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Rechtsprechung
   BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26389
BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 (https://dejure.org/2017,26389)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 (https://dejure.org/2017,26389)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 (https://dejure.org/2017,26389)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer Dienststelle - Anforderungsprofil - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit -Sozialauswahl

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer Dienststelle - Anforderungsprofil - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit -Sozialauswahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 NATOTrStatZAbk, Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk, Art 67 Abs 1 NATOTrStatZAbk, § 6 BPersVG, § 72 Abs 2 BPersVG
    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer Dienststelle - Anforderungsprofil - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit -Sozialauswahl

  • IWW

    Art. 56 Abs. 8 Satz 2 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepubl... ik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, § 15 Abs. 4 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG, § 15 Abs. 3 KSchG, § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 626 BGB, § 6 BPersVG, § 15 KSchG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 88 Abs. 5 Satz 1 SGB IX, § 88 Abs. 5 SGB IX, § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 88 Abs. 3 SGB IX, § 79 Abs. 4 BPersVG, § 79 BPersVG (mod. BPersVG), § 102 BetrVG, § 79 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, § 622 Abs. 2 BGB, § 72 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, § 17 KSchG, § 17 Abs. 3 KSchG, §§ 17 bis 22 KSchG, § 23 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer Dienststelle - Anforderungsprofil - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Dienststelle im Recht der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland; Anforderungen an eine Weiterbeschäftigung zur Vermeidung einer Kündigung; Einzugsgebiet einer Dienststelle der Stationierungsstreitkräfte zur Prüfung einer Weiterbeschäftigungspflicht; ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsbedinge Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und Sozialauswahl

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer Dienststelle - Anforderungsprofil - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Sozialauswahl

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung einer Dienststelle im Recht der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer Dienststelle - Anforderungsprofil - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit -Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung einer Dienststelle der britischen Stationierungsstreitkräfte - und die betriebsbedingten Kündigung eines Schwerbehindertenvertreters

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    NATO-Truppenstatut-ZA Art. 56
    Zuständigkeit --> Gerichtsbarkeit; Arbeitsrecht

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl hinsichtlich Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 234
  • BB 2018, 116
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Die Bundesrepublik Deutschland ist entsprechend den Angaben in der Klageschrift im vorliegenden Rechtsstreit lediglich Prozessstandschafterin für das Vereinigte Königreich, dem die Arbeitgeberstellung zukommt (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 11) und das die Kündigung vom 10. Dezember 2014 auch unzweifelhaft erklärt hat.

    Die hinsichtlich ihrer Dienststellen autonom getroffenen Festlegungen der Stationierungsstreitkräfte sind grundsätzlich bindend (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 17).

    Sie ist grundsätzlich auch für das Kündigungsschutzgesetz maßgeblich (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 17;… für § 15 KSchG BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 25).

    Diese gesetzliche Weiterbeschäftigungsobliegenheit wird durch die Bestimmungen im SchutzTV und den dort zu § 4 geregelten Unterbringungsanspruch nicht erweitert (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 35 f.).

    Rn. 44 (d) Soweit sich nach Zugang der Kündigung zeigt, dass ein unter sozialen Aspekten vorrangig zu berücksichtigender Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung auf der fraglichen Position ablehnt, kann dies zugunsten eines Arbeitnehmers, demgegenüber im Kündigungszeitpunkt eine Weiterbeschäftigungsobliegenheit nicht bestand, allenfalls einen Wiedereinstellungsanspruch bzw. im Anwendungsbereich des SchutzTV einen Unterbringungsanspruch nach § 4 SchutzTV begründen (dazu und zur Abgrenzung des Unterbringungsanspruchs vom Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 42).

    Rn. 59 a) Im Bereich des durch Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS modifizierten Mitwirkungsverfahrens nach § 79 BPersVG (mod. BPersVG) gelten die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats iSd. § 102 BetrVG entsprechend (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 19).

    Rn. 60 b) Gemäß dem danach für die Unterrichtung maßgeblichen Grundsatz der subjektiven Determination (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 20) ist die örtliche Betriebsvertretung nach mod.

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    § 72 Abs. 2 Satz 1 BPersVG nach Ablauf von zehn Arbeitstagen als gebilligt (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - Rn. 38, BAGE 157, 273).

    Zur öffentlichen Verwaltung zählen auch die Stationierungsstreitkräfte (…EuGH 18. Oktober 2012 - C-583/10 - [Nolan] Rn. 34; BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - Rn. 25, BAGE 157, 273).

    Öffentliche Betriebe, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, unterfallen hingegen nicht den §§ 17 bis 22 KSchG (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - aaO;… 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 63).

    Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 ZA-NTS sind Lieferungen und Leistungen der Truppe an ihre Mitglieder, an die Mitglieder des zivilen Gefolges sowie an deren Angehörige nicht als Beteiligung am deutschen Wirtschaftsverkehr anzusehen (BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - Rn. 26, BAGE 157, 273).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Rn. 19 a) § 15 Abs. 4 KSchG ist für Arbeitsverhältnisse von Zivilangestellten der alliierten Streitkräfte mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Betriebsstilllegung die Auflösung der Dienststelle tritt (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 24).

    Sie ist grundsätzlich auch für das Kündigungsschutzgesetz maßgeblich (…BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 17; für § 15 KSchG BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 25).

    Rn. 25 a) Auch eine im Übrigen nach § 15 Abs. 4 KSchG zulässige ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit bestand, den geschützten Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG weiterzubeschäftigen (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 33).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Rn. 31 (1) Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist dem Arbeitgeber selbst bei Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes nur möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Anforderungsprofil der freien Stelle - sei es auch erst nach einer dem Arbeitgeber zumutbaren Umschulung oder Fortbildung - entspricht (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 18).

    Rn. 32 (2) Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils grundsätzlich der nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 - Rn. 18).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Der Arbeitgeber hat in solchen Fällen im Prozess die Möglichkeit aufzuzeigen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn ein seitens des Arbeitnehmers gerügter Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (grundlegend BAG 9. November 2006 - 2 AZR 812/05 - Rn. 23, BAGE 120, 137).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Auf die Verfügbarkeit anderer im Einzugsgebiet von 30 km gelegener Stellen hat sich der Kläger, den insoweit eine abgestufte Darlegungslast trifft (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 22), nicht berufen.
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Rn. 38 (2) Fallen für mehrere Arbeitnehmer einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg und konkurrieren diese um eine geringere Zahl freier Arbeitsplätze in einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers, so ist grundsätzlich durch eine Sozialauswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, gegenüber welchem Arbeitnehmer den Arbeitgeber die Weiterbeschäftigungsobliegenheit aus § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG trifft (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b cc (1) der Gründe;… KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 546).
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen - …

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Rn. 41 (a) Hat der Arbeitgeber eine nach § 1 Abs. 3 KSchG gebotene Sozialauswahl unterlassen, so ist die Kündigung des klagenden Arbeitnehmers zumindest dann nicht sozial ungerechtfertigt, wenn mit ihr - zufällig - eine im Ergebnis vertretbare Auswahlentscheidung getroffen wurde (BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 61).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Rn. 38 (2) Fallen für mehrere Arbeitnehmer einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg und konkurrieren diese um eine geringere Zahl freier Arbeitsplätze in einer anderen Dienststelle des Arbeitgebers, so ist grundsätzlich durch eine Sozialauswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, gegenüber welchem Arbeitnehmer den Arbeitgeber die Weiterbeschäftigungsobliegenheit aus § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG trifft (…vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - zu B III 2 b cc (1) der Gründe;… KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 546).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
    Entsprechendes gilt, wenn eine Sozialauswahl zwar getroffen wurde, dem Auswahlverfahren aber methodische Fehler anhaften (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 48).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • EuGH, 18.10.2012 - C-583/10

    Nolan - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Schutz der …

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle …

  • ArbG Mönchengladbach, 17.03.2015 - 1 Ca 3502/14

    Betriebsbedingte Kündigung, Standortschließung

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur …

    Rn. 45 (6) Ist eine solch gesetzwidrige Zielsetzung nicht feststellbar und hält die unternehmerische Entscheidung auch sonst einer gerichtlichen Kontrolle stand, so kann die betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sozial gerechtfertigt sein, wenn für ihn im Kündigungszeitpunkt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht (vgl. hierzu BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 26, 31 mwN).
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Ist eine Sozialauswahl gar nicht oder methodisch fehlerhaft durchgeführt worden, ist die Kündigung jedenfalls nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN;… 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25 mwN).

    Insoweit gilt der Maßstab des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO weiter (…BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 147, 89; zur Darlegungslast BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41 mwN;… 20. September 2012 - 6 AZR 483/11 - Rn. 25, 27).

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige …

    Rn. 54 3. Der Rechtswirksamkeit der Kündigung steht zum jetzigen Zeitpunkt keine nach § 1 Abs. 2 iVm. § 15 Abs. 4 KSchG zu berücksichtigende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Klägers bei der Kommanditistin der Schuldnerin bzw. deren Tochtergesellschaften entgegen (zur Prüfung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auch im Falle des § 15 Abs. 4 KSchG vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 25).

    Erst dann hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, weshalb das nicht zu realisieren ist (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 29, 50;… 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 22).

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Die Darlegungslast dafür, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn ein seitens des Arbeitnehmers gerügter Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre, trägt der Arbeitgeber (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 41).
  • ArbG Solingen, 31.10.2023 - 1 Ca 926/22

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Auslagerung: Wann ist sie wirksam?

    Rn. 235 Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG ist dem Arbeitgeber selbst bei Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes nur möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Anforderungsprofil der freien Stelle - sei es auch erst nach einer dem Arbeitgeber zumutbaren Umschulung oder Fortbildung - entspricht (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12).

    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils grundsätzlich der nur auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 721/12).

    Der Arbeitgeber ist daher im Prozess berechtigt, näher darzulegen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn der gerügte Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (vgl. nur BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13), wobei dem Arbeitgeber auch in diesem Fall - dass er eine Sozialauswahl zunächst für entbehrlich gehalten hat - ein Wertungsspielraum (BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 476/10).

    Entsprechendes gilt, wenn eine Sozialauswahl zwar getroffen wurde, dem Auswahlverfahren aber methodische Fehler anhaften (BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 476/10).

    Diese tatsächliche Vermutung hat grundsätzlich der Arbeitgeber auszuräumen (BAG v. 24.5.2005 - 8 AZR 398/04), d.h. der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass und aus welchen Gründen auch bei einer methodisch einwandfrei durchgeführten sozialen Auswahl dem Arbeitnehmer gekündigt worden wäre (BAG v. 27.6.2019 - 2 AZR 50/19; BAG v. 27.7.2017 - 2 AZR 476/16).

  • ArbG Solingen, 13.04.2023 - 3 Ca 126/23
    Der Arbeitgeber ist daher im Prozess berechtigt, näher darzulegen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn der gerügte Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (vgl. nur BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; BAG v. 21.05.2015 - 8 AZR 409/13), wobei dem Arbeitgeber auch in diesem Fall - dass er eine Sozialauswahl zunächst für entbehrlich gehalten hat - ein Wertungsspielraum (BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 476/10).

    Entsprechendes gilt, wenn eine Sozialauswahl zwar getroffen wurde, dem Auswahlverfahren aber methodische Fehler anhaften (BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 476/10).

    Diese tatsächliche Vermutung hat grundsätzlich der Arbeitgeber auszuräumen (BAG v. 24.5.2005 - 8 AZR 398/04), d.h. der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass und aus welchen Gründen auch bei einer methodisch einwandfrei durchgeführten sozialen Auswahl dem Arbeitnehmer gekündigt worden wäre (BAG v. 27.6.2019 - 2 AZR 50/19; BAG v. 27.7.2017 - 2 AZR 476/16).

    Gelingt es dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass der klagende Arbeitnehmer bei gesetzeskonformem Vorgehen und bei ausreichender Beachtung sozialer Gesichtspunkte gleichermaßen von einer Beendigungskündigung betroffen gewesen wäre, wirkt sich ein möglicher Fehler nicht aus (BAG v. 27.07.2017 - 2 AZR 476/16; LAG Berlin-Brandenburg v.13.12.2018 - 5 Sa 1257/18 ;… Gallner/Mestwerdt/ Nägele, Kündigungsschutzrecht, KSchG § 1 Rn. 878, beck-online).

  • ArbG Solingen, 30.03.2023 - 7 Ca 1273/22

    Massenentlassungsverfahren

    Der Arbeitgeber ist daher im Prozess berechtigt, näher darzulegen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn der gerügte Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (vgl. nur BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234 ; BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, NZG 2016, 35), wobei dem Arbeitgeber auch in diesem Fall - dass er eine Sozialauswahl zunächst für entbehrlich gehalten hat - ein Wertungsspielraum (BAG, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 476/10, BeckRS 2012, 65494).

    Entsprechendes gilt, wenn eine Sozialauswahl zwar getroffen wurde, dem Auswahlverfahren aber methodische Fehler anhaften (BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234).

    Diese tatsächliche Vermutung hat grundsätzlich der Arbeitgeber auszuräumen (BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04, NZA 2005, 1302), d.h. der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass und aus welchen Gründen auch bei einer methodisch einwandfrei durchgeführten sozialen Auswahl dem Arbeitnehmer gekündigt worden wäre (BAG, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 50/19, NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234).

    Gelingt es dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass der klagende Arbeitnehmer bei gesetzeskonformem Vorgehen und bei ausreichender Beachtung sozialer Gesichtspunkte gleichermaßen von einer Beendigungskündigung betroffen gewesen wäre, wirkt sich ein möglicher Fehler im "Angebotsverfahren" nicht aus (BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2018, 5 Sa 1257/18, BeckRS 2018, 36880).

  • ArbG Solingen, 17.05.2023 - 7 Ca 1335/22
    Der Arbeitgeber ist daher im Prozess berechtigt, näher darzulegen, dass und aus welchen Gründen soziale Gesichtspunkte gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer deshalb ausreichend berücksichtigt wurden, weil ihm selbst dann, wenn der gerügte Auswahlfehler unterblieben wäre, gekündigt worden wäre (vgl. nur BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234 ; BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, NZG 2016, 35), wobei dem Arbeitgeber auch in diesem Fall - dass er eine Sozialauswahl zunächst für entbehrlich gehalten hat - ein Wertungsspielraum (BAG, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 476/10, BeckRS 2012, 65494).

    Entsprechendes gilt, wenn eine Sozialauswahl zwar getroffen wurde, dem Auswahlverfahren aber methodische Fehler anhaften (BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234).

    Diese tatsächliche Vermutung hat grundsätzlich der Arbeitgeber auszuräumen (BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04, NZA 2005, 1302), d.h. der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass und aus welchen Gründen auch bei einer methodisch einwandfrei durchgeführten sozialen Auswahl dem Arbeitnehmer gekündigt worden wäre (BAG, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 50/19, NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234).

    Gelingt es dem Arbeitgeber aufzuzeigen, dass der klagende Arbeitnehmer bei gesetzeskonformem Vorgehen und bei ausreichender Beachtung sozialer Gesichtspunkte gleichermaßen von einer Beendigungskündigung betroffen gewesen wäre, wirkt sich ein möglicher Fehler im "Angebotsverfahren" nicht aus (BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, NZA 2018, 234; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2018, 5 Sa 1257/18, BeckRS 2018, 36880).

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses …

    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf offenbare Unsachlichkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 32;… BAG 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23;… BAG 22.10.2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15;… BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19).

    Gelingt es dem Arbeitgeber, aufzuzeigen, dass der klagende Arbeitnehmer bei gesetzeskonformem Vorgehen und bei ausreichender Beachtung sozialer Gesichtspunkte gleichermaßen von einer Beendigungskündigung betroffen gewesen wäre, wirkt sich ein möglicher Fehler im "Angebotsverfahren" nicht aus (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn.42).

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2024 - 3 Sa 687/23

    Rechtswidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen einer fehlerhaft …

    Die Rechtsprechung zur methodischen Fehlerhaftigkeit und der aus ihr resultierenden tatsächlichen, von dem kündigenden Arbeitgeber zu widerlegenden Vermutung der fehlerhaften Sozialauswahl im Hinblick auf die jeweils streitgegenständliche betriebsbedingte Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht auch danach bis in die jüngste Zeit hinein fortgeführt (…vgl. BAG vom 08.12.2022 - 6 AZR 31/22, juris, Rz. 71;… BAG vom 27.06.2019 - 2 AZR 50/19, juris, Rz. 27; BAG vom 27.07.2017 - 2 AZR 476/16, juris, Rz. 41;… BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 62;… BAG vom 20.06.2013 - 2 AZR 271/12, juris, Rz. 13;… BAG vom 20.09.2012 - 6 AZR 483/11, juris, Rz. 25, 27).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der klagende Arbeitnehmer trotz methodisch fehlerhaft durchgeführter Sozialauswahl bei (hypothetisch) ordnungsgemäß, also jedenfalls vertretbar vorgenommener sozialer Auswahl gleichwohl gekündigt worden wäre, so dass sich der methodische Fehler in seinem Fall konkret nicht ausgewirkt hat, obliegt dem beklagten Arbeitgeber (…BAG vom 08.12.2022 - 6 AZR 31/22, juris, Rz. 71;… BAG vom 27.06.2019 - 2 AZR 50/19, juris, Rz. 27; BAG vom 27.07.2017 - 2 AZR 476/16, juris, Rz. 41;… BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 62).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 5 Sa 1257/18

    Kündigung wegen der Stilllegung eines Flugbetriebes - insolvenzspezifische …

  • LAG Hamm, 08.10.2021 - 16 Sa 374/21

    Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Dominoeffekt

  • BAG, 25.02.2025 - 9 AZR 5/24

    Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

  • LAG Hamm, 03.09.2021 - 16 Sa 152/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Kündigungsschutzgesetz und …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2022 - 2 Sa 242/21

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - fehlender anderer …

  • ArbG Düsseldorf, 03.12.2020 - 10 Ca 3223/20

    Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang trotz …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2025 - 5 SLa 134/24

    Betriebsbedingte Kündigung - Filialschließung - freie Arbeitsplätze

  • LAG Hamm, 18.09.2025 - 5 SLa 120/25

    Sonderkündigungsschutz durch Betriebsvereinbarung; Gleichbehandlungsgrundsatz; …

  • ArbG Köln, 12.03.2021 - 1 Ca 5264/20
  • LAG Niedersachsen, 24.03.2025 - 8 TaBV 85/24

    Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Betriebsvereinbarung …

  • LAG Hessen, 28.03.2022 - 18 Sa 539/21

    Stilllegung einer selbständigen deutschen Niederlassung eines ausländischen …

  • LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 143/21

    Etappenweise Betriebsstilllegung; Sozialauswahl; Vergleichsgruppen; Dominoeffekt

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
  • ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19

    Vorsorgliche betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 54/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist …

  • ArbG Dortmund, 10.03.2021 - 10 Ca 3370/20
  • ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 5465/19

    Vorsorgliche betriebsbedingte Kündigung - Zulässigkeit

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 2590/20
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