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Rechtsprechung
   BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,144
BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92 (https://dejure.org/1993,144)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 13 RJ 19/92 (https://dejure.org/1993,144)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 19/92 (https://dejure.org/1993,144)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 927
  • NZS 1994, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (124)Zitiert selbst (21)

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Eine "Nachsichtgewährung" kommt nicht mehr in Betracht, weil derartige Erwägungen nunmehr in § 27 SGB X gesetzlich konkretisiert und bei Versäumung materiell-rechtlicher Ausschlußfristen nur noch ausnahmsweise anzuwenden sind (…vgl. BSGE 64, 153, 157 = SozR 1300 § 27 Nr. 4; Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - und - 13 RJ 43/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung;… vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nrn 8, 9 mwN; Urteile des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89 -und vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - und - 13 RJ 43/92 -).

    Ein solcher konkreter Anlaß kann sich nach der Rechtsprechung des BSG etwa aus einem laufenden Rentenfeststellungsverfahren (…vgl. BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11;… BSG SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4) oder nach dem erfolglosen Abschluß eines Rentenverfahrens bzw. eines Rechtsstreits über die beanspruchte Rente ergeben (…vgl. BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSG Urteil vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 -).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Diese Aufklärungspflicht begründet nach der Rechtsprechung des BSG regelmäßig kein subjektives Recht des Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger; aus ihrer Verletzung erwächst dem Betroffenen daher grundsätzlich kein Herstellungsanspruch (vgl. BSGE 67, 90, 94 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1 mwN; BSG Urteil vom 21. April 1993 - 5 RJ 58/91 -).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Versicherungsträger eine unrichtige oder mißverständliche Allgemeininformation, z.B. in einem von ihm herausgegebenen Merkblatt, verbreitet hat und ein Versicherter dadurch etwa von der rechtzeitigen Ausübung eines Gestaltungsrechts abgehalten worden ist (vgl. BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Eine "Nachsichtgewährung" kommt nicht mehr in Betracht, weil derartige Erwägungen nunmehr in § 27 SGB X gesetzlich konkretisiert und bei Versäumung materiell-rechtlicher Ausschlußfristen nur noch ausnahmsweise anzuwenden sind (…vgl. BSGE 64, 153, 157 = SozR 1300 § 27 Nr. 4; Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - und - 13 RJ 43/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung;… vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nrn 8, 9 mwN; Urteile des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89 -und vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - und - 13 RJ 43/92 -).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Haushaltsbegleitgesetz 1984

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Das BVerfG hat bereits entschieden, daß diese Regelungen mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, soweit danach Versicherte, die vor dem 1. Januar 1984 eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt hatten, ihre Anwartschaften nur durch Weiterzahlung von Beiträgen aufrechterhalten können (BVerfG Beschluß vom 8. April 1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78ff. = SozR 2200 § 1246 Nr. 142).
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Ausnahmen müßten sich jedenfalls auf Fälle beschränken, in denen das vom Gesetzgeber mit der Rechtsänderung verfolgte Anliegen anders nicht oder nur sehr unvollkommen erreicht, insbesondere der soziale Schutz nicht gewährleistet werden könnte (s dazu BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Der Herstellungsanspruch kann auch nicht auf ein pflichtwidriges Verhalten eines Dritten - etwa des Dienstherrn der Klägerin (Deutsche Bundespost) - gestützt werden (s dazu BSG SozR 1200 § 14 Nr. 20).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Zwar hat das BSG entschieden, daß konkreter Anlaß zu einer Beratung auch schon dann gegeben sein kann, wenn zu erkennen ist, daß die Versicherte zu einem Personenkreis gehört, auf den eine für die Ansprüche aus der Rentenversicherung bedeutsame gesetzliche Regelung Anwendung findet (BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Nach der für die Auslegung von Prozeßhandlungen einschließlich der Klageanträge entsprechend anzuwendenden Auslegungsregel des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach der wirkliche Wille zu erforschen und zu berücksichtigen ist (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65;… BSG SozR 3-7140 § 90a Nr. 1), muß das im Berufungsverfahren hilfsweise verfolgte Begehren aber i.S. des mit der Revision verfolgten Begehrens verstanden werden.
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Eine "Nachsichtgewährung" kommt nicht mehr in Betracht, weil derartige Erwägungen nunmehr in § 27 SGB X gesetzlich konkretisiert und bei Versäumung materiell-rechtlicher Ausschlußfristen nur noch ausnahmsweise anzuwenden sind (vgl. BSGE 64, 153, 157 = SozR 1300 § 27 Nr. 4; Urteile des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - und - 13 RJ 43/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des …

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92
    Maßgeblich für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ist das bis zum 31. Dezember 1991 geltende Recht, denn der Rentenantrag ist bereits im September 1985 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuchs - Gesetzliche Rentenversicherung - [SGB VI]; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29;… SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der …

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1 …

  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 45/91

    Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge - Bargeldlos - Unregelmäßig - Hinweis

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der …

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 32/91

    Arbeitslosigkeit - Vertreibungsgebiet - Beschäftigungsaufgabe - Frührentner - …

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen …

  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 79/87

    Nachentrichtung - Beiträge - Rentenversicherung - Versicherungszeit - …

  • BSG, 21.04.1993 - 5 RJ 58/91

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit …

  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 65/89
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf …

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses der Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr., vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 m.w.N.;… SozR 3-3200 § 86a Nr. 2).

    Aus einer - hier in Betracht kommenden - unterbliebenen oder ungenügenden Aufklärung der Allgemeinheit, zu der ein Versicherungsträger gemäß § 13 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet gewesen wäre, kann allerdings kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch resultieren (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur bei einer - hier nicht vorliegenden - unrichtigen oder mißverständlichen Information durch den Versicherungsträger (…vgl. BSGE 67, 90 = BSG SozR 3 1200 § 13 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12).

    Voraussetzung für das Entstehen einer Beratungspflicht nach § 14 SGB I ist ein Beratungsbegehren oder zumindest ein konkreter Anlaß zur Beratung (…vgl. BSGE 66, 258, 266 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 und Nr. 15).

    Eine solche Verpflichtung ist selbst bei gesetzlichen Änderungen mit schwerwiegenden Folgen, wie drohendem Totalverlust eines Anspruchs allenfalls in Ausnahmefällen denkbar (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12;… SozR 3-2200 § 86a Nr. 2).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des …

    Eine solche Spontanberatungspflicht eines Leistungsträgers, der kein RV-Träger ist, in einer rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheit kommt aber nur dann in Betracht, wenn die in dem konkreten Verwaltungskontakt zu Tage tretenden Umstände insoweit eindeutig ("glasklar") sind, dh ohne weitere Ermittlungen einen dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarf erkennen lassen (…vgl zu den Voraussetzungen einer "Spontanberatung" BSG vom 18.12.1975 - BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5 S 4 f;… BSG vom 25.4.1978 - BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11 S 14; Senatsurteil vom 16.12.1993 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 S 35;… BSG vom 17.4.1986 - BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 33).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis …

    Grundsätzlich ist ein Leistungsträger auch bei bedeutsamen und folgenschweren Rechtsänderungen nicht verpflichtet, die bei ihm geführten Akten daraufhin zu überprüfen, ob sie Anlass für eine spontane Beratung geben (vgl BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 S 36).
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