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Weitere Entscheidung unten: SG Köln, 01.04.2025

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18213
OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24 (https://dejure.org/2025,18213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.2025 - 16 U 7/24 (https://dejure.org/2025,18213)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2025 - 16 U 7/24 (https://dejure.org/2025,18213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Persönlichkeitsrecht - Veröffentlichung eines Fotos eines Models mit unfreiwillig entblößter Brust

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Model erhält 3.000 EURO Geldentschädigung für Veröffentlichung eines unfreiwilligen Busenblitzer-Fotos in Print- und Online-Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zeitung muss 3.000 Euro nach Foto eines Models mit ungewollt entblößter Brust zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung eines Fotos eines Models - mit unfreiwillig entblößter Brust

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    3.000 Euro Entschädigung für "Busen-Blitzer"-Foto

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    3.000 EUR Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung des Fotos eines Models mit unfreiwillig entblößter Brust

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    3.000,- EUR Geldentschädigung für Modell wegen Foto unfreiwillig entblößter Brust bei Catwalk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt [BVerfG Beschl. v. 2.4.2017 - 1 BvR 2194/15 - Rn. 10].

    Soweit die Beklagte mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung [vgl. etwa BGH vgl. Urt. v. 22.2.2022 - IV ZR 1175/20 - Rn. 44 mwN; dies billigend etwa auch BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15; EGMR v. 17.03.2016 - 16313/10 - Rn. 75] der Auffassung ist, dass das unabwendbare Bedürfnis aufgrund der Abgabe einer Abschlusserklärung nicht gegeben ist, verkennt sie, dass bei Veröffentlichungen von Bildnissen anders als bei Textveröffentlichungen die Möglichkeit der anderweitigen Befriedigung grundsätzlich nicht gegeben ist.

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Dem Landgericht ist zunächst darin zu folgen, dass die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Bildnisses der Klägerin, das diese mit bis über die Brustwarze entblößter linker Brust und gut erkennbar abbildet, nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG [dazu grundlegend BGH Urt. v. 6.3.2007 - VI ZR 51/06 - Rn. 9 ff; Urt. v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07 - Rn. 8 ff; Urt. v. 10.3.2009 - VI ZR 261/07 - Rn. 9 ff] unzulässig war.

    Die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte i. S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits [BGH Urt. v. 10.3.2009 - VI ZR 261/07- Rn. 10; Urt. v. 9.2.2010 - VI ZR 243/08 - Rn. 33].

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Denn ohne eine für die Beklagte fühlbare Geldentschädigung bestünden die Gefahr, dass die Klägerin einer solchen rücksichtslosen Zwangskommerzialisierung ihrer Persönlichkeit weitgehend schutzlos ausgeliefert ist [vgl. BGH Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94 - Rn. 85].
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich vorgerichtlicher …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war [BGH NJW 2019, 1522 Rn. 11].
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    In diesem Fall wandelt sich der zunächst gegebene Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, § 250 Satz 2 BGB [so auch OLG Hamm Urt. v. 3.9.2013 - 4 U 58/13 - Rn. 26].
  • EGMR, 17.03.2016 - 16313/10

    Veröffentlichung mehrerer Fotos der Kinder von Oliver Kahn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Soweit die Beklagte mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung [vgl. etwa BGH vgl. Urt. v. 22.2.2022 - IV ZR 1175/20 - Rn. 44 mwN; dies billigend etwa auch BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15; EGMR v. 17.03.2016 - 16313/10 - Rn. 75] der Auffassung ist, dass das unabwendbare Bedürfnis aufgrund der Abgabe einer Abschlusserklärung nicht gegeben ist, verkennt sie, dass bei Veröffentlichungen von Bildnissen anders als bei Textveröffentlichungen die Möglichkeit der anderweitigen Befriedigung grundsätzlich nicht gegeben ist.
  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06

    Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Der Unterschied zu den Entscheidungen des LG [Urt. v. 13.1.2005 - 324 O 674/05] und OLG Hamburg [Urt. v. 2.5.2006 - 7 U 19/06] liegt darin begründet, dass es dort um das Foto einer nicht mehr ganz jugendlichen Prominenten ging, welche das von ihr getragene trägerlose Abendkleid selbst ausgesucht hatte und dieses, nachdem es bei einer Tanzbewegung ihre rechten Brustwarze teilweise entblößend heruntergerutscht war, laut zugehöriger Textberichterstattung lediglich in Form brachte und weitertanzte, so dass ihr Kleid erneut im Brustbereich nach unten hätten rutschen können.
  • OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 215/96

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Fotos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Das OLG Köln [Urt. v. 15.7.1997 - 15 U 215/96] hat die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung des dortigen Betroffenen damit verneint, dass dieser am öffentlichen (Nackt-)Badestrand auf Fuerteventura fotografiert worden war, wo er seit mehreren Jahren regelmäßig bei seinen mehrwöchigen Aufenthalten täglich unbekleidet Trainingsläufe absolvierte, er damit im Laufe der Jahre einer relativ breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden war und er es selbst auch als "normal" bezeichnete, dort nackt zu laufen und dabei von Inselbewohnern und Touristen beobachtet zu werden.
  • LG Hamburg, 13.01.2006 - 324 O 674/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Keine Geldentschädigung beim …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Der Unterschied zu den Entscheidungen des LG [Urt. v. 13.1.2005 - 324 O 674/05] und OLG Hamburg [Urt. v. 2.5.2006 - 7 U 19/06] liegt darin begründet, dass es dort um das Foto einer nicht mehr ganz jugendlichen Prominenten ging, welche das von ihr getragene trägerlose Abendkleid selbst ausgesucht hatte und dieses, nachdem es bei einer Tanzbewegung ihre rechten Brustwarze teilweise entblößend heruntergerutscht war, laut zugehöriger Textberichterstattung lediglich in Form brachte und weitertanzte, so dass ihr Kleid erneut im Brustbereich nach unten hätten rutschen können.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2025 - 16 U 7/24
    Dem Landgericht ist zunächst darin zu folgen, dass die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Bildnisses der Klägerin, das diese mit bis über die Brustwarze entblößter linker Brust und gut erkennbar abbildet, nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG [dazu grundlegend BGH Urt. v. 6.3.2007 - VI ZR 51/06 - Rn. 9 ff; Urt. v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07 - Rn. 8 ff; Urt. v. 10.3.2009 - VI ZR 261/07 - Rn. 9 ff] unzulässig war.
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18

    Zur Haftung für Uploads durch Dritte

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des …

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   SG Köln, 01.04.2025 - S 16 U 7/24   

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https://dejure.org/2025,51886
SG Köln, 01.04.2025 - S 16 U 7/24 (https://dejure.org/2025,51886)
SG Köln, Entscheidung vom 01.04.2025 - S 16 U 7/24 (https://dejure.org/2025,51886)
SG Köln, Entscheidung vom 01. April 2025 - S 16 U 7/24 (https://dejure.org/2025,51886)
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