Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 34 S 3 BeamtStG, § 47 Abs 1 BeamtStG
Disziplinarverfahren: Lehrer im Besitz kinderpornografischer Schriften - Entscheidung des Gerichts trotz Ausbleibens des Beklagten im Termin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Kinderpornografische Dateien; Lehrer; Disziplinarverfahren: Lehrer im Besitz kinderpornografischer Schriften; Zum Recht des Beamten auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Disziplinarklageverfahren
- rechtsportal.de
Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften; Recht des Beamten auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Disziplinarklageverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Dienstvergehen - Entlassung aus dem Dienst wegen Besitzes kinder-pornographischer Dateien und Verabredung zu sexuellem Missbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
In den USA verurteilter Lehrer aus dem Beamtenverhältnis entfernt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer ist wegen strafbaren Besitzes kinderpornographischer Schriften aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen - Pädagoge in den USA bereits zur Freiheitsstrafe von über 15 Jahren wegen Aufnahme sexueller Kontakte zu Minderjährigen verurteilt
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (32)
- BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08
Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Mit diesem Paradigmenwechsel unvereinbar wäre es aber, aus dem Fehlen einer dem § 19 Abs. 1 BDO bzw. § 19 Abs. 1 LDO entsprechenden Regelung im Bundes- bzw. Landesdisziplinargesetz im Umkehrschluss abzuleiten, dass bei Verhandlungsunfähigkeit oder Abwesenheit des Betroffenen nunmehr vom Vorliegen eines Prozesshindernisses ausgegangen werden müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 15, juris).Aufgrund dessen ist es dem Dienstherrn nicht von vornherein verwehrt, das grundsätzlich auf Lebenszeit angelegte Dienstverhältnis einseitig zu beenden, wenn der Beamte durch eigene Schuld vertrauensunwürdig und damit für den öffentlichen Dienst untragbar geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 15 - 16, juris; zur Verhandlungsunfähigkeit siehe auch schon: OVG Koblenz…, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).
Auch unter Berücksichtigung des Durchführungsgrundsatzes sind in Fällen der Verhandlungsunfähigkeit oder Abwesenheit des betroffenen Beamten naturgemäß die grundgesetzlich geschützten Rechte des Beamten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und ein faires Verfahren (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) uneingeschränkt zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 20 - 21, juris, m. w. N.), weshalb deren Verletzung ein Verhandlungs- und/ oder Maßnahmeverbot bewirken kann.
Denn der verhandlungsunfähige Beamte kann im Disziplinarverfahren grundsätzlich vertreten werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 -, Rn. 53, juris;… Beschluss vom 31.10.2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 7-9, juris, und Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn- 18, juris; so auch: OVG Münster…, Urteil vom 08.03.2017 - 3d A 1815/13.O, Rn. 62 f., juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).
Eine etwaige Verhandlungsunfähigkeit des Beamten kann im Regelfall durch die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 62 Abs. 4 VwGO i. V. m. § 57 Abs. 1 ZPO (i. V. m. § 4 LDG) jedenfalls in einem Maße kompensiert werden, das dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht des Beamten auf rechtliches Gehör und dem Gebot des fairen Verfahrens so weit Rechnung trägt, dass es gerechtfertigt ist, in eine inhaltliche Prüfung des Klagebegehrens einzutreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 17, juris).
Dieses Recht, zu belastenden Beweismitteln Stellung zu nehmen, kann in der Regel auch durch einen Prozesspfleger ausgeübt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 24, juris).
Eine Verhandlungsunfähigkeit des Beamten ist in diesen Fällen nicht kompensierbar; eine Beweiswürdigung des Gerichts bleibt zwangsläufig unvollständig (vgl. zu alldem: BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 24, juris).
Ist eine verlässliche Würdigung des Sachverhalts sodann nicht möglich, weil es insoweit maßgeblich auf die eigenen Angaben des Beamten aufgrund seines persönlichen Erlebens ankommt, wird dies im Regelfall wenn auch nicht zu einem Verhandlungsverbot, so doch zu einem verfassungsrechtlich geforderten Maßnahmeverbot führen (zu alldem: BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 24, juris, …und Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15, Rn. 53, juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).
Dies erfordert sowohl die Fähigkeit, anderen verständlich zu machen, was vorgetragen werden soll, als auch diejenige, das in sich aufzunehmen und zu verstehen, was andere erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 11, juris).
Es ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte in diesem Sinne keine bewusste, eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen eine Mitwirkung im Verfahren mehr treffen könnte (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 24, juris).
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Denn zum einen hat der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Dienst, zum anderen handelt es sich um vorsätzliche Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu 2 Jahren (vgl. zu beidem: BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 15, juris).Die Anhebung der Strafandrohung für den (bloßen) Besitz kinderpornografischer Schriften auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe gemäß § 184b Abs. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) ist erst nach der hier in Rede stehenden Tat in Kraft getreten und muss daher unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14, Rn. 32, juris).
- 2 B 48.17 -, Rn. 13, juris; Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 33, juris).
In Ausschöpfung des Orientierungsrahmens ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, da dies dem Schweregehalt des vom Beklagten begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 36, juris; dafür, dass die Bemessungsentscheidung beim Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt: BVerwG, Urteile vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 und 2 C 4.18 -, Entscheidungsgründe derzeit noch nicht veröffentlicht, vgl. aber Pressemitteilung des BVerwG Nr. 74/2019 vom 24.10.2019 unter juris oder https://www.bverwg.de/de/pm/2019/74 [abgerufen am 14.11.2019]).
Es liegt eine Verfehlung von erheblichem Gewicht vor (s. o.), wobei der Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften angezeigt ist, da das Verhalten des Beklagten insoweit schon aufgrund der Tatumstände, insbesondere Anzahl, Art und Inhalt der Darstellungen, als besonders verwerflich einzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 36, juris).
- BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12
Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Denn der verhandlungsunfähige Beamte kann im Disziplinarverfahren grundsätzlich vertreten werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 -, Rn. 53, juris; Beschluss vom 31.10.2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 7-9, juris, und Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn- 18, juris; so auch: OVG Münster…, Urteil vom 08.03.2017 - 3d A 1815/13.O, Rn. 62 f., juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).- 2 B 33.12 -, Rn. 7, juris).
Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass der Beamte die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen auf jede prozessual zulässige Art in Frage stellen können muss, was in der Regel nur möglich ist, wenn er sich einen unmittelbaren Eindruck von den Zeugen verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 7, juris).
In diesen Fällen ist der Beamte nicht an der persönlichen Mitwirkung gehindert, sondern macht davon aus freien Stücken keinen Gebrauch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 8, juris).
Das Gericht muss sich über die mögliche Konsequenz einer etwaigen dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des Beamten im Klaren sein und aufgrund einer Gesamtwürdigung der fallbezogenen Umstände entscheiden, ob es sich über den Ausfall des Beamten hinwegsetzen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 9, juris).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Das Gewicht der Pflichtverletzung ist für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme richtungweisend (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 12, juris).Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 51, juris; vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 16, juris).
Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, ist bei außerdienstlichen Dienstvergehen im Ausgangspunkt auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 17, juris), weil der Gesetzgeber - wie gezeigt - damit seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat.
Schwerwiegende Vorsatzstraftaten wie die vorliegende bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 14, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
- 14 LB 4/16 -, Rn. 44, juris).An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 17, juris; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 47, juris, m. w. N.).
Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 50, juris, unter Verweis auf stRspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, Rn. 21 f., juris).
Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 51, juris; vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 16, juris).
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 -, juris, Rn. 8).Eine mündliche Verhandlung muss aber nicht allein zu dem Zweck durchgeführt werden, dass sich ein Beklagter unabhängig von seinem Prozessbevollmächtigten äußern kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11, Rn. 9, juris; vgl. VGH München…, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15/2737 -, Rn. 7, juris;… Benz/Frankenstein in LDG, Stand April 2019, § 41 Rn. 2.1.1).
Dem Verfahrensbeteiligten muss die Möglichkeit eingeräumt sein, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen, um nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung zu werden (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, Rn. 29, juris, und vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 11, juris).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 8, juris), hier von Juli 2006- August 2013 (s. u.); eine nachträgliche Rechtsänderung zugunsten des Beklagten hat nicht stattgefunden.Der erforderliche Bezug des Dienstvergehens zum Amt des Beklagten, der als Lehrer ständig Kontakt zu Kindern hat und deren Entwicklungsprozess begleiten soll, ist gegeben, weil das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung zulässt und den Beklagten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 15, juris).
An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 17, juris;… Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 47, juris, m. w. N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2008 - 11 A 10623/08
Verhandlungsunfähigkeit als Verfahrenshindernis im Disziplinarverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Aufgrund dessen ist es dem Dienstherrn nicht von vornherein verwehrt, das grundsätzlich auf Lebenszeit angelegte Dienstverhältnis einseitig zu beenden, wenn der Beamte durch eigene Schuld vertrauensunwürdig und damit für den öffentlichen Dienst untragbar geworden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 15 - 16, juris; zur Verhandlungsunfähigkeit siehe auch schon: OVG Koblenz, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).Denn der verhandlungsunfähige Beamte kann im Disziplinarverfahren grundsätzlich vertreten werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 -, Rn. 53, juris;… Beschluss vom 31.10.2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 7-9, juris, und Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn- 18, juris; so auch: OVG Münster…, Urteil vom 08.03.2017 - 3d A 1815/13.O, Rn. 62 f., juris; OVG Koblenz, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).
Ist eine verlässliche Würdigung des Sachverhalts sodann nicht möglich, weil es insoweit maßgeblich auf die eigenen Angaben des Beamten aufgrund seines persönlichen Erlebens ankommt, wird dies im Regelfall wenn auch nicht zu einem Verhandlungsverbot, so doch zu einem verfassungsrechtlich geforderten Maßnahmeverbot führen (zu alldem: BVerwG…, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 24, juris, …und Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15, Rn. 53, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 16, juris).Der Besitz von Schriften, die - wie hier - den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 15, juris; Urteil des Senats vom…, Urteil vom 14.03.2016 - 14 LB 8/13 -, Rn. 69, juris, m. w. N.).
- BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15
Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
Denn der verhandlungsunfähige Beamte kann im Disziplinarverfahren grundsätzlich vertreten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 -, Rn. 53, juris;… Beschluss vom 31.10.2012 - 2 B 33.12 -, Rn. 7-9, juris, und Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn- 18, juris; so auch: OVG Münster…, Urteil vom 08.03.2017 - 3d A 1815/13.O, Rn. 62 f., juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).Ist eine verlässliche Würdigung des Sachverhalts sodann nicht möglich, weil es insoweit maßgeblich auf die eigenen Angaben des Beamten aufgrund seines persönlichen Erlebens ankommt, wird dies im Regelfall wenn auch nicht zu einem Verhandlungsverbot, so doch zu einem verfassungsrechtlich geforderten Maßnahmeverbot führen (zu alldem: BVerwG…, Urteil vom 24.09.2009 - 2 C 80.08 -, Rn. 24, juris, und Beschluss vom 29.06.2016 - 2 B 18.15, Rn. 53, juris; OVG Koblenz…, Urteil vom 30.10.2008 - 11 A 10623/08 -, Rn. 26, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - 3d A 1815/13
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …
- BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
- BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
- BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung …
- BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12
Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.
- OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2016 - 14 LB 8/13
Aberkennung des Ruhegehaltes eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes …
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12
Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz …
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
- BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch …
- BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 59.09
Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstliches Sexualdelikt gegen ein Kind; …
- BVerwG, 27.04.2017 - 2 B 38.16
Disziplinare Ahndung der Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten; überlange …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 1002/13
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 14 LB 3/15
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
- BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10
Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags; …
- BVerwG, 21.06.2017 - 2 B 83.16
Rechtfertigung der disziplinarischen Höchstmaßnahme bei einem mittelschweren …
- BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - …
- BVerwG, 18.06.1991 - 2 B 70.91
Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung - …
- BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14
Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 36 S 3 BRRG, § 45 Abs 1 S 2 BRRG
Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz kinderpornografischer Schriften - rechtsportal.de
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines einheitlichen, außerdienstlichen Dienstvergehens (Besitz kinderpornografischer digitaler Videodateien); Entgültiger Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit durch das festgestellte Dienstvergehen im ...
- rechtsportal.de
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines einheitlichen, außerdienstlichen Dienstvergehens (Besitz kinderpornografischer digitaler Videodateien); Entgültiger Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit durch das festgestellte Dienstvergehen im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (33)
- BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Für die disziplinarrechtliche Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornografischer Schriften ist auch in Ansehung des mittleren Strafrahmens bei Lehrern hingegen aufgrund des engen Dienstbezugs als Orientierungsrahmens auf die Höchstmaßnahme abzustellen (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, juris Ls 1 und Rn. 31).Bei verbeamteten Lehrern führt der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften i.S.v. § 184b StGB - auch bei geringer Anzahl oder von niedrigschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, juris Ls 1 und Rn. 31).
Das gilt - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Lehrers ausnahmsweise widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 a.a.O. Rn. 31).
Ein den Lehrern vorwerfbares Verhalten im unmittelbaren Umgang mit Schülerinnen und Schülern konkret ihrer Schule ist gerade nicht erforderlich (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14
Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Denn zum einen hat der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Dienst, zum anderen handelt es sich um vorsätzliche Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu 2 Jahren (vgl. zu beidem: BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 15).Die Anhebung der Strafandrohung für den (bloßen) Besitz kinderpornografischer Schriften auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe gemäß § 184b Abs. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl I S. 10) ist erst nach dem hier in Rede stehenden Tatzeitraum in Kraft getreten und muss daher unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14, juris Rn. 32).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe für die Maßnahmenbemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist (BVerwG…, Beschluss vom 21.06.2017 - 2 B 83.16 -, juris Rn. 7), wobei dieser Orientierungsrahmen bei hinreichendem Dienstbezug des Dienstvergehens bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 08.03.2018 - 2 B 48.17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 33).
Es liegt - wie soeben dargestellt - eine Verfehlung von erheblichem Gewicht vor, wobei der Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften angezeigt ist, da das Verhalten des Beklagten insoweit schon aufgrund der Tatumstände, insbesondere Anzahl, Art und Inhalt der Darstellungen, als besonders verwerflich einzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 36).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 44).An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 17; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 47, m. w. N.).
Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 50, unter Verweis auf stRspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 21 f).
Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin oder des Beamten für das pflichtwidrige Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 51; vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 16).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine von Beamtinnen und Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, ist bei außerdienstlichen Dienstvergehen im Ausgangspunkt auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 17).Das Gewicht der Pflichtverletzung ist für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme richtungweisend (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 12).
Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin oder des Beamten für das pflichtwidrige Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (…Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 51; vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 16).
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Maßgeblich ist insoweit die Rechtslage zum Tatzeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 8), hier von Juli 2006 bis August 2013.Der erforderliche Bezug des Dienstvergehens zum Amt des Beklagten, der als Lehrer ständig Kontakt zu Kindern hat und deren Entwicklungsprozess begleiten soll, ist gegeben, weil das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung zulässt und den Beklagten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 15).
An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 17;… Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 47, m. w. N.).
- BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Die Reise in die USA wäre auch nicht als Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Variante 3 StGB) strafbar, weil nach verbreiteter Meinung keine Verabredung vorliegt, wenn von zwei Beteiligten eine - wie hier die Sonderermittlerin - nur zum Schein auf den Tatplan eingeht (stRspr. vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 -, juris Ls 1 und Rn. 9 m.w.N.;… Renzikowski in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2017, § 176, Rn. 58;… Kühl in: Lackner/ Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB, § 30, Rn. 6;… Waßmer in: Leipold/ Tsambikakis/ Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 30 Rn. 39).Zwar ist diese Tatbestandsvariante unabhängig von der subjektiven Einstellung der Erklärungsempfangenden, so dass deren innerer Vorbehalt, die Tat nicht zu wollen, eine Strafbarkeit insoweit nicht hindert (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Ls 2 und Rn. 12 m.w.N.).
Dies kann entweder in Form der Annahme einer Aufforderung oder als aktives Erbieten geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).
- BVerwG, 18.06.2020 - 2 B 24.20
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Inaugenscheinnahme von kinderpornographischem …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Insbesondere der im Disziplinarverfahren geltende Durchführungsgrundsatz verlangt die Anwesenheit des Beklagten nicht (…ausführlich Senatsurteil vom 14.11.2019 - 14 LB 1/19 -, juris Rn. 64 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 2 B 24.20 -, juris Rn. 14).Dies vermag der Senat insbesondere nicht aus dem Zurückverweisungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 2 B 24.20 -, juris Rn. 13) abzuleiten.
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 50, unter Verweis auf stRspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 21 f). - OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 RVs 36/15
Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Werden auf Datenträgern, die sich im Besitz des Beklagten befanden, kinderpornografische Vorschaubilder festgestellt, die durch das Betriebssystem des Computers automatisch generiert worden sind, kann zwar nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass dem Beklagten der Besitz der Vorschaubilder bewusst war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57;… Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 44). - BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …
- BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18
Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot; …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10
Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
- BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09
Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung …
- BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12
Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz …
- BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch …
- BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10
Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters
- BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 59.09
Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstliches Sexualdelikt gegen ein Kind; …
- BVerwG, 27.04.2017 - 2 B 38.16
Disziplinare Ahndung der Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten; überlange …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 1002/13
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 14 LB 3/15
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
- BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10
Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags; …
- BVerwG, 21.06.2017 - 2 B 83.16
Rechtfertigung der disziplinarischen Höchstmaßnahme bei einem mittelschweren …
- BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - …
- BVerwG, 18.06.1991 - 2 B 70.91
Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung - …
- BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15
Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires …
- BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15
Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es …
- EGMR, 04.11.2010 - 18757/06
Recht auf ein faires Verfahren (Abgrenzung der unzulässigen Tatprovokation von …
- BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12
Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
- BVerwG, 11.07.2018 - 2 B 41.18
Beamtenbeisitzer; Gerichtliches Disziplinarverfahren; Pflicht zur Entbindung des …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2024 - 17 LB 1/24
Entfernung einer Steueroberskretärin aus dem Beamtenverhältnis durch die …
Ein funktionaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in ihr Amt, noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57;… Beschl. v. 19.08.2019 - 2 B 72.18 -, juris Rn. 8;… Urt. v. 16.06.2020 - 2 C 12/19 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urt. v. 09.10.2020 - 14 LB 1/19 -, juris Rn. 121 ).An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 17; vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.10.2020 - 14 LB 1/19 -, juris Rn. 124 m. w. N.).
Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (…stRspr BVerwG, z. B. Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 21 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 09.10.2020 - 14 LB 1/19 -, juris Rn. 127 f.).
Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von Beamtinnen und Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.04.2017 - 2 B 38.16 -, juris Rn. 10;… OVG Schleswig, Urt. v. 16.11.2016 - 14 LB 3/15 -, juris Rn. 62 ; Urt. v. 09.10.2020 - 14 LB 1/19 -, juris Rn. 140).
- VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20
Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2021 - 14 LB 1/19 |
Verfahrensgang
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