Rechtsprechung
| OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 20 BImSchG, § 26 BImSchG, § 3 BauNVO, § 30 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB
Nachbarschutz gegen Windkraftanlage - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 951/10
- OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 951/10
Genehmigung einer 620 m von einem Wohnhaus entfernten Windkraftanlage
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. August 2011 - 5 K 951/10 - wird zurückgewiesen.Rn. 17 Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 3.8.2011 - 5 K 951/10 -, mit dem seine Klage auf Aufhebung der Genehmigung des Beklagten vom 27.4.2009 für die Windkraftanlage am "Großen Elmersberg" in C-Stadt und des seinen Widerspruch dagegen zurückweisenden Bescheids vom 17.8.2010 abgewiesen wurde, ist nicht begründet.
Ausweislich des Sitzungsprotokolls des Verwaltungsgerichts über die mündliche Verhandlung am 3.8.2011 - 5 K 951/10 -, in deren unmittelbarem Anschluss das angegriffene Urteil verkündet wurde, hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Zuge der Erörterung lediglich erklärt, er "rege" die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens "von Amts wegen" an.
- OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen …
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden könnte.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -) Daher sind im Auftrag des Betreibers durch Privatgutachter erstellte Lärmprognosen grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.5.2010 - 3 B 77/10 -, BImschG-Rspr § 3 Nr. 148, vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, NVwZ-RR 2011, 274, und zuletzt vom 11.9.2012 - 3 B 103/12 und 3 B 114/12 -) Das überzeugt. - OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden könnte.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -) Daher sind im Auftrag des Betreibers durch Privatgutachter erstellte Lärmprognosen grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.5.2010 - 3 B 77/10 -, BImschG-Rspr § 3 Nr. 148, vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, NVwZ-RR 2011, 274, und zuletzt vom 11.9.2012 - 3 B 103/12 und 3 B 114/12 -) Das überzeugt.
- OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10
Windkraftanlage; Lärmimmissionen; Einwirkungen durch Infraschall; optisch …
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden könnte.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -) Daher sind im Auftrag des Betreibers durch Privatgutachter erstellte Lärmprognosen grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.5.2010 - 3 B 77/10 -, BImschG-Rspr § 3 Nr. 148, vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, NVwZ-RR 2011, 274, und zuletzt vom 11.9.2012 - 3 B 103/12 und 3 B 114/12 -) Das überzeugt. - OVG Saarland, 11.09.2012 - 3 B 103/12
Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich; Schallprognose im Hinblick auf …
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden könnte.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -) Daher sind im Auftrag des Betreibers durch Privatgutachter erstellte Lärmprognosen grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.5.2010 - 3 B 77/10 -, BImschG-Rspr § 3 Nr. 148, vom 10.12.2010 - 3 B 250/10 -, NVwZ-RR 2011, 274, und zuletzt vom 11.9.2012 - 3 B 103/12 und 3 B 114/12 -) Das überzeugt. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Der Vortrag des Klägers begründet weder die von ihm geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO),(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) noch rechtfertigt er die Annahme "besonderer" tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) oder gar einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). - OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Für den sein Grundstück wie auch die Anwesen N Nr. 66 bis Nr. 96 erfassenden Bereich wurde nach Mitteilung der Gemeinde C-Stadt in dem Bebauungsplan "Hirtenwiese" unstreitig ein allgemeines Wohngebiet (WA, § 4 BauNVO) festgesetzt.(vgl. die schriftliche Auskunft der Gemeinde Eppelborn an die windtest grevenbroich gmbh vom 23.6.2008 in Anlage (5.3) zu der von dieser erstellten Schallprognose) Das ist entgegen der Ansicht des Klägers maßgeblich, da zum einen - wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - die Voraussetzungen für ein allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommendes "faktisches" Außerkrafttreten dieser gemeindlichen Satzung (§ 10 BauGB) offensichtlich nicht vorliegen, beziehungsweise insbesondere das nicht allein deshalb angenommen werden kann, weil dort - nach den Behauptungen des Klägers - bisher nur Wohngebäude realisiert wurden,(vgl. beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.3.2009 - 2 C 312/08 -, SKZ 2009, 141 = BRS 74 Nr. 88, dort speziell zur "anfänglichen Funktionlosigkeit", vom 31.3.2004 - 1 R 6/03 -, AS 31, 154, zur "planabweichenden Bebauung", und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, juris, wonach ein Außerkrafttreten bauleitplanerischer Festsetzungen in gemeindlichen Bebauungsplänen unter dem Aspekt normativer Rechtssicherheit allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen ernsthaft in Betracht gezogen werden kann, wenn erstens die Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn zweitens diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient) und zum anderen die davon abweichende Festlegung eines nach Nr. 6 der TA-Lärm für reine Wohngebiete geltenden niedrigeren Nachtrichtwerts - was auch immer den Beklagten dazu motiviert haben mag - genauso sicher nicht geeignet war, eine - mit den Worten des Klägers - aus seiner Sicht "überkommene Bauleitplanung" der nach § 2 Abs. 1 BauGB allein zur Rechtsetzung in dem Bereich befugten Gemeinde "bewusst zu ändern". - OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06
Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Er wendet sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage am "Großen Elmersberg".(vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.2.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, Bauvorbescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit). - OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
Anforderungen an eine Anhörungsrüge
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Die vorliegend erhobene Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Dem Verwaltungsgericht musste vor dem Hintergrund, insbesondere angesichts des damals bereits vorliegenden "Schalltechnischen Berichts" der SGS TÜV Saarland GmbH vom März 2011 (Messung vom Oktober 2010) das Erfordernis weiterer sachverständiger Begutachtung der zwischenzeitlich errichteten und in Betrieb genommenen Anlage auch nicht von Amts wegen "aufdrängen". - OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12
Anhörungsrüge nach Ablehnung der Berufungszulassung; gerichtliche …
Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11
Die vorliegend erhobene Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Dem Verwaltungsgericht musste vor dem Hintergrund, insbesondere angesichts des damals bereits vorliegenden "Schalltechnischen Berichts" der SGS TÜV Saarland GmbH vom März 2011 (Messung vom Oktober 2010) das Erfordernis weiterer sachverständiger Begutachtung der zwischenzeitlich errichteten und in Betrieb genommenen Anlage auch nicht von Amts wegen "aufdrängen". - OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines …
- OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01
(Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager …
- OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
- VG Saarlouis, 05.05.2010 - 5 L 217/10
Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen den vom VG angeordneten …
- OVG Saarland, 01.03.2004 - 1 R 6/03
- VG Saarlouis, 24.06.2009 - 5 L 505/09
Anordnung des Sofortvollzugs einer immissionsrechtlichen Genehmigung nach § 80 a …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15
Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos
Die im Auftrag des Betreibers erstellten Gutachten sind daher grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der technischen Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2003, a.a.O., juris, Rn. 26; OVG SL, Beschluss vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 -, juris, Rn. 23). - OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 471/13
Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; …
Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 -) Der Umstand, dass eine solche fachgutachterliche Beurteilung der Auswirkungen der Anlage im Auftrag des Betreibers erstellt wurde, führt nicht dazu, dass sie automatisch einer Überprüfung durch einen vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen bedarf.Sofern die Beanstandung der Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts von Seiten der Kläger auf die fehlende Beauftragung eines Sachverständigen abzielen sollte, ist dies nach der Rechtsprechung des Senats kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 - (m.w.N.)) Dem Vortrag der Kläger lassen sich keine substantiierten Einwände entnehmen, weshalb die hier zugrunde gelegte Schallprognose bereits vom fachlichen Ansatz her erkennbar fehlerhaft oder unbrauchbar sein sollte.
Rn. 19 Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG; sie steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 - und vom 26.3.2013 - 3 A 222/12 - jeweils bei juris).
- OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 474/13
Nachbaranfechtung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen; …
Wie die Vorschriften über die so genannte betreibereigene Überwachung von Anlagen (§§ 26 bis 31 BImSchG) verdeutlichen, ist dem Immissionsschutzrecht auch für die Betriebsphase eine Vorlage von im Auftrag des Betreibers erstellten Immissionsprognosen und -messungen nicht fremd, sondern schon aus praktischen beziehungsweise Kapazitätsgründen sogar ausdrücklich vorgesehen, ohne dass dabei von vorneherein von "Gefälligkeitsgutachten" oder dergleichen ausgegangen werden kann.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 -) Der Umstand, dass eine solche fachgutachterliche Beurteilung der Auswirkungen der Anlage im Auftrag des Betreibers erstellt wurde, führt nicht dazu, dass sie automatisch einer Überprüfung durch einen vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen bedarf.Sofern die Beanstandung der Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts von Seiten der Kläger auf die fehlende Beauftragung eines Sachverständigen abzielen sollte, ist dies nach der Rechtsprechung des Senats kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in der ersten Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 - (m.w.N.)) Dem Vortrag der Kläger lassen sich keine substantiierten Einwände entnehmen, weshalb die hier zugrunde gelegte Schallprognose bereits vom fachlichen Ansatz her erkennbar fehlerhaft oder unbrauchbar sein sollte.
Rn. 17 Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG; sie steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 - und vom 26.3.2013 - 3 A 222/12 - jeweils bei juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - 3 LB 133/08
Baugenehmigung von Windenergieanlagen; nachbarliches Klagerecht bei Rüge der …
Vielmehr ist wie im öffentlichen Baurecht für die Fälle, in denen das ausgeführte Bauwerk in wesentlicher nachbarrechtlicher Hinsicht nicht der Zulassung entspricht, kein Rückschluss auf die Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung möglich, sondern gegebenenfalls Anlass für ein Einschreiten der Behörde zur Ausräumung des Nachbarrechtsverstoßes (OVG Saarland, Beschl. v. 27.05.2013 - 2 A 361/11 -, juris, Rn. 24;… OVG NW, Beschl. v. 10.01.2007 - 8 A 2954/06 -, juris, Rn. 11). - OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege …
Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste. - OVG Saarland, 26.09.2019 - 2 A 354/18
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen …
Sofern man in dem Hinweis auf die erstinstanzliche - nicht konkretisierte - Beweisanregung die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht sehen wollte, ist eine solche Rüge in einem Berufungszulassungsverfahren kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 26, Leitsatz Nr. 4, vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Dass sich dem Verwaltungsgericht aufgrund der bestehenden Erkenntnislage eine weitere Aufklärung von Amts wegen aufdrängen musste, erschließt sich dem Senat nicht. - VG Saarlouis, 06.01.2016 - 5 L 1961/15
Rechtsschutz gegen eine Befreiung bei genehmigungsfreien Vorhaben; Nachbarschutz; …
Rn. 47 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, AS RP-SL 33, 23 = BRS 69 Nr. 165 und vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 -, juris.
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