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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 31.01.2023

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9717
OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21 (https://dejure.org/2022,9717)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.04.2022 - 2 A 130/21 (https://dejure.org/2022,9717)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. April 2022 - 2 A 130/21 (https://dejure.org/2022,9717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 26 Abs 5 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 2b S 3 AsylVfG 1992, § 77 Abs 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992
    Widerruf von Familienflüchtlingsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes eines Ausländers i.R.d. internationalen Schutzes für Familienangehörige; Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft der stammberechtigten Ehefrau mit ihrer Verzichtserklärung und freiwilligen Rückkehr nach Syrien

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschließliche Maßgeblichkeit der zum Entscheidungszeitpunkt über den Widerruf noch bestehende Bedrohungen für dessen Erfolg

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 20.05.2019 - 2 A 194/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylrechtssache; Abschiebungshindernis für junge …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21
    Die in dieser Vorschrift gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert] Auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs garantiert keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung.
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 301/18

    Asylrechtsstreit; Grundsatz- und Gehörsrüge; Verfolgungsprognose; …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21
    Die in dieser Vorschrift gegenüber dem Regelverfahren durch eine abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG eingeschränkte Rechtsmittelzulässigkeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren in der Regel auf eine Instanz beschränkt hat.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.5.2019 - 2 A 194/19 -, Leitsatz Nr. 16 in der Übersicht "Spruchpraxis" auf der Homepage des Gerichts, Seite 19, ständige Rechtsprechung, und Beschluss vom 7.10.2019 - 2 A 301/18 -, Juris, wonach auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung garantiert] Auch der Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs garantiert keine im Ergebnis "richtige" Entscheidung.
  • OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21
    Ebenso wenig ist das Gericht gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)] Davon abgesehen hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil darauf abgestellt, dass dem Kläger zu dem gemäß § 77 Abs. 1 AsylG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der begehrte Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG nicht zusteht.
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 A 13/22

    Sekundärimmigration Bulgarien; Berufungszulassungsverfahren; grundsätzliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist beziehungsweise aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 -][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 2 A 13/22 -].
  • OVG Thüringen, 26.02.2025 - 3 ZKO 149/22

    Asylverfahren; Verhältnis eines Schutzstatus aus eigenem Recht zu einem …

    Eine Schlechterstellung von Schutzberechtigten aus abgeleitetem Recht ist aufgrund der Berücksichtigung von in eigener Person begründeten gegenwärtigen Verfolgungstatsachen im Widerrufsverfahren gerade nicht gegeben und das Argument eines zukünftigen, möglicherweise eintretenden "leichteren" Widerrufs des abgeleiteten Schutzstatus verfängt nicht (ebenso OVG Saarland, Beschluss vom 20. April 2022 - 2 A 130/21 -, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2023 - 1 C 35/22 -, juris, Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2697
OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21 (https://dejure.org/2023,2697)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2023 - 2 A 130/21 (https://dejure.org/2023,2697)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 2 A 130/21 (https://dejure.org/2023,2697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG; § 144a SächsBG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Berufung in das Beamtenverhältnis; Altersgrenze; Übergangsregelung; Verwaltungspraxis

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf Ernennung zur Beamtin auf Probe in der Laufbahn der Fachrichtung Bildung und Kultur mit dem fachlichen Schwerpunkt Bildungsdienst; Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen für die Aufnahme in den Beamtendienst

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf Ernennung zur Beamtin auf Probe in der Laufbahn der Fachrichtung Bildung und Kultur mit dem fachlichen Schwerpunkt Bildungsdienst; Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen für die Aufnahme in den Beamtendienst

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf Ernennung zur Beamtin auf Probe in der Laufbahn der Fachrichtung Bildung und Kultur mit dem fachlichen Schwerpunkt Bildungsdienst; Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen für die Aufnahme in den Beamtendienst

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 18.05.2021 - 2 A 65/21

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Lehrer; Altersgrenze; Ausnahmen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Rn. 23 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 -, juris Rn. 13, 14 m. w. N. z. Rspr. d. BVerwG) und des Senats (…Urt. v. 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 11; Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris Rn. 28 und v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 - n. v.) richtet sich der Erfolg einer Klage, mit der ein Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts oder auf erneute Entscheidung hierüber geltend gemacht wird, nach dem materiellen Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung anzuwenden ist.

    Gegen die gesetzlich und auf die Vollendung des 42. Lebensjahres festgelegte Altersgrenze bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. April 2015, BVerfGE 139, 19; Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11. Oktober 2016, BVerwGE 156, 180), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris, Rn. 30 ff.;… Urt. v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 -, n. v.), weder als solche noch insoweit verfassungs- oder gemeinschaftsrechtliche Bedenken, als mit der Neufassung von § 7 SächsBG zum 1. Januar 2019 die vom 1. April 2014 bis 31. Dezember 2018 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsBG a. F. geltende Altersgrenze des vollendeten 47. Lebensjahres herabgesetzt wurde.

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 - (…juris, Rn. 29 ff.) folgendes ausgeführt:.

    Demgemäß ist die Erhöhung der Altersgrenze nach Sinn und Zweck von § 7 Abs. 2 SächsBG grundsätzlich auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt (vgl. Senatsurt. v. 18. Mai 2021 a. a. O., Rn. 35).

    Sie kann allenfalls nachteilige Folgen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis und die berufliche Entwicklung haben; nur dann kommt ein Nachteilsausgleich nach § 7 Abs. 2 i. V. m. §§ 12 Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 7 Satz 2 SächsBG in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 18. Mai 2021 a. a. O., Rn. 35 bis 41).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Rn. 23 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 -, juris Rn. 13, 14 m. w. N. z. Rspr. d. BVerwG) und des Senats (…Urt. v. 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 11;… Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris Rn. 28 und v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 - n. v.) richtet sich der Erfolg einer Klage, mit der ein Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts oder auf erneute Entscheidung hierüber geltend gemacht wird, nach dem materiellen Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung anzuwenden ist.

    Gegen die gesetzlich und auf die Vollendung des 42. Lebensjahres festgelegte Altersgrenze bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. April 2015, BVerfGE 139, 19; Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11. Oktober 2016, BVerwGE 156, 180), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris, Rn. 30 ff.;… Urt. v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 -, n. v.), weder als solche noch insoweit verfassungs- oder gemeinschaftsrechtliche Bedenken, als mit der Neufassung von § 7 SächsBG zum 1. Januar 2019 die vom 1. April 2014 bis 31. Dezember 2018 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsBG a. F. geltende Altersgrenze des vollendeten 47. Lebensjahres herabgesetzt wurde.

    Bei der Einführung und Ausgestaltung von Einstellungshöchstaltersgrenzen für Beamte kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, dessen Umfang sich aus den Erfordernissen des Systems der Beamtenversorgung und den Grenzen von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. April 2015 a. a. O., Rn. 75 ff. und Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris Rn. 13, 14, 19; BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2016 a. a. O., Rn. 17, 18).

    Rn. 41 Dies folgt nicht aus den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 - (juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - (juris), die beide zum nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ergangen sind.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Gegen die gesetzlich und auf die Vollendung des 42. Lebensjahres festgelegte Altersgrenze bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. April 2015, BVerfGE 139, 19; Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11. Oktober 2016, BVerwGE 156, 180), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris, Rn. 30 ff.;… Urt. v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 -, n. v.), weder als solche noch insoweit verfassungs- oder gemeinschaftsrechtliche Bedenken, als mit der Neufassung von § 7 SächsBG zum 1. Januar 2019 die vom 1. April 2014 bis 31. Dezember 2018 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsBG a. F. geltende Altersgrenze des vollendeten 47. Lebensjahres herabgesetzt wurde.

    Bei der Einführung und Ausgestaltung von Einstellungshöchstaltersgrenzen für Beamte kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, dessen Umfang sich aus den Erfordernissen des Systems der Beamtenversorgung und den Grenzen von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. April 2015 a. a. O., Rn. 75 ff. und Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris Rn. 13, 14, 19;… BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2016 a. a. O., Rn. 17, 18).

    Diese Erwägungen gelten in gleicher Weise für die Vereinbarkeit einer Einstellungshöchstaltersgrenze mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. Nr. L 303 v. 2. Dezember 2000 S. 16; BVerfG, Beschl. v. 21. April 2015 a. a. O., Rn. 61 ff.).

  • BVerfG, 14.02.2019 - 2 BvR 2781/17

    Nichtannahmebeschluss: Höchstaltersgrenze nach § 14 Abs 3 Landesbeamtengesetz NRW …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Gegen die gesetzlich und auf die Vollendung des 42. Lebensjahres festgelegte Altersgrenze bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 21. April 2015, BVerfGE 139, 19; Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11. Oktober 2016, BVerwGE 156, 180), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris, Rn. 30 ff.;… Urt. v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 -, n. v.), weder als solche noch insoweit verfassungs- oder gemeinschaftsrechtliche Bedenken, als mit der Neufassung von § 7 SächsBG zum 1. Januar 2019 die vom 1. April 2014 bis 31. Dezember 2018 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsBG a. F. geltende Altersgrenze des vollendeten 47. Lebensjahres herabgesetzt wurde.

    Bei der Einführung und Ausgestaltung von Einstellungshöchstaltersgrenzen für Beamte kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, dessen Umfang sich aus den Erfordernissen des Systems der Beamtenversorgung und den Grenzen von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. April 2015 a. a. O., Rn. 75 ff. und Kammerbeschl. v. 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 -, juris Rn. 13, 14, 19;… BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2016 a. a. O., Rn. 17, 18).

    Rn. 41 Dies folgt nicht aus den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 2781/17 - (juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - (juris), die beide zum nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht ergangen sind.

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde auch zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 und 1 BvR 2190/17 -, juris Rn. 122 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt insoweit nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 2 BvL 3/86 -, juris Rn. 92).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Es sollen nur diejenigen Nachteile ausgeglichen werden, die mit den geregelten Ausnahmetatbeständen ursächlich zusammenhängen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 37.78

    Unterrichtsgeldpauschale - Lineare Besoldungserhöhungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Die Verwaltungsbehörde darf ihr Ermessen durch Richtlinien oder eine Verwaltungspraxis für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten binden, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1978, BVerwGE 57, 174, 182).
  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 A 484/15

    Polizeidienstfähigkeit; Prognosemaßstab; PDV 300

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
    Rn. 23 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 -, juris Rn. 13, 14 m. w. N. z. Rspr. d. BVerwG) und des Senats (Urt. v. 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 11;… Urt. v. 18. Mai 2021 - 2 A 65/21 -, juris Rn. 28 und v. 25. Oktober 2022 - 2 A 137/21 - n. v.) richtet sich der Erfolg einer Klage, mit der ein Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts oder auf erneute Entscheidung hierüber geltend gemacht wird, nach dem materiellen Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung anzuwenden ist.
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