zöller/Stöber § 794 Rdn. 3).
  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Bei dem Widerrufsvorbehalt handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung (vgl. BGHZ 88, 364).
  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Als privatrechtliche Willenserklärungen unterliegen die im Vergleich getroffenen Regelungen der Auslegung, wobei auch die im Zusammenhang mit dem Vergleichsabschluss abgegebenen Erklärungen der Parteien zu berücksichtigen sind (BGHZ 46, 277, 278).
  • BAG, 22.04.1960 - 5 AZR 494/59

    Prozeßvergleich - Widerruf - Befristete Möglichkeit - Geschäftsstelle des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
    Kommt ein Prozessvergleich aufgrund formeller Mängel nicht zustande oder wird er aus innerprozessualen Gründen als Prozessvertrag nicht wirksam, führt dies nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der materiellrechtlichen Vereinbarung (BAGE 9, 172, 174. BGH NJW 1985, 1962, 1963. RGRK-Steffen § 779 Rdn. 57).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2010 - 6 UF 39/09

    Prozessvergleich über Nachscheidungsunterhalt: Widerruflichkeitsvereinbarung bei …

    Mit dieser Vereinbarung wird nicht der Widerruf als solcher unter eine Bedingung gestellt, vielmehr werden die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen ein wirksamer Widerruf (bedingungslos) erklärt werden darf (gegen OLG Oldenburg (Oldenburg), 15. Mai 2007, 12 U 5/07, OLGR Oldenburg 2008, 435 ff.; wie hier: BGH, 3. November 1971, VIII ZR 52/70, NJW 1972, 159 ff., zulässige Vereinbarung einer außerprozessualen auflösenden Bedingung für den Prozessvergleich als solchen) (Rn.11) (Rn.12) .

    Er ist einerseits Rechtsgeschäft des bürgerlichen Rechts gemäß § 779 BGB und andererseits Prozesshandlung (OLG Oldenburg, OLGR 2008, 435 ff m.w.H.).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7118
OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,7118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,7118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,7118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 295; ; ZPO § 301; ; ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1; VVG § 61
    Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Erlass eines Teilurteils; Eigentum an einem Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils ist u. a., dass von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur ein Teil des Klagebegehrens zur Endentscheidung reif ist (vgl. BGH NJW 1997, 1709; BGH NJW 1999, 1035).

    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils ist u. a., dass von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur ein Teil des Klagebegehrens zur Endentscheidung reif ist (vgl. BGH NJW 1997, 1709; BGH NJW 1999, 1035).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99

    Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation …

  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 12 U 70/17
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265; Senatsurteile vom 17.01.2008 - 12 U 123/07 - und vom 18.12.2008 - 12 U 152/08;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 7 StVG Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Indizien für einen manipulierten Unfall

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung gem. § 286 ZPO (vgl. zum Ganzen auch Senatsurteil v. 17.01.2008 - 12 U 123/07, VRS 114, 257).
  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 603 f., OLG Brandenburg, VRS 114, 257 ff. jeweils m. w. N.).
  • LG Krefeld, 25.09.2008 - 3 O 101/08

    Der Schadensersatzanspruch eines Klägers ist aufgrund der Widerrechtlichkeit der …

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung gemäß § 286 ZPO (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.01.2008, 12 U 123/07, zit. nach Juris.).
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