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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1036
OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22 (https://dejure.org/2022,1036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2022 - 14 MN 117/22 (https://dejure.org/2022,1036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 14 MN 117/22 (https://dejure.org/2022,1036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 CoronaVV ND; § 16 Abs 1 CoronaVV ND; § 16 Abs 3 CoronaVV ND; § 28 Abs 1 IfSG; § 28a Abs1 Nr 1 IfSG; § 28a Abs 1 Nr 16 IfSG; § 28a Abs 1 Nr 2 IfSG; § 28a Abs 1 Nr 2a IfSG
    Abstandsgebot; Corona-Pandemie; einfache Signatur; Maskenpflicht; sicherer Übermittlungsweg; Testpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz in mehrere Dokumente aufgeteilt: Besser alles signieren!

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maskenpflicht, Abstandsgebot und Testobliegenheit in Schulen während der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Bei der durch bzw. mit einem Textverarbeitungsprogramm zum Abschluss des Schriftsatzes angebrachten Namenswiedergabe des Verfassers handelt es sich um solche Daten (BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Rn. 9 Die (einfache) Signatur meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes (BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dies kann beispielsweise der maschinenschriftliche Namenszug unter dem Schriftsatz oder eine eingescannte Unterschrift sein (BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.;… Ulrich, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 41. EL Juli 2021, § 55a Rn. 73 m.w.N.).

    Ist dessen Identität bei Fehlen der (einfachen) elektronischen Signatur nicht auf andere Weise feststellbar, ist das elektronische Dokument nicht wirksam eingereicht (BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.;… Ulrich, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 41. EL Juli 2021, § 55a Rn. 73 m.w.N.).

    Rn. 13 aa) Die einfache Signatur soll - ebenso wie die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. BT-Drs. 17/12634 S. 25 zur inhaltsgleichen Parallelregelung in § 130a Abs. 3 ZPO; BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das Fehlen einer einfachen Signatur kann - ebenso wie einer Unterschrift - ausnahmsweise unschädlich sein, wenn - ohne Beweisaufnahme - aufgrund anderer Umstände zweifelsfrei feststeht, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat (BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 19 m.w.N.;… Ulrich, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 41. EL Juli 2021, § 55a Rn. 73).

    Es ist nicht erkennbar, ob die im Briefkopf als Absenderin ausgewiesene Person identisch mit der den Inhalt des Schriftsatzes verantwortenden Person ist (vgl. BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 56.21

    Verbot des Zutritts zu Schulen ohne, für die Teilnahme am Präsenzunterricht …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Rn. 25 Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Selbsttests (zu denen neben Tests, bei denen die Probeentnahme im vorderen Nasenbereich erfolgt, auch sog. Spuck- und Lollitests gehören, bei denen Speichel-Proben analysiert werden) mit Beeinträchtigungen verbunden sind, die in ihren Wirkungen gesundheitsgefährdend sind oder körperliche Schmerzen bzw. diesen gleichkommende nichtkörperliche Beeinträchtigungen hervorrufen (…so bereits Nds. OVG, Beschl. v. 19.4.2021 - 13 MN 192/21 -, juris Rn. 62; vgl. auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 67 m.w.N.).

    Antigentests zur Eigenanwendung müssen danach so hergestellt sein, dass das Medizinprodukt (inkl. Gebrauchsinformationen, Kennzeichnung etc.) hinsichtlich Sicherheit und Leistungsfähigkeit ausreichend gebrauchstauglich ist und die Ergebnisqualität unter diesen Anwendungsbedingungen sichergestellt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68).

    Auch eine solche Zulassung setzt jedoch gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 2017/745 (vorher Art. 3 RiL 93/42/EWG) die Erfüllung der sog. "Grundlegenden Anforderungen" (vgl. § 7 MPG) voraus, und zwar auch bei Inverkehrbringen eines im Ausland hergestellten Produkts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68).

    Rn. 27 Tatsächlich ist die Verwendung von Ethylenoxid zur Sterilisation von Medizinprodukten - im konkreten Fall der verwendeten Wattestäbchen - eine etablierte Standardmethode und sowohl die Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsvorsorge mit Ethylenoxid als auch die Grenzwerte für Rückstände von Ethylenoxid in Medizinprodukten sind in DIN-Vorschriften (DIN EN ISO 11135, DIN EN ISO 10993-7) festgelegt (vgl. Correctiv, Faktencheck v. 1. April 2021, m.w.N., https://www.correctiv.org/faktencheck/2021/04/01/corona-tests-es-gibt-keine-hinweise-auf-eine-gesundheitsgefahr-durch-ethylenoxid-auf-abstrich-staebchen/; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68).

    Rn. 29 Angesichts der Ausgestaltung der Vorlage eines negativen Testergebnisses als einer den Zutritt zur Schule eröffnenden Obliegenheit scheidet auch ein Eingriff in das Recht der von dieser Regelung Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schon deshalb aus, weil die Vorlage des Testergebnisses bei der Schule freiwillig ist und damit jedenfalls eine Einwilligung vorliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 69 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2021 - 13 MN 415/21

    Abstandsgebot; Corona-Virus; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Die in § 16 Abs. 1 Sätze 3 und 4 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 14.01.2022) festgelegten Verpflichtungen zwischen Personen, die nicht derselben festgelegten Gruppe (Kohorte) im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 14.01.2022) angehören, einen Abstand von mindestens 1, 5 Metern einzuhalten und während des Schulbetriebs eine medizinische Maske zu tragen, stellen ebenso wie das in § 16 Abs. 3 Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 14.01.2022) geregelte Zutrittsverbot bei Nichterfüllung der in den Sätzen 1 und 2 der Vorschrift enthaltenen Testobliegenheit notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne der §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nrn. 1, 2, 2a, 16 IfSG dar Fortführung von OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21, juris).

    Rn. 20 a) Der bis zum 31. Dezember 2021 für das Infektionsschutzrecht zuständige 13. Senat des erkennenden Gerichts hat bereits mit Beschluss vom 5. Oktober 2021 (- 13 MN 415/21 -), teilweise auch unter Verweis auf zuvor ergangene Beschlüsse, entschieden, dass es sich bei den in § 16 Abs. 1 Sätze 3 und 4 der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegten Verpflichtungen, zwischen Personen, die nicht derselben festgelegten Gruppe (Kohorte) im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angehören, einen Abstand von mindestens 1, 5 Metern einzuhalten und während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ebenso wie bei dem in § 16 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelten Zutrittsverbot bei Nichterfüllung der in den Sätzen 1 und 2 der Vorschrift enthaltenen Testobliegenheit um notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne der § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 Nrn. 1, 2, 2a, 16 IfSG handelt, die in rechtmäßiger Weise durch Rechtsverordnung nach § 32 IfSG erlassen worden sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21 -, juris Rn. 7).

    Eine Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsgrundlagen insbesondere mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) sei nicht festzustellen, dies gelte auch für das Zitiergebot (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.10.2021 -13 MN 415/21 -, juris Rn. 8).

    Die mit der Verpflichtung zum Tragen einer (medizinischen) Maske einhergehenden Belastungen (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21 -, juris Rn. 13) werden zudem weiterhin durch verschiedene Regelungen in der Rundverfügung Nr. 31/2021 der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung vom 14. Dezember 2021 (Bl. 90 ff. der GA) abgemildert.

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 192/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schule; Testpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Rn. 25 Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Selbsttests (zu denen neben Tests, bei denen die Probeentnahme im vorderen Nasenbereich erfolgt, auch sog. Spuck- und Lollitests gehören, bei denen Speichel-Proben analysiert werden) mit Beeinträchtigungen verbunden sind, die in ihren Wirkungen gesundheitsgefährdend sind oder körperliche Schmerzen bzw. diesen gleichkommende nichtkörperliche Beeinträchtigungen hervorrufen (so bereits Nds. OVG, Beschl. v. 19.4.2021 - 13 MN 192/21 -, juris Rn. 62;… vgl. auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 67 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Es ist ermessensgerecht, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO für jeden Antragsteller grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 14 MN 121/22

    2-G-Regelung; Außervollzugsetzung; Corona; Normenkontrolleilantrag; Sport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Dieser Streitwert ist für das Verfahren auf sofortige Außervollzugsetzung der Verordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zu halbieren (vgl. zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 24.1.2022 - 14 MN 121/22, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2020 - 13 MN 300/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrollantrag; Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Der damit verbundene Nutzen für eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschl. 14.8.2020 - 13 MN 300/20 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.) wiegt die Nachteile, insbesondere den möglicherweise höheren Atemwiderstand jedenfalls einer FFP-2 Atemschutzmaske, unter den derzeitigen Pandemie-Bedingungen auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2021 - 13 B 845/21

    Rechtmäßigkeit der Testungen als Voraussetzung für die Teilnahme am …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Dies ist nämlich nur in einer für die Gesundheit unbedenklichen Konzentration der Fall (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 1.7.2021 - 13 B 845/21.NE -, juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans);… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags);… Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats);… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 14 MN 117/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans);… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats);… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die …

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach …

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2022 - 14 MN 173/22

    Corona-Pandemie; COVID-19; Maskenpflicht; Schule

    Die in § 16 Abs. 1 Sätze 3 und 4 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 23.02.2022) festgelegten Verpflichtungen zwischen Personen, die nicht derselben festgelegten Gruppe (Kohorte) im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 23.02.2022) angehören, einen Abstand von mindestens 1, 5 Metern einzuhalten und während des Schulbetriebs eine medizinische Maske zu tragen, stellen ebenso wie das in § 16 Abs. 3 Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 23.02.2022) geregelte Zutrittsverbot bei Nichterfüllung der in den Sätzen 1 und 2 der Vorschrift enthaltenen Testobliegenheit derzeit noch notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen im Sinne der §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nrn. 1, 2, 2a, 16 IfSG dar (Fortführung von OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21 -, juris und Beschl. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, juris).

    Rn. 14 Diesen Einschätzungen und den ihnen zugrundeliegenden Erwägungen hat sich der 14. Senat bereits im Beschluss vom 26. Januar 2022 (- 14 MN 117/22 -, juris Rn. 21) nach unabhängiger Überprüfung der Sach- und Rechtslage und unter Abwägung sämtlicher für und gegen eine Aussetzung der Vollziehung sprechenden Argumente angeschlossen und wegen der Einzelheiten darauf verwiesen.

    Die mit der Verpflichtung zum Tragen einer (medizinischen) Maske einhergehenden Belastungen (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 23;… vgl. bereits NdsOVG, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21 -, juris Rn. 13) werden zudem weiterhin durch verschiedene Regelungen in den jeweils geltenden Rundverfügungen der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung abgemildert.

    Rn. 19 Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Selbsttests (zu denen neben Tests, bei denen die Probeentnahme im vorderen Nasenbereich erfolgt, auch sog. Spuck- und Lollitests gehören, bei denen Speichel-Proben analysiert werden) mit Beeinträchtigungen verbunden sind, die in ihren Wirkungen gesundheitsgefährdend sind oder körperliche Schmerzen bzw. diesen gleichkommende nichtkörperliche Beeinträchtigungen hervorrufen (so bereits Senatsbeschl. v. 26.01.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 25;… NdsOVG, Beschl. v. 19.4.2021 - 13 MN 192/21 -, juris Rn. 62;… vgl. auch: OVG Berl.-Bbg, Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 67 m.w.N.).

    Antigentests zur Eigenanwendung müssen danach so hergestellt sein, dass das Medizinprodukt (inkl. Gebrauchsinformationen, Kennzeichnung etc.) hinsichtlich Sicherheit und Leistungsfähigkeit ausreichend gebrauchstauglich ist und die Ergebnisqualität unter diesen Anwendungsbedingungen sichergestellt werden kann (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 26.01.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 26;… vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68).

    Auch eine solche Zulassung setzt jedoch gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 2017/745 (vorher Art. 3 RiL 93/42/EWG) die Erfüllung der sog. "Grundlegenden Anforderungen" (vgl. § 7 MPG) voraus, und zwar auch bei Inverkehrbringen eines im Ausland hergestellten Produkts (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 26.01.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 26;… vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 23.4.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68).

    Rn. 22 Diese Einschätzung wird durch die von den Antragstellern bereits im Verfahren 14 MN 117/22 zur Akte gereichte "Gefährdungsanalyse Durchführung von COVID-19-Schnelltests und durch PCR-Test" von Prof. Dr. Werner Bergholz vom 12.11.2021, auf die sie im vorliegenden Verfahren Bezug nehmen, nicht durchgreifend in Frage gestellt.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22

    Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest; …

    Diese Sichtweise ist nachfolgend, u.a. auch durch den erkennenden Senat, mehrfach bestätigt worden (vgl. etwa NdsOVG, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21 -, Senatsbeschl. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, v. 7.3.2022 - 14 MN 173/22 -, sämtl. veröffentl. bei juris).

    Diese Sichtweise ist nachfolgend, u.a. auch durch den erkennenden Senat, mehrfach bestätigt worden (vgl. etwa NdsOVG, Beschl. v. 5.10.2021 - 13 MN 415/21 -, Senatsbeschl. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, v. 7.3.2022 - 14 MN 173/22 -, sämtl. veröffentl. bei juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 14 MN 154/22

    Corona-Pandemie; Kindertageseinrichtung; Testpflicht

    Rn. 17 aa) Der Senat geht davon aus, dass die streitgegenständliche Verordnungsregelung in § 28 Abs. 1 und § 28a Abs. 7 Nr. 4, Abs. 1 Nr. 16 i.V.m. § 33 Nr. 1 IfSG eine taugliche Rechtsgrundlage findet (vgl. zur Testobliegenheit an Schulen zuletzt Senatsbeschl. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 20;… NdsOVG, Beschl. v. 19.4.2021 - 13 MN 192/21 -, juris Rn. 20), und gemäß § 32 Sätze 1 und 2 IfSG durch Rechtsverordnung angeordnet werden durfte (…vgl. zu Inhalt und Grenzen der Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG: NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2021 - 13 MN 145/21 -, juris Rn. 33).

    Rn. 30 Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Selbsttests (zu denen neben Tests, bei denen die Probeentnahme im vorderen Nasenbereich erfolgt, auch sog. Spuck- und Lollitests gehören, bei denen Speichel-Proben analysiert werden) mit Beeinträchtigungen verbunden sind, die in ihren Wirkungen gesundheitsgefährdend sind oder körperliche Schmerzen bzw. diesen gleichkommende nichtkörperliche Beeinträchtigungen hervorrufen (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 25).

  • VG München, 18.02.2025 - M 3 K 21.6485

    Keine Erledigung eines Dauerverwaltungsakts (Zwangsgeldzahlung), Schulpflicht, …

    Vor der Erteilung der Sonderzulassung hatte der Hersteller im Rahmen seiner Antragstellung nachzuweisen, dass sein Test die einschlägigen Anforderungen erfüllt (…OVG NW, U.v. 13.11.2023 - 13 D 102/21.NE - juris Rn. 264; NdsOVG, B.v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 - juris Rn. 26).

    Insbesondere setzen sich diese nicht damit auseinander, in welcher Konzentration die von Prof. B. als gesundheitsschädlich erachteten Chemikalien in den Tests enthalten sind; dies ist nämlich nur in einer für die Gesundheit unbedenklichen Konzentration der Fall (NdsOVG, B.v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 - juris Rn. 28); die Einhaltung wissenschaftlicher Mindeststandards bei der Abfassung der Stellungnahmen erscheint im Übrigen zweifelhaft (…vgl. OVG NW, B.v. 1.7.2021 - 13 B 845/21.NE - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2022 - 14 MN 176/22

    Antragsbefugnis; Corona-Pandemie; Maskenpflicht; Signatur

    Rn. 25 Diesen Einschätzungen und den ihnen zugrundeliegenden Erwägungen schließt sich der 14. Senat nach unabhängiger Überprüfung der Sach- und Rechtslage, unter Berücksichtigung des § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 IfSG und des aktuellen Infektionsgeschehens (…vgl. dazu zuletzt Senatsbeschl. v. 11.3.2022 - 14 MN 171/22 -, juris Rn. 28) sowie unter Abwägung sämtlicher für und gegen eine Aussetzung der Vollziehung sprechenden Argumente vollumfänglich an und verweist wegen der Einzelheiten darauf (vgl. auch zur Maskenpflicht in Schulen die Senatsbeschl. v. 7.3.2022 - 14 MN 173/22 -, juris Rn. 15 u. v. 26.1.2022 - 14 MN 117/22 -, juris Rn. 23).
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