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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12608
BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2016,12608)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2016,12608)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2016,12608)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2 und 4; BBG § 21; VwVfG §§ 28, 45, 48
    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus contrarius; verfahrensrechtliche Anforderungen; Beurteilungsbeitrag; Beurteiler; Gesamturteil.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2 und 4
    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; Beurteiler; Beurteilungsbeitrag; Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; actus contrarius; verfahrensrechtliche Anforderungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung durch ein außerhalb des Vorgesetztenstrangs stehendes Referat der Behörde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 BBG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 4 GG, § 28 VwVfG, § 45 VwVfG
    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung durch ein außerhalb des Vorgesetztenstrangs stehendes Referat der Behörde

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Aufhebung einer bereits eröffneten dienstlichen Beurteilung von Amts wegen; Vermittlung einer schutzwürdigen Position gegenüber dem Beamten im Hinblick auf Auswahl- und Beförderungsentscheidungen auf Grundlage einer dienstlichen Beurteilung; ...

  • doev.de PDF

    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung durch ein außerhalb des Vorgesetztenstrangs stehendes Referat der Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus contrarius; verfahrensrechtliche Anforderungen; Beurteilungsbeitrag; Beurteiler; Gesamturteil

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Aufhebung einer bereits eröffneten dienstlichen Beurteilung von Amts wegen; Vermittlung einer schutzwürdigen Position gegenüber dem Beamten im Hinblick auf Auswahl- und Beförderungsentscheidungen auf Grundlage einer dienstlichen Beurteilung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung durch ein außerhalb des Vorgesetztenstrangs stehendes Referat der Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung - außerhalb des Vorgesetztenstrangs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abweichungen des Beurteilers von Beurteilungsbeiträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung - und ihre nachträgliche Aufhebung

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 10
  • NVwZ 2016, 1648
  • DÖV 2016, 736
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Rn. 19 Mangels spezieller normativer Regelung kann der Dienstherr im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit bestimmen, durch wen er die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung der Beamten und ggf. deren Aufhebung wahrnimmt (BVerwG, Urteile vom 17. April 1986 - 2 C 8.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 7 S. 10 und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 17).

    Das Gericht kontrolliert, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie der gesetzlichen Ermächtigung entsprechen und auch sonstigen gesetzlichen Vorgaben gerecht werden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 m.w.N. und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 14 m.w.N.).

    Nur Abweichungen des Beurteilers von Beurteilungsbeiträgen müssen nachvollziehbar begründet werden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360 und zuletzt vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 24).

    Rn. 29 Beurteilungsbeiträge müssen die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zutreffend zu erfassen, über die er keine oder keine hinreichende aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360 und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 23).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Daraus folgt, dass die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden müssen (…BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 9 und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - ZBR 2016, 134 Rn. 13).

    Entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil aber ausnahmsweise dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - ZBR 2016, 134 Rn. 37).

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Nur Abweichungen des Beurteilers von Beurteilungsbeiträgen müssen nachvollziehbar begründet werden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360 und zuletzt vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 24).

    Rn. 29 Beurteilungsbeiträge müssen die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zutreffend zu erfassen, über die er keine oder keine hinreichende aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnis besitzt (BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360 …und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 23).

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Rn. 19 Mangels spezieller normativer Regelung kann der Dienstherr im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit bestimmen, durch wen er die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung der Beamten und ggf. deren Aufhebung wahrnimmt (BVerwG, Urteile vom 17. April 1986 - 2 C 8.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 7 S. 10 …und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 17).

    Dem ist regelmäßig dann Genüge getan, wenn der Beamte von seinem Dienst- oder anderen Vorgesetzten persönlich beurteilt wird, nach deren dienstlichen Anordnungen (Weisungen) zu der von ihm geforderten Amtsführung er sich zu richten hat (vgl. § 62 BBG, § 55 BBG a.F.; zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 17. April 1986 - 2 C 8.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 7 S. 10 f. und - 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8 S. 13 f.; Beschlüsse vom 11. Februar 1986 - 2 B 7.86 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 6 S. 8 f. und vom 20. August 2004 - 2 B 64.04 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 25 S. 8).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Denn das Maß und die Wirksamkeit der Rechtsschutzgewährung richtet sich nicht nach der von der Behörde gewählten Handlungsform, sondern nach der Intensität und der Dauer des staatlichen Rechtseingriffs (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - BVerfGE 113, 273 …und Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 - NVwZ 2015, 1434 Rn. 128 ff.).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Denn das Maß und die Wirksamkeit der Rechtsschutzgewährung richtet sich nicht nach der von der Behörde gewählten Handlungsform, sondern nach der Intensität und der Dauer des staatlichen Rechtseingriffs (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - BVerfGE 113, 273 und Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 - NVwZ 2015, 1434 Rn. 128 ff.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Daraus folgt, dass die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden müssen (BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - NVwZ-RR 2013, 54 Rn. 9 …und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - ZBR 2016, 134 Rn. 13).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Das Gericht kontrolliert, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie der gesetzlichen Ermächtigung entsprechen und auch sonstigen gesetzlichen Vorgaben gerecht werden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 m.w.N. …und vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Weil eine dienstliche Beurteilung als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1967 - 2 C 107.64 - BVerwGE 28, 191 , vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 und vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 - Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2 S. 2;… Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 72 Rn. 10 f., dort auch zur abweichenden Rechtslage bei Soldaten ), ist die unmittelbare Anwendung von § 48 VwVfG zur Rücknahme rechtswidriger dienstlicher Beurteilungen ausgeschlossen.
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15
    Weil eine dienstliche Beurteilung als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1967 - 2 C 107.64 - BVerwGE 28, 191 , vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 und vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 - Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2 S. 2;… Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 72 Rn. 10 f., dort auch zur abweichenden Rechtslage bei Soldaten ), ist die unmittelbare Anwendung von § 48 VwVfG zur Rücknahme rechtswidriger dienstlicher Beurteilungen ausgeschlossen.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher …

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 DB 30.92

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.02.1986 - 2 B 7.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …

    Dieser kann die Erstellung der dienstlichen Beurteilung zwar - unter Berücksichtigung des sachlichen Zusammenhangs mit der Wahrnehmung der Fachaufsicht - auf ihm untergeordnete Mitarbeiter delegieren (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 4 Rn. 21 f.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

    Übernimmt der Beurteiler schlicht einen solchen Beitrag, bedarf es hierfür keiner Begründung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 4 Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2017 - 2 A 10761/17

    "Zeugnisse" für Lehrerbeurteilung auf dem Prüfstand der Gerichte - auch im …

    Die Aufhebung einer vom Dienstherrn als rechtswidrig angesehenen dienstlichen Beurteilung eines Beamten kann in entsprechender Anwendung nach § 48 VwVfG erfolgen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, NVwZ 2016, 1648).

    Die Aufhebungsermächtigungen der §§ 48, 49 VwVfG sind jedoch in entsprechender Anwendung heranziehbar (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, NVwZ 2016, 1648 und juris, dort Rn. 15 und 20).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach dem "actus-contrarius-Grundsatz" grundsätzlich die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassende Stelle bzw. - wie hier in entsprechender Anwendung - der Beurteiler zur Aufhebung berufen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016, a.a.O. Rn. 21).

    Diese Systeme, die in unterschiedlicher Ausgestaltung in Bund, Ländern und Kommunen praktiziert werden, vermeiden durch die Abhängigkeit der Bewertung von einer Zustimmung durch den Zweit- oder Endbeurteiler gerade die vorliegend zur Stattgabe der Anfechtungsklage des Klägers führende Verfahrenssituation, eine dienstliche Beurteilung erst zu einem Zeitpunkt korrigieren zu müssen, in dem sie bereits rechtsgültig erstellt und damit eine subjektiv-rechtlich geschützte Rechtsposition des Beurteilten entstanden ist (vgl. zu dem letztgenannten Gesichtspunkt das bereits zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6734
OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2015,6734)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2015,6734)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - 2 A 4.15 (https://dejure.org/2015,6734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 1 Nr 1 BKleingG, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
    Schutz einer Kleingartenanlage vor Verkehrslärm

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § ... 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB, § 1 Abs 1 Nr 1 BKleingG
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sicherung einer Kleingartenanlage; Grünfläche; Zweckbestimmung private Dauerkleingärten; Dauerkleingarten; Abwägungsfehler; Verkehrslärmbelastung; Lärmbeeinträchtigungen; Hauptverkehrsstraße; Erholungsfunktion der Kleingartenanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 2 B 1.14 -, juris Rn. 36).

    Die hierfür erforderliche konkrete Möglichkeit, dass die Planung ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., Rn. 22), ergibt sich bereits daraus, dass im Hinblick auf das Gebot der gerechten Abwägung der betroffenen Belange (§ 1 Abs. 7 BauGB) bei ordnungsgemäßer Bewertung der Lärmbetroffenheit geänderte Festsetzungen oder Schutzvorkehrungen, jedenfalls für den stärker betroffenen Randstreifen, zu erwägen gewesen wären.

    Angesichts der auch nach den Stellungnahmen des bezirklichen Umweltamts und der Planbegründung in der konkreten Planungssituation gegebenen Abwägungsbeachtlichkeit der Lärmbelastung für eine funktionsgerechte Kleingartennutzung beziehen sich die festgestellten Fehler schließlich auf im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB wesentliche Punkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., Rn. 19, 22).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Schutzwürdig ist jedoch auch die Erholungsfunktion von Kleingärten, die im Laufe der Entwicklung des Kleingartenwesens an Bedeutung gewonnen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 -1 BvL 19/76 -, juris Rn. 134 f.) und inzwischen Bestandteil der gesetzlichen Begriffsbestimmung ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 29. Januar 2015 - OVG 2 B 1.14 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Je nach dem Ausmaß der zu erwartenden Belastung wird deshalb davon auszugehen sein, dass ein Kleingartengebiet, das auch der Erholung dient, seiner Zweckbestimmung nicht gerecht werden kann, wenn es ungeschützt dem von einer in unmittelbarer Nähe entlangführenden Straße ausgehenden Verkehrslärm ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1992 - 4 B 230.91 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11

    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Plannachbar; Lärmbeeinträchtigungen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 2 A 4.15
    Rn. 27 c) Die Auswirkungen der festzustellenden Fehler lassen sich nicht in einer Weise abgrenzen, dass lediglich eine Teilunwirksamkeit des Bebauungsplans angenommen werden könnte (vgl. zu den Anforderungen m.w.N. Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - OVG 2 A 9.11 -, juris Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2024 - 2 M 22/24

    Überschreitung der Variationsbreite der bisherigen Nutzung; Vergleich zwischen …

    Östlich des Betriebsgeländes befinden sich - teilweise in nicht geringer Entfernung zu den vom Antragsteller genutzten Gebäuden - Kleingärten, denen aufgrund ihrer Erholungsfunktion eine Schutzwürdigkeit in Bezug auf Gewerbelärm ebenfalls nicht abgesprochen werden kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 - juris Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 2 A 8.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Trabrenn-Trainingsanlage; …

    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 -, juris Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2021 - 5 K 1767/18
    Schutzwürdig ist indes die Erholungsfunktion von Kleingärten, die im Laufe der Entwicklung des Kleingartenwesens an Bedeutung gewonnen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Juni 1979 -1 BvL 19/76 -, juris Rn. 134 f.) und inzwischen Bestandteil der gesetzlichen Begriffsbestimmung ist (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz - BKleingG; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 2 A 1.14

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; öffentlicher Parkplatz; Überplanung; …

    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, juris Rn. 20; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 19. März 2015 - OVG 2 A 4.15 -, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72245
VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15 HAL (https://dejure.org/2016,72245)
VG Halle, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 A 4/15 HAL (https://dejure.org/2016,72245)
VG Halle, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 A 4/15 HAL (https://dejure.org/2016,72245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GdbR im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko eines Vogelschlages durch das Vorhaben deutlich und damit signifikant erhöht (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 46 ;… Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris Rn. 59 m.w.N.).

    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (…vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. Rn. 60 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, juris Rn. 14; OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. Rn. 46 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris Rn. 14).

    Rn. 66 In Anwendung dieser Grundsätze besteht jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, wenn der Abstand einer Windenergieanlage zu einem Rotmilanhorst weniger als 1.000 m beträgt, "es sei denn, es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlage dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegt" (…vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 77, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, a.a.O. RdNr. 23; OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 94, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

    Im Übrigen wird dies für die Flächen außerhalb des Windparks, die vom Rotmilan überflogen werden, in aller Regel nicht in Betracht kommen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, Rn. 102 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Dafür genügt es nicht, dass im Eingriffsbereich überhaupt Tiere der (besonders) geschützten Art angetroffen worden sind; erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko eines Vogelschlages durch das Vorhaben deutlich und damit signifikant erhöht (…vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 46 ; Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris Rn. 59 m.w.N.).

    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. Rn. 60 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, juris Rn. 14;… OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. Rn. 46 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris Rn. 14).

    Rn. 66 In Anwendung dieser Grundsätze besteht jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, wenn der Abstand einer Windenergieanlage zu einem Rotmilanhorst weniger als 1.000 m beträgt, "es sei denn, es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlage dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegt" (vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 77, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, a.a.O. RdNr. 23;… OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 94, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

    Rn. 87 Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich dem Urteil des OVG LSA vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - nicht entnehmen, dass von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko nur dann ausgegangen werden kann, wenn 1, 5 bis 5 Flüge pro Beobachtungsstunde erreicht werden.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Für eine nachvollziehende Abwägung ist kein Raum (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Urt. v. 20.01.2016 - 2 L 153/13 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris RdNr. 6).

    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (…vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. Rn. 60 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, juris Rn. 14; OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. Rn. 46 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris Rn. 14).

    Rn. 66 In Anwendung dieser Grundsätze besteht jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, wenn der Abstand einer Windenergieanlage zu einem Rotmilanhorst weniger als 1.000 m beträgt, "es sei denn, es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlage dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegt" (…vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 77, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, a.a.O. RdNr. 23; OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 94, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 2 L 153/13

    Windenergie und Vogelschutz

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Für eine nachvollziehende Abwägung ist kein Raum (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Urt. v. 20.01.2016 - 2 L 153/13 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris RdNr. 6).

    Gerade die Bewertung, wann ein bestehendes Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Urt. v. 20.01.2016, a.a.O.).

    Ab einem Abstand von 1.250 m lasse sich das Kollisionsrisiko deutlich reduzieren (…Hötker, Hermann/Krone, Oliver/Nehls, Georg, Greifvögel und Windkraftanlagen, a.a.O., S. 93, S. 311 f., S. 332 f.; vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Urt. v. 20.01.2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ist dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris), mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris).

    Die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. Rn. 60 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, juris Rn. 14;… OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. Rn. 46 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, juris Rn. 14).

    Rn. 66 In Anwendung dieser Grundsätze besteht jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt für den Rotmilan ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, wenn der Abstand einer Windenergieanlage zu einem Rotmilanhorst weniger als 1.000 m beträgt, "es sei denn, es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlage dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegt" (vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, a.a.O. RdNr. 77, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - BVerwG 7 C 40.11 -, a.a.O. RdNr. 23;… OVG LSA, Urt. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, a.a.O. RdNr. 94, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - BVerwG 4 C 1.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Unabhängig davon, ob § 45 Abs. 7 BNatSchG bei Windkraftanlagen angesichts der in dieser Vorschrift aufgestellten hohen Hürden überhaupt Anwendung finden kann (verneinend Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage 2013, Rn. 293 zitiert nach Bay. VGH, Urt. v. 29.03.2016 - 22 B 14.1875/1876 -, juris), liegen schon keine Ausnahmegründe im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG vor.

    Die Klägerin kann sich aber - auch wenn sie Eigentümerin der Flächen wäre - nicht darauf berufen, dass ihr durch die Versagung der Genehmigung die Ausübung einer eigentumsgleich verfestigten Rechtsposition hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser Grundstücke verwehrt wird; vielmehr wird sie lediglich an der Verwirklichung einer erhofften Gewinnchance gehindert (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 29.03.2016, a.a.O.).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Unter dem Eindruck des Urteils des EuGH vom 10.01.2006 (Az.: C-98/03) hat der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung aufgehoben mit der Folge, dass nunmehr die Zulassungsbehörden die Beachtung der Verbote bei der Verwirklichung zulassungsbedürftiger Vorhaben uneingeschränkt gewährleisten müssen.
  • VG Lüneburg, 29.11.2007 - 2 A 695/06

    Abwägung; anlagebedingte Beeinträchtigung; Artenschutz; Ausschlusswirkung; …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Eine solche ist jedoch notwendig, um gegenüber nachfolgenden Zulassungsverfahren diesbezüglich eine Bindungswirkung zu erzeugen (vgl. zum Ganzen: VG Lüneburg, Urteil vom 29.11.2007 - 2 A 695/06, Rdnr. 32 m. w. Nachw., 38, juris).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ist dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, juris), mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …

    Auszug aus VG Halle, 25.10.2016 - 2 A 4/15
    Zwar wurde obergerichtlich bislang ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko grundsätzlich nur bejaht, wenn sich eine Windenergieanlage weniger als 1.000 m von einem Rotmilanhorst entfernt befindet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris Rn. 31 ).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003

    Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2018 - 2 L 119/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren

    Rn. 3 Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Klägerin mit Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 4/15 HAL - ab und führte zur Begründung aus, die Klägerin habe gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, da dem Vorhaben Belange des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB entgegenstünden.

    Rn. 21 Dies trifft auf den vorliegenden Fall zu, denn das Verwaltungsgericht hat - in Kammerbesetzung - die Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der beantragten Genehmigung mit Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 4/15 HAL - abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten Genehmigung.

  • OVG Sachsen, 27.04.2018 - 2 A 698/16

    Sozialpädagoge; Diplom; staatliche Anerkennung; Berufsfreiheit; …

    Rn. 9 Der Senat hat auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 29. September 2016 - 2 A 4/15 - die Berufung auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
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