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Rechtsprechung
   BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,1497
BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25 (https://dejure.org/2026,1497)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2026 - 2 AZR 128/25 (https://dejure.org/2026,1497)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 2026 - 2 AZR 128/25 (https://dejure.org/2026,1497)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Stellungnahmefrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • IWW

    § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § ... 1 Abs. 1 KSchG, § 102 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, § 102 Abs. 2 BetrVG, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 102 BetrVG, § 74 Abs. 6 LPVG Nordrhein-Westfalen, §§ 186 ff. BGB, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 188 Abs. 2 BGB, § 561 ZPO, § 6 Satz 1 KSchG, § 6 KSchG, § 167 Abs. 1 SGB IX, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Probezeit-Kündigung unwirksam: SV-Frist lief noch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wartezeitkündigung; Probezeit; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; abschließende Stellungnahme

  • rechtsportal.de

    Wartezeitkündigung; Probezeit; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; abschließende Stellungnahme

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit: Schwerbehindertenvertretung muss vollständig angehört werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung: "Kenntnis" ist keine Zustimmung

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    "Kenntnis" genügt nicht: Anforderungen an eine abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung in der Wartezeit (jurisPR-ArbR 30/2026 Anm. 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2026, 966
  • NZA-RR 2026, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerung davon ausgehen können, diese werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (vgl. zur Betriebsratsanhörung BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24, BAGE 155, 181).

    Fehlt es an sicheren Anhaltspunkten, muss der Arbeitgeber bei der Schwerbehindertenvertretung ggf. nachfragen und um Klarstellung bitten (vgl. zur Betriebsratsanhörung BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 25 ff., BAGE 155, 181).

    Die Kündigung ist dem Kläger jedoch schon am 14. Dezember 2023 zugegangen und damit vor Ablauf der Wochenfrist analog § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ausgesprochen worden (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 29, BAGE 155, 181; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 27, 331 ).

    Die Kündigung ist dem Kläger allerdings schon am 14. Dezember 2023 um 14:30 Uhr zugegangen und wäre damit gleichermaßen vor Ende der (frühestens) an diesem Tag um 24:00 Uhr ablaufenden Wochenfrist ausgesprochen worden (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 29, BAGE 155, 181; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 27, 331).

    Rn. 29 bb) Auch wenn es sich bei dem Stempelaufdruck vom 11. Dezember 2023 um eine nichttypische Erklärung handeln sollte (vgl. zur Einordnung der Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 31, BAGE 155, 181 bzw. des Personalrats BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 29), kann der Senat die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen, da dieses den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (…st. Rspr., zB BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 168/23 - Rn. 17 mwN).

    Da sichere Anhaltspunkte dafür fehlen, dass sich die Schwerbehindertenvertretung in keinem Fall mehr zur Kündigungsabsicht äußern wollte, hätte die Beklagte nachfragen müssen, um eine entsprechende Klarstellung zu erreichen (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 27, BAGE 155, 181).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Rn. 13 a) Von der Unwirksamkeitsanordnung sind sämtliche Kündigungen erfasst, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können, auch solche in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 12, BAGE 164, 360).

    Es gelten die gleichen Grundsätze wie zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 15 ff., aaO).

    Rn. 14 b) Der Arbeitgeber hört die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß an, wenn er sie ausreichend unterrichtet und ihr genügend Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 20 ff., BAGE 164, 360).

    Rn. 15 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die planwidrige Regelungslücke des § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX hinsichtlich der Stellungnahmefristen durch eine analoge Anwendung von § 102 Abs. 2 BetrVG zu schließen mit der Folge, dass die Schwerbehindertenvertretung etwaige Bedenken gegen eine beabsichtigte ordentliche Kündigung spätestens innerhalb einer Woche und solche gegen eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen mitzuteilen hat (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 23, BAGE 164, 360).

    Rn. 17 Es ist auch sachgerecht, sich zur Lückenschließung an die Fristen des § 102 Abs. 2 BetrVG anzulehnen, da die Beteiligungsverfahren von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung ähnlich ausgestaltet sind (vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 23 aE, BAGE 164, 360;… zust. Schubert in Knittel Stand 1. Dezember 2025 SGB IX § 178 Rn. 100).

    Rn. 19 c) Das Anhörungsverfahren der Schwerbehindertenvertretung ist beendet, wenn deren Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist oder eine das Verfahren abschließende Stellungnahme vorliegt (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 24, BAGE 164, 360).

  • BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 178/24

    Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen - Präventionsverfahren

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Dieser Umstand spricht dafür, dass der Gesetzgeber angesichts dieser Rechtsprechung keine Veranlassung mehr gesehen hat, die Stellungnahmefristen für die Schwerbehindertenvertretung überhaupt oder im Bereich des öffentlichen Dienstes abweichend zu regeln (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation bzgl. des Präventionsverfahrens BAG 3. April 2025 - 2 AZR 178/24 - Rn. 18).

    Rn. 37 4. Da die Klage bereits aus den dargestellten Erwägungen begründet ist, bedarf es keiner weiteren Erörterung, ob sich die Wartezeitkündigung auch aus den weiteren vom Kläger geltend gemachten Gründen, insbesondere wegen eines unterlassenen Präventionsverfahrens gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX (dazu bereits BAG 3. April 2025 - 2 AZR 178/24 - Rn. 15 ff.) als unwirksam erweist.

    Dieses ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig beendet (BAG 3. April 2025 - 2 AZR 178/24 - Rn. 40).

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12

    Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Rn. 35 a) Das folgt nicht aus der Präklusionsvorschrift des § 6 Satz 1 KSchG (dazu BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 16;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 845/11 - Rn. 35;… zu § 17 Satz 2 TzBfG BAG 21. März 2018 - 7 AZR 408/16 - Rn. 30).

    Ein Verzicht oder Nicht-mehr-Aufrechterhalten ist aber nur anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer im Prozess zweifelsfrei zu erkennen gibt, dass er sich auf einen bestimmten Unwirksamkeitsgrund iSd. § 6 Satz 1 KSchG ausdrücklich nicht oder nicht mehr berufen will (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 843/12 - Rn. 18).

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Die Kündigung ist dem Kläger jedoch schon am 14. Dezember 2023 zugegangen und damit vor Ablauf der Wochenfrist analog § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ausgesprochen worden (…vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 29, BAGE 155, 181; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 27, 331 ).

    Die Kündigung ist dem Kläger allerdings schon am 14. Dezember 2023 um 14:30 Uhr zugegangen und wäre damit gleichermaßen vor Ende der (frühestens) an diesem Tag um 24:00 Uhr ablaufenden Wochenfrist ausgesprochen worden (…vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 29, BAGE 155, 181; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 27, 331).

  • BAG, 19.02.2025 - 10 AZR 57/24

    Verspätete Zielvorgabe - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei diesem um eine typische Erklärung handelt, deren Auslegung der Senat uneingeschränkt überprüfen kann, oder um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung darauf unterliegt, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…st. Rspr., vgl. nur BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 118/24 - Rn. 23; 19. Februar 2025 - 10 AZR 57/24 - Rn. 33;… 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19 - Rn. 32, BAGE 167, 22, jeweils mwN).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - …

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Rn. 29 bb) Auch wenn es sich bei dem Stempelaufdruck vom 11. Dezember 2023 um eine nichttypische Erklärung handeln sollte (vgl. zur Einordnung der Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 31, BAGE 155, 181 bzw. des Personalrats BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 29), kann der Senat die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen, da dieses den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (…st. Rspr., zB BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 168/23 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei diesem um eine typische Erklärung handelt, deren Auslegung der Senat uneingeschränkt überprüfen kann, oder um eine nichttypische Erklärung, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung darauf unterliegt, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…st. Rspr., vgl. nur BAG 6. Mai 2025 - 3 AZR 118/24 - Rn. 23;… 19. Februar 2025 - 10 AZR 57/24 - Rn. 33; 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19 - Rn. 32, BAGE 167, 22, jeweils mwN).
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Rn. 32 (2) Eine eigene Entscheidung ist dem Senat auch nicht deswegen verwehrt, weil er aus Gründen des fairen Verfahrens den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen müsste (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 5. Oktober 2023 - 6 AZR 210/22 - Rn. 37, BAGE 182, 46), nachdem weder die Parteien noch die Vorinstanzen auf die vom Kläger in der Klageschrift gerügte fehlerhafte Anhörung der Schwerbehindertenvertretung im weiteren Verfahrensablauf eingegangen sind.
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23

    Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 29.01.2026 - 2 AZR 128/25
    Rn. 29 bb) Auch wenn es sich bei dem Stempelaufdruck vom 11. Dezember 2023 um eine nichttypische Erklärung handeln sollte (…vgl. zur Einordnung der Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 31, BAGE 155, 181 bzw. des Personalrats BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 29), kann der Senat die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen, da dieses den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., zB BAG 13. Dezember 2023 - 5 AZR 168/23 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten …

  • BAG, 06.05.2025 - 3 AZR 118/24

    Betriebliche Altersversorgung - biometrisches Risiko

  • LAG Düsseldorf, 15.05.2025 - 11 SLa 449/24

    Wartezeit; Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Diskriminierung

  • ArbG Düsseldorf, 28.06.2024 - 1 Ca 18/24
  • BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 195/25

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. BAG 29. Januar 2026 - 2 AZR 128/25 - Rn. 28 mwN).
  • BAG, 07.05.2026 - 2 AZR 191/25

    Wartezeitkündigung - Vorfeldinitiator

    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. BAG 29. Januar 2026 - 2 AZR 128/25 - Rn. 28 mwN).
  • ArbG Köln, 19.11.2025 - 18 Ca 6344/24

    Wartezeitkündigung, Wartefrist, Kausalität, Behinderung, Schwerbehinderung, …

    LAG, Urteil vom 4. Juni 2024 - 1 Sa 201/23 -, Rn. 55 ff., juris [Vorinstanz]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2025 - 11 SLa 449/24 -, Rn. 104, juris [n. rkr., BAG Az. 2 AZR 128/25]; LAG BW, Beschl. v. 19.8.2025 - 10 Sa 31/24, BeckRS 2025, 26273 Rn. 9; ArbG Heilbronn, Urteil vom 10. Januar 2025 - 6 Ca 120/24 -, Rn. 28 ff., juris [Vorinstanz]; BeckOK ArbR/Roloff, 77. Ed. 1.9.2025, AGG § 22 Rn. 47; MHdB ArbR/Zimmermann, 6. Aufl. 2024, § 198 Rn. 78; Schaub ArbR-HdB/Linck, 21. Aufl. 2025, § 131. Rn. 5; BeckOK ArbSchR/Pflüger/Grüner, 24. Ed. 1.10.2025, SGB IX § 167 Rn. 4; BeckOK SozR/Gutzeit, 78. Ed. 1.6.2025, SGB IX § 167 Rn. 9; Spilger, jurisPR-ArbR 33/2025 Anm. 7; Rambach, ZTR 2025, 67-75; Fuhlrott, DB 2012, 2343) nicht zu folgen (wie hier: LAG Köln…, Urteil vom 12. September 2024 - 6 SLa 76/24 -, Rn. 65 ff., juris; ArbG Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 4. Juni 2024 - 2 Ca 51/24 -, Rn. 39 ff., juris; ArbG Gera…, Urteil vom 29. November 2024 - 3 Ca 873/24 -, Rn. 34, juris; ArbG Düsseldorf…, Urteil vom 28. Juni 2024 - 1 Ca 18/24 -, Rn. 48, juris;… BeckOGK/Greiner, 1.7.2025, SGB IX § 167 Rn. 8;… Knickrehm/Roßbach/Waltermann/Kohte, 9. Aufl. 2025, SGB IX § 167 Rn. 9;… HWK/Thies, 11. Auflage 2024, § 167 SGB 9, Rn. 3;… NK-ArbR/Euler, 2. Aufl. 2023, SGB IX § 167 Rn. 3;… Göttling, FS Preis, 2021, S. 353, 362; Düwell, jurisPR-ArbR 41/2023 Anm. 1 und jurisPR-ArbR 7/2024 Anm. 5; Kohte, jurisPR-ArbR 2/2018 Anm. 1 juris und jurisPR-ArbR 2/2025 Anm. 3; von Roetteken, jurisPR-ArbR 32/2025 Anm. 1; Rabe-Rosendahl, jurisPR-ArbR 6/2025 Anm. 5; Gagel, jurisPR-ArbR 22/2007 Anm. 3; Euler, jurisPR-ArbR 39/2024 Anm. 6; Deinert, NZA 2010, 969, 970; Brose, RdA 2006, 149; Brunzema, ZESAR 2025, 361, 362 ff.; Eufinger, öAT 2024, 224; Wietfeld, RdA 2025, 49;… unklar: ErfK/Rolfs, 26. Aufl. 2026, SGB IX § 167 Rn. 1 einerseits und Rn. 3 andererseits).
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