Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52153
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14 (https://dejure.org/2014,52153)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.09.2014 - 2 Sa 76/14 (https://dejure.org/2014,52153)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. September 2014 - 2 Sa 76/14 (https://dejure.org/2014,52153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 1 S 1 AG, § 611 Abs 1 BGB
    Abgrenzung des Werk- bzw. Dienstvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 10 AÜG, § ... 613a BGB, § 1 AÜG, § 242 BGB, § 10 Absatz 4 Satz 1 AÜG, § 28 RTV, § 14 Absatz 3 Satz 2 RTV, § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG, § 106 GewO, § 645 BGB, § 645 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 134 BGB, § 14 Absatz 2 TzBfG, § 10 Absatz 4 AÜG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Beschäftigung i.R.e. Dienstleistungsvertrages; Differenzlohnklage eines ehemaligen Klinikmitarbeiters als Arbeitnehmer einer externen Service-GmbH i.R.e. Dienstleitungsvertrags mit der Klinik-GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 10; AÜG § 1; BGB § 611; BGB § 631
    Werkvertrag; Dienstvertrag; Dienstleistungsvertrag; Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Weisungsrecht; Eingliederung; Klinik - Zur Abgrenzung des Werk- bzw. Dienstvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf Vergütung nach Equal-Pay-Grundsätzen

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Beschäftigung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14
    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher ist daher bereits dann vollständig erfüllt, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP Nr. 10 zu § 9 AÜG = NZA-RR 2012, 455).

    Neben den Weisungen zu Art, Ort und Zeit der Arbeit (§ 106 GewO) kommt es vor allem auch auf die disziplinarische Weisungsgewalt an, also auf die Frage, wer den Arbeitnehmer steuert, wenn er seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt (BAG 18. Januar 2012 aaO).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 18. Januar 2012 aaO).

    Einzelne Vorgänge im Rahmen der Durchführung des Vertrages sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts allerdings nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 aaO).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass die Weisungsbefugnis bei dem Einsatz der Mitarbeiter der Beklagten verbleibt (ähnlich BAG 18. Januar 2012 aaO zu dem insoweit vergleichbaren dortigen Fall).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14
    Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371 = AP Nr. 112 zu § 14 TzBfG = DB 2014, 1023).
  • LAG Hamm, 24.07.2013 - 3 Sa 1749/12

    Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14
    Rückschlüsse auf den wirklichen Vertragsinhalt sind nur möglich, wenn die zum Vertragsschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie billigen (LAG Hamm 24. Juli 2013 - 3 Sa 1749/12).
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14
    Entscheidend sind der Schutzzweck der umgangenen Norm und die Frage, ob die Umgehung gerade in der Verhinderung der gesetzlich an sich vorgesehenen Begründung eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten insgesamt oder lediglich in der Vermeidung oder Verkürzung einzelner Ansprüche liegt (BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1025/12).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 77/14

    Abgrenzung des Werk- bzw. Dienstvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 76/14
    Dieses Verfahren trägt im Berufungsrechtszug das Aktenzeichen 2 Sa 77/14.
  • LAG Bremen, 12.07.2016 - 1 Sa 70/15

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und anderen Formen drittbezogenen

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG vom 18.01.2012, a.a.O.; BAG vom 06.08.2003, 7 AZR 180/03; LAG Mecklenburg- Vorpommern vom 30.09.2014, 2 Sa 76/14).bb) Bei Anwendung der vorgenannten Grundsätze stellt sich der so genannte Kooperationsvertrag zwischen der Beklagten und der St. e. V. (Anlage B 1, Bl. 59 ff. d. A.) als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag dar.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 2 Sa 77/14

    Abgrenzung des Werk- bzw. Dienstvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung

    Dieses Verfahren trägt im Berufungsrechtszug das Aktenzeichen 2 Sa 76/14.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht