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Rechtsprechung
   BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28695
BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 (https://dejure.org/2020,28695)
BAG, Entscheidung vom 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 (https://dejure.org/2020,28695)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 (https://dejure.org/2020,28695)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 KSchG, § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 253 Abs 4 ZPO, § 130 Nr 1 ZPO, § 13 Abs 1 S 2 KSchG
    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsmittels trotz fehlender ladungsfähiger Anschrift des Rechtsmittelführers; Wahrung der Klagefrist bei Nichtangabe des Wohnortes in der Klageschrift; Materiellrechtliche Reichweite anderweitiger Rechtshängigkeit gem. § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO; Zugang der ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Keine Präklusion nach § 4 S. 1 KSchG trotz fehlender Angabe zum Wohnort des Arbeitnehmers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"; Klagefrist; Angabe des Wohnorts in der Klageschrift; anderweitige Rechtshängigkeit und allgemeine Feststellungsklage; Vollzugsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (seit dem 01.01.2018: § 171 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"; Klagefrist; Angabe des Wohnorts in der Klageschrift; anderweitige Rechtshängigkeit und allgemeine Feststellungsklage; Vollzugsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung (seit dem 01.01.2018: § 171 Abs. ...

  • datenbank.nwb.de

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Kündigungen - mehrere Kündigungsschutzanträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer - und die Kündigungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die neuerliche Kündigung während des Kündigungsschutzverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wahrung der Frist bei einer Kündigungsschutzklage bei Nichtangabe Wohnsitz

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wirksame Einreichung einer Kündigungsschutzklage trotz fehlender Angabe des Wohnortes des Klägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 304
  • NZA 2021, 75
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (34)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Wann dies der Fall ist, bestimmt sich nach § 253 ZPO und § 4 Satz 1 KSchG (vgl. BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 85, 262; 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 73, 30).

    Erfüllt das prozessuale Vorgehen des Arbeitnehmers diesen Zweck, soll er nicht aus formalen Gründen den Kündigungsschutz verlieren (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc der Gründe, aaO).

    Danach ist die Dreiwochenfrist, ohne dass es auf eine rückwirkende Heilung gemäß § 295 ZPO (…vgl. dazu BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - aaO) oder eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ankäme, von vornherein gewahrt, wenn die rechtzeitig eingereichte Klageschrift von einer postulationsfähigen Person unterzeichnet ist, die sie - als solche und nicht als bloßen Entwurf - verantwortet (§ 253 Abs. 4 iVm. § 130 Nr. 6 ZPO), und aus ihr die Parteien (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), die angefochtene Kündigung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) sowie der Wille des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, ersichtlich sind (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc der Gründe, aaO).

    Vielmehr hätte die Klage noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist der tatsächlichen Datierung des Schreibens auf den 10. Januar 2012 angepasst werden können (vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc (1) der Gründe, BAGE 73, 30).

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Rn. 31 aa) Weder der Zivilprozessordnung noch dem Wortlaut von § 4 Satz 1 KSchG ist zu entnehmen, dass lediglich eine von vornherein in allen Punkten dem Prozessrecht genügende Klageerhebung die Klagefrist wahrt (vgl. BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 52, 263).

    Danach ist die Dreiwochenfrist, ohne dass es auf eine rückwirkende Heilung gemäß § 295 ZPO (vgl. dazu BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - aaO) oder eine nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ankäme, von vornherein gewahrt, wenn die rechtzeitig eingereichte Klageschrift von einer postulationsfähigen Person unterzeichnet ist, die sie - als solche und nicht als bloßen Entwurf - verantwortet (§ 253 Abs. 4 iVm. § 130 Nr. 6 ZPO), und aus ihr die Parteien (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), die angefochtene Kündigung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) sowie der Wille des Arbeitnehmers, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, ersichtlich sind (…vgl. BAG 31. März 1993 - 2 AZR 467/92 - zu B II 2 b cc der Gründe, aaO).

    Trotz des Schwebezustands betreffend die Zulässigkeit der Klage im Übrigen war für das Gericht und die Beklagte auch mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennbar, dass der Kläger eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der angegriffenen Kündigungen begehrt (vgl. BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 c bb der Gründe, BAGE 52, 263 für die rückwirkende Heilung eines Unterschriftsmangels nach § 295 ZPO).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Dieser soll innerhalb der Monatsfrist Kenntnis davon erlangen, ob die Kündigung erfolgt ist oder der Arbeitgeber von ihr Abstand genommen hat (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 22 zu § 174 Abs. 5 SGB IX;… 19. April 2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 17 zu § 91 Abs. 5 SGB IX aF).

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Berufungsgerichts regelmäßig nur darauf überprüfen, ob das Gericht die Rechtsbegriffe verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 43;… BGH 9. Juni 2009 - Xa ZR 74/08 - Rn. 16;… 24. Januar 2008 - VII ZR 17/07 - Rn. 19 zur Frage der Unverzüglichkeit iSv. § 174 Abs. 5 SGB IX bzw. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB).

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Der Arbeitgeber erhält eine befristete Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung auszusprechen (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 26, BAGE 140, 47).

    Wird die Frist nicht gewahrt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand selbst bei schuldloser Fristversäumnis nicht in Betracht (BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 26, BAGE 140, 47).

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt …

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Ein wiederholter Zustellversuch ist allerdings nicht mehr sinnvoll und deshalb ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Empfänger die Annahme grundlos verweigert oder den Zugang arglistig vereitelt (BGH 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 205).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens …

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    auch BAG 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - zu I 1 a aa der Gründe; BGH 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02 - zu II 2 a der Gründe; 18. Dezember 2002 - VIII ZR 141/02 - zu II 2 a der Gründe; ebenso bereits RG 20. Dezember 1902 - V 321/02 - RGZ 53, 212; 18. Februar 1902 - III 424/01 - RGZ 50, 426; 4. Juni 1901 - II 127/01 - RGZ 48, 218; 22. Januar 1901 - V 426/01 - RGZ 50, 138).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04

    Zugangsvereitelung

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Selbst bei schweren Sorgfaltsverstößen kann der Adressat nach Treu und Glauben regelmäßig aber nur so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung erreicht, wenn der Erklärende alles ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung zum Adressaten gelangen konnte (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07

    Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Berufungsgerichts regelmäßig nur darauf überprüfen, ob das Gericht die Rechtsbegriffe verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (…vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 43;… BGH 9. Juni 2009 - Xa ZR 74/08 - Rn. 16; 24. Januar 2008 - VII ZR 17/07 - Rn. 19 zur Frage der Unverzüglichkeit iSv. § 174 Abs. 5 SGB IX bzw. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Bei der Abgabe einer Kündigungserklärung, die im Fall ihrer Wirksamkeit die gemäß § 256 Abs. 1 ZPO vom Arbeitnehmer erstrebte Feststellung des Fortbestands eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen hinderte und deshalb zur Abwehr seines Feststellungsbegehrens durch den Arbeitgeber dient, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs um eine solche "Prozesshandlung" (vgl. BAG 27. Oktober 1988 - 2 AZR 160/88 - zu II 1 a der Gründe; 20. Mai 1988 - 2 AZR 739/87 - zu II 7 der Gründe; 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 57, 231; sh.
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 277/18

    Beliebige Beschränkung einer Prozessvollmacht im Parteiprozess auch noch im Lauf …

    Auszug aus BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
    Voraussetzung wäre allerdings, dass die - nachträgliche - Beschränkung dem Gericht und dem Gegner gegenüber unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird (BGH 12. März 2019 - VI ZR 277/18 - Rn. 13 f.).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter - …

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen - …

  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 74/08

    Obliegenheit zur Anmeldung auf den Dienstherrn übergegangener …

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 739/87

    Unverzügliche Mitteilung der Schwangerschaft

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 160/88

    Vorliegen einer Prozessvollmacht - Arbeitnehmer kann sich im Rahmen einer …

  • RG, 22.01.1901 - V 426/01

    Rücktrittsrecht des Verkäufers.

  • RG, 04.06.1901 - II 127/01

    Anfechtung wegen Irrtums; Prozessvollmacht

  • RG, 20.12.1902 - V 321/02

    Kündigung durch den Prozessbevollmächtigten.

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10
  • RG, 18.02.1902 - III 424/01

    Aufrechnungserklärung durch den Prozessbevollmächtigten

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist; …

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der …

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 52/12

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei Rechtshängigkeit einer positiven …

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur …

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des …

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte …

  • BFH, 19.10.2000 - IV R 25/00

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach …

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Bei der Abgabe einer Kündigungserklärung, die im Fall ihrer Wirksamkeit die gemäß § 256 Abs. 1 ZPO vom Arbeitnehmer erstrebte Feststellung des Fortbestands eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen hinderte und deshalb zur Abwehr seines Feststellungsbegehrens durch den Arbeitgeber dient, handelt es sich um eine solche "Prozesshandlung" (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 48 mwN).
  • BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24

    Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …

    Auch bei schweren Sorgfaltsverstößen kann zulasten des Adressaten der Zugang als solcher aber nur dann fingiert werden, wenn der Erklärende seinerseits alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten erreichen konnte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 2 WRB 1.19 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 9 Rn. 14; BGH, Urteile vom 26. November 1997 - VIII ZR 22/97 - BGHZ 137, 205 …und vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03 - NJW-RR 2007, 1567 Rn. 21;… BAG, Urteile vom 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - NZA 2015, 1183 Rn. 21 und vom 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - BAGE 172, 360 Rn. 42; BSG…, Urteil vom 5. Juni 2024 - B 11 AL 3/23 R - BSGE 138, 158 Rn. 28).
  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Der Streitgegenstand eines Antrags gemäß § 4 Satz 1 KSchG wird damit im Ausgangspunkt durch die jeweils angegriffene Kündigung bestimmt (BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 22).

    Rn. 16 Wählt der Arbeitnehmer diesen Weg des sog. Schleppnetzantrags (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 35;… 9. April 2019 - 9 AZB 2/19 - Rn. 13), ist ausgehend vom dargestellten sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage Gegenstand des allgemeinen Feststellungsantrags der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den in der daneben angegriffenen Kündigung avisierten Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (…vgl. BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 24, BAGE 150, 234;… 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 18, BAGE 147, 358;… 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 31, BAGE 146, 161).

    Rn. 17 3. Hat der Arbeitnehmer eine allgemeine Feststellungsklage erhoben und punktualisiert er im Hinblick auf eine nachfolgend erklärte weitere Kündigung, deren Wirkungen vom allgemeinen Feststellungsantrag erfasst sind, einen Teil dieses Feststellungsantrags, ist dies gemäß § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 35; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 81, 371).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2025 - 7 SLa 268/24

    Verfall einer Inflationsausgleichszahlung - Ausschlussfrist

    Voraussetzung dafür, dass der Adressat eine Erklärung als früher zugegangen gegen sich gelten lassen muss, ist es, dass der Erklärende seinerseits alles Zumutbare dafür getan hat, dass seine Erklärung den Adressaten erreicht (vgl. BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 42 mwN.;… 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 21 mwN.;… 22.09.2005 - 2 AZR 366/04 - Rn. 15, juris).

    Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen neuen Versuch unternimmt, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne Weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (vgl. BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 42 mwN.;… BGH 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 - Rn. 17 mwN., juris).

    Welcher Art dieser erneute Versuch des Erklärenden sein muss, hängt von den konkreten Umständen wie den örtlichen Verhältnissen, dem bisherigen Verhalten des Adressaten, den Möglichkeiten des Erklärenden und auch von der Bedeutung der abgegebenen Erklärung ab (vgl. BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 42 mwN.;… BGH 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 - Rn. 17 mwN., juris).

    Ein wiederholter Zustellungsversuch des Erklärenden ist allerdings dann nicht mehr sinnvoll und deshalb entbehrlich, wenn der Empfänger die Annahme einer an ihn gerichteten schriftlichen Mitteilung grundlos verweigert oder den Zugang der Erklärung arglistig vereitelt (vgl. BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 42 mwN.;… BGH 26.11.1997 - VIII ZR 22/97 - Rn. 18 mwN., juris).

    Dann greift statt einer bloßen Rechtzeitigkeits- eine Zugangsfiktion (BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 42 mwN.).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2024 - 4 Sa 35/23

    Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen - Elternzeitverlangen - …

    Wenn er dies nicht tut, verletzt er seine Sorgfaltspflichten (BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 -).
  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs - …

    Rn. 21 Dabei können zwar im Einzelfall auch nicht vollumfänglich zulässige Klagen zur Fristwahrung ausreichen (BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - BAGE 172, 360 ff, Rn. 31).

    Genauso wie im "Papierzeitalter" aber zur Fristwahrung zwingend notwendig war, dass die Klage von einer postulationsfähigen Person unterzeichnet wurde (BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - BAGE 172, 360 ff, Rn. 31), bedarf es im "elektronischen Zeitalter" hierfür die Einhaltung der zwingenden Übermittlungsvorschriften in § 46c Abs. 3 ArbGG und § 46g ArbGG.

  • LAG Köln, 24.02.2026 - 7 SLa 466/25

    Rechtsschutzbedürfnis für Leistungsklage; Bestimmtheit eines Auskunftsantrags; …

    Rn. 87 Gegen ein entsprechendes Begehren des Klägers spricht vielmehr, dass er in der mündlichen Verhandlung am 05.08.2025 auch seinen angekündigten allgemeinen Feststellungsantrag, den sog. Schleppnetzantrag (vgl. BAG 16.12.2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 16; 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 35), zur Entscheidung stellte.
  • LAG Hessen, 09.01.2026 - 10 SLa 616/25
    Zum damaligen Zeitpunkt waren nur Annahmeverzugsansprüche anhängig; erst mit der Klageerweiterung vom 11. Dezember 2024 hat der Kläger eine allgemeine Feststellungsklage in dem Prozess erhoben (vgl. BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 48 f, EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 106).
  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 3 Ta 141/23

    Keine Änderung der Rechtswegzuständigkeit bei späterem Auswechseln der …

    Der Streitgegenstand eines solchen Antrags wird damit im Ausgangspunkt durch die jeweils angegriffene Kündigung bestimmt (…BAG vom 16.12.2021 - 6 AZR 154/21, juris, Rz. 12; BAG vom 01.10.2020 - 2 AZR 247/20, juris, Rz. 22).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20

    Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz

    Auch eine unzulässige Klage wahrt im Übrigen die dreiwöchige Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. zu § 4 KSchG zuletzt BAG 1. Oktober 2020 - 2 AZR 247/20 - Rn. 31 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 02.04.2025 - 19 Sa 365/23
  • LAG Köln, 10.11.2021 - 3 Sa 441/21
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