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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 08.04.2022

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,764
OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2024,764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.01.2024 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2024,764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2024,764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 823 BGB, Art 2 MRK, Art 8 MRK, Art 2 GG, Art 1 GG
    Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

  • JurPC

    Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Nutzerin einer von der Beklagten angebotenen Social-Media-Plattform auf Unterlassung von der Verknüpfung von ihr selbst hochgeladenen Bildern mit Memes unter Nennung von Vor- und Nachnamen; Einschieben von in Anführungstrichen gesetzten und von der Klägerin ...

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Facebook - Löschverpflichtung von rechtswidrig geposteten Inhalten

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Meme mit Falschzitat - Nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte kann ein Plattformbetreiber (hier Meta) verpflichtet sein auch sinn- oder kerngleiche Posts zu löschen

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines sozialen Netzwerks muss auch gleichartige rechtswidrige Inhalte verhindern / Facebook

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook / Meta muss bei ehrverletzenden Inhalten auch kerngleiche Inhalte und Memes ohne erneute Inkenntnissetzung automatisch löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Künast gegen Facebook II

  • lto.de (Pressebericht, 25.01.2024)

    Prüfpflichten von Plattformbetreibern: Renate Künast gewinnt gegen Facebook

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswidrige Posts - und die Löschpflicht für sinngleiche Posts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das bewusste Falschzitat auf Facebook

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Künast gegen Facebook: Löschpflicht umfasst auch sinngleiche Äußerungen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Falschzitate auf Facebook: Plattformbetreiber muss auch sinngleiche Posts löschen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Falschzitate auf Facebook: Plattformbetreiber muss auch sinngleiche Posts löschen

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    TMG § 3
    Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Renate Künast obsiegt, kriegt aber keine Geldentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschpflicht von rechtswidrigen Posts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch der Nutzerin einer von der Beklagten angebotenen Social-Media-Plattform auf Unterlassung von der Verknüpfung von ihr selbst hochgeladenen Bildern mit Memes unter Nennung von Vor- und Nachnamen; Einschieben von in Anführungstrichen gesetzten und von der Klägerin ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 494
  • GRUR 2024, 1827
  • MMR 2024, 334
  • K&R 2024, 274
  • afp 2024, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Mittäterschaft erfordert eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken (vgl. § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB) [BGH Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - Rn. 30 mwN].

    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung auch einen zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweilige Haupttat einschließlich des Bewusstseins ihrer Rechtswidrigkeit voraus [BGH Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 - Rn. 31; Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 30].

    Die erforderliche Handlung zur Verhinderung des Erfolgs muss von dem Verpflichteten rechtlich gefordert werden können; sie muss ihm möglich und zumutbar sein [BGH Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 34].

    Der BGH hat zum Markenrecht eine Gehilfenhaftung bei "nachhaltiger" Verletzung von Prüfungspflichten erwogen, allerdings bislang offengelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche anzunehmen ist [Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 33].

  • EuGH, 03.10.2019 - C-18/18

    Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Ein solcher ist nicht erst dann begründet, wenn ein Gericht den Inhalt der dem Hosting-Anbieter zur Kenntnis gebrachten Information für rechtswidrig erklärt hat (der EuGH spricht im Urt. v. 3.10.2018 - C-18/18 - Glawischnig-Piesczek zur Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie "kann u.a."), sondern auch dann, wenn die mit dem Inhalt vermittelte Aussage unstreitig als Falschzitat feststeht und damit deren Rechtswidrigkeit.

    Der EuGH [Urt. v. 3.10.2018 aaO.] ist im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 200/31 der Empfehlung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen [Rn. 45 ff] gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay [vgl. EuGH MMR 2011, 596] auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Zugangssperrung von sinngleichen Inhalten aufzuerlegen.

    In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass - worauf der EuGH ausdrücklich hingewiesen hat - die nationalen Gerichte/Gesetzgeber in Bezug auf die Verfahren, die den Erlass der erforderlichen Maßnahmen ermöglichen, über ein besonders großes Ermessen verfügen [Urt. v. 3.10.2018 aaO. - Rn. 29].

    (3.6.) Ohne Erfolg macht die Berufung schließlich geltend, dass der Generalanwalt in dem Verfahren C-18/18 die Auffassung vertreten hat, dass einem Host-Provider nicht aufgegeben werden kann, der als rechtswidrig eingestuften Äußerung sinngleiche Äußerungen zu entfernen, die von anderen Nutzern gepostet worden sind, so dass er auch nur die Informationen zu durchsuchen braucht, die von dem Nutzer gepostet wurden, der auch die rechtswidrige Information gepostet hat [vgl. Schlussanträge Rn. 72 f].

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung auch einen zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweilige Haupttat einschließlich des Bewusstseins ihrer Rechtswidrigkeit voraus [BGH Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 - Rn. 31; Urt. v. 22.7.2010 aaO. - Rn. 30].
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Erforderlich wäre vielmehr eine Kenntnis der Beklagten von konkret drohenden Haupttaten [BGH Urt. v. 12.7.2012 - I ZR 18/11 - Rn. 17].
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Solches ist etwa anzunehmen, wenn er vorsätzlich auf künftige Rechtsverletzungen durch Dritte hingewirkt hat [BGH Urt. v. 15.1.2009 - I ZR 57/07 - Rn. 18].
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Dieser ist für ihr Anspruchsziel auch geeignet, weil der Unterlassungsanspruch auch als umfassende Verpflichtung zur Beseitigung eines durch unwahre Tatsachenbehauptung geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung zu verstehen ist, der sich für den Betroffenen als eine sich stetig erneuernde und fortwirkende Quelle der Ehrverletzung darstellt, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann [vgl. BGH Urt. v. 11.11.2014 - VI ZR 18/14 - Rn. 16; Urt. v. 28.7.2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 15; Urt. v. 14.3.2017 - VI ZR 721/15 - Rn. 35].
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    (1) Art. 40 EGBGB unterfällt auch der Persönlichkeitsschutz einschließlich sich daraus herleitender Unterlassungsansprüche [BGH Urt. v. 27.2.2018 aaO. - Rn. 22; Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Rn. 15].
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Die Verordnung Nr. 864/2007/EG vom 11.7.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) ist nicht anwendbar, da gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. g dieser Verordnung außervertragliche Schuldverhältnisse aus der Verletzung der Persönlichkeitsrechte vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind [vgl. BGH Urt. v. 27.2.2018 - VI ZR 489/16- Rn. 21].
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Dieser ist für ihr Anspruchsziel auch geeignet, weil der Unterlassungsanspruch auch als umfassende Verpflichtung zur Beseitigung eines durch unwahre Tatsachenbehauptung geschaffenen Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung zu verstehen ist, der sich für den Betroffenen als eine sich stetig erneuernde und fortwirkende Quelle der Ehrverletzung darstellt, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann [vgl. BGH Urt. v. 11.11.2014 - VI ZR 18/14 - Rn. 16; Urt. v. 28.7.2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 15; Urt. v. 14.3.2017 - VI ZR 721/15 - Rn. 35].
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 16 U 65/22
    Der EuGH [Urt. v. 3.10.2018 aaO.] ist im Rahmen der Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 200/31 der Empfehlung des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen [Rn. 45 ff] gefolgt, die für die Kerntheorie maßgebliche Rechtsprechung L'Oréal/eBay [vgl. EuGH MMR 2011, 596] auf das Äußerungsrecht zu übertragen, und hat gebilligt, dem Hosting-Anbieter auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Zugangssperrung von sinngleichen Inhalten aufzuerlegen.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die …

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen …

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im …

  • OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 16 W 10/25

    Prüfpflichten des Hostproviders

    Unter Übertragung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall sind als sinngleich zunächst die Konstellation anzusehen, in denen Beiträge zu den jeweiligen Posts gemäß dem Schreiben des Antragstellers vom 08.07.2024 (Anlage Ast. 1), der Abmahnungen des Antragstellers vom 15.07.2024 und 26.07.2024 (Anlage Ast. 7) oder der einstweiligen Verfügung der 3. Zivilkammer vom 19.08.2024 (Anlage Ast. 8) in Bild und Text identisch, aber abweichend gestaltet sind (z.B. in Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfilter, Einfassung mit Rahmen/Balken) oder bei bloßer Änderung typografischer Zeichen (z.B. Tippfehler, Hinzufügung oder Weglassung von Satz- oder Leerzeichen) oder bei Hinzufügung zusätzlicher sprachlicher oder grafischer Elemente oder beim Versehen mit zusätzlichen Kommentaren bzw. einer Bildüber- bzw. unterschrift (sog. Caption), wenn hierdurch aber der jeweils in Rede stehende Eindruck bestehen bleibt (vgl. Urteil des Senats vom 25.01.2024, Az. 16 U 65/22 - Künast-Meme; GRUR 2024, 1827, Rn. 50 ff.).

    In Bezug auf die hier demnach gegebene identische, oder jedenfalls nahezu identische, Wiedergabe des Videos 1 in Wort und Bild unter dem Link https://www.(plattform1).com/... bei voneinander abweichender Überschrift über dem Video wurden unter Zugrundelegung der Senatsrechtsprechung in der Sache "Künast-Meme" (Az. 16 U 65/22 , MMR 2024, 334) Prüfpflichten der Antragsgegnerin schon aufgrund der Abmahnung vom 01.10.2024 (Anlage Ast.11) ausgelöst.

    Vielmehr wird der Antragsgegnerin nur die Beurteilung auferlegt, ob die Unterschiede auf Grund der abweichenden Gestaltung durch Zusätze oder weitere Elemente gegenüber dem Video 1 nach dem Verständnis eines Durchschnittsrezipienten bewirken, dass nicht mehr der das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzende Eindruck besteht, es handele sich um eine Bewerbung des Abnehmprodukts durch diesen (so auch Senat, MMR 2024, 334, Rn. 53 - Künast-Meme).

    Auch dort muss durch den Unterlassungsschuldner und im Anschluss gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren geprüft werden, ob eine geänderte Textgestaltung zu einer Beseitigung des untersagten Eindrucks führt (so auch Senat, MMR 2024, 334, Rn. 55 - Künast-Meme).

  • OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25

    Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (vgl. BGH…, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 - "Hotelbewertungsportal", NJW 2022, 3072, 3074, Rn. 27 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 05.02.2015 - I ZR 240/12 - "Kinderhochstühle im Internet III", juris Rn. 51 m.w.N. [zur Vorgängerregelung in Art. 15 Abs. 1 E-Commerce-RL]; siehe dazu auch EuGH…, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18 - Glawischnig-Piesczek//Facebook Ireland Ltd., juris Rn. 32 ff.; EuGH…, Urteil vom 12.07.2011 - C-324/09 - L'Oreal/eBay, juris Rn. 119 und 141 - 144;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 04.03.2025 - 16 W 10/25, GRUR-RS 2025, 3551, Rn. 26 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.01.2024 - 16 U 65/22, juris Rn. 52;… BeckOK InfoMedienR/Radtke, 50. Ed., Art. 6 DSA, Rn. 75 ff. m.w.N.).

    Lediglich die Verfügungsbeklagte als Plattformbetreiberin ist daher in der Lage, effektiv alle rechtsverletzenden Inhalte aufzufinden und zeitnah zu entfernen (vgl. Urteil vom 25.01.2024 - 16 U 65/22, juris Rn. 62).

    Dies geschah, obwohl die in der Vorinstanz vom OLG Frankfurt bestätigte Untersagung (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024 - 16 U 65/22, MMR 2024, 334) zumindest deutlich enger gefasst und konkreter war, als es ein hiesiges "allgemeines Unterlassungsgebot" in Bezug auf das Gebrauchen der Namen und/oder des Bildnisses der hiesigen Verfügungskläger ohne deren Zustimmung auf Social-Media-Profilen wäre.

  • OLG Frankfurt, 25.06.2024 - 16 W 16/22

    Verhängung eines Ordnungsgelds bei kerngleicher Äußerung

    Dabei kann die Frage, ob und in welchem Umfang die im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht geltenden "Kerntheorie" - wonach Ansprüche auf Unterlassung über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auch für Handlungen gegeben sein können, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt - auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist, ungeachtet ihrer bislang fehlenden höchstrichterlichen Klärung (…vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2023 - VI ZB 79/21 -, Rn. 19;… Urt. v. 4.12.2018 - VI ZR 128/18 -, Rn. 19;… zur Erfassung sinngemäß geäußerter Mitteilungen hingegen BGH, Urt. v. 24.7.2018 - VI ZR 330/17 -, Rn. 44;… zur Ablehnung eines Verbots "kerngleicher" Bildberichterstattungen allerdings BGH, Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 -, Rn. 7) offenbleiben, auch wenn ein solche Weiterentwicklung der zivilrechtlichen Dogmatik unter Anlegung verfassungsrechtlicher Maßstäbe (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2024 - 1 BvR 2279/23 -, Rn. 5) im Hinblick auf die damit einhergehende Beschränkung der Meinungsfreiheit nicht zu beanstanden wäre (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.12.2006 - 1 BvR 1200/04 -, Rn. 20;… v. 9.7.1997 - 1 BvR 730/97 -, Rn. 10;… zum Lauterkeitsrecht zuletzt BVerfG, Beschl. v. 18.9.2023 - 1 BvR 1728/23 -, Rn. 15;… zur Erstreckung von Untersagungsverfügungen gegenüber einem Host-Anbieter auf Informationen, deren Inhalt zwar leicht unterschiedlich formuliert ist, aber im Wesentlichen die gleiche Aussage vermittelt, EuGH, Urt. v. 3.10.2019, Glawischnig-Piesczek, C-18/18, EU:C:2019:821, Rn. 41; zur Übertragung dieser Rechtsprechung auf Wort-Bild-Kombinationen im Internet [Meme], die ein Fehlzitat beinhalten, vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.1.2024 - 16 U 65/22 -, Rn. 43 ff. [Revision zugelassen und anhängig unter VI ZR 64/24]).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 16 U 65/22   

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LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2022,66553)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.04.2022 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2022,66553)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. April 2022 - 16 U 65/22 (https://dejure.org/2022,66553)
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