Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 17; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 29 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVG § 17
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall wegen Bremsung aufgrund eines Geschwindigkeitsmessgerätes
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Im Pulk fahrende Motorradfahrer vereinbaren stillschweigend einen wechselseitigen Haftungsverzicht
- rechtsportal.de
Gegenseitiger Haftungsverzicht der Teilnehmer eines Motorradpulks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Haftungsausschluss
- IWW (Kurzinformation)
Mithaftung - Abbremsen wegen "Blitzgerät" führt nicht zur Haftung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall bei Fahrt im (Motorrad-)Pulk - "Verkehrswidrige Fahrt": kein Schadenersatzanspruch gegen Mitfahrer
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Motorradgruppen: Haftungsausschluss droht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4
Haftung in versetzter Formation in einem Pulk fahrenden Motorradfahrern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erschütterung des Anscheinsbeweises durch die vom Auffahrenden zu beweisende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs; Beweislastverteilung beim Auffahrunfall; Verabredungsgemäßes Fahren im "Pulk"
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.09.2006 - 17 O 289/05
- OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 340
- NZV 2008, 246
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (BGH NJW 2003, 2018 [Autorennen]).Jedenfalls lässt das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zu, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er, bei getauschten Positionen, ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (BGHZ 63, 140 [Fußballspielverletzung]; BGH NJW 2003, 2018 [Autorennen]).
Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874) oder organisierten Radtouristikfahrten (OLG Stuttgart, Urteil v. 14.02.2006, Az. 1 U 106/05, zitiert nach juris; weitere Nachweise in BGH NJW 2003, 2018).
- OLG Celle, 02.04.1980 - 3 U 186/79
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen (OLG Celle, VersR 1980, 874).Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874) oder organisierten Radtouristikfahrten (OLG Stuttgart, Urteil v. 14.02.2006, Az. 1 U 106/05, zitiert nach juris; weitere Nachweise in BGH NJW 2003, 2018).
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Jedenfalls lässt das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zu, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er, bei getauschten Positionen, ebensogut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (BGHZ 63, 140 [Fußballspielverletzung]; BGH NJW 2003, 2018 [Autorennen]).
- OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05
Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele Anwendung, etwa beim Motorrad-Motorsport (OLG Celle, VersR 1980, 874) oder organisierten Radtouristikfahrten (OLG Stuttgart, Urteil v. 14.02.2006, Az. 1 U 106/05, zitiert nach juris; weitere Nachweise in BGH NJW 2003, 2018). - OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 11/89
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Wiederholung der erstinstanzlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670). - OLG Düsseldorf, 09.07.1975 - 15 U 194/74
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Dafür reicht es allerdings nicht aus, ein Abbremsen des Vorausfahrenden nachzuweisen, weil der Hintermann auch im Fall einer scharfen Bremsung grundsätzlich in der Lage sein muss, rechtzeitig anzuhalten (OLG Düsseldorf, VersR 1976, 545). - OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 64/94
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670). - OLG Köln, 17.12.1975 - 2 U 67/75
Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Abbremsen; Alleinverschulden
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06
Der Anscheinsbeweis erstreckt sich aber nicht auf eine etwaige Schuldverteilung, insbesondere nicht auf eine Alleinschuld des Auffahrenden (OLG Naumburg, NZV 1995, 73; OLG Karlsruhe, VRS 77, 100; KG, VM 1983, 13; OLG Köln, VersR 1976, 670).
- BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer …
In der Rechtsprechung werden die vom Senat entwickelten Grundsätze im Ansatz zutreffend auch bei anderen Veranstaltungen angewendet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2007 - 12 U 209/06 - zitiert nach Juris - Motorradpulk; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1251 - organisierte Radtouristikfahrt). - OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 22 U 39/14
Motorradfahren im Pulk kann zu Haftungsausschluss führen
Aus diesen Grundsätzen ist zu folgern, dass das Verbot des venire contra factum proprium (§ 242 BGB) es nicht zulässt, dass der Geschädigte einen Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er bei getauschten Positionen ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (vgl. nur BGHZ 63, 140; OLG Brandenburg, 28.06.07, 12 U 209/06 zu im Pulk fahrenden Motorradfahrern). - OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im …
Sie werden von der Rechtsprechung auch auf vergleichbare Aktivitäten im privaten Bereich wie das Fahrrad- oder Motorradfahren im Pulk (OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1251; OLG Brandenburg, NJW-RR 2008, 340) oder im Gelände (OLG Celle, VersR 1980, 874 ff.) erstreckt.
- OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 32/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Zusammenstoß einer in einer …
Die Ausführungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (Urteil v. 18.08.2015 - 22 U 39/14 -, NJW 2015, 3522 ff.) und Brandenburg (Urteil v. 28.06.2007 - 12 U 209/06 -, NJW-RR 2008, 340 f.) sind ersichtlich einzelfallbezogen und geben keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung. - AG Brandenburg, 24.01.2025 - 30 C 75/24
Verkehrsunfall durch starkes Abbremsen des Vorausfahrenden
Er hat zur Erschütterung des Anscheinsbeweises diejenigen Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, welche die Annahme eines grundlosen Bremsens des Vorrausfahrenden rechtfertigen würden (BGH, Urteil vom 18.10.1988, Az.: VI ZR 223/87, u.a. in: NZV 1989, Seite 105; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2007, Az.:12 U 209/06, u.a. in: NJW-RR 2008, Seite 340; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.03.2006, Az.: 3 U 220/05, u.a. in: NJW 2007, Seite 87; OLG Köln, Urteil vom 23.06.1995, Az.: 19 U 48/95, u.a. in: r + s 1996, Seite 17; LG Duisburg, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 7 S 222/06, u.a. in: BeckRS 2007, 06318 = "juris"; Metz, NJW 2008, Seiten 2806 f.). - OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
Kletterunfall an einem Kletterfelsen: Haftung eines Kletterers bei einem Sturz …
Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze werden von der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß begangen wurde bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angewandt, etwa beim Motorradsport oder bei organisierten Radtouristikfahrten (vgl. Senat, Urt. v. 28.06.2007 - 12 U 209/06, NJW-RR 2008, 340; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1251).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 209/06 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 25.08.2006 - 6 O 176/03
- OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 209/06
- BGH, 07.11.2008 - IV ZR 271/07
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