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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21737
VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24.A (https://dejure.org/2024,21737)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.08.2024 - 2 A 1131/24.A (https://dejure.org/2024,21737)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. August 2024 - 2 A 1131/24.A (https://dejure.org/2024,21737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 Nr 2 AsylG, Art 33 Abs 2 Buchst a VRL, Art 3 MRK, Art 4 GRCh
    Unzulässiges Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 34 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 6; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EUGrdRCh, Art 4; EURL 32/2013, Art 33 Abs 2; MRK, Art 3
    Israel: Dublin Griechenland: Berufung zurückgewiesen; Internationaler Flüchtlingsschutz; Keine menschenrechtswidrige Behandlung aufgrund systemischer Mängel für jungen, gesunden und arbeitsfähigen Mann

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2
    Berufungsverfahren über die Zulässigkeit des Asylantrags eines in Palästina geborenen Ausländers bei Anerkennung in Griechenland als international Schutzberechtigter

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Regelmäßig kein erneutes Asylverfahren in Deutschland nach Schutzgewährung in Griechenland

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (114)Zitiert selbst (34)

  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 5 A 492/21

    Rückkehrer; Griechenland; Obdachlosigkeit; Informelle Wohnmöglichkeiten; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Es informiert allein über die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie und die Gewährung der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 27.04.2022 - 5 A 492/21 A -, juris Rn. 49).

    Urteil vom 15.11.2022 - 2 A 81/22 -, juris Rn. 20; Sächs. OVG, Urteil vom 27.04.2022 - 5 A 492/21 A -, juris Rn. 42; OVG Berlin-Bdbg., Urteil vom 23.11.2021 - 3 B 54.19 -, juris Rn. 20; VGH BW, Urteil vom 27.01.2022 - A 4 S 2443/21 -, juris Rn. 22 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2022, - 11 A 314/22.A -, juris Rn. 44; OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2021 - 1 LB 371/21 -, juris Rn. 37, 51; OVG Nds., Urteil vom 19.04.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 28, 49; Bay. VGH, Beschluss vom 27.09.2019 - 13a AS 19.32891 -, juris Rn. 34).

    Rn. 158 Auf der Grundlage der verfügbaren Erkenntnisquellen vermag der Senat nicht zu beurteilen, in welchem Umfang die über die sozialen Netzwerke gefundenen Unterkünfte menschenunwürdig und damit unzumutbar sind (ebenso Sächs. OVG, Urteil vom 27.04.2022 - 5 A 492/21 A -, juris Rn. 82).

    Rn. 159 Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27.04.2022 - 5 A 492/21 A -, juris Rn. 83) den Verweis auf informelle Wohnmöglichkeiten deshalb für unzumutbar erachtet, weil nach den ihm vorliegenden Erkenntnisquellen (Deutsche Botschaft Athen, Unterbringung und Sicherung des Existenzminimums anerkannter Schutzberechtigte in Griechenland, Stand: Juni 2021; Mobile Info Team, The living conditions of applicants and beneficiaries of Internal Protection, Februar 2021) die von Flüchtlingen und Migranten besetzten Häuser in der Stadt Athen von der Polizei immer wieder geräumt wurden, lässt sich diese Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats nicht mehr feststellen.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Diese Schwelle ist selbst bei großer Armut oder einer starken Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person nicht erreicht, sofern die Situation nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C 297/17 u.a. "Ibrahim", juris Rn. 89-91 - und - C 163/17 "Jawo" -, juris Rn. 91-93 sowie Beschluss der 10. Kammer vom 13.11.2019 - C-540/17 und C-541/17 -, juris Rn 39; BVerwG…, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21-, juris Rn. 19).

    Gleiches gilt, wenn der Schutzberechtigte in dem Mitgliedstaat, der ihm internationalen Schutz gewährt hat, keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhält, ohne jedoch anders behandelt zu werden als die Angehörigen des Mitgliedstaats und ohne der ernsthaften Gefahr einer gegen Art. 4 GRCh verstoßenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17 "Ibrahim" -, juris Rn. 93; BVerwG…, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 24).Bei der von den Verwaltungsgerichten zu treffenden Bewertung der anzutreffenden Situation im Mitgliedstaat sind neben staatlichen Unterstützungsleistungen und etwaigen Möglichkeiten des Ausländers, durch Erwerbstätigkeit den eigenen Lebensunterhalt auf einem Mindestniveau zu sichern, auch alleinige oder ergänzende dauerhafte Unterstützungs- oder Hilfeleistungen der vor Ort tätigen nichtstaatlichen Institutionen oder Organisationen zu berücksichtigen, sofern dadurch eine menschenwürdige Existenz gesichert wird.

    Rn. 36 Mit seiner Auffassung verkennt der Kläger die fundamentale Bedeutung, die der Europäische Gerichtshof dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten beimisst (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/1, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 "Ibrahim" -, juris Rn. 84).

    Diesen Grundsatz berücksichtigend hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass systemische Schwachstellen nur dann eine menschenrechtswidrige Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK darstellen, wenn für die Drittstaatsangehörigen eine Situation extremer materieller Not zu erwarten ist (…EuGH, Urteile vom 13.11.2019 - C-540/17 und C-541/17 -, juris Rn. 39 und vom 19.03.2019 -C-297/1, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 "Ibrahim" -, juris Rn. 89-91).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Diese Schwelle ist selbst bei großer Armut oder einer starken Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person nicht erreicht, sofern die Situation nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C 297/17 u.a. "Ibrahim", juris Rn. 89-91 - und - C 163/17 "Jawo" -, juris Rn. 91-93 sowie Beschluss der 10. Kammer vom 13.11.2019 - C-540/17 und C-541/17 -, juris Rn 39; BVerwG…, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21-, juris Rn. 19).

    Diesen Grundsatz berücksichtigend hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass systemische Schwachstellen nur dann eine menschenrechtswidrige Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK darstellen, wenn für die Drittstaatsangehörigen eine Situation extremer materieller Not zu erwarten ist (EuGH, Urteile vom 13.11.2019 - C-540/17 und C-541/17 -, juris Rn. 39 …und vom 19.03.2019 -C-297/1, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 "Ibrahim" -, juris Rn. 89-91).

    Bei der Prüfung, ob die Aufnahmebedingungen in einem Mitgliedstaat ausnahmsweise der Befugnis aus Art. 33 Abs. 2 Buchst. a VRL entgegenstehen, ist die dargestellte besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit maßgeblich (EuGH, 10. Kammer, Beschluss vom 13.11.2019 - C-540/17 und C-541/17 -, juris Rn. 39).

  • EuGH, 12.11.2019 - C-233/18

    Eine internationalen Schutz beantragende Person, die grob gegen die Vorschriften …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Sie dürften sich nicht darauf beschränken, einem Schutzberechtigten eine Liste der Nichtregierungsorganisationen auszuhändigen, an die dieser sich wenden könne, um eine Unterkunft und materielle Leistungen zu erhalten (EuGH, Urteil vom 12.11.2019 - C-233/18 -, juris).

    Hierzu verweist er auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. November 2019 (- C-233/18 -, juris).

    Rn. 37 b) Eine weiterreichende Einschränkung der in Art. 33 Abs. 2 Buchst. a Verfahrens-RL eingeräumten Befugnis, einen Asylantrag wegen der bereits in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Anerkennung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abzuweisen, folgt nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. November 2019 (- C-233/18 -, juris).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Diese Schwelle ist selbst bei großer Armut oder einer starken Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person nicht erreicht, sofern die Situation nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19.03.2019 - C 297/17 u.a. "Ibrahim", juris Rn. 89-91 - und - C 163/17 "Jawo" -, juris Rn. 91-93 sowie Beschluss der 10. Kammer vom 13.11.2019 - C-540/17 und C-541/17 -, juris Rn 39; BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21-, juris Rn. 19).

    Denn die Wahrung des Existenzminimums im Sinne von Art. 4 GRCh ist allein ergebnisbezogen (BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21 -, juris Rn. 23 u. 25).

    Denn soweit solche Mängel vorliegen, stellen deren Auswirkungen grundsätzlich keine Verletzung von Art. 4 GRCh dar, die der Entscheidung eines Asylantrages als unzulässig gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Gleiches gilt, wenn der Schutzberechtigte in dem Mitgliedstaat, der ihm internationalen Schutz gewährt hat, keine oder im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur in deutlich eingeschränktem Umfang existenzsichernde Leistungen erhält, ohne jedoch anders behandelt zu werden als die Angehörigen des Mitgliedstaats und ohne der ernsthaften Gefahr einer gegen Art. 4 GRCh verstoßenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH…, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17 "Ibrahim" -, juris Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 24).Bei der von den Verwaltungsgerichten zu treffenden Bewertung der anzutreffenden Situation im Mitgliedstaat sind neben staatlichen Unterstützungsleistungen und etwaigen Möglichkeiten des Ausländers, durch Erwerbstätigkeit den eigenen Lebensunterhalt auf einem Mindestniveau zu sichern, auch alleinige oder ergänzende dauerhafte Unterstützungs- oder Hilfeleistungen der vor Ort tätigen nichtstaatlichen Institutionen oder Organisationen zu berücksichtigen, sofern dadurch eine menschenwürdige Existenz gesichert wird.

    Rn. 31 Die Ablehnung eines Asylantrags gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig setzt weiter voraus, dass die Wahrscheinlichkeit für eine menschenrechtswidrige Behandlung als Folge der festgestellten systemischen Schwachstelle eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreicht (BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 27).

    Dies entspricht in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK dem Maßstab der tatsächlichen Gefahr (real risk) bzw. der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im nationalen Recht (BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 27; zum Ganzen: Bay. VGH…, Urteil vom 04.03.2024 - 24 B 22.30376 -, juris Rn. 20 ff.).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 B 22.30376

    Zum Umfang der personellen Prognosebasis bei unzulässigem Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Als Regelfall ist deshalb zu vermuten, dass die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die bereits durch einen Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben, dort in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtscharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH…, Urteil vom 22.02.2022 - C-483/20 -, juris Rn. 28, 29; Bay. VGH, Urteil vom 04.03.2024 - 24 B 22.30376 -, juris Rn. 20).

    Dies entspricht in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK dem Maßstab der tatsächlichen Gefahr (real risk) bzw. der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im nationalen Recht (BVerwG…, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 27; zum Ganzen: Bay. VGH, Urteil vom 04.03.2024 - 24 B 22.30376 -, juris Rn. 20 ff.).

    Rn. 32 In zeitlicher Hinsicht muss die menschenrechtswidrige Behandlung infolge der festgestellten Funktionsstörung in einem absehbaren Zeitraum zu befürchten sein (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 04.03.2024 - 24 B 22.30376 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 10 LB 244/20

    Asylantrag; unzulässiger Asylantrag; Drittstaatenbescheid; Griechenland

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Urteil vom 15.11.2022 - 2 A 81/22 -, juris Rn. 20; Sächs. OVG, Urteil vom 27.04.2022 - 5 A 492/21 A -, juris Rn. 42; OVG Berlin-Bdbg., Urteil vom 23.11.2021 - 3 B 54.19 -, juris Rn. 20; VGH BW, Urteil vom 27.01.2022 - A 4 S 2443/21 -, juris Rn. 22 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 05.04.2022, - 11 A 314/22.A -, juris Rn. 44; OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2021 - 1 LB 371/21 -, juris Rn. 37, 51; OVG Nds., Urteil vom 19.04.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 28, 49; Bay. VGH, Beschluss vom 27.09.2019 - 13a AS 19.32891 -, juris Rn. 34).

    Rn. 157 Soweit anerkannte Schutzberechtigte eine informelle Unterkunft gefunden haben oder in einer offiziell angemieteten Wohnung gemeinsam mit anderen Personen einen Raum bewohnen, können diese - sicher sehr ärmlichen - Verhältnisse entgegen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht mehrheitlich als prekär und damit als menschenunwürdig betrachtet werden (…so aber OVG Saarl., Urteil vom 15.11.2022 - 2 A 81/22 -, juris Rn. 27;… OVG Berlin-Bdbg., Urteil vom 23.11.2021 - 3 B 54.19 -, juris Rn. 46; VGH BW…, Urteil vom 27.01.2022 - A 4 S 2443/21 -, juris Rn. 36; OVG NRW…, Beschluss vom 05.04.2022, - 11 A 314/22.A -, juris Rn. 44, 81; OVG Bremen…, Urteil vom 16.11.2021 - 1 LB 371/21 -, juris Rn. 51; OVG Nds., Urteil vom 19.04.2021 - 10 LB 244/20 -, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Auch für diesen Personenkreis ergibt sich eine gesteigerte Schutzpflicht der Mitgliedstaaten, der sie sich in Gestalt der Anerkennungsrichtlinie unterworfen haben (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn.11).

    Es bedarf insoweit einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

    Auszug aus VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24
    Rn. 171 Bei der Prüfung, ob eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung als Folge schlechter Lebensbedingungen droht und deshalb ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht, kommt es maßgeblich darauf an, wie sich die bei der Prüfung der Unzulässigkeit gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG allgemein festgestellten Aufnahmebedingungen im Lichte der jeweils individuellen Umstände und persönlichen Besonderheiten bei dem konkreten Kläger auswirken (Bay. VGH, Urteil vom 21.03.2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 46).

    Insoweit müssen die Gerichte "durchentscheiden" (Bay. VGH, Urteil vom 21.03.2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn 56).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2022 - A 4 S 2443/21

    Unzulässigkeit eines Asylantrages eines in Griechenland internationalen Schutz …

  • OVG Bremen, 16.11.2021 - 1 LB 371/21

    Abschiebung nach Griechenland - anerkannte Schutzberechtigte; Griechenland; …

  • OVG Saarland, 15.11.2022 - 2 A 81/22

    Anspruch auf Erteilung eines Abschiebungsverbots für in Griechenland anerkannte …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2022 - 11 A 314/22

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise subsidiären Schutz; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - 3 B 54.19

    Griechenland: keine Rückführung anerkannt Schutzberechtigter wegen dort drohender …

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden …

  • EuGH, 29.02.2024 - C-392/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Confiance mutuelle en cas de …

  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 20 ZB 19.31553

    Generelle Zusicherungen eines EU-Mitgliedstaates bei Überstellung von …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23

    Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4023/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 13a AS 19.32891

    Erfolgreicher Abänderungsantrag einer bereits anerkannten afghanischen …

  • VG Ansbach, 23.02.2024 - AN 17 S 23.50064

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Griechenland

  • VG Bayreuth, 06.11.2023 - B 7 K 23.30771

    Sekundärmigration Griechenland, Klageanträge bei Unzulässigkeitsentscheidungen, …

  • VG Frankfurt/Oder, 28.02.2024 - 8 K 727/23

    Syrien: Dublin Griechenland; Ablehnung des Asylantrags in Deutschland als …

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland …

  • EuGH, 22.02.2022 - C-483/20

    Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf …

  • VG Ansbach, 01.07.2025 - AN 2 K 22.30692

    Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG wegen internationalem …

    Mit der Ladungsverfügung vom 16. Mai 2025 hat der Berichterstatter die Beteiligten auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 18.24) vom 16. April 2024 und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 2 A 489/23.A sowie 2 A 1131/24.A) vom 6. August 2024 zur abschiebungsrelevanten Lage in Griechenland hingewiesen und diese zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

    Rn. 21 (2) Nach der überzeugenden neueren Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts drohen jedenfalls alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten derzeit bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen (mehr), die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-GRCh befürchten ließen (BVerwG, U.v. 16.4.2025 - 1 C 18.24 - Pressemitteilung Nr. 30/2025 vom 16.4.2025;… HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 489/23.A - juris Rn. 150 ff..; U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 156 ff.; dem folgend OVG MV, U.v. 17.3.2025 - 4 LB 474/23, S. 7 ff.).

    Daneben ist die Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Erlangung einer Steueridentifikationsnummer, einer Sozialversicherungsnummer, einer Wohnung und oftmals auch für die Eröffnung eines Bankkontos (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 50-75).

    Staatliche Wohnbeihilfe kann hingegen erst bei Nachweis eines Wohnsitzes in Griechenland über mehr als fünf Jahre über eine Steuererklärung bezogen werden (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 76-84).

    Aufgrund des knappen Angebots und mangels Ortskenntnisse müssen Rückkehrer jedoch viel Zeit und Mühe aufbringen, um einen freien Platz in einer der Unterkünfte zu erhalten (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 85-95).

    Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind nur mit entsprechenden Vorversicherungszeiten zugänglich (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 101-107, 111 ff.).

    Der Aufenthaltsnachweis kann jedoch auch durch Strom- oder Wasserrechnungen oder eine Steuererklärung nachgewiesen werden (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 118 ff.).

    Zudem gibt es Suppenküchen für Obdachlose, die allerdings auch die Vorlage von Dokumenten, wie einer Aufenthaltserlaubnis, fordern und deren Nutzung ohne Dolmetscher faktisch eingeschränkt ist (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 123 f.).

    Rn. 29 Darüber hinaus stellen die bestehenden bürokratischen Hürden ein Hindernis beim Zugang zu öffentlichen Gesundheitseinrichtungen dar, jedoch ist die Notfallversorgung für anerkannt Schutzberechtigte auch ohne Einkommen und ohne erforderliche Dokumente gesichert (vgl. ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 127 ff., 150).

    Denn Angehörige dieser Gruppen können leichter auf Netzwerke hinsichtlich anfänglicher Unterstützung und der Suche nach Arbeit in der Schattenwirtschaft zurückgreifen (vgl. zum Ganzen ausführlich HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn 166 ff.).

    Soweit Betroffene ein Obdach finden, ist dies auch auf die Bildung eigener Strukturen und Vernetzungen innerhalb der jeweiligen Landsleute zurückzuführen, über die informelle Unterkünfte gefunden werden können (vgl. m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 100).

    Zudem verfolgen die griechischen Behörden beim Vorgehen gegen Schwarzarbeit in der Regel nicht die Arbeitnehmer, die nicht versichert sind bzw. keine gültigen Papiere haben, sondern vor allem illegale Migranten (vgl. zum Ganzen ausführlich und m.w.N. HessVGH, U.v. 6.8.2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 109, 114 ff.).

  • BVerwG, 23.10.2025 - 1 C 11.25

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für nichtvulnerable …

    Der Verwaltungsgerichtshof ist in der Beurteilung der allgemeinen asyl-, abschiebungs- oder überstellungsrelevanten Lage im Zielstaat Griechenland in Bezug auf den genannten Personenkreis von der Beurteilung durch andere, in seinem Grundsatzurteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - im Einzelnen bezeichnete, Oberverwaltungsgerichte (OVG Saarlouis…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 A 81/22 - juris Rn. 20 und 27; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. April 2022 - 5 A 492/21 A - juris Rn. 42; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. November 2021 - 3 B 54.19 - juris Rn. 20 und 46; VGH Mannheim…, Urteil vom 27. Januar 2022 - A 4 S 2443/21 - juris Rn. 22 ff. und 36; OVG Münster…, Beschluss vom 5. April 2022 - 11 A 314/22.A - juris Rn. 44 und 81; OVG Bremen…, Urteil vom 16. November 2021 - 1 LB 371/21 - juris Rn. 37 und 51; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. April 2021 - 10 LB 244/20 - juris Rn. 28 und 49; VGH München…, Beschluss vom 27. September 2019 - 13a AS 19.32891 - juris Rn. 34; a. A. mittlerweile OVG Greifswald…, Urteil vom 19. August 2025 - 4 LB 513/23 - juris Rn. 31 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 2025 - 10 LA 164/24 - BA S. 2; OVG Münster…, Beschluss vom 2. September 2025 - 11 A 2431/24.A - juris Rn. 46 ff.; vgl. ferner Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. September 2025 - D-2590/2025 - Nr. 8.1 zur Rückkehr anerkannter schutzberechtigter Familien) entscheidungserheblich abgewichen (§ 78 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 AsylG), und hat die Revision wegen dieser Abweichung zugelassen (§ 78 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 AsylG).

    Die vom Berufungsgericht (BA S. 4) unter Verweis auf sein Grundsatzurteil vom 6. August 2024 (- 2 A 489/23.A und 2 A 1131/24.A - juris Rn. 50 ff.) und einigen divergierenden Gerichten (OVG Bremen…, Urteil vom 16. November 2021 - 1 LB 371/21 - juris Rn. 58 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 5. April 2022 - 11 A 314/22.A - juris Rn. 102; OVG Saarlouis…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 A 81/22 - juris Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. November 2021 - 3 B 54.19 - juris Rn. 24 ff.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. April 2021 - 10 LB 244/20 - juris Rn. 53 ff.) festgestellten erheblichen Herausforderungen bei der Erlangung dieser Dokumente, die durch hohe Verwaltungshürden und schwerwiegende Verzögerungen im Ausstellungsverfahren verursacht sind, bestehen nach der aktuellen Erkenntnislage fort (…RSA/Pro Asyl, April 2025, S. 10 ff.;… BFA, Länderinformation Version 12, S. 25 ff.).

    Rn. 59 (1) Die von dem Berufungsgericht festgestellte Verbesserung der Wirtschaftslage und Arbeitsmarktsituation in Griechenland (BA S. 5 ff., unter Verweis auf das Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A - juris Rn. 106 ff.) spiegelt sich in der aktuellen Erkenntnislage wider.

  • BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für …

    Ist Schwarzarbeit in der Bevölkerung derart weit verbreitet wie in Italien (dazu unter cc) (2) (c)), kann ihre effektive Bekämpfung nicht mehr durch das Verhalten von Einzelpersonen, sondern nur noch durch engmaschige staatliche Kontrollen und spürbare Sanktionierungen von Arbeit- und Auftraggebern bei Verstößen erreicht werden (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 [ECLI:DE:OVGSH:2024:0125.4LB3.23.00] - juris Rn. 104; ebenso im Ergebnis VGH Kassel, Urteil vom 6. August 2024 - 2 A 1131/24.A [ECLI:DE:VGHHE:2024:0806.2A1131.24.00] - juris Rn. 117, zu Griechenland sowie VG Hamburg…, Urteil vom 15. August 2024 - 12 A 3228/24 [ECLI:DE:VGHH:2024:0815.12A3228.24.00] - juris Rn. 75 m. w. N.).
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