Rechtsprechung
| OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 53 Nr 2 AufenthG, § 56 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, Art 8 MRK
Ausweisung: Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung wegen Drogendelikten bei positiver Entwicklung der Lebensumstände eines niedergelassenen Ausländers - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 53 Nr. 2, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 4, GG Art. 6, EMRK Art. 8, GG Art. 2 Abs. 1
Ausweisung, Drogendelikt, zwingende Ausweisung, Regelausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Niederlassungserlaubnis, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, atypischer Ausnahmefall, Verwurzelung, allgemeines Persönlichkeitsrecht, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers im Hinblick auf seine absolvierte Drogentherapie und Abschluss einer Berufsausbildung; Ausländer mit erfolgreich absolvierter Drogentherapie, vollständiger Lösung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers im Hinblick auf seine absolvierte Drogentherapie und Abschluss einer Berufsausbildung; Ausländer mit erfolgreich absolvierter Drogentherapie, vollständiger Lösung ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 10.08.2007 - 6 K 30/06
- OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- EGMR, 23.06.2008 - 1638/03
Maslov ./. Österreich
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007,443) Zum anderen stellt die Ausweisung einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des betroffenen Ausländers auf Privatleben dar, (Vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1638/03 - (Maslov II), InfAuslR 2008, 333, und vom22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374) der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.Rn. 36 - Art und Schwere der begangenen Straftaten Rn. 37 - Dauer des Aufenthalts im Gastland Rn. 38 - die seit Begehen der Straftat vergangene Zeit und das Verhalten des Betroffenen in dieser Phase Rn. 39 - die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen zum Gastland und zum Bestimmungsland (Vgl. EGMR, Urteil vom 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 (Maslov II)) Rn. 40 Unter Berücksichtigung dieser Kriterien des EGMR und unter Würdigung sämtlicher sich aus den Akten ergebender relevanter Umstände ist die Ausweisungsverfügung jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht - mehr - rechtmäßig.
Auch der EGMR hat im Bereich des Drogenhandels "Verständnis für die Härte der innerstaatlichen Behörden gegenüber jenen gezeigt, die aktiv an der Verbreitung dieser Plage beteiligt sind" (EGMR, Urteil vom 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 (Maslov II)) .
- BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
(vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116 m.w.N.) Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall im genannten Sinne vorliegt.(BVerwG, Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237/94 -, InfAuslR 1996, 103) Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116) bereits dann anzunehmen, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116).
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007,443) Zum anderen stellt die Ausweisung einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des betroffenen Ausländers auf Privatleben dar, (Vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1638/03 - (Maslov II), InfAuslR 2008, 333, und vom22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374) der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.Allerdings verfolgt die Ausweisung als ordnungsrechtliche Maßnahme nicht den Zweck der Ahndung eines bestimmten Verhaltens, sondern sie soll vielmehr künftige Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Aufenthalts von Ausländern im Inland verhindern bzw. ihnen vorbeugen, (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007, 443) was ein generalpräventives Vorgehen der Ausländerbehörde nicht ausschließt.
- BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
Rn. 30 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist nach der Änderung der - bis dahin auf die letzte Behördenentscheidung abstellenden - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 15.11.2007 (BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20 = InfAuslR 2008, 156) seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes nunmehr bei allen Ausländern (Zuvor bereits für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH: BVerwG, Urteile vom 3.8.2004- 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297, und - 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315) einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich; dabei ließ sich das Bundesverwaltungsgericht davon leiten, dass zum einen der EGMR in seiner Rechtsprechung die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung vor dem Hintergrund der Situation bewertet, in der die Ausweisung rechtskräftig wurde, und zum anderen auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen in diese Richtung weist.Rn. 58 Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine ordnungsgemäße Ermessensausübung durch die Ausländerbehörde, die in Ausweisungsfällen zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung verpflichtet ist (BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20 = InfAuslR 2008, 156) , unter Würdigung aller Aspekte des vorliegenden Einzelfalls und angemessener Gewichtung mit Blick auf Art. 8 I EMRK ermessensfehlerfrei nur zu dem Ergebnis führen kann, dass die Ausweisung des Klägers keinen Bestand haben kann.
- EGMR, 11.06.2009 - 19/05
[FRE]
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
Rn. 5 Ferner wurde er durch Urteil des Landgerichts B-Stadt vom 16.6.2005 - 5-19/05 / 24 Js 609/04 - wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von solchen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.Rn. 32 Der Kläger, der durch Urteil des Landgerichts B-Stadt vom 16.6.2005 - 5-19/05 / 24 Js 609/04 - wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von solchen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, erfüllt unstreitig den Tatbestand des § 53 Nr. 2 AufenthG.
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 2 W 39/06
Aussetzung eines erst nach langem Zuwarten erklärten Sofortvollzugs einer …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
Rn. 13 Auf den Aussetzungsantrag des Klägers vom 23.8.2006 stellte letztlich das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 22.1.2007 - 2 W 39/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her beziehungsweise ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Abschiebungsandrohung an.Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen der Kammer im Eilverfahren - 6 F 66/06 - und im Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der jeweils ergangenen Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in den Verfahren 2 W 39/06 und 2 D 34/07 hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass vorliegend eine Befristung der Ausweisungsfolgen erforderlich gewesen sei.
- EGMR, 28.06.2007 - 31753/02
D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
Rn. 35 Der EGMR hat allgemeine Leitlinien (Vgl. etwa EGMR, Urteil vom 28.6.2007 - 31753/02 -, InfAuslR 2007, 325 m.w.N.) zur Bewertung entwickelt, ob die Ausweisung eines Ausländers in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht. - BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
(BVerwG, Beschluss vom 17.10.1984 - 1 B 61/84 -, InfAuslR 1985, 33) Trotz des vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung vermuteten Zusammenhangs zwischen dem "Wohlverhalten" des Klägers und der ihm gewährten Strafaussetzung zur Bewährung, die im Falle einer erneuten Straffälligkeit widerrufen worden wäre, hält es der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände für gerechtfertigt, eine Wiederholungsgefahr im dargelegten Sinne im Falle des Klägers zu verneinen, da er nicht nur erneute Straftaten unterlassen, sondern alles ihm Mögliche unternommen hat, nachhaltig sich aus dem kriminellen Umwelt zu lösen, durch Absolvieren und erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung seine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu fördern und neue soziale Kontakte am neuen Lebensmittelpunkt zu knüpfen. - BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
(BVerwG, Urteil vom 6.4.1989 - 1 C 70/86 -, InfAuslR 1989, 225 in Bezug auf illegalen Rauschgifthandel) Vorliegend ist die Ausweisung des Klägers aber gleichwohl - nunmehr - unverhältnismäßig. - EGMR, 22.04.2004 - 42703/98
Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub, …
Auszug aus OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007,443) Zum anderen stellt die Ausweisung einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des betroffenen Ausländers auf Privatleben dar, (Vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1638/03 - (Maslov II), InfAuslR 2008, 333, und vom22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374) der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt. - BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
- OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig …
Rn. 39 Mit dieser grundsätzlichen Wertentscheidung, wegen der die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beispielsweise in Ausweisungsverfahren selbst bei Vorliegen schwerster Straftaten des betroffenen Ausländers aus dem Katalog der - nach dem Verständnis des deutschen Bundesgesetzgebers - "zwingend" eine Aufenthaltsbeendigung gebietenden Delikte (§ 53 AufenthG) gehalten sind, derartige Integrationsleistungen und speziell etwa die Dauer des Aufenthalts im Einzelfall, das Verhalten des Betroffenen seit der Tatbegehung sowie die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen angemessen in die Fallbeurteilung einzustellen, (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -, dort insbesondere zu den in der Rechtsprechung des EGMR, Urteile vom 28.6.2007 - 31753/02, InfAuslR 2007, 325, zum Fall eines unter anderem wegen mehrfachen versuchten schweren Menschenhandels, Zuhälterei, Drogendelikten, Trunkenheit im Verkehr und nach den Feststellungen des (nationalen) Strafgerichts mit "äußerster Brutalität" begangener mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers, und vom 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 entwickelten allgemeinen Leitlinien zur Einzelfallbewertung) lässt es sich nicht vereinbaren, dass die Widerspruchsbehörde zwar formal auf eine "Berücksichtigung" des Interesses des Klägers "an einem weiteren Aufenthalt und an der Aufrechterhaltung seiner beruflichen und sozialen Existenz in Deutschland" hinweist, sodann "jedoch" deren geringeres Gewicht herausstellt, weil er "wissentlich falsche Angaben zu seinem Familienstand" gemacht habe und deswegen der "Grund der fehlerhaften Aufenthaltstitel allein in seinem Bereich" liege.Das Verschweigen der Heirat mit Frau U vor nunmehr fast 30 Jahren rechtfertigt es aber im Ergebnis nicht, dass dem Kläger heute schutzwürdige Belange im Sinne des Art. 8 EMRK und der dazu allgemein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgestellten Leitlinien und Beurteilungskriterien (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 28.6.2007 - 31753/02 -, InfAuslR 2007, 325) grundsätzlich abgesprochen werden.
- OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Berufungszulassung, Ausweisung, Achtung des Privatlebens, Verhältnismäßigkeit, …
Gleichwohl kann auch ein Straftäter, der sein Leben nach einer schwerwiegenden Straftat erkennbar dauerhaft ändert und straffrei führt, eine Integration in sozialer Hinsicht gelingen (mit Verweis auf OVG Saarland, Urteil v. 4.2.2010 - 2 A 448/08 - [M17270].Gleichwohl kann auch einem Straftäter, der sein Leben nach einer schwerwiegenden Straftat erkennbar dauerhaft ändert und straffrei führt, eine Integration in sozialer Hinsicht gelingen (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -: Ausweisung eines niedergelassenen, wegen Drogendelikten verurteilten Ausländers nach u.a. Drogentherapie, völliger Lösung aus Drogenmilieu, Abschluss einer Berufsausbildung, Festanstellung rechtswidrig geworden).
- VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 27 L 458/10
Widerruf Ausweisung Betäubungsmittel Drogen Wiederholungsgefahr
Rn. 100 - vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 4. Februar 2010 - 2 A 448/08 -, juris (…Rn. 47); Hessischer VGH, Beschluss vom 11. März 1992 - 12 TH 2805/91 -, juris (…Rn. 4) -. - OVG Saarland, 27.02.2012 - 2 B 433/11
Abgrenzung Regelfall - Ausnahmefall; Ausweisung eines straffällig gewordenen …
Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafrichterlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 III AufenthG nicht abschließend genannt werden.(BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116 m.w.N.) Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall im genannten Sinne vorliegt.(BVerwG, Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237/94 -, InfAuslR 1996, 103) Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116) , der sich der Senat angeschlossen hat(OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -), bereits dann anzunehmen, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
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