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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14   

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https://dejure.org/2015,11710
LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14 (https://dejure.org/2015,11710)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 Sa 490/14 (https://dejure.org/2015,11710)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 Sa 490/14 (https://dejure.org/2015,11710)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 3 S 2 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 3 Abs 1 EntgFG, § 615 BGB
    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei fehlendem Arbeitswillen - Übertragung und Verfall von Urlaub - Urlaubsabgeltung

  • IWW

    § 3 EFZG, § ... 242 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 3 Abs. 1 EFZG, § 615 BGB, §§ 611 Abs. 1, 615 BGB, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Arbeitsunwilligkeit des erkrankten Arbeitnehmers nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung; Urlaubsabgeltung im unwirksam gekündigten und fortbestehenden Arbeitsverhältnis und krankheitsbedingter Nichterfüllbarkeit des ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei fehlendem Leistungswillen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei fehlendem Leistungswillen

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3 S. 2; BUrlG § 7 Abs. 4
    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Arbeitsunwilligkeit des erkrankten Arbeitnehmers nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall bei fehlender Leistungsbereitschaft

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Arbeitsunwilligkeit des erkrankten Arbeitnehmers nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Abgesehen davon, dass der Beklagte mit seinem Schreiben vom 22. Dezember 2011 sogar die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung vom 09. November 2011 anerkannt hat und danach mit der gleichzeitigen Arbeitsaufforderung der Annahmeverzug beendet war, steht der Leistungsbereitschaft entgegen, wenn der Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - die Forderung nach einem Verzicht auf die Wirkungen der Kündigung zur Bedingung der Arbeitsaufnahme macht ( BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - Rn. 34, NZA 2005, 1347 ).

    Bietet der Arbeitgeber trotz einer Kündigung der Art nach vertragsgemäße Arbeit an, kann die fehlende Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers deutlich werden, auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht "zurücknimmt" ( BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - Rn. 34, NZA 2005, 1348 ).

    Darin liegt die unrichtige rechtliche Bewertung, Leistungsbereitschaft setze eine Verpflichtung zur Arbeit voraus ( vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - Rn. 35, NZA 2005, 1348 ).

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Ansonsten erlischt der erfüllbare Teil mit Ablauf des Kalenderjahres ( BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 28, juris ).

    Anders als im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber rechtlich nicht gehindert, einem Arbeitnehmer in einem unwirksamen gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu erteilen und zwar unabhängig davon, ob die Parteien einen Rechtsstreit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses führen ( BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 420/10 - Rn. 32, juris ).

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist nach dem Bundesurlaubsgesetz allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung ( BAG 07. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8, NZA 2012, 1216 ).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Der Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung ( BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - Rn. 27, AP EFZG § 3 Nr. 22; BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - Rn. 17 und 18, AP EFZG § 3 Nr. 17 ).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Vergleich, das Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung "ordnungsgemäß abzurechnen", wird hierdurch im Zweifel nur die bestehende Rechtslage bestätigt und regelmäßig kein Rechtsgrund für eine von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers geschaffen ( BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - Rn. 17, AP BGB § 615 Nr. 108 ).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug geraten, so muss er zur Beendigung des Annahmeverzugs die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen und dies mit der Erklärung verbinden, dass er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses annimmt ( BAG 07. November 2002 - 2 AZR 650/00 - Rn. 16, AP BGB § 615 Nr. 98 ).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Der Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung ( BAG 24. März 2004 - 5 AZR 355/03 - Rn. 27, AP EFZG § 3 Nr. 22; BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 494/01 - Rn. 17 und 18, AP EFZG § 3 Nr. 17 ).
  • LAG Hessen, 27.02.2008 - 6 Sa 805/07

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit und -bereitschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14
    Eine fehlende Leistungsbereitschaft steht mithin einem Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG ebenso wie dem Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB entgegen ( LAG Hessen 27. Februar 2008 - 6 Sa 805/07 - Rn. 26, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

    In einem weiteren Vorprozess der Parteien hat der Beklagte mit seiner beim Arbeitsgericht Koblenz erhobenen Klage - 8 Ca 2426/12 - (nachfolgend LAG Rh.-Pf. 2 Sa 490/14) zuletzt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen in der Zeit vom 27. Dezember 2011 bis 6. Februar 2012 in Höhe von 3.228,97 EUR und für die Zeit vom 16. bis 31. März 2012 in Höhe von 1.076,32 EUR sowie Urlaubsabgeltung geltend gemacht.

    In diesem Vorprozess ist zweitinstanzlich - soweit für das vorliegende Verfahren von Interesse - der vom Beklagten (dortiger Kläger) geltend gemachte Klageanspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit ab dem 27. Dezember 2011 bis 6. Februar 2012 vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 Sa 490/14 - mit der Begründung abgewiesen worden, dass der Beklagte (dortiger Kläger) nach der mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 erfolgten Arbeitsaufforderung nicht mehr bereit gewesen sei, seine Arbeitsleistung im streitgegenständlichen Zeitraum zu erbringen.

    Die Verfahrensakte des Arbeitsgerichts Koblenz mit dem Aktenzeichen 8 Ca 2426/12 - nachfolgend LAG Rh.-Pf. 2 Sa 490/14 - wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Eine fehlende Leistungsbereitschaft steht mithin einem Anspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG ebenso wie dem Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB entgegen ( LAG Rheinland-Pfalz 2. Februar 2015 - 2 Sa 490/14 - Rn. 50, juris; LAG Hessen 27. Februar 2008 - 6 Sa 805/07 - Rn. 26, juris ).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger mit der übernommenen Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. März 2012 einen selbständigen Schuldgrund schaffen oder auf bestimmte Einwendungen verzichten wollte, liegen nicht vor ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 2. Februar 2015 - 2 Sa 490/14 - Rn. 56, juris ).

    c) Gemäß den obigen Ausführungen hat der Kläger auch nicht durch den Abschluss des Vergleichs vom 7. März 2012 im vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren - 6 Ca 4055/11 - darauf verzichtet, den Einwand der fehlenden Leistungsbereitschaft als eine dem Annahmeverzugslohn- und Entgeltfortzahlungsanspruch entgegenstehende Einwendung zu erheben ( vgl. hierzu auch LAG Rheinland-Pfalz 2. Februar 2015 - 2 Sa 490/14 - Rn. 55 und 56, juris ).

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