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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13993
BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18 (https://dejure.org/2018,13993)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18 (https://dejure.org/2018,13993)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18 (https://dejure.org/2018,13993)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 13a StPO; § 14 StPO; § 12 Abs. 2 StPO
    Ablehnung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeitsbestimmung durch ein gemeinschaftliches oberes Gericht

Verfahrensgang

  • AG Wiesloch - 3 Cs 140 Js 23469/16
  • BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.1969 - 2 ARs 201/69

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - Gerichtliches Verfahren nach einem …

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
    Dahinstehen kann, dass die Abgabe oder Verweisung an ein örtlich zuständiges Gericht im ersten Rechtszug ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1969 - 2 ARs 201/69 -, BGHSt 23, 79 ff.) und eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, da das Landgericht im vorliegenden Verfahren weder nach § 74 Abs. 1 GVG als Gericht des ersten Rechtszugs noch nach § 74 Abs. 3 GVG für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts zuständig wäre (§ 74c Abs. 1 GVG).'.
  • BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung …

    Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
    c) Auch eine Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf ein anderes zuständiges Gericht im Sinne des § 12 Abs. 2 StPO scheidet aus, da dieser nur bis zum Erlass des Urteils, also nicht im Rechtsmittelverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - 2 ARs 412/84 -, BGHSt 33, 111 ff.).
  • BGH, 04.11.2025 - 2 ARs 451/25

    Zurückweisung eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung nach § 13a StPO …

    Rn. 4 Die Vorschrift ermöglicht eine Bestimmung des Gerichtsstands, d.h. der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszugs für die Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache nur, wenn die Anwendung der §§ 7 - 11a, 13 StPO oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit unter keinem Gesichtspunkt zur Begründung eines Gerichtsstands führt (…BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 ARs 37/08, BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 5 Rn. 4, und vom 3. Mai 2018 - 2 ARs 63/18, NStZ-RR 2018, 218, 219).
  • BGH, 04.11.2025 - 2 AR 297/25
    Rn. 4 Die Vorschrift ermöglicht eine Bestimmung des Gerichtsstands, d.h. der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszugs für die Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache nur, wenn die Anwendung der §§ 7 - 11a, 13 StPO oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit unter keinem Gesichtspunkt zur Begründung eines Gerichtsstands führt (…BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 ARs 37/08, BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 5 Rn. 4, und vom 3. Mai 2018 - 2 ARs 63/18, NStZ-RR 2018, 218, 219).
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