Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 13a StPO; § 14 StPO; § 12 Abs. 2 StPO
Ablehnung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gerichtsstand in Strafsachen: Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 StPO, § 8 StPO, § 9 StPO, § 10 StPO, § 11 StPO
Gerichtsstand in Strafsachen: Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof - IWW
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 12 Abs. 2 ; StPO § 13a; GVG § 74 Abs. 1
Statthaftigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuständigkeitsbestimmung durch ein gemeinschaftliches oberes Gericht
Verfahrensgang
- AG Wiesloch - 3 Cs 140 Js 23469/16
- BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18, 2 AR 55/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 218
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.1969 - 2 ARs 201/69
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - Gerichtliches Verfahren nach einem …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
Dahinstehen kann, dass die Abgabe oder Verweisung an ein örtlich zuständiges Gericht im ersten Rechtszug ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1969 - 2 ARs 201/69 -, BGHSt 23, 79 ff.) und eine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, da das Landgericht im vorliegenden Verfahren weder nach § 74 Abs. 1 GVG als Gericht des ersten Rechtszugs noch nach § 74 Abs. 3 GVG für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts zuständig wäre (§ 74c Abs. 1 GVG).'. - BGH, 09.01.1985 - 2 ARs 412/84
Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über Bewährung nach Zurückverweisung …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 2 ARs 63/18
c) Auch eine Übertragung der Untersuchung und Entscheidung auf ein anderes zuständiges Gericht im Sinne des § 12 Abs. 2 StPO scheidet aus, da dieser nur bis zum Erlass des Urteils, also nicht im Rechtsmittelverfahren anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - 2 ARs 412/84 -, BGHSt 33, 111 ff.).
- BGH, 04.11.2025 - 2 ARs 451/25
Zurückweisung eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung nach § 13a StPO …
Rn. 4 Die Vorschrift ermöglicht eine Bestimmung des Gerichtsstands, d.h. der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszugs für die Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache nur, wenn die Anwendung der §§ 7 - 11a, 13 StPO oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit unter keinem Gesichtspunkt zur Begründung eines Gerichtsstands führt (…BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 ARs 37/08, BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 5 Rn. 4, und vom 3. Mai 2018 - 2 ARs 63/18, NStZ-RR 2018, 218, 219). - BGH, 04.11.2025 - 2 AR 297/25 Rn. 4 Die Vorschrift ermöglicht eine Bestimmung des Gerichtsstands, d.h. der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszugs für die Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache nur, wenn die Anwendung der §§ 7 - 11a, 13 StPO oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit unter keinem Gesichtspunkt zur Begründung eines Gerichtsstands führt (…BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 ARs 37/08, BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 5 Rn. 4, und vom 3. Mai 2018 - 2 ARs 63/18, NStZ-RR 2018, 218, 219).
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