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   LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15   

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https://dejure.org/2016,13222
LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15 (https://dejure.org/2016,13222)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2016 - 2 Ta 17/15 (https://dejure.org/2016,13222)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 2 Ta 17/15 (https://dejure.org/2016,13222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 3 S 1 GVG, § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 114 Abs 1 ZPO, § 48 ArbGG
    Rechtswegentscheidung vor der Entscheidung zur Prozesskostenhilfe

  • IWW

    § 5 ASiG, § ... 1 Abs. 2 KSchG, § 627 BGB, § 612a BGB, § 85 Abs. 2 SGB IX, § 1 KSchG, § 85 SGB IX, § 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 567 Abs. 1 Nr. 1, § 569 Abs. 1, 2 ZPO, § 78 Satz 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 572 Abs. 3 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 1, § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 78 Satz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtwidrige Versagung der mit Klageeinreichung beantragten Prozesskostenhilfe wegen Rechtswegunzuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1; GVG § 17a; ArbGG § 48
    Rechtswegentscheidung vor PKH-Entscheidung

  • rechtsportal.de

    Rechtwidrige Versagung der mit Klageeinreichung beantragten Prozesskostenhilfe wegen Rechtswegunzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswegentscheidung vor PKH-Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 437
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 12 Ta 574/11

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15
    Ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung deshalb keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete, weil der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet sei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2011 - 12 Ta 574/11 -, Rn. 9, juris).

    a) Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden dürfen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung deshalb keine hinreichenden Erfolgsaussichten biete, weil der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet sei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2011 - 12 Ta 574/11 -, Rn. 9, juris, m.w.N.).

  • BAG, 11.06.2009 - 9 AZA 8/09

    Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist unstatthaft (BAG, Beschluss vom 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11

    Rechtsweg: Rechtswegentscheidung bei Anhängigkeit der Hauptsache vor einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.06.2016 - 2 Ta 17/15
    Allein dieses Gericht, das auch eine Entscheidung in der Hauptsache selbst zu treffen hat, ist berufen, die erforderlichen Erfolgsaussichten des Klagebegehrens und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu prüfen und einer Entscheidung zuzuführen ( Zöller/Lückemann , ZPO, 31. Aufl., Vor §§ 17-17b GVG, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. April 2011 - 10 W 2/11 -, Rn. 7, 11, juris).
  • LAG Köln, 26.10.2016 - 9 Ta 237/16

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Klage gegen die Kündigung

    Ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nämlich nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die beabsichtigte Rechtsverfolgung habe keine hinreichenden Erfolgsaussichten, weil der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet sei (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 03. Juni 2016- 2 Ta 17/15 -, Rn. 19, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom24. Juni 2009 - 7 Ta 162/08 -, Rn. 14, juris).

    Über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf in einem solchen Fall erst entschieden werden, wenn das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges rechtskräftig feststeht (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 03. Juni 2016 - 2 Ta 17/15 -, Rn. 23, juris; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Aufl. 2016, Rn. 118).

  • LAG Köln, 30.04.2018 - 9 Ta 55/18

    Zulässigkeit einer Rechtswegverweisung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auch darf ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe grds. nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die beabsichtigte Rechtsverfolgung habe keine hinreichenden Erfolgsaussicht, weil der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet sei (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 03. Juni 2016- 2 Ta 17/15 -, Rn. 19, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 7 Ta 162/08 -, Rn. 14, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - L 10 SF 33/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Entschädigungsklage wegen überlanger

    Aber jedenfalls dann, wenn Klage und PKH-Antrag zusammen eingereicht werden, muss das angegangene Gericht vor der Entscheidung über die PKH von Amts wegen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs befinden und ggf. den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs verweisen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. April 2011 - 10 W 2/11 -, juris Rn. 6 ff.; Lückemann, in: Zöller, a.a.O.; Wittschier, in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Auflage 2020, § 17a GVG Rn. 5; vgl. auch Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 2 Ta 17/15 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 1 S 1915/18 -, juris; Flint, in: jurisPK-SGG, § 51 Rn. 334.4 (Stand: 30. Juli 2020)).
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