Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BetrVG § 103 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 37 Abs. 7; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
Arbeitszeitdokumentation; Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; erforderliche Betriebsratsarbeit; Zustimmungsersetzung; Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - IWW
§ 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 87 Abs. 2, 66, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 103 Abs. 2 KSchG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 80 Abs. 1 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 15 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 38 BetrVG, § 37 Abs. 6, Abs. 7 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 53 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 92 ArbGG, §§ 92 a, 72 a ArbGG
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Amazon ersetzt
- lto.de (Kurzinformation)
Café-Besuch statt Fortbildung: Außerordentliche Kündigung von Amazon-Betriebsrat bestätigt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von Amazon ersetzt
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 05.04.2023 - 2 BV 6/22
- LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05
Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Es ist schon fraglich, ob die nach Darstellung der Beschwerdeführer angeblich verrichteten Tätigkeiten überhaupt zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats gehören (vgl. hierzu BAG 21.06.2006 - 7 AZR 418/05 -, Rn. 15f, juris) .Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer angeblichen "Vernetzung" bzw. eines "fachlichen Austauschs" des Beteiligten zu 3 mit seiner geschiedenen Frau im Privatbereich, denn nicht einmal der Austausch mit - aktiven - Betriebsräten anderer Betriebe, etwa im Rahmen von Informationsveranstaltungen, gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats, wenn kein Fall des § 53 BetrVG gegeben ist oder für die Zusammenkunft kein konkreter betrieblicher Anlass besteht (vgl. BAG 21.06.2006, a.a.O., Rn. 17) .
Fasst der Betriebsrat als Gremium den Beschluss, dass das Betriebsratsmitglied eine bestimmte Aufgabe wahrnehmen soll, entbindet dies das Betriebsratsmitglied nicht von einer selbständigen Überprüfung der Rechtslage hinsichtlich des Bestehens einer Betriebsratsaufgabe und deren Erforderlichkeit ( BAG 21.06.2006 - 7 AZR 418/05 -, Rn. 13, juris) .
- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12
Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Anstelle der Arbeitspflicht tritt bei einem freigestellten Betriebsratsmitglied die Verpflichtung, während seiner arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb am Sitz des Betriebsrats, dem er angehört, erforderliche Betriebsratsarbeit zu verrichten, bzw. anwesend zu sein um sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (vgl. BAG 10.07.2013 7 ABR 22/12 , Rn. 20, juris).Das ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung nach § 38 BetrVG (vgl. BAG 10.07.2013 - 7 ABR 22/12 -, Rn. 20, juris) .
- ArbG Lüneburg, 05.04.2023 - 2 BV 6/22
Amazon obsiegt im Zustimmungsersetzungsverfahren
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Die Beschwerden des Beteiligten zu 2 und des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 05.04.2023 (2 BV 6/22) werden zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 05.04.2023 (2 BV 6/22) abzuändern und den Antrag der Arbeitgeberin zurückzuweisen.
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Ein bislang unbelastetes Arbeitsverhältnis vermag die Schwere der Pflichtverletzung nicht zu beeinflussen (vgl. BAG 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 27, juris) . - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Vielmehr darf und muss es sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., etwa BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91 - Rn. 16, Juris) . - BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Für einen solchen reicht nicht einmal aus, dass sich die betreffende Partei ihre eigene Rechtsauffassung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung gebildet hat (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 -, Rn. 34, juris) , was im Streitfall schon nicht erkennbar ist. - BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13
Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Das Gericht hat dabei auch die prozessualen und vorprozessualen Handlungen, Erklärungen und Unterlassungen der Parteien und ihrer Vertreter zu würdigen ( BAG 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 juris Rn. 31) . - BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können (vgl. BAG 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17, juris) . - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
In solchen Fällen ist an die Berechtigung der fristlosen Entlassung allerdings ein "strengerer" Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört ( BAG 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 -, Rn. 15, juris) . - BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2024 - 13 TaBV 40/23
Darüber hinaus bedarf es stets einer genauen Prüfung, ob auch nach dem Ausschluss des Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsratsamt weitere vergleichbare Pflichtverletzungen drohen und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber aufgrund einer eingetretenen Pflichtverletzung, die mit der Ausübung des Mandats im Zusammenhang steht, nachhaltig gestört ist ( BAG 23.10.2008 - 2 ABR 59/07 -, Rn. 19, juris) . - BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11
Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …
- BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied