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Rechtsprechung
   BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25838
BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21 (https://dejure.org/2022,25838)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2022 - 2 AZR 508/21 (https://dejure.org/2022,25838)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2022 - 2 AZR 508/21 (https://dejure.org/2022,25838)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Nichtbonieren von Warenverkäufen - Abstufung der Darlegungslasten - Beschränkung der Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO auf das schlüssige und substantiierte Parteivorbringen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Nichtbonieren von Warenverkäufen - Abstufung der Darlegungslasten - Beschränkung der Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO auf das schlüssige und substantiierte Parteivorbringen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 626 BGB, § 138 Abs 1 ZPO, § 138 Abs 3 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO
    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Nichtbonieren von Warenverkäufen - Abstufung der Darlegungslasten - Beschränkung der Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO auf das schlüssige und substantiierte Parteivorbringen

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § ... 133 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 BetrVG, § 6 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB; Primäre Darlegungslast des Arbeitgebers für den Kündigungsgrund; Sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers wegen größerer Sachnähe zu den Kündigungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung; Nichtbonieren von Warenverkäufen; Abstufung der Darlegungslasten; Beschränkung der Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO auf das schlüssige und substantiierte Parteivorbringen

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung; Nichtbonieren von Warenverkäufen; Abstufung der Darlegungslasten; Beschränkung der Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO auf das schlüssige und substantiierte Parteivorbringen

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung; Vorwurf des Wirtschaftens "an der Kasse vorbei" durch bewusstes Nichtbonieren von Warenverkäufen; Abstufung der Darlegungslasten der Parteien; Beschränkung der Würdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO auf das ...

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Nichtbonieren von Warenverkäufen - Abstufung der Darlegungslasten - Beschränkung der Würdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO auf das schlüssige und substantiierte Parteivorbringen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tat- und Verdachtskündigung - wegen eines nicht gebonten Verkaufs

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtbonieren von Warenverkäufen und die außerordentliche, hilfsweise ordentliche ...

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung ' Vorwurf des Wirtschaftens žan der Kasse vorbei œ durch bewusstes Nichtbonieren ' Darlegungslasten ' Beschränkung der Würdigung des Parteivorbringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 99
  • NZA 2022, 1599
  • NZA-RR 2023, 55
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Es ist vielmehr Sache des Arbeitnehmers, für das Eingreifen solcher Gründe - soweit sie sich nicht unmittelbar aufdrängen - zumindest greifbare Anhaltspunkte zu benennen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 40).

    Sie dient lediglich dazu, es dem kündigenden Arbeitgeber als primär darlegungs- und beweispflichtiger Partei zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen und sodann substantiiert zum Kündigungsgrund vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 41;… 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 28).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Rn. 29 2. Sollte das Berufungsgericht indes annehmen, es bestehe "lediglich" der dringende Verdacht, dass der Kläger den bei der Kontrolle festgestellten Kassenüberschuss - zumindest teilweise - bewusst generiert habe, wird es zu prüfen haben, ob die Beklagte vor Ausspruch der Kündigung alle zumutbaren Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts ergriffen hat (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 31).

    Hinsichtlich der vor einer Verdachtskündigung zwingend gebotenen Anhörung gilt, dass diese sich nur auf Tatsachen erstreckt, die der eigenen Wahrnehmung des Arbeitnehmers unterlagen (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 - Rn. 38).

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Insofern wird ggf. zu beachten sein, dass die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB für eine ordentliche Tat-, aber auch Verdachtskündigung nicht gilt (zu Letzterer vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 31, BAGE 165, 255).
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Sollte der Kläger die diesbezügliche Rüge rechtzeitig erhoben haben (…Rn. 30), wäre ggf. zu prüfen, ob das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG bei Zugang der Kündigung abgeschlossen war (zur Fristberechnung und zu den Anforderungen an eine abschließende Stellungnahme des Gremiums vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 24 ff., BAGE 155, 181).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16, BAGE 156, 370).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Die vom Kläger in der Revisionserwiderung herangezogene Entscheidung des Fünften Senats (14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 19, BAGE 172, 186) betrifft den anders gelagerten Fall, dass es an einer einfachen Signatur bzw. Unterschrift fehlt.
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Sie dient lediglich dazu, es dem kündigenden Arbeitgeber als primär darlegungs- und beweispflichtiger Partei zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen und sodann substantiiert zum Kündigungsgrund vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten (…vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 41; 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 28).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei …

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Hingegen wird es auf die - naheliegende - Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG nur ankommen, wenn der Kläger diese Rüge entweder bereits in erster Instanz angebracht hat oder er sie erstmals im Berufungsverfahren mit Erfolgsaussicht erheben konnte, weil das Arbeitsgericht ihm keinen Hinweis nach § 6 KSchG erteilt hatte (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 12 ff., BAGE 140, 261).
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Mit einem Hauptantrag wendet er sich gegen die - eine - außerordentliche, mit einem unechten Hilfsantrag gegen die - eine - hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung (vgl. BAG 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - Rn. 9, BAGE 173, 233).
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20

    Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Vorliegen eines wichtigen Grundes

    Auszug aus BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 508/21
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2021 - 7 Sa 1190/20 - aufgehoben.
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Mit einem Hauptantrag wendet er sich gegen die außerordentliche, mit einem unechten Hilfsantrag gegen die ordentliche Kündigung (vgl. BAG 27. September 2022 - 2 AZR 508/21 - Rn. 12;… 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - Rn. 9, BAGE 173, 233).
  • LAG Köln, 31.07.2026 - 8 SLa 603/25

    Arbeitnehmerhaftung - Finanzvorstand überweist Betrügern 50 Millionen Euro und …

    Mit einem Hauptantrag wendet er sich gegen die außerordentliche, mit einem unechten Hilfsantrag gegen die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung (vgl. BAG 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - Rn. 9, BAGE 173, 233; BAG, Urteil vom 27. September 2022 - 2 AZR 508/21 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2026 - 4 SLa 256/25

    Arbeitszeitbetrug; Loyalität; Missbrauch des Dienstwagens; Nebenpflicht; …

    Selbst wenn das angeblich "Abgelagerte" auch nur ein einziger Müllsack gewesen sein könnte, hätte der doch irgendwann und irgendwie ausfindig gemacht, begutachtet und ggf. aufgenommen und abgefahren worden sein müssen; und zu alledem konkretes vorzutragen, war nach § 138 Abs. 1, 2 ZPO auch Sache des Klägers (zur sekundären Darlegungspflicht etwa BAG, Urteil vom 27.09.2022 - 2 AZR 508/21 - Rn. 18).
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